Information unaudited Information ungeprüftVergütungsbericht
Die LLB-Gruppe verfügt über ein modernes Vergütungssystem, das auf nachhaltiges und langfristig orientiertes Handeln des Managements und der Mitarbeitenden ausgerichtet ist.
Einleitung
Gemäss Art. 732 ff. des Schweizer Obligationenrechts (OR) müssen Schweizer Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, in einem Vergütungsbericht die Vergütungen an aktuelle und frühere Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung offenlegen.
Gemäss Ziffer 5.3 des Anhangs der SIX Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance müssen Emittenten, die den Bestimmungen des Schweizer OR nicht unterliegen, einen Vergütungsbericht analog zu Art. 734a bis Art. 734d OR zu erstellen. Dementsprechend haben Emittenten, die ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, die Angaben zu den Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung analog zu Art. 734a bis 734c OR zu publizieren. Die Liechtensteinische Landesbank AG erfüllt diese Vorgabe mit dem vorliegenden Vergütungsbericht.
Im Folgenden werden die Vergütungspolitik, die Vergütungsgrundlagen und -elemente sowie die Zuständigkeit und das Festsetzungsverfahren beschrieben. Abschliessend wird die Vergütung für das Geschäftsjahr 2025 dargestellt.