Vergütungspolitik
Der Verwaltungsrat hat am 18. August 2011 für die Liechtensteinische Landesbank AG und deren Gruppengesellschaften das Gruppenreglement «Vergütungspolitik LLB-Gruppe» erlassen (aktualisiert per 1. Februar 2025). Es basiert unter anderem auf den Bestimmungen des Bankengesetzes, der Bankenverordnung, der EU-Richtlinie CRD, der CRR-Verordnungen sowie weiteren delegierten Verordnungen und EBA-Leitlinien. Die LLB-Gruppe wendet diese Bestimmungen ihrer Grösse, Organisation und der Komplexität ihrer Geschäfte entsprechend an.
Das Gruppenreglement «Vergütungspolitik LLB-Gruppe» regelt die Rahmenbedingungen für die gruppenweite Vergütungspolitik, insbesondere deren Abstimmung mit dem Risikomanagement. Es definiert Grundlagen, Werte und Ziele und bestimmt die Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Zudem regelt es das Reporting sowie die Zuständigkeiten. Das Reglement gilt insbesondere für Personen, die jährlich als Risikonehmer identifiziert werden. Die Gruppengesellschaften erlassen ergänzende Vergütungsrichtlinien, die spezialgesetzliche Vorschriften berücksichtigen.
Als von Art. 732 ff. OR ausgenommene Gesellschaft hat die Liechtensteinische Landesbank keine statutarischen Regeln zu Entschädigungen, Beteiligungen oder Darlehen festgelegt. Ergänzend hat der Verwaltungsrat das Gruppenreglement «Vergütungsstandards LLB & LCH & ASM» (aktualisiert per 1. Februar 2025) erlassen.
Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie sowie den Werten der LLB-Gruppe. Sie basiert auf folgenden Grundsätzen:
- Langfristigkeit und Risikoadjustierung: Die Vergütung fördert langfristige Entwicklungen, dauerhafte Wertsteigerung und verantwortungsbewusstes Risikoverhalten. Sie unterstützt eine nachhaltige Kunden- und Mitarbeiterbindung. Die Vergütungspolitik muss Anreize schaffen, die ein angemessenes Risikoverhalten von Einzelpersonen gewährleisten, um Interessenkonflikten entgegenzuwirken. Die LLB-Gruppe setzt diese Grundsätze auch in Zielvereinbarungen um.
- Vertrauensbasis: Die Vergütungsregelungen beruhen auf gegenseitigem Vertrauen, da Leistungsbeurteilungen zeitliche Differenzen und subjektive Elemente beinhalten. Daher bleibt der Ermessensspielraum bei der variablen Vergütung bestehen.
- Leistungs- und Erfolgsorientierung: Die Vergütung honoriert individuelle und organisationsbezogene Leistung. Die Orientierung am Gruppenerfolg stärkt die Ausrichtung auf langfristige Interessen und fördert die Bindung von Leistungsträgern. Die Berücksichtigung der individuellen Leistung fördert die Motivation.
- Einfachheit, Klarheit und Verständlichkeit: Die Vergütungsmodelle sind so gestaltet, dass sie sowohl für Mitarbeitende als auch für Aussenstehende nachvollziehbar bleiben.
- Anforderungs- und Stufengerechtigkeit: Die Wertigkeit der Funktionen und die Anforderungen der Führungsstufen werden fair und transparent abgebildet.
- Gruppenorientierung: Ein Aktienbeteiligungsprogramm stärkt die Identifikation mit der Gruppe und die Ausrichtung auf den langfristigen Unternehmenserfolg.
- Diskriminierungsfreiheit: Vergütungsentscheide beruhen ausschliesslich auf Qualifikation, Leistung, Verhalten und objektiven unternehmerischen Überlegungen.
Die Vergütungspolitik definiert Ziele, Prozesse und Anforderungen für die Vergütungsgestaltung. Sie enthält auch Regeln für die Abstimmung zwischen Vergütung und Risikomanagement. Sie ist in der Art ausgestaltet, dass ein solides und wirksames Risikomanagement in Bezug auf den Umgang mit Risiken berücksichtigt und gefördert wird, wie etwa Nachhaltigkeitsrisiken. Dies wird unter anderem dadurch sichergestellt, dass bei der Verfolgung der Nachhaltigkeitsaspekte sowie des Geschäftserfolgs auf eine adäquate Risikoübernahme Bedacht genommen wird. Die LLB-Gruppe wendet diese Grundsätze auch in den entsprechenden Zielvereinbarungen mit relevanten Personen an. Das Vergütungsmodell legt das Verhältnis zwischen fixen und variablen Komponenten sowie die Mechanismen der Zuteilung fest.