Cookies auf der LLB-Webseite

Cookies helfen uns, neben dem technischen Betrieb der Webseiten auch deren Ausrichtung auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zu verbessern. Wir bitten Sie daher um die Zustimmung neben technisch notwendigen Cookies auch Cookies für Analysezwecke einsetzen zu dürfen.Mehr lesen

Alle zulassen Nur Notwendige zulassen Cookies verwalten
LLB Geschäftsbericht 2024 en

Information unaudited Information ungeprüftAnhang D: Detailoffenlegung EU-Taxonomie (Kernenergie und fossiles Gas)

Auf den Folgeseiten finden sich detaillierte Angaben zu den Vermögenswerten der LLB-Gruppe, die im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen (taxonomiekonformen) Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas stehen. Diese Informationen sind gemäss Art. 8 Abs. 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Form vordefinierter Meldebögen offenzulegen. Die Nummerierung dieser Meldebögen folgt der in Anhang XII der genannten Verordnung festgelegten Reihenfolge und ist nicht fortlaufend.

Die erforderlichen qualitativen Angaben finden sich im Kapitel EU-Taxonomie.

Anteil an der Gesamt-GAR (Umsatz)

Die nachstehenden Tabellen verdeutlichen den Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas an der umsatzbezogenen Gesamt-GAR (zzgl. ausserbilanzieller Positionen) der LLB-Gruppe. Der Anteil wird jeweils separat für den Nenner und den Zähler der umsatzbezogenen GAR dargestellt.

2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner – Umsatz)

Betrag (in Mio. CHF) und Anteil

CCM + CCA

Klimaschutz (CCM)

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag

%

Betrag

%

Betrag

%

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

0.0

0.00

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.6

0.37

0.6

0.39

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

33.0

18.92

33.0

19.72

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.1

0.08

0.1

0.08

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

1.7

0.99

1.7

1.04

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.4

0.20

0.4

0.21

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

138.5

79.43

131.4

78.56

7.1

100

Anwendbarer KPI insgesamt

174.4

100.00

167.3

100

7.1

100

3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler – Umsatz)

Betrag (in Mio. CHF) und Anteil

CCM + CCA

Klimaschutz (CCM)

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag

%

Betrag

%

Betrag

%

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.0

0.00

0.0

0.00

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.8

0.46

0.8

0.48

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

32.1

18.40

32.1

19.18

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.0

0.00

0.0

0.00

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.4

0.24

0.1

0.03

0.4

5.09

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.0

0.01

0.0

0.01

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

141.1

80.89

134.3

80.29

6.7

95

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

174.4

100.00

167.3

100

7.1

100

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht den Anteil taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas an der umsatzbezogenen Gesamt-GAR (zzgl. ausserbilanzieller Positionen) der LLB-Gruppe.

4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner – Umsatz)

Betrag (in Mio. CHF) und Anteil

CCM + CCA

Klimaschutz (CCM)

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag

%

Betrag

%

Betrag

%

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

0.0

0.00

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.1

0.02

0.1

0.02

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.9

0.30

0.9

0.30

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

19.0

6.27

19.0

6.40

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

30.8

10.14

30.8

10.36

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

3.2

1.05

3.2

1.08

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

249.6

82.22

243.3

81.84

6.3

100

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

303.6

100.00

297.3

100

6.3

100

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht den Anteil nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas an der umsatzbezogenen Gesamt-GAR (zzgl. ausserbilanzieller Positionen) der LLB-Gruppe.

5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Nenner – Umsatz)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag (in Mio. CHF)

Prozentsatz

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.5

0.00

Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

2.3

0.02

Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

2.1

0.02

Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.1

0.00

Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.5

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

10’818.9

99.95

Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

10’824.4

100.00

Anteil an der Gesamt-GAR (CapEx)

Die nachstehenden Tabellen verdeutlichen den Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas an der investitionsbezogenen Gesamt-GAR (zzgl. ausserbilanzieller Positionen) der LLB-Gruppe. Der Anteil wird jeweils separat für den Nenner und den Zähler der investitionsbezogenen GAR dargestellt.

2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner – CapEx)

Betrag (in Mio. CHF) und Anteil

CCM + CCA

Klimaschutz (CCM)

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag

%

Betrag

%

Betrag

%

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.01

0.0

0.01

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

17.9

6.36

17.9

6.64

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

13.4

4.77

13.4

4.98

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.9

0.32

0.9

0.33

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.3

0.09

0.3

0.09

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

4.2

1.51

4.2

1.57

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

244.7

86.94

233.0

86.38

11.6

100

Anwendbarer KPI insgesamt

281.4

100.00

269.8

100

11.6

100

3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler – CapEx)

Betrag (in Mio. CHF) und Anteil

CCM + CCA

Klimaschutz (CCM)

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag

%

Betrag

%

Betrag

%

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.0

0.01

0.0

0.01

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

9.7

3.45

9.7

3.60

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

25.5

9.07

25.5

9.46

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

1.1

0.37

1.1

0.39

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.5

0.17

0.5

0.17

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

0.6

0.20

0.6

0.21

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

244.1

86.73

232.4

86.15

11.6

100.00

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

281.4

100.00

269.8

100

11.6

100

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht den Anteil taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas an der investitionsbezogenen Gesamt-GAR (zzgl. ausserbilanzieller Positionen) der LLB-Gruppe.

4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner – CapEx)

Betrag (in Mio. CHF) und Anteil

CCM + CCA

Klimaschutz (CCM)

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag

%

Betrag

%

Betrag

%

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

0.0

0.00

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

0.0

0.00

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

0.1

0.02

0.1

0.02

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

9.3

3.41

9.0

3.30

0.4

13.95

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

22.8

8.32

22.8

8.40

0.0

0.00

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

4.8

1.77

4.8

1.79

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

236.9

86.49

234.6

86.49

2.3

86

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

273.9

100.00

271.2

100

2.7

100

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht den Anteil nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossilem Gas an der investitionsbezogenen Gesamt-GAR (zzgl. ausserbilanzieller Positionen) der LLB-Gruppe.

5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Nenner – CapEx)

Wirtschaftstätigkeiten

Betrag (in Mio. CHF)

Prozentsatz

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

7.2

0.07

Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

1.2

0.01

Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.1

0.00

Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäss Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

0.0

0.00

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

10’738.5

99.92

Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

10’747.0

100.00