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LLB Geschäftsbericht 2025 en

Information unaudited Information ungeprüftEU-Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie hat die Europäische Union (EU) Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert. Unsere Taxonomie-Kennzahlen geben Auskunft darüber, inwieweit unsere zentralen Vermögenswerte im Einklang mit den Umweltzielen der EU stehen.

Die EU-Taxonomie legt wissenschaftlich fundierte Kriterien fest, um wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig zu klassifizieren. Wirtschaftstätigkeiten, die einen Beitrag zu einem der EU-Umweltziele leisten und keines der anderen Ziele beeinträchtigen, gelten als ökologisch nachhaltig beziehungsweise taxonomiekonform. Die folgenden sechs Umweltziele wurden definiert:

  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Eine Wirtschaftsaktivität, die zwar von der EU-Taxonomie erfasst wird, aber nicht alle relevanten Kriterien erfüllt, ist als taxonomiefähig einzustufen. Die Offenlegung 2025 erfolgt gemäss der im Rahmen des EU-Omnibus-I-Pakets angenommenen Delegierten Verordnung (EU) 2026/73, die die Delegierten Verordnungen zur EU‑Taxonomie-VO anpasst. Die Delegierte Verordnung ändert neben der tabellarischen Darstellung insbesondere den Nenner der Kennzahlen – Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, sind beispielsweise nicht mehr zu berücksichtigen. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Kennzahlen mit dem Vorjahr eingeschränkt.

1 Green Asset Ratio (GAR)

Die für Banken zentrale Kennzahl in Bezug auf die EU-Taxonomie ist die Green Asset Ratio (GAR). Sie weist den Anteil jener bilanziellen Vermögenswerte aus, die im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten stehen. Zu berücksichtigen sind dabei: Forderungen; Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente gegenüber Finanz- und Nichtfinanzunternehmen, die eine Nachhaltigkeitserklärung gemäss CSRD erstellen müssen; Hypothekaranlagen; Gebäudesanierungs- und Pkw-Kredite an private Haushalte; Kredite an lokale Gebietskörperschaften (Wohnbaufinanzierung und andere Spezialfinanzierungen) sowie zur Veräusserung gehaltene, wieder in Besitz genommene Immobiliensicherheiten.

Für die Berechnung der GAR haben wir im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben die relevanten Vermögenswerte entlang des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises analysiert. Das erfolgte auf Basis der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie sowie unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten. Die Datensituation stellt sich in unseren Heimmärkten weiterhin als herausfordernd dar – insbesondere im Ausleihungsgeschäft, weshalb diese Vermögenswerte nicht abschliessend beurteilt werden konnten. Bei Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten haben wir auf Informationen eines etablierten externen Datenlieferanten zurückgegriffen.

1.1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente

Zur Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen für Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente haben wir die Bruttobuchwerte der Einzelpositionswerte mit dem Anteil der Umsatzerlöse und Investitionsausgaben (CapEx), die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, gewichtet und aufsummiert. Bei den LLB-Fonds haben wir einen Look-Through-Ansatz angewandt. Die betragsmässig relativ zum Gesamtvolumen nicht materiellen LLB-Fonds, bei denen nur ein Positionsanteil gehalten wird, wurden ohne Taxonomiewerte den sonstigen Aktiva zugeordnet. Für die Drittfonds wurde ein konservativer Bewertungsansatz gewählt und die Volumina wurden unbewertet zu den sonstigen Aktiva subsumiert (d. h. weder als taxonomiefähig noch als taxonomiekonform bewertet).

Eine Klassifizierung der Schuldverschreibungen auf Basis der Verwendung der Erlöse konnten wir im Berichtsjahr noch nicht durchführen. Unser externer Datenanbieter hat die Erhebung der relevanten Datenpunkte geprüft, sieht sich aufgrund unzureichender Offenlegung durch Emittenten sowie regulatorischer Unsicherheiten aktuell aber nicht in der Lage, belastbare taxonomierelevante Leistungsindikatoren für diese Finanzinstrumente bereitzustellen. Wir beobachten die Entwicklungen in diesem Bereich fortlaufend.

Überblick Taxonomie-KPIs

Offenlegungsstichtag: 31.12.2025

Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (in Mio. CHF)

KPI (%)

KPI (%)

% Erfassung (an den Gesamtaktiva)

nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)

nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)

umsatz- basiert

CapEx- basiert

umsatz- basiert

CapEx- basiert

umsatz- basiert

CapEx- basiert

Haupt-KPI

Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)

25.56

25.39

0.27 %

0.27 %

33.61 %

93.34 %

93.32 %

Zusätzliche KPI

GAR (Zuflüsse)

5.39

4.71

0.40 %

0.35 %

85.18 %

93.19 %

93.19 %

Handels- buch

Finanz- garantien1

0.00

0.00

0.00 %

0.00 %

Verwaltete Vermögens- werte1

242.04

384.71

9.09 %

14.45 %

Gebühren- und Provisions- erträge

1Auf eine Gegenüberstellung von Off-Balance-Positionen (Finanzgarantien, verwaltete Vermögenswerte) mit On-Balance-Positionen (erfasste Gesamtaktiva) wurde aufgrund der begrenzten Aussagekraft und fehlenden Vergleichbarkeit verzichtet.

1.2 Darlehen und Kredite

Im Berichtsjahr konnten wir im Bereich Darlehen und Kredite Fortschritte verzeichnen. Mit der Mitte 2025 in Liechtenstein in Kraft getretenen überarbeiteten Energieverordnung wurde ein verpflichtender neuer Energieausweis eingeführt. Damit stehen uns im Heimmarkt Liechtenstein unterstützende regulatorische Rahmenbedingungen zur Verfügung, die es ermöglichen, Informationen zur Bewertung der Taxonomie-Konformität unserer Hypothekaranlagen zukünftig systematisch zu erfassen.

Mitte 2025 starteten wir mit der Pilotierung einer digitalen Taxonomie-Lösung für die Märkte Liechtenstein und Schweiz: Über die Mobile Banking App der LLB beziehungsweise das E-Banking schreiben wir unsere Finanzierungskunden an und erfragen Informationen zur Nachhaltigkeit der finanzierten Immobilie. Kundinnen und Kunden antworten auf eine Reihe einfacher Multiple-Choice-Fragen und haben die Möglichkeit, direkt Nachweise hochzuladen. Nach erfolgreicher Pilotierung wird das Werkzeug 2026 auf alle Finanzierungskunden in Liechtenstein und der Schweiz ausgedehnt.

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Datenverfügbarkeit die zentrale Herausforderung bei der Taxonomie-Umsetzung in Bezug auf Darlehen und Kredite: Für das Gros der finanzierten Immobilien in Liechtenstein sind noch keine Nachweise verfügbar. In der Schweiz gibt es keine landesweite Verpflichtung zur Ausstellung von GEAK (Gebäudeenergieausweise der Kantone), dem Schweizer Pendant zum Energieausweis in der EU. In Österreich sind Energieausweise verpflichtend. Die Informationseinholung hat auch dort begonnen, bislang konnten aber keine taxonomiekonformen Kredite identifiziert werden.

Im Ergebnis haben wir unsere Hypothekaranlagen konservativ ohne Wert angegeben. Die Finanzierung des öffentlichen Wohnbaus erachten wir nicht als wesentliches Geschäftsfeld und verzichten daher auf die Offenlegung einer entsprechenden Kennzahl. Des Weiteren bestehen zum Berichtsstichtag keine Forderungen gegenüber offenlegungspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen. Per 31. Dezember 2025 hat die LLB-Gruppe drei taxonomierelevante Liegenschaften im Bestand, die infolge von Zahlungsausfall oder durch Ersteigerung übernommen wurden. Diese Objekte werden als taxonomiefähig ausgewiesen.

1.3 Tendenz und Ausblick

Der Anteil der taxonomiekonformen Vermögenswerte (über alle Aktivitätsklassen) belief sich per 31. Dezember 2025 in der umsatzbasierten Betrachtung gruppenweit auf 0.27 Prozent (31.12.2024: 0.05 %), investitionsbezogen auf 0.27 Prozent (31.12.2024: 0.06 %). Wir arbeiten weiterhin daran, ein vollständigeres und objektiveres Bild unserer ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte zu erhalten. Zur Situationsverbesserung führen wir unter anderem ein internes Projekt fort, das die bestehenden Herausforderungen angeht und zur Erhöhung der Datenqualität beiträgt. Weitere Details zu den Taxonomiequoten sind dem Kapitel Detailoffenlegung zur EU-Taxonomie zu entnehmen.

2 Leistungsindikator für ausserbilanzielle Risikopositionen

Die GAR umfasst ausschliesslich bilanzielle Risikopositionen. Für ausserbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien an Unternehmen und verwaltete Vermögenswerte) sieht die Taxonomie-Verordnung einen eigenen Leistungsindikator (Key Performance Indicator, KPI) vor. Er setzt den Anteil der verwalteten Vermögenswerte und Finanzgarantien, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, ins Verhältnis zu den verwalteten Vermögenswerten oder Finanzgarantien.

Der Anteil der ausserbilanziellen Risikopositionen, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, belief sich per 31. Dezember 2025 umsatzbasiert auf 9.09 Prozent (31.12.2024: 7.95 %) und investitionsbezogen auf 14.45 Prozent (31.12.2024: 13.02 %). Diese Quote ist auf die verwalteten Vermögenswerte zurückzuführen (d. h. Vermögensverwaltungsmandate LLB Comfort und willbe einschliesslich eigener Fonds innerhalb der LLB-Gruppe). Anlageberatungsmandate standen im Berichtsjahr nicht im Fokus.

Im Rahmen der Berechnung sind wir analog zu den bilanziellen Risikopositionen vorgegangen und haben einen externen Datenlieferanten für Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente beigezogen. Bei den Drittfonds konnte technisch keine mengenmässige Differenzierung der offenlegungsrelevanten Volumina vorgenommen werden. Deshalb haben wir die zugehörigen Buchwerte nicht in das Gesamtvolumen inkludiert. Zum Berichtsstichtag hatten wir keine relevanten Finanzgarantien (Verpflichtungen aus Kreditsicherungsgarantien, Gewährleistungsgarantien sowie Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen) im Bestand. Weitere Details finden sich im Kapitel Detailoffenlegung zur EU-Taxonomie.

3 Sonstige Vermögenswerte

Die LLB Immo Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., eine Tochter der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG, legt bei der Verwaltung des Immobilienportfolios Wert auf die Integration von Nachhaltigkeitskriterien. Einige ihrer Fonds wurden bereits mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet oder verfügen über ein Gutachten der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik. Zum Berichtsstichtag wurden fünf Immobilienfonds mit einem Gesamtvolumen von CHF 0.94 Mia. verwaltet (31.12.2024: CHF 1.08 Mia.). Das Immobilienvermögen belief sich auf rund CHF 1.2 Mia. (31.12.2024: CHF 1.4 Mia.); davon wurden 99.23 Prozent (31.12.2024: 99.35 %) als taxonomiefähig und 62.97 Prozent (31.12.2024: 25.25 %) als taxonomiekonform eingestuft.

Bei der Einstufung wurden wir durch einen etablierten externen Dienstleister unterstützt, der sich auf die Analyse und Darstellung von nachhaltigen Immobiliendaten konzentriert. Das Immobilienvolumen der LLB Semper Real Estate Fonds betrug zum Berichtsstichtag CHF 726.9 Mio. (31.12.2024: CHF 899.3 Mio.) wobei 98.69 Prozent (31.12.2024: 98.97 %) als taxonomiefähig und 58.95 Prozent (31.12.2024: 13.26 %) als taxonomiekonform klassifiziert wurden. Die LLB-Gruppe hat über ihre Finanzanlagen rund CHF 11.7 Mio. (31.12.2024: CHF 13.7 Mio.) in diese Immobilienpublikumsfonds investiert. Die Position wurde den sonstigen Aktiva zugeordnet. Der Anstieg des Anteils taxonomiekonformer Vermögenswerte ist auf eine Reevalierung bestehender Vermögenswerte im Berichtsjahr zurückzuführen.