Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren
Das Group Nomination & Compensation Committee (siehe Corporate-Governance-Bericht) berät den Verwaltungsrat in sämtlichen entschädigungsrelevanten Belangen und unterstützt ihn insbesondere in folgenden Punkten:
- Vergütungspolitik: macht Empfehlungen sowohl zur Festlegung von Grundsätzen als auch für die Errichtung von Reglementen betreffend die Vergütungspolitik der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung sowie der übrigen Mitarbeitenden;
- Entschädigungsvorschläge: macht Vorschläge zur Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung sowie des Leiters Group Internal Audit;
- jährliche Reglementprüfung: überprüft die für die Vergütungspolitik relevanten Gruppenreglemente;
- jährliche Entschädigungsprüfung: überprüft die Entschädigungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung, des Leiters Group Internal Audit sowie der höheren Führungskräfte in Risikomanagement und Compliance gemäss der relevanten Reglemente.
Der Gesamtverwaltungsrat genehmigt die Entscheidungsgrundsätze und -reglemente für die Vergütung und setzt die Vergütung für sich sowie die Mitglieder der Gruppenleitung jährlich fest. Der Entscheid liegt im freien Ermessen des Verwaltungsrates und richtet sich nach Beanspruchung und Funktion sowie nach relevanter Berufserfahrung und organisatorischer Verantwortung. Die variable Vergütung der Geschäftsleitung ergibt sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Fixvergütung aus dem Vergütungsmodell. Der Vorsitzende der Gruppenleitung besitzt ein Antragsrecht für die Vergütungen der übrigen Mitglieder der Gruppenleitung. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind bei der Diskussion und bei der Entscheidung über die Höhe ihrer Vergütungen nicht anwesend.
Gemäss Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank informiert der Verwaltungsrat die Regierung über seine Vergütungen.
Der Generalversammlung wird der Vergütungsbericht mit der Gesamtvergütung des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung im Rahmen des Geschäftsberichtes vorgelegt. Eine Konsultativabstimmung über die Vergütung gibt es nicht.