Information unaudited Information ungeprüftAllgemeine Angaben
Als langfristig orientiertes Finanzinstitut setzt sich die LLB-Gruppe dafür ein, kommenden Generationen eine möglichst intakte Umwelt und stabile soziale Verhältnisse zu hinterlassen. Nachhaltiges Wirtschaften gehört zu unserem Leistungsauftrag und unternehmerischen Selbstverständnis.
Die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft (LLB) – gegründet 1861 – ist das traditionsreichste Finanzinstitut im Fürstentum Liechtenstein. Das Land Liechtenstein ist unser Mehrheitsaktionär und hält gemäss dem «Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank» (LLBG) kapital- und stimmenmässig mindestens 51 Prozent der Aktien. Unsere Aktie ist seit 1993 an der SIX Swiss Exchange unter dem Symbol LLBN (Valorennummer 35514757) kotiert. In den Marktregionen Liechtenstein, Schweiz und Österreich sind wir mit je einer Bank präsent: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, LLB (Schweiz) AG und Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG. Zudem verfügen wir über zwei Kompetenzzentren in den Bereichen Asset Management sowie Fondsdienstleistungen.
Das Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG) und das liechtensteinische Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz (ÖUSG) bilden die wesentlichen Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe. Das LLBG gibt in Artikel 3 den Zweck der Bank und damit den Kern des Geschäftsmodells unserer Bankengruppe vor. So soll die Landesbank im Sinne einer Universalbank Bankgeschäfte aller Art im In- und Ausland ausführen. Es ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, dass die Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe die volkswirtschaftliche Entwicklung Liechtensteins fördern, Kreditbedürfnisse angemessen befriedigen und der Kundschaft eine sichere und ertragsbringende Anlage und Betreuung ihrer Gelder ermöglichen soll.
In der «Beteiligungsstrategie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG» ist ausserdem geregelt, dass die LLB-Gruppe ihre Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Ziele durchführen muss. Mit einem vielfältigen Produkt- und Dienstleistungsportfolio, mit nachhaltigen Standards bei unseren Angeboten, unserer Infrastruktur und beim Einkauf sowie mit einem breiten Engagement in der Gesellschaft tragen wir dieser besonderen Verpflichtung Rechnung. Als Arbeitgeberin setzen wir auf eine Unternehmenskultur, die von partnerschaftlicher Zusammenarbeit geprägt ist.
1 Grundlagen der Berichtserstellung
1.1 Allgemeine Grundlagen
Unsere Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis für die gesamte LLB-Gruppe erstellt. Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung deckt sich mit demjenigen der finanziellen Berichterstattung (siehe Kapitel Konsolidierungskreis). Einzig die Berichterstattung gemäss Taxonomie-Verordnung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben auf Basis des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises (siehe Kapitel EU-Taxonomie).
Die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft erwarb am 9. Januar 2025 100 Prozent der Aktien der Zürcher Kantonalbank Österreich AG (ZKB Österreich) mit Standorten in Salzburg und Wien. Die neue Gruppengesellschaft wurde in der zweiten Jahreshälfte 2025 mit der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG fusioniert – siehe dazu Kapitel Unternehmenserwerbe. Die Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt die ehemalige ZKB Österreich per 1. Januar 2025.
Die Nachhaltigkeitserklärung deckt neben dem eigenen Geschäftsbetrieb auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ab. Aufgrund unseres Geschäftsmodells konzentrieren sich unsere Strategien, Massnahmen, Ziele und Kennzahlen auf den eigenen Geschäftsbetrieb und die nachgelagerte Wertschöpfungskette (siehe Abschnitt Unsere Wertschöpfungskette).
Wir haben keinerlei Informationen, die wir aufgrund von geistigem Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnissen zurückhalten müssen. Zudem haben wir von den Ausnahmen der Richtlinie 2013/34/EU keinen Gebrauch gemacht, das heisst, wir haben hinsichtlich bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlung befindlicher Angelegenheiten keine Informationen zurückgehalten.
1.2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
1.2.1 Berichterstattungsstandard
Diese Nachhaltigkeitserklärung haben wir nach den folgenden Vorgaben erstellt:
- Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD);
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS);
- Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) samt den ergänzenden Durchführungsverordnungen.
Die CSRD wurde in das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) überführt. Dementsprechend deckt die Berichterstattung auch die inhaltlichen Anforderungen des PGR ab. Wir haben keine Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
1.2.2 Berichtsinhalt
Der thematische Umfang der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung basiert auf einer Wesentlichkeitsanalyse, die nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt wurde. Eine detaillierte Erläuterung dieses Prozesses ist im Abschnitt Doppelte Wesentlichkeitsanalyse zu finden. Im ESRS-Index in den Anhängen zur Nachhaltigkeitserklärung ist ersichtlich, welche Angabepflichten durch den vorliegenden Bericht abgedeckt sind. Die quantitativen Detailoffenlegungen zu den ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten im Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sind ebenfalls diesen Anhängen zu entnehmen.
1.2.3 Zeithorizonte
Wie in den ESRS vorgesehen, arbeiten wir in der Nachhaltigkeitserklärung und in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit Zeithorizonten, um präziser über die mit dem Geschäftsmodell der LLB-Gruppe verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten zu können. Im Berichtsjahr haben wir die folgenden Definitionen verwendet:
- kurzfristiger Zeithorizont – festgelegter Berichtszeitraum (01.01.2026 bis 31.12.2026);
- mittelfristiger Zeithorizont – vom Ende des kurzfristigen Zeithorizonts bis zu zehn Jahren;
- langfristiger Zeithorizont – mehr als zehn Jahre.
Im Vergleich zum Vorjahr haben wir die Definitionen der Zeithorizonte angepasst. Der kurzfristige Zeithorizont entspricht den ESRS-Vorgaben. Der langfristige Zeithorizont basiert auf den Richtlinien des finalen Berichts der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit dem Titel «Guidelines on the Management of Environmental, Social and Governance (ESG) Risks» (EBA/GL/2025/01). Demnach sollen Banken bei der Materialitätsbeurteilung von ESG-Risiken einen «langfristigen Zeithorizont von mindestens 10 Jahren» berücksichtigen (Rz. 13). Diese Vorgabe trägt dem Umstand Rechnung, dass sich wesentliche ESG-Risiken häufig erst über längere Zeiträume hinweg manifestieren, etwa durch langfristige klimatische Veränderungen, technologische Weiterentwicklungen, Änderungen in der Marktnachfrage oder in den regulatorischen Gegebenheiten. Aufgrund der Anpassung des langfristigen Zeithorizonts wurde auch der mittelfristige Zeithorizont gegenüber den ESRS-Vorgaben um fünf Jahre verlängert.
1.2.4 Annahmen und Schätzungen
Wir verwenden in der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzugsweise Ist-Daten. Sind diese nicht verfügbar, werden Daten geschätzt. Von Relevanz sind Annahmen und Schätzungen insbesondere bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen (nachstehend auch: THG-Emissionen). Bei Gebäuden, die nicht der Bank gehören, liegen die benötigten Daten nicht immer vor. In diesen Fällen werden die Daten zum Beispiel anhand der Mitarbeiterzahlen und Proxies (wie etwa lokaler Strommix) von der Stiftung myclimate geschätzt. Insbesondere bei den historischen THG-Emissionen der ehemaligen ZKB Österreich wurden für nicht verfügbare Daten Annahmen zur Ermittlung des Referenzjahres 2019 vorgenommen.
Bei den finanzierten THG-Emissionen wenden wir den Berechnungsstandard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) an. Auch hierbei werden einzelne Werte geschätzt. Da zum Zeitpunkt unserer Berichterstellung noch nicht sämtliche THG-Emissionsdaten unserer Gegenparteien für das Geschäftsjahr 2025 vorliegen, wird der THG-Wert in Zukunft mit den rapportierten Werten präzisiert. Detaillierte Informationen zu den Berechnungsmethoden, zu Annahmen und Schätzungen, daraus resultierenden Messungenauigkeiten und Massnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit sind dem Abschnitt Treibhausgasemissionen zu entnehmen.
Bei der Berechnung der finanzierten Emissionen unseres Hypothekarportfolios bestehen Schätzungsungenauigkeiten. Die Berechnung erfolgt durch die Beratungsfirma Wüest Partner AG, die dafür ein mehrdimensionales Modell nutzt. Fehlende Daten werden anhand von Gebäudeeigenschaften (etwa Quadratmeterzahl, Heizträger) geschätzt oder mit öffentlich abrufbaren Daten ergänzt. Um das mit Schätzungen einhergehende Risiko zu minimieren, wird generell das Vorsichtsprinzip angewandt (bei fehlenden Angaben zu Heizträgern werden beispielsweise stochastische Simulationsverfahren eingesetzt). Sämtliche Berechnungen werden von unseren internen Expertinnen und Experten plausibilisiert.
1.2.5 Änderungen gegenüber dem Vorjahr (2024)
Im Berichtsjahr haben wir den Referenzwert für die THG-Emissionen des Basisjahres 2019 angepasst. Diese Änderung beruht zum einen auf der Integration der ehemaligen ZKB Österreich in unsere Bilanz, zum anderen haben wir bei der Berechnung der finanzierten Emissionen erstmals auch Staatsanleihen und Drittfonds berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde diese Anpassung rückwirkend auch für das Vorjahr vorgenommen. Den aktualisierten Referenzwert sowie die Abweichung zum bisherigen Wert stellen wir im Abschnitt Angaben zum Basisjahr dar.
1.2.6 Aufnahme von Informationen mittels Verweis
Die nachfolgenden Informationen wurden mittels Verweis in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen:
Angabepflicht | Beschreibung | Verweis |
ESRS 2, Abs. 40b | Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse | |
ESRS E1, Abs. 55 | Nettoumsatzerlöse gemäss Abschluss | |
ESRS S1, Abs. 50d f) | Gesamtzahl der Arbeitnehmer/-innen laut Abschluss |
1.2.7 Fehler bei der Berichterstattung in frühere Berichtszeiträumen
Aufgrund eines internen Fehlers haben wir in der Nachhaltigkeitserklärung 2024 unzutreffende Sponsoring-Kennzahlen ausgewiesen. Die korrigierten Werte sowie die Abweichungen gegenüber den zuvor veröffentlichten Kennzahlen sind im Abschnitt Kennzahlen im Zusammenhang mit unserer Rolle als Sponsorin dargestellt.
2 Nachhaltigkeit in Strategie und Geschäftsmodell
Die «Beteiligungsstrategie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG» stellt explizit die Verbindung zwischen wirtschaftlichen Zielen und Nachhaltigkeitszielen her: Demnach hat die LLB-Gruppe bei der Festlegung und Umsetzung der Unternehmensstrategie die ethische und soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Kundinnen und Kunden sowie der Gesellschaft Liechtensteins wahrzunehmen und ambitionierte Klimaziele zu unterstützen. Diesen Vorgaben tragen wir mit unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell Rechnung.
2.1 Unsere Strategie
Unsere Unternehmensstrategie ACT-26 orientiert sich an den Leitplanken, die die «Beteiligungsstrategie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG» vorgibt. ACT-26 setzt auf drei Kernelemente:
- Wachstum: Während der fünfjährigen Strategieperiode wollen wir das Geschäftsvolumen erneut deutlich steigern – einerseits durch beschleunigtes organisches Wachstum, andererseits mit gezielten Akquisitionen. Basis dafür sind die Sicherheit und die Stabilität unserer LLB-Gruppe, kombiniert mit ausgezeichneter Anlagekompetenz und Investment Performance für private sowie für institutionelle Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus wollen wir unsere Position im Private Banking sowie im Firmenkundengeschäft in Liechtenstein und in der Schweiz weiter ausbauen (siehe Kapitel Märkte und Kunden).
- Effizienz: Wir legen grossen Wert darauf, jede Kundin und jeden Kunden individuell und bestmöglich zu beraten. Dafür wenden wir ein hybrides Modell an, das Automatisierung und digitale Verfügbarkeit mit der klassischen Beratung verbindet. Die Kundenplattform wird laufend modernisiert und das digitale Produkt- und Dienstleistungsangebot für alle Kundengruppen ausgeweitet. Um schnell auf veränderte Kundenbedürfnisse reagieren zu können, nutzen wir agile Methoden. Gleichzeitig vereinfachen, standardisieren und automatisieren wir unsere Kernprozesse. Dadurch steigern wir die Effizienz und erhöhen die Skalierbarkeit (siehe Kapitel Digitalisierung und Infrastruktur).
- Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeit hat bei der LLB von jeher einen hohen Stellenwert. Deshalb wollen wir 2040, zehn Jahre früher als die meisten Mitbewerber, die Netto-Null bei unseren Treibhausgasemissionen erreichen. Auf dem Weg dahin reduzieren wir unsere eigenen Treibhausgasemissionen und die der Kundenportfolios. Darüber hinaus bauen wir unser Angebot an ökologisch und sozial verträglichen Produkten aus.
Das Kernelement Nachhaltigkeit enthält zudem ein klares Bekenntnis zu Social- und Governance-Themen. Dazu gehören die Unterstützung der Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG, das Engagement für die Gesellschaft und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region sowie der Anspruch, eine familienfreundliche und ausgezeichnete Arbeitgeberin zu sein. Ausserdem bekennen wir uns zu einer werteorientierten Unternehmensführung, einer transparenten Corporate Governance, einem umfangreichen Nachhaltigkeits-Reporting sowie zu klaren Richtlinien und Prozessen zur Förderung der Chancengleichheit im Unternehmen.
Wir haben uns in allen Kernbereichen unserer Unternehmensstrategie ehrgeizige quantitative Ziele gesetzt. Das Ziel im Kernbereich Nachhaltigkeit soll in Zwischenschritten erreicht werden: Bis 2026 sollen bei LLB-Fonds, in der Vermögensverwaltung, bei den Ausleihungen und in der Eigenveranlagung (Eigenveranlagung entspricht dem Management der eigenen finanziellen Mittel der Bank) mindestens 30 Prozent der THG-Emissionen eingespart werden; im Bankbetrieb streben wir mindestens 20 Prozent an. Bis 2030 wollen wir unsere THG-Emissionen gruppenweit um 55 Prozent reduzieren, das heisst im Bankbetrieb, bei den wichtigsten Bankprodukten und in der Eigenveranlagung. Eine Bewertung des Bankbetriebs und der Produktgruppen im Hinblick auf die definierten Nachhaltigkeitsziele ist dem Abschnitt Massnahmen im Zusammenhang mit den Klimakonzepten zu entnehmen.
Weitere Nachhaltigkeitsziele haben wir im Hinblick auf unsere Mitarbeitenden definiert. Über unsere diesbezüglichen Fortschritte berichten wir im Abschnitt Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft.
Überblick Nachhaltigkeitsstrategie
Als zentrale Herausforderung für unsere Nachhaltigkeitsstrategie sehen wir derzeit die mangelhafte Verfügbarkeit und Qualität von Daten unserer Gegenparteien. Diese Daten benötigen wir, um wichtige Leistungsindikatoren berechnen und die Zielerreichung überwachen zu können. Zur Verbesserung dieser Situation haben wir eine interne ESG-Datenbank lanciert, die wir kontinuierlich weiterentwickeln (siehe Abschnitt Risikomanagement im Zusammenhang mit der Berichterstattung).
Die öffentliche Debatte rund um das Thema Nachhaltigkeit sehen wir als weitere Herausforderung für unsere Nachhaltigkeitsstrategie. Sie führt bei Kundinnen und Kunden und anderen Stakeholderinnen und Stakeholdern zu Unsicherheit hinsichtlich der Relevanz und Glaubwürdigkeit von ESG-Informationen. Verstärkt wird diese Situation durch teils widersprüchliche politische Signale, aktuelle Branchentrends (z. B. Austritt grosser Banken und Asset Manager aus ESG-Initiativen) und ein hochdynamisches regulatorisches Umfeld (z. B. EU-Omnibus). In diesem Kontext wird es zunehmend herausfordernd, das Vertrauen der verschiedenen Stakeholderinnen und Stakeholder zu erhalten und unsere ambitionierten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Die Harmonisierung der ehemaligen ZKB Österreich mit unseren gruppenweiten Nachhaltigkeitsstandards befindet sich noch in Umsetzung. Die THG-Emissionen werden zwar in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung vollumfänglich berücksichtigt, die zugrundeliegenden Prozesse und Strukturen sind allerdings noch nicht vollständig vereinheitlicht. So ist beispielsweise die konsequente Anwendung unseres gruppenweiten Nachhaltigkeitsansatzes bei Investitionsentscheidungen derzeit noch nicht durchgängig gewährleistet.
2.2 Unser Geschäftsmodell
Die LLB-Gruppe zeichnet sich durch ein fokussiertes, kundenorientiertes Geschäftsmodell sowie eine diversifizierte Ertragsstruktur aus. Unser Geschäftsmodell beruht auf zwei Marktdivisionen:
- Die Division Privat- und Firmenkunden umfasst das Universalbankgeschäft in den Heimmärkten Liechtenstein und Schweiz und ist auf die gesamte Palette des Bank- und Finanzdienstleistungs-Geschäfts ausgerichtet. Traditionell kommt dem Spar- und Hypothekargeschäft dabei eine grosse Bedeutung zu. Hinzu kommen die private Finanzplanung und die berufliche Vorsorge. Von zentraler Rolle ist zudem die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Private-Banking-Kundinnen und -Kunden im deutschsprachigen Raum (Liechtenstein / Schweiz / Deutschland).
- Die Division International Wealth Management konzentriert sich auf internationale Private-Banking-Kundinnen und -Kunden sowie auf institutionelle und Fondskundinnen und Fondskunden. Im Private Banking liegt der Fokus einerseits auf den Märkten Österreich und übriges Europa, sowie den Wachstumsmärkten in Zentraleuropa und Naher Osten. Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Vermögensstrukturierung, Finanzierungen sowie Finanz- und Vorsorgeplanung sind unsere Kernkompetenzen für diese Kundinnen und Kunden. In den Bereichen Fondsgeschäft und Institutional Banking zählen Treuhänderinnen und Treuhänder, Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter, Fondsleitungen, Family Offices sowie Versicherungen, Pensionskassen und öffentlich-rechtliche Institutionen zu unserer Kundschaft. Schwerpunktmärkte sind Liechtenstein, die Schweiz, Österreich und Deutschland.
Weitere Informationen zu unseren Marktdivisionen sind der Segmentberichterstattung der LLB-Gruppe zu entnehmen. Kundinnen und Kunden, die in regulatorischen Sperrmärkten domiziliert sind, werden grundsätzlich nicht aufgenommen.
Unsere Mitarbeitenden profitieren neben einer positiven und sicheren Arbeitsumgebung von kontinuierlicher Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten. Die LLB-Gruppe legt grossen Wert auf die Förderung einer guten Unternehmenskultur, die Integrität und langfristige Orientierung betont. Damit wollen wir die Motivation und die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden hochhalten, was sich wiederum positiv auf die Servicequalität und Kundenbindung auswirkt. Zudem achten wir mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und verschiedenen betrieblichen Gesundheitsprogrammen auf das Wohlbefinden unserer Angestellten.
Mit Blick auf unsere Partnerinnen, Partner, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie die Öffentlichkeit engagieren wir uns für zahlreiche soziale und ökologische Projekte. Durch gezielte Sponsoring-Aktivitäten unterstützen wir Initiativen mit dem Ziel, zur Entwicklung und zum Wohlstand der Region beizutragen. Eigentümerinnen, Eigentümer, Investorinnen und Investoren profitieren von der transparenten Kommunikation und der finanziellen Basis der LLB-Gruppe, die durch eine attraktive Dividendenpolitik und eine angemessene Eigenkapitalausstattung gekennzeichnet ist. Dadurch sichern wir langfristig stabile Renditen und festigen das Vertrauen in unsere Bank.
2.3 Unsere Wertschöpfungskette
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterscheiden wir zwischen der vor- und der nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie dem eigenen Geschäftsbetrieb. Als vorgelagerte Wertschöpfungskette verstehen wir all jene Leistungen von Dritten, die wir benötigen, um unsere Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Dazu zählen unsere Zulieferinnen und Zulieferer, insbesondere Händlerinnen und Händler von IT-Hardware und externe IT-Dienstleisterinnen und -Dienstleister, sowie Beratungsfirmen. Die Beschaffung dieser Leistungen ist bei der Organisationseinheit Group Sourcing and Procurement angesiedelt. Andere Finanzunternehmen (insbesondere Banken) und Zentralbanken sind als Refinanzierungsquelle von Bedeutung.
Der eigene Geschäftsbetrieb umfasst alle internen Ressourcen und Prozesse, die direkt oder indirekt der wirtschaftlichen Wertschöpfung dienen. Zu unseren Ressourcen gehören unsere Bankinfrastruktur (Gebäude, IT-Hardware, Dienstwagen) ebenso wie unsere Mitarbeitenden. Zu den internen Funktionen, die einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Wertschöpfung leisten, zählt neben den Marktdivisionen auch das Corporate Center. In diesem sind alle Organisationseinheiten zusammengefasst, die die gruppenweiten Geschäftsaktivitäten, Prozesse und Risiken koordinieren, unterstützen und überwachen (beispielsweise Produktmanagement, Asset Management, Finanzen, Kredit- und Risikomanagement). Hinzu kommen Abteilungen wie Marketing, Kommunikation oder Personal.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette umfasst unsere Bankprodukte und Dienstleistungen für unterschiedliche Kundensegmente und Stakeholder-Gruppen. Dazu gehören einerseits Spar- und Hypothekarprodukte, Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Finanzplanung und betriebliche Vorsorge für Privat- und Firmenkunden, andererseits Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Vermögensstrukturierung, Finanzierungen, Finanz- und Vorsorgeplanung für Private-Banking-Kundinnen und -Kunden sowie institutionelle und Fondskundinnen und Fondskunden. Im Einklang mit unserem gesetzlichen Versorgungsauftrag dient unser vielfältiges Produkt- und Dienstleistungsangebot dazu, öffentliche und private Kreditbedürfnisse angemessen zu befriedigen sowie der in- und ausländischen Kundschaft eine sichere und ertragsbringende Anlage und Betreuung der Gelder zu ermöglichen.
Insbesondere in der nachgelagerten Wertschöpfungskette und im eigenen Geschäftsbetrieb weisen wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen auf, weshalb unsere Nachhaltigkeitsstrategie auf diese beiden Bereiche fokussiert. Weniger bedeutsam ist unsere vorgelagerte Wertschöpfungskette, da wir als Bank im Vergleich zu anderen Branchen einen geringen Ressourcenverbrauch verzeichnen. So machen die THG-Emissionen aus erworbenen Gütern und Dienstleistungen sowie dem vorgelagerten Transport und Vertrieb beispielsweise weniger als 0.1 Prozent des Gesamtausstosses der LLB-Gruppe aus.
2.4 Mitarbeitende der LLB-Gruppe
Per 31. Dezember 2025 beschäftigten wir 1ʼ523 Mitarbeitende, davon 902 in Liechtenstein. Damit gehören wir zu den grössten Arbeitgebern in Liechtenstein. Unsere Mitarbeitenden stammen vornehmlich aus unseren definierten Zielmärkten Liechtenstein, Schweiz, Österreich und Deutschland.
Mitarbeitende nach geografischen Gebieten
Personenzahl | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
Liechtenstein | 902 | 932 |
Schweiz | 215 | 234 |
Österreich | 358 | 271 |
Deutschland | 32 | 37 |
VAE | 16 | 27 |
Gesamtzahl der Beschäftigten | 1’523 | 1’501 |
2.5 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Nachhaltigkeit als unternehmerische Verantwortung bedeutet für uns, den Erwartungen der unterschiedlichen internen und externen Anspruchsgruppen gerecht zu werden. Mit den verschiedenen Stakeholderinnen und Stakeholdern, die unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen und auf die wir Einfluss haben, stehen wir in regelmässigem Dialog – persönlich, über elektronische Medien, bei Informationsveranstaltungen oder bei Arbeitstreffen und Konferenzen. Zweck dieser Einbindung ist es, langfristige Beziehungen zu unseren wichtigsten Stakeholderinnen und Stakeholdern aufzubauen und zu pflegen, das Vertrauen in die LLB-Gruppe zu stärken und frühzeitig über mögliche Risiken und Chancen informiert zu sein.
Eine Änderung unserer Nachhaltigkeitsstrategie aufgrund der Rückmeldungen unserer Anspruchsgruppen fand im Berichtsjahr nicht statt. Wir beziehen die Ergebnisse unserer Konsultationsverfahren bei der Definition von Massnahmen jeweils ein – beispielsweise durch die Initiativen, die wir infolge der Mitarbeiterbefragung umgesetzt haben. Die Gruppenleitung wird von den zuständigen Fachabteilungen laufend über den Input aus den Stakeholder-Kanälen unterrichtet. Der Verwaltungsrat erhält bislang keine systematische Information über die Interessen der Stakeholderinnen und Stakeholder.
2.5.1 Kundinnen und Kunden
Über diverse Kanäle – beispielsweise im Rahmen von Umfragen – erfassen wir die Bedürfnisse und die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Beanstandungen können über das regulatorisch vorgeschriebene Beschwerdemanagement erfasst werden. Ausserdem gibt es für Kundenberaterinnen und Kundenberater die Möglichkeit, im Kernbankensystem Avaloq die Kundenzufriedenheit zu dokumentieren.
2.5.2 Mitarbeitende
Unseren Mitarbeitenden stehen ebenfalls verschiedene Kanäle offen, um ihre Anliegen zu äussern. Dazu gehören regelmässige Mitarbeiterbefragungen, die Arbeitnehmervertretung des LLB-Stammhauses in Vaduz und der Betriebsrat der LLB Österreich – siehe Kapitel Eigene Belegschaft. In Bezug auf die Interessen, Standpunkte und Rechte unserer Mitarbeitenden haben wir an unserem Geschäftsmodell keine Anpassungen vorgenommen.
2.5.3 Partner und NGOs
Durch unsere Mitgliedschaft in Verbänden und Vereinen pflegen wir den Dialog mit Partnern und NGOs. Das sind beispielsweise der Liechtensteinische Bankenverband (LBV), die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK), die Asset Management Association Switzerland (AMAS) oder der Verband österreichischer Banken und Bankiers (BV). Im Rahmen gemeinnütziger Aktionen kooperieren wir oftmals mit lokalen NGOs, so etwa mit der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) oder dem Heilpädagogischen Zentrum des Fürstentums Liechtenstein (HPZ).
2.5.4 Öffentlichkeit
Mit den Medien und Wirtschaftsjournalisten in unseren Marktregionen pflegen wir auch ausserhalb der Ad-hoc-Publizität und der jährlichen Bilanzpresse- und Analystenkonferenz Kontakt. Wir sind bestrebt, ihre Anfragen transparent und zeitnah zu beantworten. Als Veranstalterin oder Sponsorin verschiedener Anlässe vertiefen wir unsere Beziehungen zur lokalen Bevölkerung. Zudem werden wir von ESG-Ratingagenturen bewertet. Auf Basis der Bewertungsergebnisse identifizieren wir relevante Handlungsfelder und leiten gezielt Massnahmen ab.
2.5.5 Eigentümer und Investoren
Das Land Liechtenstein ist unser Hauptaktionär. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und des Landtags pflegen wir einen regelmässigen Dialog. Wir sind dazu verpflichtet, das Land Liechtenstein über den Geschäftsverlauf zu informieren. Vor diesem Hintergrund findet mindestens zweimal jährlich ein Treffen zwischen dem Verwaltungsratspräsidenten, dem Group CEO und der liechtensteinischen Regierungschefin statt. Wenn im Rahmen dieser Gespräche Anregungen seitens der Regierung vorgebracht werden, nimmt der Verwaltungsratspräsident diese auf. Einmal pro Jahr laden der Verwaltungsrat und die Gruppenleitung die gesamte Regierung zu einer Gesprächsrunde ein. Wie alle Kernelemente unserer Unternehmensstrategie ACT-26 wird dabei auch der Bereich Nachhaltigkeit thematisiert.
2.6 Mitgliedschaft in Brancheninitiativen
Zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Mitgliedschaft in verschiedenen Brancheninitiativen. Auf diese Weise bringen wir unsere Ideale in der Finanzindustrie ein und erhalten wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Per 31. Dezember 2025 waren wir Mitglied in den folgenden Initiativen:
- Principles for Responsible Banking (PRB): Diese Grundsätze für ein verantwortungsvolles Bankwesen bieten ein einheitliches Rahmenwerk für eine nachhaltige Bankenbranche. Entwickelt wurden sie durch eine innovative Partnerschaft zwischen Banken weltweit und der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen.
- The Climate Pledge: Das Klimaschutzversprechen ist eine Selbstverpflichtung, das Pariser Klimaschutzabkommen zehn Jahre früher umzusetzen und somit bis 2040 CO2-neutral zu sein.
- Principles for Responsible Investment (PRI): Die Finanzinitiative der Vereinten Nationen hat das verantwortungsbewusste Management von Wertpapieren zum Ziel.
- UN Global Compact: Als Initiative der Vereinten Nationen verfolgt der UN Global Compact die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte. Um das zu erreichen, unterstützt er Unternehmen dabei, auf Grundlage von zehn universellen Prinzipien, die unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention abdecken, verantwortungsvoll zu handeln.
Seit 2012 sind wir Partnerin der Klimastiftung Schweiz und damit Teil eines engagierten Unternehmensnetzwerks, das finanzielle Mittel und Fachwissen bündelt, um innovative und klimawirksame Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Schweiz und in Liechtenstein gezielt zu fördern. Im Rahmen unserer Beiratsfunktion bringen wir unser Fachwissen aktiv in die Vergabe von Fördermitteln sowie in die strategische Ausrichtung der Stiftung ein.
Bis zur Auflösung der Mitgliederorganisation im Jahr 2025 waren wir Teil der Net-Zero Banking Alliance (NZBA) der Vereinten Nationen. Als Mitglied dieser internationalen Initiative haben wir uns gemeinsam mit anderen Finanzinstituten dafür eingesetzt, den wirtschaftlichen Wandel hin zu Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 zu finanzieren. Aktuell beobachten wir die Neuausrichtung der NZBA zu einem Rahmenwerk und werden unsere zukünftige Positionierung zu gegebener Zeit überprüfen.
3 Nachhaltigkeits-Governance
Unsere Governance-Struktur für den Bereich Nachhaltigkeit macht eine effiziente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie möglich und stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte auf allen Hierarchieebenen berücksichtigt werden. Die Nachhaltigkeits-Governance ist in der Gruppenweisung «Nachhaltigkeit» geregelt. Diese Weisung beschreibt ausserdem unseren Umgang mit bestimmten Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere Greenwashing-Risiken. Wir wenden die Bestimmungen der Nachhaltigkeitsweisung sowohl auf unseren eigenen Geschäftsbetrieb wie auch auf unsere vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette an.
Übersicht Nachhaltigkeits- und Governance-Struktur (Stand 31.12.2025)
3.1 Rolle des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft (in der Folge: der Verwaltungsrat) besteht aus sieben Personen. Die Mitglieder bringen durch ihre Ausbildung, ihren beruflichen Hintergrund und ihre Erfahrung unterschiedliche und sich ergänzende Fähigkeiten ein. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf dem Fachwissen rund um die Finanzdienstleistungsbranche sowie auf Kenntnissen der liechtensteinischen Wirtschaft und der Unternehmensführung. Mit zwei Frauen lag deren Anteil Ende 2025 bei 29 Prozent. Die Belegschaft der LLB-Gruppe ist in dem Gremium nicht vertreten.
Auf Initiative des Verwaltungsratspräsidenten Georg Wohlwend hat der gesamte Verwaltungsrat am 22. November 2024 eine LLB-interne Schulung zur Nachhaltigkeitsregulatorik besucht. Im Fokus standen wissenschaftliche Grundlagen, politische Ziele und Massnahmen, die strategische Ausrichtung der LLB-Gruppe sowie neueste gesetzliche und regulatorische Entwicklungen und Herausforderungen. Bei der Auswahl der Themen wurde darauf geachtet, sämtliche für Banken relevanten Aspekte hinsichtlich potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen abzudecken. Gezielte Weiterbildungen und Informationen gewährleisten, dass im Verwaltungsrat kontinuierlich Nachhaltigkeitswissen ausgebaut wird. Zudem stehen den Verwaltungsratsmitgliedern für spezifische Anfragen zu Nachhaltigkeitsthemen interne Expertinnen und Experten zur Verfügung. Eine weitere Nachhaltigkeitsschulung für die Verwaltungsratsmitglieder ist für 2026 vorgesehen.
Alle sieben Mitglieder des Verwaltungsrates der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft sind nicht exekutive Mitglieder (100 %). Gemäss Art. 21 des liechtensteinischen Bankengesetzes in Verbindung mit Art. 10 des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG) sind die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle einerseits und die Geschäfts- beziehungsweise Konzernleitung andererseits durch verschiedene Organe auszuüben. Kein Mitglied des Verwaltungsrates darf der Geschäfts- beziehungsweise Gruppenleitung angehören – siehe Abschnitt Verwaltungsrat.
Im Sinne der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates unabhängig (100 %). Kein Mitglied des Verwaltungsrates gehörte 2025 sowie in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren der Gruppen- beziehungsweise Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Landesbank oder einer Gruppengesellschaft an. Kein Mitglied unterhielt wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Liechtensteinischen Landesbank oder zu einer Konzerngesellschaft. Gemäss Art. 12 des liechtensteinischen Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen müssen Verträge mit Mitgliedern des Verwaltungsrates schriftlich abgeschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates, wobei die gleichen Bedingungen gelten wie bei Verträgen mit Dritten – siehe Abschnitt Verwaltungsrat.
Nachhaltigkeitsbezogene Kompetenzen des Verwaltungsrates
Name | Nachhaltigkeitsbezogene Erfahrung | Nachhaltigkeitsbezogene Aus- oder Weiterbildung |
Georg Wohlwend | In seiner Funktion als Verwaltungsratspräsident überwacht Georg Wohlwend seit Jahren die Implementierung der LLB-Nachhaltigkeitsstrategie und wird fortlaufend zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen informiert. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) |
Richard Senti | Richard Senti bringt umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Energie und Energieeffizienz aufgrund seiner Tätigkeit in der Heizungs-, Klima- und Lüftungsbranche mit. Auf Ebene Verwaltungsrat ist er verantwortlich für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung eines liechtensteinischen Heizungs- und Lüftungsherstellers. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) |
Nicole Brunhart | Nicole Brunhart war Sustainability Lead bei einem global tätigen Vermögensverwaltungsunternehmen und Mitglied des Sustainability Steering Committee einer Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft. Sie nahm an diversen Working Groups der Asset Management Association Switzerland (AMAS) sowie von Swiss Sustainable Finance (SSF) zu ESG-Themen teil. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) • Webinar Swiss Sustainable Finance: Impact Investing Webinar - Market Insights (20.03.2025) • Webinar Swiss Sustainable Finance: Responsible Gold Investments (25.05.2025) • SSF: Responsible Gold Investments Launch Webinar (15.05.2025) |
Leila Frick-Marxer | Aufgrund ihrer Tätigkeiten im Group Risk Committee sowie im Group Nomination & Compensation Committee verfügt Leila Frick-Marxer über fundierte, mehrjährige Erfahrung mit nachhaltigkeitsbezogenen Fragestellungen. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) • Intensivkurs Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Universität Liechtenstein (13. bis 15.11.2025 und 11. bis 13.12.2025; Modul des Executive Master of Laws (LL.M.) im Bank- und Finanzmarktrecht) |
Thomas Russenberger | Als Mitglied des Group Audit Committee überwacht Thomas Russenberger die Nachhaltigkeitsbericht- erstattung der LLB-Gruppe. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) |
Karl Sevelda | Karl Sevelda bringt Erfahrung mit ESG-Aspekten aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CEO einer österreichischen Grossbank mit. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) |
Christian Wiesendanger | Christian Wiesendanger war für die globale Entwicklung und Pflege aller Nachhaltigkeitsanlagen im Wealth Management einer Schweizer Grossbank verantwortlich. Er trieb die Vorbereitung für die Emission von Green Bonds bei einer schweizerischen Immobiliengesellschaft voran. | • LLB-interne Schulung über Nachhaltigkeitsregulatorik (22.11.2024) |
3.1.1 Nachhaltigkeitsbezogene Zuständigkeiten des Verwaltungsrates
Die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates sind in der Gruppenweisung «Nachhaltigkeit» geregelt. Er beschliesst im Rahmen der regulären Strategieperioden die strategischen Leitlinien (Nachhaltigkeitsstrategie), genehmigt strategisch relevante Entscheidungen sowie die jährliche Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichtes innerhalb des Geschäftsberichtes der LLB-Gruppe. Die folgenden Unterausschüsse des Verwaltungsrates beschäftigen sich gemäss Gruppenweisung «Nachhaltigkeit» mit verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten:
- Das Group Audit Committee befasst sich mit der Aufsicht und Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäss CSRD und ESRS, inklusive der damit verbundenen Risiken.
- Das Group Risk Committee informiert den Verwaltungsrat über Nachhaltigkeitsrisiken.
- Das Group Nomination & Compensation Committee stellt sicher, dass Nachhaltigkeit in den Anreizsystemen berücksichtigt wird.
- Der Strategieausschuss berücksichtig Nachhaltigkeit in der gesamten LLB-Strategie.
Um ihre Überwachungsfunktion effektiv wahrnehmen zu können, erhalten die Verwaltungsratsmitglieder halbjährlich ein schriftliches Update über die Fortschritte bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie. Teil dieses Strategie-Briefings sind auch Massnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Auch das regelmässige Risiko-Reporting informiert über ESG-Aspekte. Im Zuge seiner regelmässigen Sitzungen befasst sich der Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich mit Nachhaltigkeitsthemen; bei Bedarf finden zusätzliche Ad-hoc-Sitzungen statt. Er wird von der Gruppenleitung, Group Corporate Development & Sustainability oder den relevanten Fachabteilungen über die Entwicklung und den Stand bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie informiert.
Nicole Brunhart fungiert künftig als erste Ansprechpartnerin und Koordinatorin für Nachhaltigkeitsthemen im Verwaltungsrat. Die formelle Ernennung erfolgte im Februar 2026.
Es sind keine dedizierten Kontrollen und Verfahren für das Management nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Ebene des Verwaltungsrates implementiert.
3.1.2 Zuständigkeiten des Verwaltungsrates in Bezug auf die Unternehmensführung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für Strategie, Risikoappetit, Kontrolle und finanzielle Führung. Er trifft Entscheidungen zu allen wesentlichen Aspekten der Unternehmensführung, insbesondere zu Policies und Richtlinien, zum Verhaltenskodex sowie zum normativen Leitbild der LLB-Gruppe – siehe dazu Konzepte für die Unternehmensführung. Im Bereich des Compliance Managements gibt der Verwaltungsrat die Leitplanken vor. Group Legal & Regulatory und Group Financial Crime Compliance berichten jährlich jeweils schriftlich über Compliance-Risiken und Aktivitäten (Tätigkeitsbericht).
Alle Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Inhaber von Schlüsselfunktionen müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben besondere «Fit & Proper»-Anforderungen erfüllen und sich auch regelmässig weiterbilden (z. B. betreffend Insiderhandel, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Nachhaltigkeitsregulatorik). Die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse im Verwaltungsrat müssen zudem über Fachkenntnisse verfügen, die dem jeweiligen Aufgabenbereich entsprechen (siehe dazu Kapitel Corporate Governance). Inhaltlich zuständig für das gruppenweite «Fit & Proper»-Reglement ist der Geschäftsbereich Group Legal & Regulatory.
3.1.3 Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich der Verwaltungsrat befasst
Im Berichtsjahr haben sich der Verwaltungsrat beziehungsweise die zuständigen Unterausschüsse mit den folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen beschäftigt:
- externe Herausforderungen und Risiken in einem hochdynamischen regulatorischen und politischen ESG-Umfeld;
- Status quo der betrieblichen und finanzierten Treibhausgasemissionen;
- erwartete, auf Annahmen basierende THG-Emissionseffekte inklusive zugrundeliegender Optimierungsmassnahmen bis Ende 2026;
- die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeits-Governance der LLB-Gruppe durch die Etablierung der neuen Abteilung Group Sustainability;
- die formelle Benennung eines Mitglieds des Verwaltungsrates mit Zuständigkeit für ESG-Themen;
- die Integration monetärer Anreizsysteme in die Vergütungsstrukturen der Gruppenleitung.
Zudem wurde 2025 im Rahmen der jährlichen Strategieklausur des Verwaltungsrates das Kernelement Nachhaltigkeit vertieft behandelt. Der Verwaltungsrat und das Group Audit Committee wurden 2025 über die Ergebnisse der vereinfachten Wesentlichkeitsanalyse sowie den dahinterstehenden Prozess informiert (Details siehe Abschnitt Doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Die Berichterstattung erfolgt durch die Gruppenleitung, Group Corporate Development & Sustainability oder die jeweils zuständige Fachabteilung. Ein fester Turnus für die Berichterstattung ist nicht definiert. Der Verwaltungsrat berücksichtigte die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen 2025 bei der Überwachung der Unternehmensstrategie.
3.2 Rolle der Gruppenleitung
Die zum Berichtsstichtag aus drei Männern und einer Frau bestehende Gruppenleitung (siehe Abschnitt Gruppenleitung) definiert die Nachhaltigkeitsstrategie der LLB-Gruppe im Rahmen des Strategieprozesses und ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Bei der Festlegung der Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigt sie die gesetzlichen Vorgaben sowie die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die Gruppenleitung informiert den Verwaltungsrat in der Regel halbjährlich über die entsprechenden Fortschritte.
Die Gruppenleitung ist die oberste operative Ebene, die für die Umsetzung der Konzepte für die Unternehmensführung verantwortlich ist. Sie hat den General Counsel und den Geschäftsbereich Group Legal & Regulatory für die Implementierung des Verhaltenskodex sowie der entsprechenden Durchführungsbestimmungen (wie Compliance Management oder Interessenkonflikt-Management) eingesetzt. Die Geschäftsbereiche informieren, unterstützen und beraten die Gruppenleitung bei der Einschätzung und Überwachung der Compliance-Risiken. Alle Mitglieder der Gruppenleitung müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben besondere «Fit & Proper»-Anforderungen erfüllen und sich auch regelmässig weiterbilden (z. B. betreffend Insiderhandel, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Nachhaltigkeitsregulatorik).
Die Umsetzung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsstrategie sind im Einklang mit der Gruppenweisung Nachhaltigkeit an den Nachhaltigkeits-Council delegiert, in dem sämtliche Mitglieder der LLB-Gruppenleitung vertreten sind. Die Gruppenleitung richtet ihre Entscheidungen an den Grundsätzen der ACT-26-Strategie aus, wobei Nachhaltigkeit als zentrales Querschnittsthema einbezogen wird.
3.2.1 Zuständigkeiten des Nachhaltigkeits-Council
Im Nachhaltigkeits-Council sind alle Mitglieder der Gruppenleitung, die CEOs der LLB Schweiz und der LLB Österreich sowie die Leiterin Group Corporate Development & Sustainability vertreten. Seine Mitglieder haben im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sicherzustellen und zu kontrollieren. Der Council trifft sich mindestens dreimal jährlich; bei Bedarf sind Ad-hoc-Termine möglich.
An den Meetings des Nachhaltigkeits-Council informieren die Organisationseinheit Group Sustainability oder Fachabteilungen über den Status quo bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Es werden insbesondere strategisch relevante Entscheidungen diskutiert, Arbeitsaufträge ausformuliert und an die Nachhaltigkeits-Streams delegiert.
Darüber hinaus informiert die Abteilung Group Sustainability den Group CEO regelmässig sowie bei Bedarf ad hoc über den aktuellen Stand, wesentliche erreichte Meilensteine sowie über aktuelle Herausforderungen.
Eine umfangreiche Evaluation der festgelegten nachhaltigkeitsbezogenen Zielvorgaben (inkl. Massnahmen und Prognoseszenarien) erfolgte im Jahr 2025 im Rahmen des Strategie-Updates. Darüber hinaus informiert unterjährig Group Sustainability bezüglich aktueller Entwicklungen und Herausforderungen. Es sind keine dedizierten Kontrollen und Verfahren für das Management nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Ebene der Gruppenleitung implementiert.
3.2.2. Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich der Nachhaltigkeits-Council befasst
Im Berichtsjahr hat sich der Nachhaltigkeits-Council unter anderem mit folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst:
- der zunehmenden regulatorischen und politischen Dynamik im ESG-Umfeld sowie den damit verbundenen Herausforderungen und Risiken;
- den Potenzialen der ESG-Datenbank und der digitalen Dialogführung im E-Banking zur Verbesserung der ESG-Informationslage und strategischen Entscheidungsfindung;
- den erwarteten Entwicklungen der Treibhausgasemissionen bis Ende 2026, basierend auf modellierten Annahmen und flankiert durch gezielte Optimierungsmassnahmen;
- den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine gruppenweite ESG-Schulung als Weiterbildungschance für Mitarbeitende und Führungskräfte.
Die Berichterstattung erfolgt durch die Gruppenleitung, Group Corporate Development & Sustainability oder die jeweils zuständige Fachabteilung. Die Berichterstattung erfolgt mindestens dreimal pro Jahr.
3.3 Group Sustainability
Diese Organisationseinheit ist für die Koordination und Kommunikation zwischen dem Nachhaltigkeits-Council und den Nachhaltigkeits-Streams verantwortlich. Die Streams sind für die operative Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und -regulatorik zuständig. Zudem informiert Group Sustainability den Nachhaltigkeits-Council und den Verwaltungsrat regelmässig über den Stand bei der Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Mitarbeitenden der Organisationseinheit Group Sustainabilty verfügen über spezifische Nachhaltigkeitskenntnisse und bilden gemeinsam mit Mitarbeitenden aus weiteren Fachbereichen das Nachhaltigkeitsteam.
Group Sustainability koordiniert auch die Green-Teams. In diesen Teams können Mitarbeitende eigene Ideen einbringen und Projektverantwortung übernehmen, um so die nachhaltige Zukunft der LLB-Gruppe aktiv mitzugestalten. Auf diese Weise nutzen wir die Kreativität unserer Mitarbeitenden, um innovative Lösungen zu finden, die allein durch einen Top-down-Ansatz nicht gefunden würden. Das Nachhaltigkeitsteam wählt die Teilnehmenden für die Green-Teams aus und beteiligt sich an deren Koordination.
3.4 Nachhaltigkeits-Streams
Die Leiterinnen und Leiter unserer elf Nachhaltigkeits-Streams sind für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulatorik sowie der definierten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie in ihrem Geschäftsbereich verantwortlich. Für einzelne Bereiche sind Strategien und Konzepte festgelegt, die in den Ausführungen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen detailliert erläutert werden.
Die Leiterinnen und Leiter der Nachhaltigkeits-Streams müssen sicherstellen, dass die Gruppengesellschaften einbezogen werden und ein regelmässiger Austausch zu aktuellen Themen stattfindet. Darüber hinaus sind sie im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit dafür zuständig, dass in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich das notwendige Budget sowie die Ressourcen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulatorik und -strategie zur Verfügung stehen.
Group Regulatory Compliance fungiert gruppenweit als Nachhaltigkeitskontrollstelle. Diese Funktion umfasst den regelmässigen Austausch mit den Gruppengesellschaften und ausserdem Kontrollen, wie bei ihnen der Stand der regulatorischen Umsetzung ist. Der Geschäftsbereich rapportiert im Rahmen der Compliance-Berichterstattung über durchgeführte Prüfungen sowie über Erkenntnisse und allfällige Verstösse. Mithilfe des Regulatory Radar überwacht Group Regulatory Compliance die regulatorischen Anforderungen in puncto Nachhaltigkeit, die Zuweisung an die zuständigen Fachabteilungen und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsmassnahmen.
Die Leiterinnen und Leiter der Nachhaltigkeits-Streams treffen sich regelmässig unter der Leitung von Group Sustainability, um über den aktuellen Stand zu berichten und ihre Aktivitäten zu koordinieren. Zusätzlich gibt es einen individuellen Austausch zwischen dem Nachhaltigkeitsteam und den einzelnen Leiterinnen und Leitern. Die Leiterinnen und Leiter der Streams halten den Nachhaltigkeits-Council und über Group Sustainability beziehungsweise die Gruppenleitung auch den Verwaltungsrat über alle relevanten Themen auf dem Laufenden.
Nachhaltigkeits-Streams der LLB-Gruppe
Stream Nr. | Inhalt | Verantwortlichkeit |
1 | Koordination Arbeitsstreams & Green-Teams | Group Sustainability |
2 | Bankbetrieb | Logistics Services |
3 | Investmentprodukte | Asset Management |
4 | Treasury | Group Treasury |
5 | Anlageberatung | Group Product Management |
6 | Ausleihungen | Group Product Management |
7 | ESG Reporting & Communications | Group Corporate Communications |
8 | Klima- und Nachhaltigkeitsrisikomanagement | Group Credit & Risk Management |
9 | Klima- und Nachhaltigkeitsregulatorik | Group Legal & Regulatory |
10 | Social Responsibility & HR | Group Human Resources |
11 | Marketing | Group Marketing |
3.5 Nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik
Der Verwaltungsrat ist gemäss Gesetz für die Oberleitung der Bank verantwortlich. Er genehmigt die Vergütungspolitik für die Leitungsorgane. Das Group Nomination & Compensation Committee unterstützt das Gremium unter anderem bei der Ausgestaltung der Vergütungspolitik und der Anreizsysteme. Die Vergütungsstruktur der LLB-Gruppe ist so gestaltet, dass sie insbesondere keine Anreize für übermässige Risikobereitschaft bietet, auch nicht im Nachhaltigkeitsbereich.
Spezifische ESG-Elemente und klimabezogene Erwägungen sind nicht expliziter Teil des Anreizsystems der LLB-Gruppe. Eine Ausnahme bildet der Group CEO. Seine Vergütung besteht aus einem fixen Grundgehalt (67 %) sowie einem variablen Lohnanteil (33 %), der mit dem Geschäftserfolg zusammenhängt. In den variablen Lohnanteil fallen 2025 fünf gleichgewichtete individuelle Leistungsziele, darunter ein ESG-bezogenes Ziel. Es ist mit der erfolgreichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie – darunter die Reduktion der THG-Emissionen der LLB-Gruppe – sowie der Reduktion nachhaltigkeitsbezogener Risiken verknüpft. Wir haben keinen festen Prozentsatz des Gehalts des Group CEO definiert, der an ESG- oder klimabezogene Kriterien gekoppelt ist. Zudem kann der Verwaltungsrat den variablen Anteil je nach Zielerreichung um bis zu 10 Prozent anpassen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten selbst keine variable Vergütung und damit auch keine an Nachhaltigkeitskriterien geknüpfte Vergütung. Nähere Informationen sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen.
3.6 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht in Bezug auf mögliche negative Nachhaltigkeitsauswirkungen ist bei den elf Nachhaltigkeits-Streams angesiedelt (siehe Abschnitt Nachhaltigkeits-Streams). Die dabei angewandten Methoden unterscheiden sich nach Themenbereich. Details sind den Ausführungen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu entnehmen.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung | |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich der Verwaltungsrat befasst |
Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich der Nachhaltigkeits-Council befasst | |
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | |
d) Massnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | |
3.7 Risikomanagement im Zusammenhang mit der Berichterstattung
Die Gesamtkoordination der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt gemäss Nachhaltigkeitsweisung der LLB-Gruppe bei der Organisationseinheit Group Corporate Communications. Der gesamte Berichterstattungsprozess inklusive spezifischer Verantwortlichkeiten ist in dieser Weisung festgehalten. Für die meisten wesentlichen Themen («Klimawandel», «Eigene Belegschaft», «Unternehmensführung und Integrität») gibt es Arbeitsanleitungen, die die wichtigsten qualitativen und quantitativen Datenpunkte sowie den zugehörigen Ermittlungsprozess beziehungsweise die notwendigen Berechnungsschritte aufführen. Die Berechnung sämtlicher Kennzahlen erfolgt auf Gruppenebene; für die Konsolidierung sind unterschiedliche Fachbereiche zuständig.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt verschiedenen Risiken. Die Einschätzung und Priorisierung dieser Risiken erfolgt laufend durch die Expertinnen und Experten der Organisationseinheit Group Sustainability. Es handelt sich dabei um erfahrungsgestützte, qualitative Experteneinschätzungen.
3.7.1 Zentrale Risiken
Als zentrale Herausforderung haben wir die Verfügbarkeit und Qualität der Daten von Gegenparteien identifiziert. Um bedeutende Leistungsindikatoren, insbesondere finanzierte THG-Emissionen und die Green Asset Ratio, berechnen zu können, sind wir auf Drittanbieter angewiesen, die diese Daten sammeln und aufarbeiten. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung sind die Informationen noch nicht lückenlos und vollumfänglich fehlerfrei vorhanden. Diese Umstände können die Qualität der errechneten Leistungsindikatoren beeinträchtigen. Wir schätzen diese Risiken derzeit als finanziell nicht wesentlich ein.
Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr zusätzliche Anstrengungen unternommen, um die Datenverfügbarkeit und -qualität zu verbessern. Von zentraler Bedeutung ist die LLB-interne ESG-Datenbank, die wir 2024 implementiert haben und die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Sie deckt im ersten Schritt die THG-Daten der Eigenveranlagung, der LLB-eigenen Fonds und der Vermögensverwaltung ab. Unser System erkennt unter anderem statistische Ausreisser (siehe dazu Kapitel Klimawandel). Darüber hinaus führen wir manuelle Stichprobenkontrollen durch und befinden uns in regelmässigem Austausch mit externen Datenanbietern, um zu einer Situationsverbesserung beizutragen. Ein Guide zur Berechnung von THG-Emissionen und ein Taxonomie-Guide gewährleisten zudem ein einheitliches Verständnis sowie die gruppenweit einheitliche Berechnung der Leistungsindikatoren.
Zur Berechnung unseres betrieblichen THG-Fussabdrucks stützen wir uns fast ausschliesslich auf Ist-Daten. Ein Restrisiko besteht aufgrund fehlender beziehungsweise nicht vollständiger Daten für einzelne Betriebsgebäude inklusive der Berechnung des Referenzjahres 2019 für die ehemalige ZKB Österreich. Bei fehlenden Informationen behelfen wir uns mit Schätzungen. Insgesamt stufen wir das Risiko wesentlicher Verzerrungen auf das Gesamtbild als gering ein und haben daher keine mitigierenden Massnahmen implementiert.
Latente Risiken im Nachhaltigkeitsreporting werden systematisch durch klare Anweisungen, etablierte Prozesse und Kontrollen sowie eindeutige Verantwortlichkeiten adressiert. Ergänzend sichern interne Regelwerke (Richtlinie zur Minimierung von Greenwashing-Risiken, Nachhaltigkeitsweisung) die Qualität ab.
3.7.2 Umfangreicher Abnahme- und Freigabeprozess
Die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch einen umfangreichen Abnahme- und Freigabeprozess sichergestellt, der in der Nachhaltigkeitsweisung der LLB-Gruppe und den verschiedenen Arbeitsanleitungen dokumentiert ist. Das Group Audit Committee ist für die Aufsicht und Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig. Aus diesem Grund hat es sich auch im Berichtsjahr 2025 mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst. Über die gewonnenen Erkenntnisse unterrichtet das Group Audit Committee den Verwaltungsrat, der die Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichtes innerhalb des Geschäftsberichtes der LLB-Gruppe genehmigt.
Zu den genannten wesentlichen Risiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein regelmässiges Reporting an die Gruppenleitung und den Verwaltungsrat vorgesehen. Beide Gremien werden über relevante Entwicklungen informiert.
4 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Das zentrale Instrument zur Ermittlung der Berichtsinhalte der Nachhaltigkeitserklärung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sinn und Zweck dieser Analyse ist es, jene Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen als wesentlich einzustufen sind:
- Wesentlichkeit der Auswirkungen: Ein Nachhaltigkeitsthema ist hinsichtlich der Auswirkungen wesentlich, wenn es mit bedeutsamen tatsächlichen oder potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt einhergeht. Zu berücksichtigen sind dabei kurz-, mittel- oder langfristige Zeithorizonte.
- Finanzielle Wesentlichkeit: Ein Nachhaltigkeitsthema ist unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich, wenn es mit bedeutsamen Risiken und Chancen für das Unternehmen in Verbindung steht. Das ist dann der Fall, wenn Risiken und Chancen innerhalb von kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizonten einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens haben beziehungsweise solche Effekte zu erwarten sind.
Im Berichtsjahr haben wir den Prozess stark vereinfacht: Die Grundlage bildeten die Ergebnisse der Analyse aus dem Vorjahr; die Bewertung erfolgte ausschliesslich auf Expertenebene. Gemäss unserer Gruppenweisung «Nachhaltigkeit» führen wir diese vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse jährlich durch. Eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse ist einmal pro Strategieperiode vorgesehen. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden künftig in das Management wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen einbezogen.
4.1 Methoden und Annahmen
Die vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse basiert auf der Liste potenziell wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die wir im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 erarbeitet haben. Im Vorfeld der Analyse 2025 haben wir zu einzelnen IROs quantitative Indikatoren zusammengetragen. Im Gegensatz zum Vorjahr haben wir keine gesonderte Datenerhebung durchgeführt, sondern uns überwiegend auf publizierte Kennzahlen gestützt – etwa aus der Nachhaltigkeitserklärung 2024 oder dem PAI-Report 2025 (PAI = Principal Adverse Impacts; jährliche Publikation im Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088). Diese Indikatoren – beispielsweise THG-Emissionen oder Personalkennzahlen – bildeten die Grundlage für die Bewertung der jeweiligen IROs.
Die Bewertung wurde von einer sechsköpfigen internen Expertengruppe durchgeführt. Die Teilnehmenden wurden aufgrund ihrer spezifischen Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und ESG in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen – etwa Vermögensverwaltung, Eigenveranlagung oder Personalwesen – ausgewählt. Es handelte sich ausschliesslich um Personen, die bereits an der Wesentlichkeitsanalyse 2024 mitgewirkt haben. Die Expertinnen und Experten überprüften und validierten die zuletzt vorgenommenen Bewertungen der IROs auf Basis der aktualisierten Indikatoren und plausibilisierten diese. Anders als im Vorjahr haben wir 2025 auf eine Einbindung interner und externer Stakeholderinnen und Stakeholder verzichtet.
Um eine möglichst hohe Durchlässigkeit zum parallel durchgeführten Projekt zum Thema ESG-Risikomanagement sicherzustellen, haben wir die Zeithorizonte gegenüber der Wesentlichkeitsanalyse 2024 angepasst (siehe Abschnitt Zeithorizonte) und für jeden potenziellen IRO gesondert bewertet. Im Einklang mit diesem Projekt wurden – anders als 2024 – keine separaten Bewertungen für Private-Label-Fonds und die Anlageberatung vorgenommen. Diese Dienstleistungen beziehungsweise Produktkategorien sind derzeit nicht Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie und werden branchenüblich nicht in Netto-Null-Ziele einbezogen. Die Investitionsentscheidungen treffen hier unsere Kundinnen und Kunden beziehungsweise externe Vermögensverwalter. Entsprechend sind unsere Möglichkeiten einer wirksamen Nachhaltigkeitssteuerung in diesen Bereichen begrenzt.
Mit Ausnahme der Resilienzanalyse wurden sämtliche Bewertungen unter der Annahme eines geordneten Übergangs zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell vorgenommen. Disruptive Szenarien wurden nicht berücksichtigt. Es wurden keine sonstigen Annahmen getroffen.
4.2 Wesentlichkeit der Auswirkungen
Die Bewertung der potenziellen wesentlichen Auswirkungen erfolgte im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben auf Basis des Schweregrades und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Einschätzung wurde mithilfe einer vierstufigen Skala vorgenommen. Für den Schweregrad der Auswirkungen ausschlaggebend waren das Ausmass (mögliche Ausprägungen: niedrig, moderat, hoch und sehr hoch) und der Umfang (mögliche Ausprägungen: begrenzt, konzentriert, weitreichend, global). Bei negativen Auswirkungen beurteilten unsere Expertinnen und Experten auch die Unabänderlichkeit der Auswirkungen (mögliche Ausprägungen: leicht zu beheben, mit Aufwand zu beheben, schwierig zu beheben, nicht behebbar). Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Auswirkungen wurde ebenfalls auf einer vierstufigen Skala bewertet (Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 25 %, von 25 bis 49 %, von 50 bis 75 % und von mehr als 75 %).
Im Rahmen der Analyse haben wir neben dem eigenen Geschäftsbetrieb auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Der Schwerpunkt lag – entsprechend der branchenüblichen Vorgehensweise – auf der nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie dem eigenen Geschäftsbetrieb. Wie bereits im Vorjahr wurden sowohl direkte als auch indirekte Geschäftsbeziehungen einbezogen:
- Direkte Geschäftsbeziehungen unterhalten wir mit unseren Zulieferinnen und Zulieferern und externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern (vorgelagerte Wertschöpfungskette) sowie mit unseren Kundinnen und Kunden (nachgelagerte Wertschöpfungskette); auch direkte Investitionen sind dieser Kategorie zuzuordnen (nachgelagerte Wertschöpfungskette). Unser Einfluss ist hier unmittelbar.
- Indirekte Geschäftsbeziehungen betreffen Unternehmen, in die wir für unsere Kundinnen und Kunden investieren, beispielsweise im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung (nachgelagerte Wertschöpfungskette). Hier können wir nur mittelbar Einfluss nehmen, so etwa bei einem Divestment aufgrund geänderter Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundinnen und Kunden.
2025 erfolgte keine Einbindung möglicherweise betroffener Interessenträger. Wir haben sowohl Mitarbeitende in einem befristeten wie auch Mitarbeitende in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit einer LLB-Gruppengesellschaft in die Analyse einbezogen. Eine Priorisierung einzelner Auswirkungen auf der Grundlage des relativen Schweregrades haben wir nicht vorgenommen. Mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben wir analysiert, es erfolgte aber keine Priorisierung. Was die negativen Auswirkungen auf Menschenrechte in der Wertschöpfungskette betrifft, haben wir ausschliesslich den Schweregrad berücksichtigt. In die Beurteilung flossen jeweils kurz-, mittel- und langfristige Tendenzen ein.
4.2.1 Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel
Die Ermittlung und die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel erfolgte auf Basis publizierter Indikatoren, insbesondere zum Treibhausgas-Ausstoss der LLB-Gruppe. Eine detaillierte Beschreibung, wie wir die für uns relevanten Kategorien an THG-Emissionen ermitteln und berechnen, ist den Abschnitten Grenzen der THG-Berechnung und Berechnungsmethodik zu entnehmen, Methoden zur Senkung dieser Emissionen beschreiben wir im Abschnitt Erwartete Dekarbonisierungshebel.
Es wurden die in den ESRS definierten Bewertungskriterien für die Materialität der Auswirkungen beziehungsweise die finanzielle Materialität zugrunde gelegt und die gesamte Wertschöpfungskette wurde berücksichtigt. Bei der Analyse der THG-Emissionen haben wir neben den Scope-1- und Scope-2-Emissionen auch jene Scope-3-Emissionen berücksichtigt, die aus Sicht der LLB als relevant eingestuft wurden – siehe Abschnitt Grenzen der THG-Berechnung.
4.2.2 Auswirkungen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung folgte derselben Herangehensweise und unter Verwendung derselben Kriterien wie die übrigen Bereiche. Der Geschäftsbereich Group Regulatory Compliance war in den Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse eingebunden.
4.3 Finanzielle Wesentlichkeit
Unsere internen Expertinnen und Experten bewerteten Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten unter den Gesichtspunkten Wahrscheinlichkeit und Umfang der finanziellen Auswirkungen. In einem vierstufigen Raster haben sie einen möglichen Verlust oder Gewinn im Verhältnis zu vordefinierten Schwellenwerten sowie eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 25 Prozent, von 25 bis 49 Prozent, von 50 bis 75 Prozent und von mehr als 75 Prozent abgeschätzt. Für die Bewertung und Messung von Klimarisiken berücksichtigte die LLB-Gruppe neben den qualitativen Analysen auch quantitative Kennzahlen.
Die Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken liegt bei Group Risk Management. Unsere Prozesse zur Ermittlung der finanziellen Wesentlichkeit im Sinne der ESRS und unser allgemeiner Risikomanagementprozess sind noch nicht vollständig integriert. Im Rahmen eines laufenden Projektes stellen wir sicher, dass ESG-Risiken zukünftig systematisch identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Der Leiter des Projektes war ebenfalls Teil des sechsköpfigen Expertengremiums. Die Wechselwirkungen zwischen Auswirkungen und Risiken wurden berücksichtigt, indem zu den meisten potenziell negativen Auswirkungen auch entsprechende Risiken identifiziert und bewertet wurden. Besonderes Augenmerk lag auf der Abhängigkeit von sozialen Ressourcen, d. h. den Mitarbeitenden der LLB-Gruppengesellschaften. In die Beurteilung flossen jeweils kurz-, mittel- und langfristige Tendenzen ein.
Es fand keine Priorisierung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken gegenüber anderen Risikoarten statt: Nachhaltigkeitsrisiken werden im Einklang mit den für Banken geltenden regulatorischen Vorgaben als Treiber anderer Risikokategorien gesehen, beispielsweise des Markt- oder Kreditrisikos – nicht als eigenständige Risikokategorie.
4.3.1 Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden potenzielle physische und transitorische Klimarisiken für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont analysiert und qualitativ bewertet. Zudem haben wir die Widerstandsfähigkeit unseres Geschäftsmodells gegenüber langfristigen physischen und transitorischen Klimarisiken mittels einer Klimaresilienzanalyse mithilfe des Modells Climate Value-at-Risk (CVaR) von MSCI getestet. Der Analyse liegen zwei 1.5-Grad-Szenarien und ein 3-Grad-Szenario des Network for Greening the Financial System (NGFS) zugrunde – siehe Abschnitt Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Klimarisiken. In die Analyse einbezogen wurden LLB-eigene Fonds, Vermögensverwaltungsmandate und die Eigenveranlagung. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Klimarisiken im Zusammenhang mit unseren Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerten ermittelt.
4.3.2 Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Von zentraler Bedeutung für Finanzunternehmen sind Compliance- und Rechtsrisiken. Unter diesen Risiken verstehen wir Verstösse gegen gesetzliche und regulatorische Vorschriften sowie gegen Standards, die zu Sanktionen und in der Folge insbesondere zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen können. Mit zentralen Compliance-Themen wie der Beobachtung der regulatorischen Änderungen, der Implementierung von neuen Vorgaben, dem Training der Mitarbeitenden und der Überwachung beschäftigen sich entsprechende Organisationseinheiten. Von besonderer Bedeutung für die Identifikation unzulässiger Verhaltensweisen sind die verschiedenen Beschwerdekanäle der LLB-Gruppe, zu denen neben der offenen Kommunikationskultur das Whistleblowing-Tool zählt – siehe Abschnitt Beschwerdemechanismen und Abhilfemassnahmen.
Die zentralen Erkenntnisse aus diesen Verfahren fliessen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Der Geschäftsbereich Group Regulatory Compliance ist in diesen Prozess eingebunden und bringt seine Expertise ein. Es werden dieselben Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Risiken angewendet wie in den anderen Bereichen.
4.4 Auswertung und Freigabe
Bei der Auswertung der Ergebnisse wurden Nachhaltigkeitsthemen als materiell beurteilt, wenn entweder ihre Auswirkungen oder ihre Risiken oder Chancen den festgelegten Schwellenwert (70. Perzentil; Durchschnitt von 2.8 auf einer Bewertungsskala von 1 bis 4) überschritten. Das 70. Perzentil wurde für eine Trennung als sinnvoll erachtet, um eine gezielte Fokussierung auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu erreichen. Die Ergebnisse wurden dem Nachhaltigkeits-Council, in dem die gesamte Gruppenleitung vertreten ist, zur Abnahme vorgelegt sowie dem Group Audit Committee und dem Verwaltungsrat informativ und zu Diskussionszwecken zur Verfügung gestellt.
5 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir eine Reihe von Auswirkungen, Risiken und Chancen als wesentlich beurteilt und diese zu den folgenden vier Nachhaltigkeitsthemen gebündelt: «Klimawandel», «Eigene Belegschaft», «Volkswirtschaftliche Rolle» sowie «Unternehmensführung und Integrität». Unsere Nachhaltigkeitserklärung gliedert sich thematisch nach diesen vier Nachhaltigkeitsaspekten. Eine kurze Beschreibung der ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen, weitere Details den jeweiligen Kapiteln der Nachhaltigkeitserklärung.
Klimawandel
IRO-Typ | Wertschöpfungskette | Definition IRO | Zeithorizont | Kapitel |
Negative Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Negative Auswirkungen auf Mensch und Klima durch eigene THG-Emissionen im Bankbetrieb | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Negative Auswirkung | Nachgelagert | Indirekte negative Auswirkungen auf Mensch und Klima durch finanzierte THG-Emissionen (Kreditportfolio) | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Negative Auswirkung | Nachgelagert | Indirekte negative Auswirkungen auf Mensch und Klima durch finanzierte THG-Emissionen (LLB-Fonds und Vermögensverwaltung) | kurzfristig mittelfristig langfristig |
Eigene Belegschaft
IRO-Typ | Wertschöpfungskette | Definition IRO | Zeithorizont | Kapitel |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Förderung der Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen | mittelfristig langfristig | |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Gleichberechtigung und Engagement für Lohngleichheit | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Negative Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Unzureichende Repräsentation von Frauen in Führungspositionen | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Risiko | Eigener Geschäftsbetrieb | Abhängigkeit von Mitarbeitenden als zentrale Ressource | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Chance | Eigener Geschäftsbetrieb | Weiterentwicklung der Fach- und Vertriebs- kompetenz als Differenzierungsmerkmal am Markt | kurzfristig mittelfristig langfristig |
Volkswirtschaftliche Rolle
IRO-Typ | Wertschöpfungskette | Definition IRO | Zeithorizont | Kapitel |
Positive Auswirkung | Nachgelagert | Unterstützung von Projekten, Unternehmen und Personen im Heimmarkt Liechtenstein mit massgeschneiderten Finanzierungslösungen | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Unterstützung von Organisationen, Projekten und Personen durch Sponsoring und Spenden | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Förderung der Finanzmarktstabilität in Liechtenstein | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Risiko | Eigener Geschäftsbetrieb | Konjunkturschwankungen und zyklische Krisen | kurzfristig mittelfristig langfristig |
Unternehmensführung und Integrität
IRO-Typ | Wertschöpfungskette | Definition IRO | Zeithorizont | Kapitel |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Wirksamer Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Positive Auswirkung | Eigener Geschäftsbetrieb | Hohe Mitarbeiterzufriedenheit aufgrund offener Unternehmenskultur | kurzfristig mittelfristig langfristig | |
Chance | Eigener Geschäftsbetrieb | Festigung des Vertrauens in die LLB-Gruppe sowie Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch eine starke Unternehmenskultur | kurzfristig mittelfristig langfristig |
5.1 Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Zusammenhang mit unseren nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir in den vergangenen Jahren verschiedene Anpassungen an Geschäftsmodell und Strategie vorgenommen; andere befinden sich derzeit in Planung. Von besonderer Bedeutung ist die Aufnahme des Kernelements «Nachhaltigkeit» in die Unternehmensstrategie ACT-26 und die damit verbundene Netto-Null-Zielsetzung – siehe Abschnitt Nachhaltigkeit in Strategie und Geschäftsmodell. ACT-26 hat zu einer Reihe von Massnahmen in verschiedenen Unternehmensbereichen geführt, die wir nachfolgend kurz zusammenfassen.
5.1.1 Anpassung des Produktangebots
Negative und positive Auswirkungen, aber auch Risiken und Chancen entstehen durch die Entscheidung, in welche Unternehmen oder Projekte wir direkt oder indirekt investieren beziehungsweise welche Unternehmen und Projekte wir finanzieren. Aus diesem Grund haben wir unser Angebot an ökologisch und sozial verträglichen Produkten in den letzten Jahren entscheidend ausgebaut. Unser Bestreben ist es, negative Einflüsse – insbesondere unsere finanzierten THG-Emissionen – auf Umwelt und Gesellschaft zu minimieren und positive Effekte so weit wie möglich zu fördern. Indem wir die negativen Auswirkungen verringern, reduzieren wir für unsere Kundinnen und Kunden zugleich jene Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten stehen. Wir konzentrieren uns dabei auf Produkte und Dienstleistungen, bei denen wir die Möglichkeit einer wirksamen Nachhaltigkeitssteuerung als ausreichend hoch einschätzen. Es handelt sich dabei um LLB-eigene Fonds, Vermögensverwaltungsmandate und Ausleihungen.
In der Vermögensverwaltung und bei unseren LLB-eigenen Fonds haben wir einen verantwortungsvollen Investmentansatz implementiert, der ethische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. Im Rahmen dieses Ansatzes haben wir strikte Ausschlusskriterien für Einzelinvestitionen in Unternehmen definiert, die unseren ethischen Ansprüchen nicht genügen (Verstösse gegen internationale und nationale Normen, Herstellung kontroverser Produkte). Darüber hinaus wählen wir bewusst Unternehmen aus, die eine bestimmte Mindest-ESG-Performance aufweisen (ESG-Rating von mindestens «BBB» bei der Ratingagentur MSCI). In den vergangenen Jahren haben wir unsere Fondspalette zudem um zwei Impact-Fonds erweitert. Sie investieren in Unternehmen, die sich auf einem glaubwürdigen Weg zur Dekarbonisierung befinden (passiver Fonds, folgt der EU Paris-aligned Benchmark), sowie in erneuerbare Energieprojekte, klimafreundliche Mobilität, grüne Gebäude und Energieeffizienzprojekte (Green Bonds).
Unser Ausleihungskonzept zielt darauf ab, die THG-Emissionen in unserem Kreditportfolio durch die Vermeidung von Stranded Assets zu reduzieren. Unter Stranded Assets sind Vermögenswerte zu verstehen, «deren Ertragskraft oder Marktwert unerwartet drastisch, im Extremfall bis zur Wertlosigkeit, sinkt» (FMA, «Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken», Dokument Nr. 01/2025, S. 28). Zugleich haben wir nachhaltige Finanzierungslösungen lanciert: Mit der Umwelthypothek können Kundinnen und Kunden von günstigeren Konditionen profitieren, wenn sie beim Bau oder bei der Sanierung auf Energieeffizienz achten. Anfang 2026 haben wir in Liechtenstein die 0-%-Energiehypothek auf den Markt gebracht: Diese innovative Finanzierungslösung unterstützt gezielt energetische Sanierungen und kommt ohne Zinsen und Gebühren aus – siehe Abschnitt Massnahmen im Zusammenhang mit den Klimakonzepten.
5.1.2 Anpassungen im Bankbetrieb
Im eigenen Geschäftsbetrieb haben wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Anpassungen vorgenommen, um negative Auswirkungen auf das Klima zu minimieren. So verfügen wir in Liechtenstein seit Jahren über ein Mobilitätsmanagement, das Anreize für umweltfreundliche Mobilität schafft. Mitarbeitende werden finanziell unterstützt, wenn sie für den Arbeitsweg auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder auf einen eigenen Pkw-Parkplatz verzichten. Im Rahmen unseres Spesenreglements fördern wir die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Geschäftsreisen. Weiter setzen wir in unseren eigenen Gebäuden hauptsächlich auf Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. Wind, Solar, Wasserkraft) und Biogas – siehe Abschnitt Massnahmen im Zusammenhang mit den Klimakonzepten.
5.1.3 Massnahmen hinsichtlich der eigenen Belegschaft
Als Dienstleistungsunternehmen sind wir in besonderer Weise auf gut ausgebildete und motivierte Mitarbeitende angewiesen. Um für Arbeitssuchende auch künftig attraktiv zu bleiben, legen wir grossen Wert auf moderne Arbeitsbedingungen. Zahlreiche Massnahmen zielen darauf ab, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für offene Stellen zu gewinnen und bestehende Mitarbeitende langfristig zu binden. Dazu gehören die Erhöhung der Arbeitsplatzqualität, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, ein attraktives Vergütungssystem sowie die gezielte Entwicklung der Mitarbeitenden. Um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erheben und allfälligen Verbesserungsbedarf zu identifizieren, führen wir in den Unternehmen der LLB-Gruppe umfassende Mitarbeiterbefragungen durch und definieren ambitionierte Folgemassnahmen.
Wir legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Diversität und Chancengleichheit. Unsere Diversitätsstrategie verfolgt das Ziel, Gleichberechtigung und Lohngleichheit zu stärken sowie negative Auswirkungen auf unterrepräsentierte Gruppen zu minimieren. Dazu setzen wir Initiativen um, die sowohl jüngere als auch ältere Mitarbeitende fördern und die Lohngleichheit zu verbessern. Darüber hinaus erwarten wir positive finanzielle Effekte durch die systematische Weiterentwicklung der Fach- und Vertriebskompetenzen unserer Kundenberaterinnen und Kundenberater. Deswegen bauen wir die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeitenden kontinuierlich aus und schaffen so ein klares Differenzierungsmerkmal am Markt. Den Fortschritt überwachen wir mittels strukturierter Beurteilungsprozesse – siehe Abschnitt Massnahmen in Bezug auf die eigene Belegschaft.
5.1.4 Massnahmen im Bereich Unternehmensführung
Zahlreiche Massnahmen zielen darauf ab, die positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit unserer werteorientierten Unternehmensführung zu erhalten beziehungsweise entsprechende Chancen zu nutzen. Dazu gehören die kontinuierliche Pflege unseres internen Weisungswesens, um Rechts- und Compliance-Risiken vorzubeugen, laufende Schulungen der Mitarbeitenden, Massnahmen im Rahmen der Kulturreise und ein wirksamer Schutz von Hinweisgebenden – siehe Kapitel Unternehmensführung und Integrität.
5.1.5 Integration von Nachhaltigkeit ins Risikomanagement
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl die Kreditwürdigkeit unserer Kundinnen und Kunden als auch die Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten und Wertpapieren beeinträchtigen und sich dadurch nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LLB-Gruppe auswirken. Vor diesem Hintergrund treiben wir die Integration von ESG-Risiken konsequent im gesamten Risikomanagementprozess voran. Im Rahmen eines laufenden Projekts stellen wir sicher, dass ESG-Risiken künftig systematisch identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht werden, um die Resilienz der LLB-Gruppe nachhaltig zu stärken.
5.2 Resilienz von Geschäftsmodell und Strategie
Um die Widerstandsfähigkeit unseres Geschäftsmodells gegenüber Klimarisiken zu testen, haben wir 2025 für unser Investmentportfolio (LLB-Fonds, Vermögensverwaltungsmandate, Eigenveranlagung) eine Resilienzanalyse durchgeführt (Details siehe Abschnitt Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Klimarisiken).
5.3 Änderung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Rahmen der vereinfachten Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Berichtsjahr sämtliche im Jahr 2024 identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen einer umfassenden Neubewertung unterzogen. Gestützt auf neue interne Erkenntnisse, Rückmeldungen von internen und externen Stakeholderinnen und Stakeholdern, Peer-Reviews sowie angepasste Indikatoren hat sich unsere Einschätzung in mehreren Fällen verändert. Einzelne Themen, die bislang als wesentlich galten, wurden aufgrund der aktualisierten Analyse als nicht mehr wesentlich eingestuft. Die nachstehende Tabelle zeigt jene Auswirkungen, Risiken und Chancen, die wir im Jahr 2025 nicht mehr als wesentlich erachten.
IRO-Typ | Definition IRO |
Positive Auswirkung | Unterstützung von klimafreundlichen Unternehmen und Projekten im Rahmen der Investitionen und der Anlageberatung |
Risiko | Mangelnde Anpassung des Bankbetriebs an den Klimawandel |
Risiko | Physische und transitorische Klimarisiken im Kreditportfolio |
Chance | Reputationsgewinn durch aktives Handeln im Sinne des Klimaschutzes |
Negative Auswirkung | Unterrepräsentanz von Frauen in der Bankenbranche und somit erschwerte Anstellung qualifizierter Mitarbeiterinnen |
Risiko | Mangelndes Vorgehen gegen Gewalt, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz |
Risiko | Verzerrte oder einseitige Entscheidungen durch die Unterrepräsentanz von Frauen |
Chance | Stärkung der Position als attraktive Arbeitgeberin durch Schulungsangebot und Kompetenzentwicklung |
Positive Auswirkung | Versorgung der Immobilienbranche mit finanziellen Mitteln |
Negative Auswirkung | Potenzieller Wegfall der Finanzierung von zahlreichen Immobilienprojekten |
Risiko | Mögliche Beeinträchtigung der Stabilität des liechtensteinischen Finanzmarktes aufgrund der Nichtwahrnehmung der volkswirtschaftlichen Rolle |
Chance | Stabile Rahmenbedingungen in Liechtenstein sowie hohes Kundenvertrauen für eine erfolgreiche Zielerreichung |
Positive Auswirkung | Werteorientierte Unternehmensführung als Basis für proaktives Nachhaltigkeitsmanagement |
Negative Auswirkung | Im Rahmen der Anlageberatung Investitionen in Unternehmen, die den Schutz von Hinweisgebenden nicht gewährleisten können |
5.4 Identifizierung wesentlicher Datenpunkte
Wesentliche Datenpunkte haben die Expertinnen und Experten der Organisationseinheit Group Corporate Communications identifiziert. Dazu wurde ein Mapping zwischen den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen der LLB-Gruppe und den ESRS-Datenpunkten auf Basis der folgenden Dokumente erstellt:
- EFRAG-Dokument «Mapping of Sustainability Matters to Topical Diclosures» vom November 2024 (FAQ ID 177);
- «Non-Mandatory Illustrative Guidance» zu den Draft Amended ESRS vom Juli 2025.
Wenn ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich eingestuft wurde, haben wir initial auch alle damit verbundenen Datenpunkte als wesentlich beurteilt. Im Rahmen der Ausarbeitung der Nachhaltigkeitserklärung haben wir jeden einzelnen Datenpunkt nochmals validiert und in der Folge vereinzelt Ausschlüsse vorgenommen, insbesondere aufgrund der im ESRS 1, Anlage C, normierten Liste der schrittweisen Angabepflichten.