10 Handelssperrzeiten
Im Zusammenhang mit der Erstellung und Publikation des Jahres- beziehungsweise Halbjahresergebnisses bestehen in der LLB-Gruppe ordentliche Handelssperrzeiten (black-out periods). Sie dienen dazu, Insiderhandel oder bereits den Anschein von Insiderhandel durch die LLB-Gruppe oder ihre Mitarbeitenden zu verhindern.
Von diesen Handelssperrzeiten betroffen sind Personen und Bereiche, die Zugang zu Insiderinformationen haben oder haben könnten, sowie ihnen nahestehende Personen. Dazu gehören insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsrates, die Mitglieder der Gruppenleitung und deren Assistenzen sowie Mitarbeitende der Geschäftsbereiche Group Finance & Risk, Group Credit Management, Group Corporate Development & Sustainability, Group Legal & Regulatory, Group Marketing, Group Corporate Communications und Group Internal Audit.
Im Zeitraum vom 1. Juni beziehungsweise 1. Dezember bis einen Tag nach Veröffentlichung des Halbjahres- beziehungsweise Jahresergebnisses dürfen die betroffenen Personen keine Transaktionen in Aktien der LLB AG oder in damit verbundenen Finanzinstrumenten tätigen.