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LLB Geschäftsbericht 2024 en

Information unaudited Information ungeprüftCorporate Governance

Für die LLB-Gruppe ist gute Unternehmensführung (Good Governance) wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftspolitik. Sie stellt eine effiziente Zusammenarbeit der Organe sicher und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Kontrolle.

Grundlagen

Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Gruppenleitung und dem Verwaltungsrat, eine transparente Rechnungslegung und Berichterstattung sowie gute Beziehungen zu den Aktionären gehören zu den Merkmalen unserer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Corporate Governance. Die Grundsätze und Regeln der Corporate Governance sind in zwei Gesetzen festgehalten: im «Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen» (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungsgesetz, ÖUSG) vom 19. November 2009 und im «Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank» (LLBG) vom 21. Oktober 1992. Zudem finden sie sich in den Statuten und der Geschäftsordnung der LLB. Diese Dokumente orientieren sich an den Leitlinien und Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft (economiesuisse).

2011 hat die Regierung als Vertreterin der Hauptaktionärin, dem Land Liechtenstein, gestützt auf das Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz (ÖUSG) eine sogenannte Beteiligungsstrategie für die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft erlassen und im Januar 2024 angepasst. Die Strategie legt fest, wie das Land mit seiner Mehrheitsbeteiligung mittel- und langfristig umgehen will und bietet damit auch den Minderheitsaktionären Planungssicherheit. Darin bekennt sich die Regierung zur Börsenkotierung der LLB und hält an ihrer Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51 Prozent fest. An der Generalversammlung vertritt sie die Interessen des Landes im Rahmen der aktienrechtlichen Kompetenzen. Dabei nimmt sie auf die unternehmerische Autonomie sowie auf die Rechte und Pflichten, die sich aus der Börsenkotierung ergeben, Rücksicht. Gleichzeitig respektiert sie als Aktionärin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Unternehmensstrategie und -politik. Weitere Informationen unter llb.li/beteiligungsstrategie.

Der vorliegende Bericht zur Corporate Governance erfüllt die Anforderungen der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) der SIX Exchange Regulation1 sowie dem entsprechenden Leitfaden2. Werden die in der RLCG verlangten Informationen im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt, wird auf die entsprechende Anmerkung im Anhang verwiesen.

Der Corporate-Governance-Bericht stellt die Situation per 31. Dezember 2024 dar. Wesentliche Änderungen, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss des Geschäftsberichts eingetreten sind, werden im Abschnitt Wesentliche Änderungen seit dem Bilanzstichtag beziehungsweise klar abgegrenzt bei der entsprechenden Ziffer offengelegt.

1 Fassung vom 29. Juni 2022

2 Leitfaden von SIX Exchange Regulation AG zur Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance vom 1. Januar 2023 (Fassung vom 1. Januar 2025)