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LLB Geschäftsbericht 2025 en

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

8.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisionsmandats

Die Generalversammlung ernennt jährlich eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als Revisionsstelle im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Die Revisionsstelle prüft die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes, der Statuten und der weiteren Vorschriften.

Seit der Generalversammlung vom 7. Mai 2021 hat die KPMG Liechtenstein AG, Vaduz, das Mandat als Revisionsstelle nach Personen- und Gesellschaftsrecht sowie Bankengesetz inne.

Die Wiederwahl erfolgte an der Generalversammlung am 16. April 2025 für ein weiteres Jahr.

8.1.2 Amtsantritt des leitenden Revisors, der für das bestehende Revisionsmandat verantwortlich ist

Seit 2021 hat Moreno Halter die Funktion des leitenden Revisors inne. Seit 2024 ist Mirko Liberto verantwortlicher Mandatsleiter.

Der Rotationsrhythmus für den leitenden Revisor beträgt sieben Jahre.

8.2 Revisionshonorare

Im Geschäftsjahr 2025 stellten die KPMG-Gesellschaften der LLB-Gruppe Revisionshonorare von CHF 1.5 Mio. (Vorjahr: CHF 1.5 Mio.) in Rechnung. Diese beinhalten die Arbeiten, die aufgrund des gesetzlichen Auftrags der jeweils regulierenden Aufsichtsbehörde durch die Revisionsstelle durchzuführen sind.

Zusätzlich erhielten die KPMG-Gesellschaften CHF 196ʼ000 (Vorjahr: CHF 150ʼ000) für Dienstleistungen zugunsten der eigenen Anlagefonds der LLB.

Die Honorare werden vom Group Audit Committee überwacht.

8.3 Zusätzliche Honorare

Für zusätzliche Dienstleistungen stellten die KPMG-Gesellschaften der LLB-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 CHF 156ʼ000 (Vorjahr: CHF 387ʼ000) in Rechnung.

Revisionshonorare und zusätzliche Honorare

in Tausend CHF

2025

2024

Revisionshonorare

1’540

1’463

Zusätzliche Honorare

156

387

Steuerberatung

152

290

Regulatorische Beratung

0

94

Sonstige Beratung

4

3

8.4 Informationsinstrumente der externen Revision

Die externe Revision arbeitet gemäss gesetzlichen Vorschriften, den Standards des jeweiligen Sitzlandes sowie den International Standards on Auditing.

Sie informiert Verwaltungsrat, Group Audit Committee und Gruppenleitung regelmässig über Feststellungen und Empfehlungen. Wichtigstes Instrument ist der aufsichtsrechtliche Revisionsbericht. Diese zusammenfassende Berichterstattung an den Verwaltungsrat erfolgt jährlich. Der Bericht wird schriftlich abgegeben. Der verantwortliche Mandatsleiter erläutert die Ergebnisse jährlich im Group Audit Committee.

Sämtliche Berichte der externen und internen Revision, die alle Gruppengesellschaften betreffen, werden durch das Group Audit Committee behandelt. Wesentliche Feststellungen der seit der letzten Sitzung eingegangenen Berichte der externen und internen Revision, die alle Gruppengesellschaften betreffen, werden in der darauffolgenden Sitzung des Group Audit Committee besprochen.

Verantwortlich für die Bereitstellung der entsprechenden Information ist der Leiter Group Internal Audit. Dieser erstattet dem Group Audit Committee Bericht. Er wird vom Verwaltungsrat ernannt und untersteht dessen Präsidenten.

Vertreter der externen Revision nahmen im Berichtsjahr an sieben der acht Sitzungen des Group Audit Committee teil, nicht aber an den Sitzungen des Verwaltungsrates. Der Leiter Group Internal Audit ist bei allen Sitzungen des Group Audit Committee und auch bei den Sitzungen des Verwaltungsrates anwesend.

Das Reporting der externen Revision erfolgt periodisch und umfasst:

  • die risikobasierte Prüfplanung;
  • die laufende Berichterstattung;
  • den jährlichen Tätigkeitsbericht;
  • die Gegenüberstellung Budget vs. effektivem Honorar.

Die Leistungen der externen und internen Revision werden vom Group Audit Committee jährlich in Abwesenheit der Prüfer entsprechend der folgenden Kriterien beurteilt.

  • Honorar- und Budgetvergleich;
  • Feedback der geprüften Stellen;
  • Qualität der Feststellungen;
  • Know-how-Bewertung.

Für die Bemessung der Unabhängigkeit werden unter anderem die jährliche Unabhängigkeitserklärung der KPMG Liechtenstein AG in ihrem Geschäftsbericht sowie die Beurteilung deren Verhaltens herangezogen. Die Kostenplanung sowie deren Einhaltung werden ebenfalls jährlich überprüft und besprochen. Das Group Audit Committee prüft im Weiteren periodisch Alternativen und unterbreitet dem Gesamtverwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung einen Antrag zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Gruppenprüfers.

Zusätzliche Aufträge werden nach Konkurrenzofferten unter Berücksichtigung des Know-hows vergeben. Das Group Audit Committee stützt seine Beurteilung über die Vergabe von zusätzlichen Dienstleistungen bezüglich Zulässigkeit, Umfang und Verhältnis zum Revisionshonorar auf die periodische Berichterstattung von Group Internal Audit.

Das Group Audit Committee berichtet dem Gesamtverwaltungsrat einmal pro Jahr über die Tätigkeit der Revisionsgesellschaft und die Beurteilung ihrer Leistung.

Der direkte Zugang der externen Revision zum Verwaltungsrat ist jederzeit möglich. Primärer Ansprechpartner ist das Group Audit Committee, das dem Gesamtverwaltungsrat einmal pro Jahr über die Tätigkeit der Revisionsgesellschaft und die Beurteilung ihrer Leistung berichtet.