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LLB Geschäftsbericht 2025 en

Information unaudited Information ungeprüftVorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Vorsorgeeinrichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten verfügt die LLB-Gruppe über eine Reihe von Vorsorgeplänen, welche die meisten der Mitarbeitenden der LLB-Gruppe im Falle von Tod, Invalidität und Pensionierung versichern. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren. An den Vorsorgeplänen beteiligen sich die Mitarbeitenden mit Beitragszahlungen, die von der LLB-Gruppe durch entsprechende Beiträge ergänzt werden. Die Finanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen. Die Risikoleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und die Vorsorgeleistungen auf dem angesparten Kapital. Das Vermögen der Vorsorgepläne ist an von der Unternehmung getrennte Stiftungen oder an Versicherungen ausgesondert und kann nicht an den Arbeitgeber zurückfliessen. Für die Berechnung der Sterblichkeit, der Lebenserwartung und der Invalidität wurde für alle wesentlichen Vorsorgepläne die technischen Grundlagen BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2020) verwendet. Die letzten aktuariellen Bewertungen wurden per 31. Dezember 2025 vorgenommen. Die aktuariellen Gewinne und Verluste werden über das sonstige Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst.

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selbst über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefasst.

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen. Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Richtlinien, welche die taktische Asset Allocation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen der Vorsorgepläne sind gut diversifiziert. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BPVG für die Pläne in Liechtenstein und des BVG für die Pläne in der Schweiz. Die zuständigen Stiftungsräte prüfen regelmässig, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden regelmässig geprüft. Periodisch wird zudem die Anlagestrategie von einem externen Beratungsbüro auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Der Vorsorgeplan ist als Beitragsprimat ausgestaltet, das heisst, bei den Altersleistungen wird für jeden Arbeitnehmer ein Sparguthaben geführt. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Sparbeiträge und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts (Leistungsprimat). Der Versicherte kann zudem zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation Einkäufe bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Vorsorge-Sperrsparkonto übertragen. Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) für Liechtenstein sowie des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die Schweiz und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG und BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Aufgrund der Planausgestaltung und der beiden gesetzlichen Bestimmungen (BPVG und BVG) ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Zu diesen gehören insbesondere das Anlagerisiko, das Zinsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Invaliditäts- und Todesfallrisiken sind kongruent rückversichert. Das individuell angesparte Kapital wird für die in Liechtenstein versicherten Arbeitnehmer im Jahr 2025 mit einem Rentenumwandlungssatz von 4.98 Prozent im Alter 65 in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz sinkt bis ins Jahr 2027 schrittweise bis auf 4.82 Prozent im Alter 65. Änderungen, welche die reglementarischen Zuwendungen (Beitragszahlungen) der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen oder der Mitarbeitenden betreffen, bedürfen der Zustimmung der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen sowie der Mehrheit des Stiftungsrates. Die Vorsorgepläne werden durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer finanziert. Die Höhe der Beiträge ist in den Vorsorgereglementen festgelegt. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden; dabei hat der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Sanierungsbeiträge zu tragen.

Folgende Beträge wurden in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital als Vorsorgekosten erfasst:

Vorsorgekosten

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2025

2024

2025

2024

Leistungsorientierte Aufwände

Dienstzeitaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand

– 19’171

– 14’335

– 608

– 586

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, inklusive Effekt aus Kürzungen des Plans

– 1’003

3’050

9

0

Verlust aus nicht routinemässigen Planabgeltungen

0

– 78

0

0

Total Dienstzeitaufwand

– 20’174

– 11’363

– 599

– 586

Nettozinsen

Zinsaufwand aus leistungsorientiertem Vorsorgungsplan

– 6’159

– 8’476

– 72

– 80

Zinsertrag auf Planvermögen

5’679

7’943

0

0

Total Nettozinsen

– 480

– 533

– 72

– 80

Verwaltungsaufwand

– 568

– 601

0

0

Erfasste aktuarielle (Verluste) / Gewinne

0

0

– 15

– 346

Total leistungsorientierter Aufwand

– 21’222

– 12’497

– 686

– 1’012

davon Personalaufwand

– 19’735

– 12’497

– 707

– 1’012

davon Finanzaufwand

– 1’487

0

21

0

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen für beitragsorientierte Pläne

– 571

– 1’396

– 164

0

Neubewertung der leistungsorientierten Vorsorgepläne

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

Anfallende Veränderungen aus demografischen Annahmen

0

1’428

0

0

Anfallende Veränderungen aus wirtschaftlichen Annahmen

12’063

– 37’679

93

29

Anfallende Veränderungen aus Erfahrungswerten

– 18’793

– 5’377

– 163

– 375

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

35’742

21’290

0

0

Total leistungsorientierter Ertrag / (Aufwand) aus sonstigem Gesamtergebnis

29’012

– 20’337

– 70

– 346

Total Vorsorgekosten

7’219

– 34’230

– 920

– 1’358

Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2025

2024

2025

2024

Stand am 1. Januar

651’119

581’532

4’704

4’168

Laufender Dienstzeitaufwand

19’171

14’335

608

586

Beiträge der Arbeitnehmer

10’428

10’314

0

0

Zinsaufwand

6’159

8’476

72

80

Erloschene Verbindlichkeiten aus Planabgeltungen

0

– 234

0

0

(Gewinne) / Verluste aus Kürzungen

– 484

0

– 9

0

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommene Verbindlichkeiten

1’048

0

331

0

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 33’747

– 1’906

0

0

Rentenzahlungen durch Arbeitgeber

– 563

0

– 702

– 498

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

6’730

41’628

70

346

Planänderungen

1’487

– 3’050

0

0

Währungseffekte

– 108

24

– 16

22

Stand am 31. Dezember

661’240

651’119

5’058

4’704

davon aktiv Versicherte

456’220

467’005

davon Rentenbezüger

203’533

184’114

Durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung

14

14

Entwicklung des Vorsorgevermögens

Vorsorgepläne

in Tausend CHF

2025

2024

Stand am 1. Januar

587’604

532’206

Beiträge der Arbeitnehmer

10’428

10’314

Beiträge des Arbeitgebers

20’139

18’670

Bei Planabgeltungen ausgeschüttetes Vermögen

0

– 312

Zinsertrag auf Planvermögen

5’679

7’943

Verwaltungsaufwand

– 568

– 601

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 33’747

– 1’906

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

35’742

21’290

Stand am 31. Dezember

625’277

587’604

Das Vorsorgevermögen per 31. Dezember 2025 beinhaltet Aktien der LLB AG mit einem Marktwert von Tausend CHF 57 (31.12.2024: Tausend CHF 34). Der für das Geschäftsjahr 2026 erwartete Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf Tausend CHF 18ʼ336 für die Vorsorgepläne und Tausend CHF 617 für die anderen langfristig fälligen Leistungen.

Zusammensetzung der in der Bilanz erfassten Nettoschuld

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

658’297

649’582

0

0

Abzüglich Marktwert des Vermögens

625’277

587’604

0

0

Unter- / (Über-)deckung

33’020

61’978

0

0

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

2’943

1’537

5’058

4’703

In der Bilanz erfasste Nettoschuld

35’963

63’514

5’058

4’703

Anlagekategorien

Anteil am Gesamtvermögen

in Tausend CHF

31.12.2025

31.12.2024

Aktien

kotierte Marktpreise (Level 1)

251’776

210’305

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Obligationen

kotierte Marktpreise (Level 1)

220’774

242’036

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Immobilien

kotierte Marktpreise (Level 1)

13’908

11’038

nicht kotierte Marktpreise / Direktinvestitionen

67’285

63’848

Alternative Finanzanlagen

35’945

28’635

Qualifizierte Versicherungspolicen

23’670

25’615

Andere Finanzanlagen

619

630

Flüssige Mittel

11’300

5’497

Total Vorsorgevermögen

625’277

587’604

Wichtigste versicherungstechnische Annahmen

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Prozent

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Diskontierungszinssatz

1.2

1.0

1.9

1.7

Künftige Gehaltssteigerungen

1.3

1.3

1.8

1.7

Künftige Rentenanpassungen

0.0

0.0

0.0

0.0

Verzinsung der Altersguthaben

2.0

1.8

Kapitalbezugsquote

37.8

37.8

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren

Geburtsjahr

1980

1979

Männer

25.3

25.2

Frauen

26.8

26.7

Geburtsjahr

1960

1959

Männer

23.1

23.0

Frauen

24.8

24.7

Die demografischen Grundlagen entsprechen denjenigen für das Jahr 2025 auf Basis des BVG 2020.

Sensitivitätsanalyse signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen

Die folgende Sensitivitätsanalyse für die den Berechnungen zugrunde gelegten signifikanten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt, wie sich der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen durch eine mögliche Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen am Bilanzstichtag verändern würde. Dabei wird jeweils nur die aufgeführte Annahme verändert, alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

Vorsorgepläne

31.12.2025

31.12.2024

in Tausend CHF

+ 0.25%

- 0.25%

+ 0.25%

- 0.25%

Diskontierungszinssatz

– 22’079

23’520

– 22’114

22’853

Gehaltsentwicklung

1’921

– 1’869

2’132

– 1’858

Verzinsung der Altersguthaben

5’652

– 5’515

6’204

– 5’477

in Tausend CHF

+ 10.00%

- 10.00%

+ 10.00%

- 10.00%

Kapitalbezugsquote

– 4’583

4’706

– 5’290

5’804

in Tausend CHF

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

Lebenserwartung

13’712

– 13’916

12’505

– 13’143