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LLB Geschäftsbericht 2024 en

Information unaudited Information ungeprüftVorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Vorsorgeeinrichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten verfügt die LLB-Gruppe über eine Reihe von Vorsorgeplänen, welche die meisten der Mitarbeitenden der LLB-Gruppe im Falle von Tod, Invalidität und Pensionierung versichern. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren. An den Vorsorgeplänen beteiligen sich die Mitarbeitenden mit Beitragszahlungen, die von der LLB-Gruppe durch entsprechende Beiträge ergänzt werden. Die Finanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen. Die Risikoleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und die Vorsorgeleistungen auf dem angesparten Kapital. Das Vermögen der Vorsorgepläne ist an von der Unternehmung getrennte Stiftungen oder an Versicherungen ausgesondert und kann nicht an den Arbeitgeber zurückfliessen. Für die Berechnung der Sterblichkeit, der Lebenserwartung und der Invalidität wurde für alle wesentlichen Vorsorgepläne die technischen Grundlagen BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2020) verwendet. Die letzten aktuariellen Bewertungen wurden per 31. Dezember 2024 vorgenommen. Die aktuariellen Gewinne und Verluste werden über das sonstige Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst.

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selbst über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefasst.

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen. Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Richtlinien, welche die taktische Asset Allocation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen der Vorsorgepläne sind gut diversifiziert. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BPVG für die Pläne in Liechtenstein und des BVG für die Pläne in der Schweiz. Die zuständigen Stiftungsräte prüfen regelmässig, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden regelmässig geprüft. Periodisch wird zudem die Anlagestrategie von einem externen Beratungsbüro auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Der Vorsorgeplan ist als Beitragsprimat ausgestaltet, das heisst, bei den Altersleistungen wird für jeden Arbeitnehmer ein Sparguthaben geführt. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Sparbeiträge und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts (Leistungsprimat). Der Versicherte kann zudem zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation Einkäufe bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Vorsorge-Sperrsparkonto übertragen. Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) für Liechtenstein sowie des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die Schweiz und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG und BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Aufgrund der Planausgestaltung und der beiden gesetzlichen Bestimmungen (BPVG und BVG) ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Zu diesen gehören insbesondere das Anlagerisiko, das Zinsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Invaliditäts- und Todesfallrisiken sind kongruent rückversichert. Das individuell angesparte Kapital wird für die in Liechtenstein versicherten Arbeitnehmer im Jahr 2024 mit einem Rentenumwandlungssatz von 5.06 Prozent im Alter 65 in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz sinkt bis ins Jahr 2027 schrittweise bis auf 4.82 Prozent im Alter 65. Änderungen, welche die reglementarischen Zuwendungen (Beitragszahlungen) der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen oder der Mitarbeitenden betreffen, bedürfen der Zustimmung der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen sowie der Mehrheit des Stiftungsrates. Die Vorsorgepläne werden durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer finanziert. Die Höhe der Beiträge ist in den Vorsorgereglementen festgelegt. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden; dabei hat der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Sanierungsbeiträge zu tragen.

Bei einigen der Vorsorgepläne in der Schweiz wurden die Rentenumwandlungssätze gesenkt, was zu einem Gewinn aus Planänderungen von CHF 3.1 Mio. führte.

Folgende Beträge wurden in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital als Vorsorgekosten erfasst:

Vorsorgekosten

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2024

2023

2024

2023

Leistungsorientierte Aufwände

Dienstzeitaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand

– 14’335

– 11’630

– 586

– 505

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, inklusive Effekt aus Kürzungen des Plans

3’050

0

0

0

Verlust aus nicht routinemässigen Abwicklungen

– 78

0

0

0

Total Dienstzeitaufwand

– 11’363

– 11’630

– 586

– 505

Nettozinsen

Zinsaufwand aus leistungsorientiertem Vorsorgungsplan

– 8’476

– 10’942

– 80

– 95

Zinsertrag auf Planvermögen

7’943

10’619

0

0

Total Nettozinsen

– 533

– 323

– 80

– 95

Verwaltungsaufwand

– 601

– 624

0

0

Erfasste aktuarielle (Verluste) / Gewinne

0

0

– 346

– 332

Total leistungsorientierter Aufwand

– 12’497

– 12’577

– 1’012

– 932

davon Personalaufwand

– 12’497

– 12’577

– 1’012

– 932

davon Finanzaufwand

0

0

0

0

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen für beitragsorientierte Pläne

– 1’396

– 785

0

0

Neubewertung der leistungsorientierten Vorsorgepläne

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

Anfallende Veränderungen aus demografischen Annahmen

1’428

0

0

0

Anfallende Veränderungen aus wirtschaftlichen Annahmen

– 37’679

– 40’891

29

0

Anfallende Veränderungen aus Erfahrungswerten

– 5’377

– 9’072

– 375

0

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

21’290

22’836

0

0

Total leistungsorientierter Ertrag / (Aufwand) aus sonstigem Gesamtergebnis

– 20’337

– 27’127

– 346

0

Total Vorsorgekosten

– 34’230

– 40’488

– 1’358

– 932

Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2024

2023

2024

2023

Stand am 1. Januar

581’532

506’280

4’168

3’736

Laufender Dienstzeitaufwand

14’335

11’630

586

505

Beiträge der Arbeitnehmer

10’314

9’597

0

0

Zinsaufwand

8’476

10’942

80

95

Erloschene Verbindlichkeiten aus Abwicklungen

– 234

0

0

0

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 1’906

– 6’581

0

0

Rentenzahlungen durch Arbeitgeber

0

– 206

– 498

– 419

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

41’628

49’963

346

333

Planänderungen

– 3’050

0

0

0

Währungseffekte

24

– 92

22

– 82

Stand am 31. Dezember

651’119

581’532

4’704

4’168

davon aktiv Versicherte

467’005

409’897

davon Rentenbezüger

184’114

171’635

Durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung

14

14

Entwicklung des Vorsorgevermögens

Vorsorgepläne

in Tausend CHF

2024

2023

Stand am 1. Januar

532’206

478’819

Beiträge der Arbeitnehmer

10’314

9’597

Beiträge des Arbeitgebers

18’670

17’540

Bei Abwicklungen ausgeschüttetes Vermögen

– 312

0

Zinsertrag auf Planvermögen

7’943

10’619

Verwaltungsaufwand

– 601

– 624

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 1’906

– 6’581

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

21’290

22’836

Stand am 31. Dezember

587’604

532’206

Das Vorsorgevermögen per 31. Dezember 2024 beinhaltet Aktien der LLB AG mit einem Marktwert von Tausend CHF 34 (31.12.2023: Tausend CHF 25). Der für das Geschäftsjahr 2025 erwartete Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf Tausend CHF 19ʼ399 für die Vorsorgepläne und Tausend CHF 659 für die anderen langfristig fälligen Leistungen.

Zusammensetzung der in der Bilanz erfassten Nettoschuld

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

649’582

580’148

0

0

Abzüglich Marktwert des Vermögens

587’604

532’206

0

0

Unter- / (Über-)deckung

61’978

47’942

0

0

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

1’537

1’384

4’703

4’166

In der Bilanz erfasste Nettoschuld

63’514

49’326

4’703

4’166

Anlagekategorien

Anteil am Gesamtvermögen

in Tausend CHF

31.12.2024

31.12.2023

Aktien

kotierte Marktpreise (Level 1)

210’305

182’778

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Obligationen

kotierte Marktpreise (Level 1)

242’036

214’955

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Immobilien

kotierte Marktpreise (Level 1)

11’038

11’794

nicht kotierte Marktpreise / Direktinvestitionen

63’848

61’446

Alternative Finanzanlagen

28’635

25’236

Qualifizierte Versicherungspolicen

25’615

26’319

Andere Finanzanlagen

630

0

Flüssige Mittel

5’497

9’678

Total Vorsorgevermögen

587’604

532’206

Wichtigste versicherungstechnische Annahmen

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Prozent

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Diskontierungszinssatz

1.0

1.5

1.7

2.0

Künftige Gehaltssteigerungen

1.3

2.3

1.7

2.6

Künftige Rentenanpassungen

0.0

0.0

0.0

0.0

Verzinsung der Altersguthaben

1.8

1.5

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren

Geburtsjahr

1979

1978

Männer

25.2

25.1

Frauen

26.7

26.6

Geburtsjahr

1959

1958

Männer

23.0

22.8

Frauen

24.7

24.6

Die demografischen Grundlagen entsprechen denjenigen für das Jahr 2024 auf Basis des BVG 2020.

Sensitivitätsanalyse signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen

Die folgende Sensitivitätsanalyse für die den Berechnungen zugrunde gelegten signifikanten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt, wie sich der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen durch eine mögliche Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen am Bilanzstichtag verändern würde. Dabei wird jeweils nur die aufgeführte Annahme verändert, alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

Vorsorgepläne

31.12.2024

31.12.2023

in Tausend CHF

+ 0.25%

- 0.25%

+ 0.25%

- 0.25%

Diskontierungszinssatz

– 22’114

22’853

– 19’550

20’818

Gehaltsentwicklung

2’132

– 1’858

1’892

– 1’853

Verzinsung der Altersguthaben

6’204

– 5’477

5’114

– 4’997

in Tausend CHF

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

Lebenserwartung

12’505

– 13’143

11’314

– 11’525