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LLB Geschäftsbericht 2024 en

Information unaudited Information ungeprüftUnternehmensführung und Integrität

Wir bekennen uns zu einer werteorientierten Unternehmensführung. Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus stärken wir die Unternehmenskultur durch gezielte Massnahmen, verfügen über ein effektives Compliance-Management und schützen Hinweisgebende.

Die Werte «integer», «respektvoll», «leidenschaftlich» und «exzellent» bilden die Grundlage für die Unternehmensführung der LLB-Gruppe. Wir fördern Fairness, Transparenz sowie Verantwortung und unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei, jederzeit ethisch korrekt und gesetzeskonform zu handeln. So wahren wir die Interessen unserer Stakeholder und tragen zu einer sozial gerechteren Gesellschaft und Wirtschaft bei.

Allgemeine Informationen

Unsere wichtigsten internen und externen Stakeholder-Gruppen haben das Thema «Unternehmensführung und Integrität» aufgrund der folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen als wesentlich beurteilt:

  • Positive Auswirkungen bestehen hinsichtlich der Zufriedenheit in der Belegschaft. Die Unternehmenskultur bei der LLB-Gruppe ermöglicht es den Mitarbeitenden, neue Ideen zu entwickeln, Entscheidungen eigenständig zu treffen und offen über Fehler zu sprechen. Gleichzeitig bildet unsere werteorientierte Unternehmensführung die Grundlage für das proaktive Management von Nachhaltigkeitsthemen. So schaffen wir die Voraussetzung, dass unsere Mitarbeitenden bei allem, was sie tun, auch ethische, soziale und Umweltbelange berücksichtigen und danach handeln. Indem wir Whistleblower wirksam schützen, tragen wir zur Aufdeckung und Bekämpfung von Fehlverhalten bei.
  • Negative Auswirkungen resultieren aus Investitionen in Unternehmen, die den Schutz von Hinweisgebenden nicht gewährleisten können. Damit begünstigen wir indirekt ein solches Fehlverhalten bei unseren Gegenparteien. Negative Auswirkungen sind kurz- bis mittelfristig durch Investitionen im Rahmen der Anlageberatung möglich.
  • Unsere starke Unternehmenskultur stellt auch eine Chance dar. Sie festigt das Vertrauen in die LLB-Gruppe als sichere Bank und macht uns attraktiv für Stellenbewerberinnen und -bewerber. Die positiven finanziellen Effekte können wir derzeit nicht beziffern.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert.

Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Gruppenverwaltungsrat der LLB-Gruppe ist verantwortlich für Strategie, Risikoappetit, Kontrolle und finanzielle Führung. Er ist in alle wichtigen Aspekte der Unternehmensführung eingebunden, unter anderem bei der Ausarbeitung von Policies und Richtlinien, des Verhaltenskodex und des normativen Leitbilds. Im Bereich des Compliance Management gibt der Gruppenverwaltungsrat die Leitplanken vor und erhält von Group Legal & Regulatory sowie Group Financial Crime Compliance jährlich jeweils einen schriftlichen Bericht über Compliance-Risiken und Gegenmassnahmen. Die Geschäftsbereiche informieren, unterstützen und beraten die Gruppenleitung bei der Einschätzung und Überwachung der Compliance-Risiken.

Alle Mitglieder des Gruppenverwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie die Inhaber von Schlüsselfunktionen müssen gemäss dem einschlägigen Reglement besondere «Fit & Proper»-Anforderungen erfüllen und sich auch regelmässig weiterbilden (z. B. betreffend Insiderhandel, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Nachhaltigkeitsregulatorik). Die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse im Gruppenverwaltungsrat müssen zudem über Fachkenntnisse verfügen, die dem jeweiligen Aufgabenbereich entsprechen (siehe dazu Kapitel Corporate Governance). Inhaltlich zuständig für das gruppenweite «Fit & Proper»-Reglement ist die Organisationseinheit Group Legal & Regulatory.

Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Zur verantwortungsvollen Unternehmensführung gehört ein wirksames System zur Identifizierung und Steuerung von Compliance- und Rechtsrisiken. Unter diesen Risiken verstehen wir Verstösse gegen gesetzliche und regulatorische Vorschriften sowie gegen Standards, die zu Sanktionen und in der Folge insbesondere zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen können.

Mit zentralen Compliance-Themen, wie der Beobachtung der regulatorischen Änderungen, der Implementierung von neuen Vorgaben, dem Training der Mitarbeitenden und der Überwachung, beschäftigen sich entsprechende Abteilungen. Diese setzen neue Anforderungen um, schulen die Mitarbeitenden und übernehmen das Monitoring. Dazu gehören beispielsweise Group Regulatory Compliance, Group Financial Crime Prevention und Group Client Tax Compliance & Reporting.

Von besonderer Bedeutung für die Identifikation unzulässiger Verhaltensweisen sind die verschiedenen Meldekanäle der LLB-Gruppe, zu denen neben der offenen Kommunikationskultur das Whistleblowing Tool zählt (siehe Abschnitt Schutz von Hinweisgebenden).

Zu allen zentralen Themen existieren interne Regelwerke, wie etwa Gruppenweisungen in Bezug auf Compliance Management, Interessenkonflikte, Marktmissbrauch, Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Umgang mit Sanktionen sowie Datenschutz. Sämtliche Gruppenweisungen sind im LLB-eigenen Intranet in der Regelwerksammlung für alle Mitarbeitenden einsehbar. Zudem informieren wir jeweils in einem Intranet-Beitrag, wenn ein Regelwerk von der Gruppenleitung beziehungsweise dem Gruppenverwaltungsrat genehmigt wurde. Für unseren Verhaltenskodex haben wir darüber hinaus eine eigene Intranet-Seite eingerichtet. Das Risiko aus potenziell rechtswidrigem Verhalten betrifft sämtliche Standorte der LLB-Gruppe in gleichem Masse.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Für unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in Bezug auf Unternehmensführung und Integrität insbesondere zwei Unterthemen bedeutsam: «Unternehmenskultur» sowie «Schutz von Hinweisgebenden». Dies geht auch aus den Erläuterungen zu der im Berichtsjahr durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse hervor (siehe Abschnitt Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Im Folgenden beschreiben wir das Management dieser Nachhaltigkeitsaspekte getrennt.

Unternehmenskultur

Neben der Strategie und der Struktur ist die Unternehmenskultur einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg. Als LLB-Gruppe bekennen wir uns zu einem Banking, das einem verbindlichen Wertesystem verpflichtet ist. Es beruht auf der Idee, materielle und gesellschaftliche Werte mit hoher Integrität zu verbinden.

Strategie

Im Jahr 2023 haben wir ein qualitatives Leitbild formuliert, das den normativen Rahmen für unsere Mitarbeitenden absteckt. Es stellt damit die Grundlage für unser tägliches Handeln dar. Unser Leitbild besteht aus drei Elementen:

  • Purpose: Er definiert den Sinn und Zweck der LLB jenseits der Gewinnerzielung und beschreibt den übergeordneten Beitrag unserer Bank für die Gesellschaft und die Umwelt. Der Purpose verdeutlicht den Mitarbeitenden den grundlegenden Sinn ihrer Arbeit und gibt ihnen Orientierung. Zudem wird erklärt, warum bestimmte Werte und Vorgaben zu beachten sind.
  • Vision: Sie ist der Fixstern, der uns im Alltag leitet. Ihre Stärke liegt in der Beschreibung eines Ziels. Sie inspiriert und motiviert uns, dieses Ziel zu erreichen.
  • Werte: Sie sind die Leitplanken und Messgrössen für Entscheidungen sowie Innovationen und erhöhen die Kundenbindung und Reputation. Als Orientierungssystem helfen sie uns dabei, Antworten auf unterschiedlichste und auch komplexe Fragen zu finden.

Normativer Rahmen der LLB-Gruppe

Über verschiedene Formate vermitteln wir neuen Mitarbeitenden bereits beim Eintritt unser normatives Leitbild. Dieses wurde von Group Marketing unter Einbezug von Gruppenleitung, Group Corporate Communications & Sustainability und Group Human Resources (HR) entwickelt. Der Prozess beinhaltete Interviews und einen Workshop mit Geschäftsbereichsleitenden der LLB-Gruppe. Der Gruppenverwaltungsrat war ebenfalls in den Prozess eingebunden.

Policies

Unsere allgemeinen strategischen Vorgaben werden in zahlreichen internen Dokumenten konkretisiert:

Unser Verhaltenskodex

Ein zentrales Instrument der Unternehmensführung ist der Verhaltenskodex (auch: Code of Conduct) der LLB-Gruppe. Er legt fest, welches Verhalten wir von unseren Mitarbeitenden auf allen Stufen erwarten. Zudem schafft er einen verlässlichen Orientierungsrahmen für ein wertebasiertes und verantwortungsbewusstes Handeln, das den gesetzlichen Anforderungen, aber auch den ethischen und gesellschaftlichen Massstäben gerecht wird. Damit ist er für alle Mitarbeitenden der LLB-Gruppe eine verbindliche und verbindende Vorgabe. Für die Implementierung ist die Organisationseinheit Group Legal & Regulatory zuständig.

Es ist unsere Ambition, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Aufsichtsräte, der Geschäftsleitungen sowie die Mitarbeitenden ihr Verhalten konsequent an unserem Kodex ausrichten. Er hilft uns, unser Ansehen und unsere Glaubwürdigkeit gegenüber Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit zu wahren. Leichte Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden von der jeweiligen Führungskraft mit dem zuständigen HR-Business-Partner beurteilt; schwere Verstösse behandelt das Integrity Committee (siehe Abschnitt Integrity Committee).

Im Berichtsjahr haben wir unseren Verhaltenskodex grundlegend überarbeitet. Neben einer allgemeinen Modernisierung von Inhalt und Sprache wurden Anpassungen bei Themen vorgenommen, die an Wichtigkeit gewonnen haben: beispielsweise der Umgang mit Sanktionen, Menschenrechte oder Nachhaltigkeit. Die Neuerungen gelten seit 1. Oktober 2024. Unser Verhaltenskodex ist über die Webseite der LLB-Gruppe öffentlich zugänglich.

Compliance Management und Interessenkonflikte

Zusammen mit dem Verhaltenskodex bilden die Gruppenreglemente «Compliance Management» und «Interessenkonflikt-Management» die Basis für unsere starke, ethisch fundierte Unternehmenskultur. Sie sind in der Regelwerksammlung im LLB-eigenen Intranet abrufbar.

Unser Reglement «Compliance Management» baut auf dem Verhaltenskodex auf. Es ist die Grundlage für die Compliance-Organisation der LLB-Gruppe und soll ein einheitliches und klares Verständnis dafür schaffen, wie Compliance in unserem Unternehmen verankert ist und gelebt wird. Die konsequente Umsetzung und Kontrolle des Reglements stellt sicher, dass alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Das Gruppenreglement ist für die Gruppengesellschaften verbindlich. Es regelt auch das Thema Whistleblowing (siehe Abschnitt Schutz von Hinweisgebenden). Inhaltlich zuständig ist die Organisationseinheit Group Legal & Regulatory.

Ebenfalls auf dem Verhaltenskodex aufbauend definiert unser Gruppenreglement «Interessenkonflikt-Management» für die Mitarbeitenden Verhaltensregeln und Massnahmen zur Erkennung und Handhabung von Interessenkonflikten. Inhaltlich zuständig ist die Organisationseinheit Group Regulatory Compliance. Unser Ziel ist es, solche Konflikte frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen, damit sie unter Kontrolle gehalten und gemanagt werden können. Wir wollen Risiken minimieren und die Integrität der Entscheidungen gewährleisten. Die Regeln dienen zudem der Verhinderung von Korruption und Bestechung. Das Risiko aus potenziell rechtswidrigem Verhalten – inklusive Korruption und Bestechung – schätzen wir an allen Standorten der LLB-Gruppe ähnlich niedrig ein.

Wenn Mitarbeitende Verstösse gegen die erwähnten Reglemente wahrnehmen, können sie sich – alternativ zum Whistleblowing-Kanal – persönlich oder telefonisch an ihren Linienmanager, den General Counsel, den Head Group Internal Audit oder den Head Group Human Resources wenden. Group Internal Audit und Group Regulatory Compliance nehmen laufend Prüfhandlungen vor, die unter anderem der Aufdeckung von möglichem Fehlverhalten dienen. Die Ersteinschätzung der Meldungen liegt bei Group Legal & Regulatory. Die weitere Untersuchung nimmt die jeweilige Organisationseinheit gemeinsam mit Group Human Resources vor. Schwere Verstösse werden an das Integrity Committee weitergeleitet.

Massnahmen

Zwei zentrale Instrumente helfen uns dabei, unsere Unternehmenskultur erlebbar zu machen und Orientierung für alle Mitarbeitenden zu schaffen: die Kulturreise sowie laufende Schulungen zu ethischen und rechtlichen Themen.

Kulturreise

2017 haben wir die sogenannte Kulturreise ins Leben gerufen, mit welcher wir Mitarbeitende motivieren, ihr Handeln zu hinterfragen, sich auszutauschen und Veränderungsprozesse vorzuschlagen. Zweck dieses Programms ist die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur im Gleichschritt mit unserer Geschäftsstrategie. Rund um ein Fokusthema, das alle zwei bis drei Jahre wechselt, werden geeignete Massnahmen ergriffen.

Aktuell liegt der Schwerpunkt auf der Kunden- und Ergebnisorientierung (KEO). Ziel ist es, diese in der Unternehmenskultur zu verankern. In einem ersten Schritt wurde gruppenweit mit allen Mitarbeitenden in Workshops ein gemeinsames Verständnis für die KEO erarbeitet. Darauf aufbauend erhielten sie die Möglichkeit, individuelle KEO-Ziele in ihre Zielvereinbarungen aufzunehmen. Die Führungskräfte werden mit einer Auswahl an Instrumenten unterstützt, um die KEO im Alltag greifbar zu machen.

In der zweiten Phase, die im Berichtsjahr begann, fand für alle Führungskräfte ein KEO-Camp statt, bei welchem eine Standortbestimmung vorgenommen sowie der KEO-Check vorgestellt und trainiert wurde. Dieser beinhaltet eine strukturierte Checkliste entlang der Themen Kundenorientierung, Ergebnisorientierung und Zusammenarbeit. Die Einführung wurde im vierten Quartal des Berichtsjahres gestartet. Für 2025 sind verschiedene Massnahmen geplant: beispielsweise Präsentationen durch Führungskräfte in Team Meetings oder Webinare für Mitarbeitende.

Schulung unserer Mitarbeitenden

Im Rahmen des Onboarding-Prozesses schulen wir alle Mitarbeitenden zu gesetzlich relevanten Themen wie Sorgfaltspflicht, Interessenkonflikte, Compliance Management, Umgang mit Kundinnen und Kunden unter steuerlichen Aspekten sowie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Damit stellen wir sicher, dass sie die Gesetze kennen und unsere Anforderungen an eine korrekte Geschäftsführung erfüllt werden. Neue Mitarbeitende müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt alle für ihren Tätigkeitsbereich wichtigen Schulungen absolvieren.

Unsere Kundenberaterinnen und -berater durchlaufen jährlich eine Schulung über die Sorgfaltspflicht sowie die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) beziehungsweise das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Sie müssen auch die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jener Länder kennen, in denen von ihnen betreute Kundinnen und Kunden domiziliert sind. Dafür sind obligatorische Länderschulungen zu absolvieren. In diesen wird vermittelt, welche Dienstleistungen und Aktivitäten im Rahmen der Kundenakquise und -betreuung zulässig sind, wenn der Kunde an den Sitz der Bank kommt, grenzüberschreitend betreut oder an seinem Domizil besucht wird.

Eine weitere Schulung für alle Mitarbeitenden über Interessenkonflikte behandelt die Themen Mitarbeitergeschäfte, Korruption und Bestechung, Annahme und Gewährung von Geschenken sowie Nebentätigkeiten. Diese Schulung ist alle drei Jahre zu wiederholen; sollte das Reglement zuvor wesentlich überarbeitet werden, kann die Schulung auch mit Inkrafttreten der Änderungen früher erfolgen. Bei unseren übrigen Schulungen entscheidet der jeweilige Herausgeber über den Turnus, in welchem diese zu wiederholen sind. Üblicherweise ist von zwei bis drei Jahren auszugehen.

Überdies planen wir, im Laufe des Jahres 2025 eine gruppenweite Schulung über unseren Verhaltenskodex auszurollen. Bei Bedarf führt die LLB Ad-hoc-Trainings durch, beispielsweise wenn regulatorische oder praktische Neuerungen eingeführt werden.

Kennzahlen und Ziele

Die Qualität der Unternehmenskultur spiegelt sich indirekt in unseren Leistungen wider, ist aber nur schwer messbar. Um sie dennoch bewerten zu können, integrieren wir diesbezügliche Fragen in unsere regelmässigen und umfassenden Mitarbeiterbefragungen (siehe dazu Kapitel Diversität und Chancengleichheit).

Schutz von Hinweisgebenden

Rechtskonformität ist für Banken unverzichtbar, um das Vertrauen der Kundschaft zu sichern und insbesondere auch um finanzielle Risiken zu minimieren. Der Schutz von Hinweisgebenden ist daher entscheidend. Diese helfen uns dabei, potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und ermöglichen ein zeitnahes Einschreiten. Eine sichere und vertrauensvolle Meldekultur stärkt nicht nur die Integrität der Bank, sondern bewahrt sie auch vor finanziellen und Reputationsschäden.

Strategie

Mitarbeitende, die im Besitz von Informationen über möglicherweise unzulässige Verhaltensweisen sind, können bankintern eine Meldung machen. Unzulässige Verhaltensweisen stehen im Widerspruch zu unserem Verhaltenskodex oder unseren Compliance-Grundsätzen und können uns zum Nachteil gereichen. Die Meldung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch, offen oder anonym über das sogenannte Trusty Tool oder an eine der lokalen Whistleblowing-Stellen erfolgen. Solche Kontaktpersonen sind in allen Gruppengesellschaften angesiedelt. Eine eigene Intranet-Seite informiert über unser Whistleblowing Tool und listet die lokalen Kontaktpersonen auf.

Auch bei einer offenen Meldung wird der Name der hinweisgebenden Person streng vertraulich behandelt. Hinweisgebende sind zudem regulatorisch umfassend vor Repressalien geschützt. Die sogenannte Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 wurde in Liechtenstein bislang nicht umgesetzt. Die entsprechenden Vorgaben haben wir dennoch proaktiv implementiert. In Österreich und Deutschland ist die Hinweisgeberrichtlinie in nationalem Recht verankert. Die Umsetzung bei der LLB Österreich und bei der Zweigniederlassung Deutschland erfolgte EU-rechtskonform. Externe Whistleblower können nicht direkt über das Trusty Tool Meldung erstatten. Ihnen steht auf unserer Homepage ein Feedback-Formular zur Verfügung, in welchem sie neben Feedbacks und Beschwerden auch Whistleblowing-Meldungen anbringen können.

Ebenfalls relevant ist der Schutz von Hinweisgebenden in Unternehmen, in die wir im Rahmen der Anlageberatung investieren. Die Investitionsentscheidung liegt hier alleine bei unseren Kundinnen und Kunden. Unsere Möglichkeiten, den Schutz von Whistleblowern durch geeignete Strategien und Massnahmen sicherzustellen, ist daher beschränkt. Folglich haben wir keine Strategien, Massnahmen, Ziele oder Kennzahlen zu diesem Thema implementiert.

Policies

Der Schutz von Hinweisgebenden wird durch das Gruppenreglement «Compliance Management» (siehe Abschnitt Compliance Management und Interessenkonflikte) gewährleistet. Dieses

  • definiert die Zuständigkeiten des Integrity Committee und der Whistleblowing-Stellen;
  • skizziert den Meldeprozess;
  • formuliert das Vertraulichkeitsgebot und das Gebot, dass Hinweisgebende zu schützen sind;
  • legt die internen Berichtspflichten des General Counsel fest.

Das Reglement ist für alle Gruppengesellschaften verbindlich. Bei der LLB Österreich gilt ergänzend das Arbeitshandbuch Whistleblower-Hinweissystem. Inhaltlich zuständig ist die Organisationseinheit Group Legal & Regulatory.

Integrity Committee

Erhält die LLB-Gruppe Meldungen von Whistleblowern über Vorfälle oder Verstösse, befasst sich das Integrity Committee damit; dieses ist zentral im LLB-Stammhaus angesiedelt. Es untersucht Hinweise, die über die relevanten Whistleblowing-Kanäle eintreffen, kann aber auch selbst tätig werden. Geht eine Meldung ein, kann es folgende Massnahmen setzen:

  • Ermittlung des Sachverhalts, soweit diese nicht bereits durch die lokale Whistleblowing-Stelle erfolgt ist;
  • Beurteilung, ob ein Verstoss gegen Gesetze, Regelwerke, Treu und Glauben, die guten Sitten oder Ähnliches vorliegt;
  • notwendige Schutzmassnahmen für den Whistleblower beziehungsweise von diesem genannte Personen oder Stellen.

Kommt das Integrity Committee zum Ergebnis, dass ein Regelverstoss vorliegt, kann es im Einklang mit dem Gruppenreglement «Compliance Management» weitere Schritte einleiten. Das Committee setzt sich zusammen aus dem General Counsel (Vorsitz), dem Head Group Human Resources, dem Head Group Business Risk Management, dem Divisionsleiter des Stammhauses und dem lokalen Geschäftsbereichsleiter. Im Interesse aller Beteiligten werden die Verfahren unabhängig, objektiv und zeitnah durchgeführt.

Das Integrity Committee tagt im Anlassfall, mindestens aber vierteljährlich. Bei einem leichten oder schweren Regelverstoss durch ein Mitglied der Gruppenleitung bestimmt der Gruppenverwaltungsrat das Gremium, welches anstelle des Integrity Committee angemessene Massnahmen trifft.

Massnahmen

Massnahmen zum Schutz von Hinweisgebenden obliegen dem Integrity Committee. Die Identität des Whistleblowers und weitere Informationen, die auf seine Identität schliessen lassen, dürfen nur denjenigen Personen gegenüber offengelegt werden, die für die Entgegennahme der Meldungen und das Ergreifen von Folgemassnahmen zuständig sind. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn im Rahmen von Untersuchungen durch nationale Behörden oder Gerichtsverfahren gesetzlich eine notwendige und verhältnismässige Pflicht vorliegt. Der Whistleblower ist in der Regel vorab darüber zu informieren.

Unsere Mitarbeitenden werden in Bezug auf das Whistleblowing sensibilisiert und informiert. Die letzte Schulung zu diesem Thema fand im Herbst 2023 statt; einen festgelegten Turnus für deren Wiederholung gibt es bislang nicht. Für neue Mitarbeitende ist die Schulung verpflichtend. Voraussichtlich im Herbst 2025 sollen alle Mitarbeitenden mit IT-Zugang diese erneut absolvieren. Ein spezifisches Training für Mitglieder des Integrity Committee haben wir nicht implementiert. Sämtliche Massnahmen basieren auf den einschlägigen europäischen Vorgaben.

Kennzahlen und Ziele

Hinweise auf unzulässige Verhaltensweisen werden in der dezidierten Anwendung erfasst und der Gruppenleitung sowie dem Gruppenverwaltungsrat ab 2025 für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr auch im Tätigkeitsbericht beziehungsweise in der Risikoanalyse rapportiert. Darin werden die Anzahl der Hinweise pro Gruppengesellschaft aufgeführt, ebenso wie wesentliche Erkenntnisse und Massnahmen, die sich aus den Hinweisen ergeben haben. Diese Informationen werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht publik gemacht. Wir haben keine quantitativen Ziele zum Schutz von Hinweisgebenden definiert.