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LLB Geschäftsbericht 2023 en

3 Verwaltungsrat

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3.1 Mitglieder

Die sieben Mitglieder bringen aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen Hintergrunds und ihrer Erfahrung unterschiedliche und sich ergänzende Fähigkeiten ein. Mit zwei Frauen im siebenköpfigen Gremium lag der Frauenanteil Ende 2023 bei 29 Prozent.

a) Name, Nationalität, Ausbildung und beruflicher Hintergrund

Name

Jahrgang

Beruf

Nationalität

Georg Wohlwend

1963

Betriebsökonom

FL

Richard Senti

1964

Betriebsökonom

FL

Nicole Brunhart

1975

Betriebsökonomin

FL / CH

Leila Frick-Marxer

1984

Rechtsanwältin

FL

Thomas Russenberger

1975

Personalleiter

FL

Karl Sevelda

1950

Bankmanager im Ruhestand

AT

Christian Wiesendanger

1964

Bankmanager

CH

b) Exekutive / nicht exekutive Mitglieder

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates der Liechtensteinischen Landesbank AG sind nicht exekutive Mitglieder. Gemäss Art. 22 des liechtensteinischen Bankengesetzes in Verbindung mit Art. 10 des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank sind die Oberleitung, Aufsicht- und Kontrolle einerseits und die Geschäfts- beziehungsweise Konzernleitung andererseits durch verschiedene Organe auszuüben.

Kein Mitglied des Verwaltungsrates darf der Geschäfts- beziehungsweise Gruppenleitung angehören.

c) Unabhängigkeit

Im Sinne der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates unabhängig. Kein Mitglied des Verwaltungsrates gehörte 2023 sowie in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren der Gruppen- beziehungsweise Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Landesbank oder einer Konzerngesellschaft an. Kein Mitglied unterhielt wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Liechtensteinischen Landesbank oder zu einer Konzerngesellschaft. Gemäss Art. 12 des liechtensteinischen Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen müssen Verträge mit Mitgliedern des Verwaltungsrates schriftlich abgeschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates, wobei die gleichen Bedingungen gelten wie bei Verträgen mit Dritten.

Georg Wohlwend

Präsident, Betriebsökonom
1963, FL

Ausbildung:

  • Swiss Board School, St. Gallen, 2014
  • Steuerausbildung an der Universität Liechtenstein, 2012
  • Management-Ausbildung an der Hochschule St. Gallen, 2008
  • EFQM-Assessor, 2007
  • Swiss Banking School, 1999
  • International Professional Development Program an der University of Tulsa (USA), 1992
  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich, Richtung Wirtschaftsinformatik, 1991

Beruflicher Hintergrund:

  • Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Salmann Investment Management AG, Vaduz, 2013–2014
  • Mitglied Group Executive Management und Leiter Banking Liechtenstein & Regional Market bei der VP Bank AG, Vaduz, 2010–2012
  • Mitglied Group Executive Management und Leiter Intermediaries bei der VP Bank AG, Vaduz, 2006–2010
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Trust Banking bei der VP Bank AG, Vaduz, 2000–2006
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Logistik bei der VP Bank AG, Vaduz, 1998–2000
  • Stellvertretender Leiter Logistik bei der VP Bank AG, Vaduz, 1996–1998
  • Mitarbeiter Abteilung Organisation bei der VP Bank AG, Vaduz, 1994–1996
  • Werkstipendium der Martin Hilti Stiftung bei der Hilti Group, Tulsa (USA), 1992–1993

Richard Senti

Vizepräsident, Betriebsökonom
1964, FL / CH

Ausbildung:

  • Dr. oec. HSG, Hochschule St. Gallen, 1994
  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule St. Gallen, 1989

Beruflicher Hintergrund:

  • Mitglied des Verwaltungsrates, Kaiser AG, Schaanwald, seit 2023
  • Präsident des Verwaltungsrates der Hoval-Gruppe, Vaduz, seit 2020
  • CFO und Mitglied der Geschäftsleitung der Hoval-Gruppe, Vaduz, 2003–2020
  • Leiter Finanz- und Rechnungswesen (CFO) des Konzernbereichs Infratec bei der Von Roll Infratec Holding AG, Zürich, 2000–2003
  • Leiter Finanzen, Logistik und Personalwesen der Hilti CR s.r.o., Prag, 1998–2000
  • Leiter Controlling der Business Unit Direktmontage bei der Hilti AG, Schaan, 1994–1998
  • Controller in der Division Bohrmontage bei der Hilti AG, Schaan, 1991–1994
  • Assistent an der Hochschule St. Gallen, 1988–1990

Nicole Brunhart

Betriebsökonomin
1975, FL / CH

Ausbildung:

  • Dr. oec., Universität St. Gallen, 2007
  • Lizenziat Finanzen, Rechnungswesen und Controlling (lic. eoc. HSG), Universität St. Gallen, 2000
  • CEMS Master Diplom for International Studies, St. Gallen und Paris, 1998

Beruflicher Hintergrund:

  • Head of Transformation und Mitglied der Geschäftsleitung, Clearstream Fund Centre Switzerland, Zürich, seit 2022
  • Head Strategic Clients Schweiz und Deutschland, Sustainability Champion for Switzerland, BlackRock Asset Management, Zürich und London, 2018–2022
  • Mitglied der Direktion, Business Management, Global Institutional Asset Management, Sales Management & Pricing Schweiz, UBS Asset Management, Zürich, 2016–2018
  • Mitglied der Direktion, Unternehmensentwicklung, Zürcher Kantonalbank, Zürich, 2015–2016
  • Mitglied der Direktion, Pricing Strategist, Swisscanto Asset Management AG, Zürich, 2010–2015
  • Projektleiterin, McKinsey & Company, Zürich und Frankfurt, 2001–2010

Leila Frick-Marxer

Rechtsanwältin
1984, FL

Ausbildung:

  • Rechtsanwaltsprüfung im Fürstentum Liechtenstein, 2013
  • Lizenziat der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich, 2008

Beruflicher Hintergrund:

  • Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG, Rechtsanwältin, seit 2013
  • Fürstliches Landgericht und liechtensteinische Staatsanwaltschaft, Gerichtspraktikantin, April 2012–September 2012
  • Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG, Rechtskonzipientin, Februar 2011–März 2012
  • Bezirksgericht Zürich, Auditorin und Gerichtsschreiberin, März 2009–November 2010
  • Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG, Rechtskonzipientin, Dezember 2008–Februar 2009
  • Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Zürich, Assistentin, Mai 2005–August 2007

Thomas Russenberger

Personalleiter
1975, FL / IT

Ausbildung:

  • Master of Business Administration (MBA) in Entrepreneurship, Hochschule Liechtenstein, 2007
  • Bachelor of Science, Business Information Systems, FH Liechtenstein, 2004

Beruflicher Hintergrund:

  • Global Head of Human Resources der tk Steering Group, thyssenkrupp Presta AG, Eschen, seit 2013
  • Leiter HR Services, thyssenkrupp Presta AG, Eschen, 2010–2013
  • Bereichspersonalleiter für technische und kaufmännische Bereiche, thyssenkrupp Presta AG, Eschen, 2005–2010
  • Projektleiter Organisationsentwicklung, thyssenkrupp Presta AG, Eschen, 2000–2005

Karl Sevelda

Bankmanager i. R.
1950, AT

Ausbildung:

  • Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien, 1980
  • Mitarbeiter des Wirtschaftspolitischen Instituts und freie Forschungstätigkeit für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, 1973–1976
  • Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien, 1973

Beruflicher Hintergrund:

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Semper Constantia Privatbank AG, 2017–2018
  • Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, 2013–2017
  • Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, 2010–2013
  • Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Firmenkundengeschäft, Corporate-, Trade- & Exportfinance weltweit bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, 1998–2013
  • Verschiedene Führungsfunktionen bei der Creditanstalt-Bankverein (Hauptabteilungsleiter Exportfinanzierungen, stellvertretender Leiter des Bereichs Finanzierungen, Leiter des Bereichs Finanzierungen, Leiter des Bereichs Internationale Konzerne und Versicherungen und Leiter des Bereichs Firmenkunden), 1986–1997
  • Creditanstalt-Bankverein London und New York, 1985
  • Wirtschaftspolitischer Leiter des Büros des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, 1983–1985
  • Referent für Kommerzkredite und Exportfinanzierungen bei der Creditanstalt-Bankverein, 1977–1983

Christian Wiesendanger

Bankmangager
1964, CH

Ausbildung:

  • MBA INSEAD, 1998
  • Dr. nat. phil., Universität Zürich, 1994
  • Master in Theoretischer Physik, Universität Zürich, 1990

Beruflicher Hintergrund:

  • Mitglied des Verwaltungsrates, HIAG, Basel, 2021–2023
  • CFO a.i.,  HIAG, Basel, 2022–2023
  • Leitende Funktionen bei der UBS (Senior Executive Wealth Management, Global Head Investment Platforms and Solutions, Head Wealth Management Switzerland), Zürich, 2010–2022
  • Leitende Funktionen bei der Credit Suisse (Head Private Banking Lateinamerika, Head Private Banking Mittelland, Corporate Program Manager), Zürich, 2002–2010
  • Associate und später Engagement Manager, McKinsey & Company, Zürich, 1997–2001
  • Postdoktorand in Theoretischer Physik, Institute for Advanced Studies, Dublin, 1995–1999
3.2 Weitere wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen
  • Georg Wohlwend ist Mitglied des Verwaltungsrates der Neutrik AG, Schaan, und  der Seed X Liechtenstein AG, Schaan, sowie Präsident des Verwaltungsrates der Alegra Capital AG, Vaduz.
  • Richard Senti ist Präsident des Verwaltungsrates der Hoval-Gruppe, Vaduz, und Mitglied des Verwaltungsrates der Kaiser AG, Schaanwald.
  • Thomas Russenberger ist Präsident des Stiftungsrates der Pensionskasse «Presta Stiftung», Eschen.
  • Karl Sevelda ist Mitglied des Aufsichtsrates der SIGNA Development Selection AG und der SIGNA Prime Selection AG, Wien / Innsbruck, Mitglied des Verwaltungsrates der RHI Magnesita NV, Arnhem (NL) / Wien, und Gesellschafter der Andlinger & Company GmbH, Wien. Ausserdem ist er Präsident des Stiftungsrates der CUSTOS Privatstiftung, Graz, und Vizepräsident des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, Wien.

Ansonsten üben die Verwaltungsratsmitglieder keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien bedeutender liechtensteinischer, schweizerischer oder ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts aus. Sie nehmen auch keine dauernden Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige liechtensteinische, schweizerische oder ausländische Interessengruppen wahr und bekleiden weder amtliche Funktionen noch politische Ämter.

3.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten

Die Liechtensteinische Landesbank AG untersteht nicht der schweizerischen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). In Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten haben wir keine statutarischen Regeln erlassen. Geregelt sind diese im Gruppenreglement «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen». Demnach sind folgende Obergrenzen für zeitaufwendige berufliche Verpflichtungen beziehungsweise parallellaufende Mandate einzuhalten:

  • ein Mandat in einer Geschäftsleitung mit zwei Mandaten als Verwaltungsrat
  • vier Mandate als Verwaltungsrat
  • Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmandate innerhalb derselben Gruppe gelten als ein Mandat. Mandate als Vertreter eines Mitgliedsstaats der EU beziehungsweise des EWRs werden nicht berücksichtigt.
  • Ausnahmen können vom Gruppenverwaltungsrat mit Zustimmung der FMA bewilligt werden.
3.4 Wahl und Amtszeit

3.4.1 Grundsätze des Wahlverfahrens

Gemäss dem Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank gehören dem Verwaltungsrat fünf bis sieben Mitglieder an, die von der Generalversammlung jeweils einzeln gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert drei Jahre, wobei unter einem Jahr der Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächsten zu verstehen ist. Die Mitglieder sind zweimal wiederwählbar. In begründeten Fällen kann der Verwaltungsratspräsident nach Ablauf von drei Amtsperioden für höchstens zwei Jahre ausserordentlich wiedergewählt werden.

Im Reglement «Group Nomination & Compensation Committee» (vgl. Ziffer 3.5.2 ) ist festgehalten, dass der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen zur Corporate Governance Kontinuität sicherstellen soll durch planmässige Erneuerung und Nachfolge sowie eine sinnvolle Staffelung der Amtszeiten (keine Gesamterneuerungswahlen).

Den Präsidenten wählt die Generalversammlung, den Vizepräsidenten wählt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte. Die aus einer Ersatzwahl hervorgegangenen neuen Mitglieder des Verwaltungsrates beziehungsweise der Präsident werden für die volle Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Die Generalversammlung kann Mitglieder des Verwaltungsrates aus wichtigen Gründen abberufen.

Das Präsidium des Verwaltungsrates hat Georg Wohlwend inne, das Vizepräsidium Richard Senti. Protokollführer ist Cyrill Sele.

3.4.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer

Name

Erstmalige Ernennung

Gewählt bis

Georg Wohlwend

2017

2024

Richard Senti

2018

2024

Nicole Brunhart

2023

2026

Leila Frick-Marxer

2022

2025

Thomas Russenberger

2018

2024

Karl Sevelda

2019

2025

Christian Wiesendanger

2023

2026

3.5 Interne Organisation

3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Name

Funktion

Mitgliedschaft in Ausschüssen

Georg Wohlwend

Präsident

Group Nomination & Compensation Committee Strategieausschuss 1

Richard Senti

Vizepräsident

Group Audit Committee 1

Nicole Brunhart

Mitglied

Group Audit Committee Strategieausschuss

Leila Frick-Marxer

Mitglied

Group Nomination & Compensation Committee Group Risk Committee

Thomas Russenberger

Mitglied

Group Nomination & Compensation Committee 1 Group Audit Committee

Karl Sevelda

Mitglied

Group Risk Committee Strategieausschuss

Christian Wiesendanger

Mitglied

Group Risk Committee 1 Strategieausschuss

1 Vorsitz

3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzregelung

Gemäss Statuten kann der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen erforderliche Ausschüsse bestellen.

Aktuell sind dies:

  • Group Nomination & Compensation Committee
  • Group Audit Committee
  • Group Risk Committee
  • Strategieausschuss

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte die Ausschussmitglieder und bestimmt die Vorsitzenden. Grundsätzlich nicht in das Group Audit Committee beziehungsweise das Group Risk Committee wählbar ist der Präsident des Verwaltungsrates. Jeder der Ausschüsse setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Als vorbereitende beziehungsweise beratende Gremien befassen sie sich vertieft mit den ihnen zugewiesenen Aufgaben, legen dem Verwaltungsrat die Ergebnisse ihrer Arbeit vor und stellen Anträge, wenn Entscheidungen gefällt werden müssen.

Die Ausschussmitglieder müssen über Fachkenntnisse verfügen, die dem übernommenen Aufgabenbereich entsprechen. Alle Mitglieder müssen unabhängig sein.

Die Amtsdauer in den Ausschüssen entspricht längstens der Mandatsdauer im Verwaltungsrat. Mit Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat endet auch das Mandat im Ausschuss.

Für die drei Ausschüsse Group Nomination & Compensation Committee, Group Audit Committee sowie Group Risk Committee hat der Verwaltungsrat separate Reglemente erlassen, in welchen die Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen festgelegt sind.

Die Ausschüsse können aussenstehende Personen als Experten beiziehen und Mitarbeitende der LLB insbesondere mit administrativen Aufgaben betrauen.

Group Audit Committee

Das Group Audit Committee ist im Sinne von Art. 22 Abs. 2a BankG aufgesetzt und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm per Gesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Führung, Aufsicht und Kontrolle (Art. 23 BankG).

Das Reglement «Group Audit Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Audit Committee gehören an:

Name

Funktion

Richard Senti

Vorsitz

Nicole Brunhart

Mitglied

Thomas Russenberger

Mitglied

Gemäss Anhang 4.3 der Bankenverordnung «Richtlinien zur internen Kontrolle nach Art. 7a BankG und Art. 21c ff.» befasst sich das Group Audit Committee insbesondere mit der Methodik und Qualität der externen Revision, der Qualität der finanziellen Berichterstattung sowie dem Zusammenspiel und der Unabhängigkeit der internen und externen Revision.

Das Group Audit Committee beurteilt die Qualität und Integrität der finanziellen Berichterstattung einschliesslich der Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Antragstellung an den Verwaltungsrat, dass die konsolidierte Jahresrechnung der LLB-Gruppe und die Jahresrechnung des LLB-Stammhauses der Generalversammlung vorgelegt und veröffentlicht werden können und der konsolidierte Halbjahresbericht publiziert werden kann;
  • Überwachung und Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Bereich der finanziellen Berichterstattung;
  • Beurteilung der Unterlagen zu kommenden Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen;
  • Beurteilung des Budgetprozesses sowie des Budgetantrags der Gruppenleitung für das Folgejahr und Unterbreitung eines Antrags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.
Group Risk Committee

Das Group Risk Committee ist im Sinne von Art. 22 Abs. 2a BankG sowie Art. 21e BankV eingesetzt und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle (Art. 23 BankG).

Das Reglement «Group Risk Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung zwingend vorgegeben sind. Dem Group Risk Committee gehören an:

Name

Funktion

Christian Wiesendanger

Vorsitz

Leila Frick-Marxer

Mitglied

Karl Sevelda

Mitglied

Das Group Risk Committee hat folgende risikobezogene Aufgaben:

  • Beratung des Verwaltungsrates hinsichtlich der aktuellen sowie künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der LLB-Gruppe.
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Kontrolle der Umsetzung der Risikostrategie durch die Gruppenleitung.
  • Beurteilung der Integrität und Angemessenheit des auf der Risikopolitik beruhenden Risikomanagements der LLB-Gruppe, insbesondere in Bezug auf Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken.
  • Beurteilung der Integrität und Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifikation, die Messung, die Begrenzung und die Überwachung von Risiken. In den Bereichen Compliance und Risikokontrolle gehört dazu insbesondere die Beurteilung der Vorkehrungen, welche die Einhaltung von gesetzlichen (wie z. B. Eigenmittel-, Liquiditäts-, Risikoverteilungsvorschriften) und bankinternen Vorgaben (wie z. B. «Rahmen-­Risikopolitik») gewährleisten sollen. Im Bereich des operationellen Risikomanagements umfasst dies im Speziellen auch die jährliche Beurteilung des OpRisk Assessments der LLB-Gruppe, das auf der Risikotaxonomie basiert.
  • Unterstützung des Verwaltungsrates beim Aufbau und bei der Umsetzung des von ihm zu erlassenden risikorelevanten Gruppenregelwerks sowie der darin zu definierenden relevanten Vorgaben und Prozesse.
  • Mindestens jährliche Beurteilung der risikobezogenen Gruppenreglemente (z. B. «Rahmen-Risikopolitik»). Dabei werden die betroffenen Instanzen angehört und Vorschläge beziehungsweise Anträge der Gruppenleitung berücksichtigt; dem Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz wird ein Vorschlag unterbreitet. Sämtliche risikorelevanten Gruppenreglemente, die der Verwaltungsrat zu genehmigen hat, sind entsprechend zu behandeln.
  • Beurteilung der Ergebnisse aus dem ICLAAP (Internal Capital / Liquidity Adequacy Assessment Process).
  • Prüfung der Risikoneigung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung. Diese erfolgt sowohl aus Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) als auch aus Liquidationssicht (Gone Concern). Basierend auf dem Risikoappetit kann das Group Risk Committee beim Verwaltungsrat Anpassungen am Limitensystem beantragen.
  • Beurteilung der Gesamtrisikosituation und Oberaufsicht über die Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Limiten.
  • Behandlung und Beurteilung der Risk Reports der LLB-Gruppe mit Unterbreitung eines Antrags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.
  • Behandlung und Beurteilung der Risikoanalyse und des Tätigkeitsberichtes von Group Legal & Compliance der LLB-Gruppe und Unterbreitung eines Vorschlags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.
  • Überprüfung, ob die Preisgestaltung der angebotenen Verbindlichkeiten und Anlagen das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der LLB-Gruppe angemessen berücksichtigt, und – sofern dies nicht der Fall ist – Vorlage eines Plans mit Abhilfemassnahmen.
  • Überprüfung, ob bei den vom Vergütungssystem angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität sowie die Wahrscheinlichkeit und der Zeitpunkt von Einnahmen berücksichtigt werden.
Group Nomination & Compensation Committee

Das Group Nomination & Compensation Committee ist im Sinne von Art. 22 Abs. 2a BankG, Art. 29b BankV sowie Anhang 4.4.2. BankV «Vergütungsausschuss und Risikoausschuss» aufgesetzt und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle (Art. 23 BankG).

Das Reglement «Group Nomination & Compensation Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Nomination & Compensation Committee gehören an:

Name

Funktion

Thomas Russenberger

Vorsitz

Leila Frick-Marxer

Mitglied

Georg Wohlwend

Mitglied

Das Group Nomination & Compensation Committee strebt für den Verwaltungsrat sowie die Gruppenleitung in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen zur Corporate Governance insbesondere folgende Ziele an:

  • ausgewogene Zusammensetzung unter Berücksichtigung der für die Bank erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, der Diversität und der jeweiligen persönlichen Eignung;
  • Kontinuität durch planmässige Erneuerung und Nachfolge sowie durch angemessene Staffelung der Amtszeiten (keine Gesamterneuerungswahl);
  • reibungslose Amts- und Funktionsübergabe durch systematische Einführung in die spezifischen Aufgaben der Bank.

Ausserdem obliegen dem Group Nomination & Compensation Committee diese Aufgaben:

  • jährliche Bewertung von Struktur, Grösse, Zusammensetzung und Leistung des Verwaltungsrates sowie der Gruppenleitung und – sofern erforderlich – Empfehlung von Änderungen;
  • jährliche Beurteilung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit und Mitteilung der Beurteilung an den Verwaltungsrat sowie die Gruppenleitung;
  • Überprüfung des Kurses des Verwaltungsrates bei der Auswahl und Bestellung der Gruppenleitung sowie Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat;
  • Sicherstellung, dass die Entscheidungsfindung der Gruppenleitung und des Verwaltungsrates durch eine einzelne Person oder eine Gruppe nicht in einer Weise beeinflusst wird, die den Interessen der LLB-Gruppe nachteilig ist;
  • Überprüfung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung und höherer Führungskräfte in den Bereichen Risikomanagement und Compliance;
  • Überprüfung des Vorgehens des Verwaltungsrates bei der Auswahl und Bestellung der Gruppenleitung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat;
  • Erarbeitung eines Vergütungsreglements für das Stammhaus und die LLB-Gruppe;
  • Vorbereitung der Entscheidungen über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie von anderen Mitarbeitenden, soweit deren Entschädigung gemäss Vergütungsreglement durch den Verwaltungsrat festzusetzen ist – dies unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen der Anteilseigner, der Anleger und der sonstigen Beteiligten;
  • Festlegung der Grundzüge der Personalpolitik.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Nominierung sowie die Wahl beziehungsweise Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion, die Zuwahl beziehungsweise Wiederwahl von Kandidaten;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Wahlvorschlägen an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des Ablaufs der Mandatsdauer als auch des vorzeitigen Ausscheidens von Mitgliedern;
  • Sicherstellung der Weiterbildung des gesamten Verwaltungsrates;
  • Planung der Einführungsphase für Neumitglieder.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt ein angemessenes und reibungsloses Verfahren für die Ernennung der Mitglieder der Gruppenleitung und die Beurteilung ihrer Leistungen sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion und Ernennung von Kandidaten zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung und Anwendung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Gruppenleitung in corpore sowie der einzelnen Mitglieder;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des altersbedingten als auch des situativen Ausscheidens von Mitgliedern der Gruppenleitung;
  • Sicherstellung der Weiterbildung der Mitglieder der Gruppenleitung.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Ernennung des Leiters Group Internal Audit sowie für die Beurteilung seiner Leistung sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion und Ernennung von Kandidaten zuhanden des Verwaltungsrates unter Beizug der Vorsitzenden des Group Audit Committee;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung und Anwendung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung des Leiters Group Internal Audit – dies in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzenden des Group Audit Committee;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des altersbedingten als auch des situativen Ausscheidens des Leiters Group Internal Audit – dies in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzenden des Group Audit Committee.

Mit der Nominierung von Delegierten in die Verwaltungsräte der Gruppen- und Beteiligungsgesellschaften soll die Umsetzung der Gruppenstrategie und ein einheitlicher Auftritt der LLB-Gruppe gegen aussen sichergestellt werden.

Das Group Nomination & Compensation Committee ist für die Erfüllung der im Gruppenreglement «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen» definierten Aufgaben zuständig.

Das Group Nomination & Compensation Committee hat in Bezug auf die Entschädigungen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ausarbeitung von Empfehlungen sowohl für die Festlegung von Grundsätzen als auch für die Errichtung von Reglementen betreffend die Vergütungspolitik der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie der übrigen Mitarbeitenden der Bank zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Ausarbeitung und jährliche Überprüfung von Vorschlägen für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gruppenleitung sowie des Leiters Group Internal Audit zuhanden des Verwaltungsrates nach Massgabe bestehender Grundsätze und Reglemente;
  • jährliche Überprüfung der Gruppenreglemente «Vergütungspolitik LLB-Gruppe», «Vergütungsstandards LLB & LCH & ASM» sowie «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen» zuhanden des Verwaltungsrates;
  • jährliche Überprüfung der Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung, des Leiters Group Internal Audit sowie der höheren Führungskräfte in den Bereichen Risikomanagement und Compliance gemäss den Gruppenreglementen «Vergütungspolitik LLB-Gruppe» und «Vergütungsstandards LLB & LCH & ASM » zuhanden des Verwaltungsrates nach Massgabe bestehender Grundsätze und Reglemente;
  • Vornahme einer sachkundigen, unabhängigen Bewertung der Vergütungspolitik und -praktiken sowie der für die Handhabung der Risiken, des Kapitals und der Liquidität geschaffenen Anreize.

Das Group Nomination & Compensation Committee hat in Bezug auf das strategische Personalmanagement folgende Aufgaben:

  • Festlegung und periodische Überprüfung der Grundzüge der Personalpolitik;
  • Überprüfung der Prozesse zur systematischen Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung.
Strategieausschuss

Die Festlegung der Strategie der LLB-Gruppe und deren periodische Überprüfung gehören zu den Aufgaben des Verwaltungsrates. Er wird dabei vom Strategieausschuss unterstützt. Dem Ausschuss gehören an:

Name

Funktion

Georg Wohlwend

Vorsitz

Nicole Brunhart

Mitglied

Karl Sevelda

Mitglied

Christian Wiesendanger

Mitglied

Vertretung in Stiftungen

Thomas Russenberger und Richard Senti nehmen als Arbeitgebervertreter Einsitz im Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank.

3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse

Verwaltungsrat

Der Präsident des Verwaltungsrates lädt zu den Sitzungen ein, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt, jedoch wenigstens viermal jährlich. Die Verwaltungsratssitzungen werden vom Präsidenten geleitet. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die einfache Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Ein Zirkularbeschluss ist ebenso verbindlich wie ein an einer Verwaltungsratssitzung gefasster Beschluss. Anlässlich der nächsten ordentlichen Sitzung wird er zu Protokoll genommen.

Sitzungen des Verwaltungsrates werden in Form von Präsenz-, Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten und protokolliert.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt wahr und regeln ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten so, dass tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte soweit als möglich vermieden werden. Sie sind verpflichtet, den Präsidenten über tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte zu informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen allgemeinen Interessenkonflikt oder um einen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einer in einer Sitzung zu diskutierenden Angelegenheit handelt. Der Präsident informiert den Verwaltungsrat und legt fest, wie der Ausstand geregelt wird. Folgende Regelungen sind möglich:

  • Der Betroffene darf bei der Beratung, nicht aber bei der Beschlussfassung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein und erhält das entsprechende Protokoll.
  • Der Betroffene darf weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein und erhält das entsprechende Protokoll.
  • Der Betroffene darf weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein und erhält das entsprechende Protokoll nicht.

Im Geschäftsjahr 2023 traf sich der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Landesbank AG zu insgesamt zehn ordentlichen und vier ausserordentlichen Sitzungen. Im Anschluss an die ordentliche Sitzung vom Juni 2023 fand eine eineinhalbtägige Klausurtagung mit der Gruppenleitung statt. Bei dieser stand der Strategie-Review im Zentrum. Gegenstand der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzungen waren die Wachstumsinitiative in der Schweiz sowie ein Rechtsfall.

Datum

Sitzung

Anwesenheit

Dauer in Stunden

19. Januar 2023

ausserordentliche

alle, mit Ausnahme von Richard Senti

1.00

24. Februar 2023

ordentliche

alle

7.75

21. März 2023

ordentliche

alle, mit Ausnahme von Urs Leinhäuser

7.00

28. April 2023

ordentliche

alle

7.00

02. Mai 2023

ausserordentliche

alle

1.25

05. Mai 2023

ausserordentliche

alle, mit Ausnahme von Leila Frick-Marxer

1.25

23. Mai 2023

ordentliche

alle

4.75

29. Juni 2023

ordentliche

alle

3.50

29. Juni 2023

Klausurtagung

alle

1.75

30. Juni 2023

Klausurtagung

alle

5.50

13. Juli 2023

ausserordentliche

alle

0.50

22. August 2023

ordentliche

alle

4.00

28. September 2023

ordentliche

alle, mit Ausnahme von Karl Sevelda

3.50

24. Oktober 2023

ordentliche

alle

8.00

21. November 2023

ordentliche

alle

5.75

19. Dezember 2023

ordentliche

alle

9.00

Group Audit Committee

Die Mitglieder des Group Audit Committee treffen sich mindestens viermal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Diese werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen und dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zugestellt wird. Die Mitglieder des Group Audit Committee, der Group CEO, der Group CFO, die externe Revision und der Leiter Group Internal Audit können beim Vorsitzenden des Group Audit Committee die Einberufung von ausserordentlichen Sitzungen beantragen. Das Group Audit Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitglieder der Gruppenleitung, Mitarbeitende von Gesellschaften der LLB-Gruppe, Vertreter der externen Revision, Mitarbeitende von Group Internal Audit oder externe Berater einladen. Der Group CEO, der Group CFO sowie der Leiter Group Internal Audit sind üblicherweise mit beratender Stimme bei den Sitzungen anwesend. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Audit Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2023 trafen sich die Mitglieder des Group Audit Committee zu sechs Sitzungen. Es wurden keine externen Experten beigezogen.

Datum

Anwesenheit

Dauer in Stunden

19. Januar 2023

alle

0.75

23. Februar 2023

alle

3.00

22. Mai 2023

alle

2.50

13. Juli 2023

alle

0.50

21. August 2023

alle

2.50

15. Dezember 2023

alle

3.00

Group Risk Committee

Die Mitglieder des Group Risk Committee treffen sich mindestens viermal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Diese werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen und dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zugestellt wird. Die Mitglieder des Group Risk Committee, der Group CEO, der Group CFO, die externe Revision, der Leiter Group Internal Audit, der Leiter Group Credit & Risk Management sowie der Leiter Group Legal & Compliance können beim Vorsitzenden des Group Risk Committee die Einberufung von ausserordentlichen Sitzungen beantragen. Das Group Risk Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitglieder der Gruppenleitung, die Vorsitzenden der Risk Committees der LLB-Gruppe, andere Mitarbeitende von Gesellschaften der LLB-Gruppe, Vertreter der externen Revision oder externe Berater einladen. Der Group CEO, der Group CFO, der Leiter Group Internal Audit und der Leiter Group Credit & Risk Management sind üblicherweise mit beratender Stimme bei den Sitzungen anwesend. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Risk Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2023 fanden fünf ordentliche Sitzungen des Group Risk Committee statt. Es wurden keine externen Experten beigezogen.

Datum

Anwesenheit

Dauer in Stunden

23. Februar 2023

alle

2.50

22. Mai 2023

alle

4.25

21. August 2023

alle

3.25

19. September 2023

alle

2.00

15. Dezember 2023

alle

4.00

Group Nomination & Compensation Committee

Im Geschäftsjahr 2023 trafen sich die Mitglieder des Group Nomination & Compensation Committee zu sechs Sitzungen. Das Group Nomination & Compensation Committee tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal pro Jahr. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen sowie dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zugestellt wird.

Das Group Nomination & Compensation Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitarbeitende des Geschäftsbereichs Group Human Resources, Vertreter der externen Revision oder externe Berater einladen. Der Group CEO nimmt in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen teil; ausgenommen sind jene Sitzungen, an denen insbesondere Themen besprochen werden, die den Geschäftsbereich Group Internal Audit, die Beurteilung der Leistung des Group CEO oder die Festlegung seiner Vergütung betreffen. Weiter sind der Leiter Group Human Resources sowie der Leiter Group Internal Audit üblicherweise mit beratender Stimme anwesend. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Nomination & Compensation Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2023 trafen sich die Mitglieder des Group Nomination & Compensation Committee zu sieben Sitzungen.

Datum

Anwesenheit

Dauer in Stunden

30. Januar 2023

alle

3.00

21. März 2023

alle

0.34

9. Mai 2023

alle

1.50

16. Mai 2023

alle

0.50

17. Juli 2023

alle

0.75

25. August 2023

alle

2.34

28. November 2023

alle

2.00

Strategieausschuss

Die Unternehmensstrategie ACT-26 (siehe Kapitel Strategie und Organisation) wurde im Jahr 2021 erarbeitet und im Oktober 2021 vom Verwaltungsrat verabschiedet. An der Klausurtagung vom 29. bis 30. Juni 2023 berichtete die Gruppenleitung dem Gesamtverwaltungsrat über den Stand der Umsetzung der strategischen Initiativen. Zudem trafen sich die Mitglieder des Strategieausschusses zu drei Sitzungen.

Beschlussfassung in den Ausschüssen

Die Ausschüsse haben ausschliesslich vorbereitende beziehungsweise beratende Aufgaben für den Verwaltungsrat. In den Ausschüssen werden Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Ausschüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Behandlungsgegenstände und insbesondere die Beschlüsse werden protokolliert. Die Protokolle werden den Sitzungsteilnehmern und den Mitgliedern des Verwaltungsrates zugestellt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Verwaltungsrat an dessen nächster Sitzung über die behandelten Traktanden und die Beschlüsse.

Selbstevaluation

Der Verwaltungsrat überprüft in der Regel jährlich seine eigene Leistung und die seiner Ausschüsse. Diese Überprüfung dient dazu festzustellen, ob der Verwaltungsrat und die Ausschüsse angemessen funktionieren. Die Ergebnisse der Selbstevaluation werden schriftlich festgehalten.

Im Berichtsjahr hat der Verwaltungsrat anhand eines Fragebogens eine solche Überprüfung durchgeführt. Die Gesamtbeurteilung fiel wie in den Vorjahren sehr positiv aus. Die Zusammenarbeit im Verwaltungsrat verläuft reibungslos. Die Diskussionskultur ist konstruktiv und zielorientiert. Die interdisziplinäre Zusammensetzung wie auch die Altersmischung werden als positiv wahrgenommen. In Zukunft will sich der Verwaltungsrat noch mehr mit den gestalterischen Elementen sowie den Marktentwicklungen befassen. Darüber hinaus soll der Weiterbildung der Mitglieder weiterhin hohe Bedeutung beigemessen werden.

3.6 Kompetenzregelung

Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der LLB-Gruppe. Er trägt die oberste Verantwortung für den Erfolg der LLB-Gruppe und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes für die Aktionäre und Mitarbeitenden sowie für den Schutz der Reputation. Er entscheidet über die Strategie der LLB-Gruppe und übt die Oberaufsicht der Geschäftsführung aus. Er legt die Risikopolitik der LLB-Gruppe fest und überwacht deren Einhaltung. Zudem überwacht er die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Bestimmungen. Der Verwaltungsrat entscheidet auf Antrag der Gruppenleitung über die finanziellen und personellen Ressourcen, die für die Umsetzung der Strategie notwendig sind. Er ist verpflichtet, sich in angemessener Weise über die Finanz- und Risikolage der LLB-Gruppe zu informieren. Das gilt auch für Entscheidungen, die innerhalb der Gruppengesellschaften gefällt werden und sich auf die Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe auswirken.

Im Rahmen der in den Statuten aufgeführten Pflichten und Befugnisse kommen dem Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Strategie und Führung;
  • Organisation;
  • finanzielle Führung;
  • Risikopolitik und -management.

3.6.1 Verwaltungsrat

In Bezug auf die Strategie und Führung ist der Verwaltungsrat insbesondere verantwortlich für folgende Aufgaben:

  • Festlegung von Leitbild und Werten;
  • Festlegung der Strategie (inkl. Nachhaltigkeit) und deren periodische Überprüfung;
  • Festlegung der Führungsstruktur;
  • Entscheid über wesentliche strukturelle Veränderungen;
  • Entscheid über den Einstieg in wichtige neue Geschäftsbereiche oder den Ausstieg aus bestehenden wichtigen Geschäftsbereichen;
  • Zustimmung zur Übernahme oder zum Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmungen, zur Gründung oder Liquidation von Gruppengesellschaften sowie zur Nominierung ihrer Verwaltungsräte;
  • Zustimmung zum Kauf oder Verkauf von Liegenschaften mit einem Kaufpreis von mehr als CHF 20 Mio. (oder Gegenwert);
  • Zuweisung von Aufgaben an die Gruppenleitung;
  • Genehmigung aller Angelegenheiten und Geschäftsentscheidungen, welche die vom Verwaltungsrat delegierten Kompetenzen übersteigen.

Im Zusammenhang mit der Festlegung der Organisation der Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe und dem Erlass der notwendigen Regelwerke und Anweisungen hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben: 

  • regelmässige Überprüfung der Governance-Prinzipien und der in der Geschäftsordnung festgelegten Führungsstrukturen;
  • Erlass von Reglementen mit gruppenweiter Verbindlichkeit, unter Vorbehalt des jeweiligen lokal anwendbaren Rechts und der Verbindlicherklärung der jeweiligen Gruppengesellschaft, sowie von Reglementen für die LLB;
  • Festlegung der Organisation und Führung von Group Internal Audit samt Erlass des Gruppenreglements «Group Internal Audit», Genehmigung des jährlichen Prüfplans und der jährlichen Zielsetzungen, Behandlung der Berichte von Group Internal Audit und der externen Prüfgesellschaft, Abnahme der Berichterstattung über diesbezügliche Massnahmen sowie Überwachung der Umsetzung derselben;
  • Auswahl, Ernennung und Abberufung des Group CEO, seines Stellvertreters, der anderen Mitglieder der Gruppenleitung und des Leiters Group Internal Audit sowie deren Leistungsbeurteilung und die Planung der Nachfolge;
  • Aufsicht über den Group CEO und die anderen Mitglieder der Gruppenleitung in Bezug auf die Befolgung der Rechtsvorschriften, Statuten und Regelwerke;
  • Ernennung der Mitglieder der Ausschüsse des Verwaltungsrates aus seiner Mitte und Bestimmung der Vorsitzenden;
  • Regelung der Vergütungsgrundsätze;
  • Festlegung eines Rahmens für den Prozess zur Auswahl und Beurteilung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen;
  • Erlass von Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden und Organe in Bezug auf den Umgang mit Interessenkonflikten sowie von Vorgaben zur Verhinderung der Verwendung vertraulicher Informationen;
  • Erlass eines Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden;
  • Genehmigung der Besetzung von Verwaltungsräten in den Gruppengesellschaften mit Ausnahme der LLB AG;
  • Entscheidung beziehungsweise Zustimmung hinsichtlich der Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten durch Mitglieder der Gruppenleitung sowie den Leiter Group Internal Audit;
  • Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse.

Im Rahmen der Oberverantwortung für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung der LLB-Gruppe nimmt der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Genehmigung beziehungsweise Zustimmung zu den anwendbaren Rechnungslegungsstandards;
  • Genehmigung der Mittelfristplanung und Budgetierung;
  • Oberaufsicht über die gesamte Eigenmittel- und Liquiditätssteuerung;
  • Genehmigung des konsolidierten Geschäftsberichtes mit konsolidierter Jahresrechnung und konsolidiertem Jahresbericht;
  • Genehmigung des konsolidierten Halbjahresabschlusses;
  • Sicherstellung einer regelmässigen Berichterstattung über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse;
  • Festlegung der Ausgabenkompetenzen;
  • Aufsicht über die wirtschaftliche Entwicklung.

In Bezug auf die oberste Verantwortung betreffend Risikopolitik und -management der LLB-Gruppe hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Festlegung der «Rahmen-Risikopolitik» sowie regelmässige Überprüfung der Strategien und Grundsätze für die Übernahme, Steuerung, Überwachung und Minderung der Risiken, denen die LLB-Gruppe ausgesetzt ist;
  • Erlass von Gruppenreglementen über die Grundzüge des Risikomanagements, Festlegung des Risikoappetits und der Risikokontrolle sowie der Zuständigkeit und des Verfahrens für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften, wobei insbesondere Zinsänderungs-, Kredit-, Gegenparteien-, Konzentrations-, Liquiditäts-, Marktpreis- und operationelle Risiken, Risiken einer übermässigen Verschuldung sowie Rechts- und Reputationsrisiken zu identifizieren, steuern, begrenzen und überwachen sind;
  • Bestimmung der Risikotragfähigkeit und Entscheid über die maximale Höhe der Risikodeckungsmasse;
  • Festlegung einer maximalen Verschuldungsquote;
  • Bestimmung und Überwachung des maximal zu tragenden Marktrisikos;
  • Verantwortung für ein adäquates Markt- und Liquiditätsrisikomanagement als integraler Bestandteil der Risikopolitik;
  • Genehmigung des Sanierungsplans;
  • Genehmigung der Kapitalplanung im Rahmen der Mittelfristplanung;
  • mindestens jährliche Festlegung von Gesamtpositionslimiten und Einzellimiten;
  • vierteljährliche Abnahme kommentierter Berichterstattungen hinsichtlich der Risikolage;
  • Erlass eines Gruppenreglements über die Grundlagen der Compliance-Organisation innerhalb der LLB-Gruppe zwecks Schaffung und Durchsetzung eines einheitlichen Verständnisses von Compliance;
  • Festlegung von Kreditkompetenzen, Regelung von Organkrediten und Personalgeschäften sowie Beschlussfassung über Grossengagements inklusive Klumpenrisiken;
  • Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems;
  • Sicherstellung der zeitnahen Beschaffung von Informationen bei unmittelbar drohenden Risiken und Verlusten mit bedeutender Tragweite;
  • Entscheid über Kapitalmarktrefinanzierungen durch Aufnahme von Fremdkapital;
  • Zustimmung zur Anhebung von Rechtsstreitigkeiten, zur Einlegung eines Rechtsmittels mit einem Streitwert von mehr als CHF 10 Mio. sowie zum Abschluss von gerichtlichen und aussergerichtlichen Vergleichen in Höhe von mehr als CHF 10 Mio.;
  • Festlegung und Überwachung der Einhaltung der Business-Continuity-Management-Strategie und Entgegennahme der mindestens jährlichen oder anlassbezogenen Berichterstattung;
  • Schutz der Reputation.

3.6.2 Gruppenleitung

Die Gruppenleitung setzt sich aus den Mitgliedern der Geschäftsleitung der LLB AG zusammen. Sie übernimmt unter dem Vorsitz des Group CEO die Führungsverantwortung für die LLB-Gruppe. Die Gruppenleitung besteht aus fünf Mitgliedern: den zwei Leitern der Marktdivisionen «Privat- und Firmenkunden» und «International Wealth Management» sowie dem Group CFO, dem Group CDO und dem Group CEO. Die Gruppenleitung tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens einmal pro Monat.

Die LLB-Gruppe betreibt ihr Geschäft in den zwei marktorientierten Divisionen sowie in den Shared-Service-Funktionen Group CFO und Group CDO. Für die operative Führung der Divisionen sind die Divisionsleiter zuständig.

Die Leiter der marktorientierten Divisionen sind verantwortlich für die übergreifende Zusammenarbeit ihrer Geschäftsbereiche. Sie vertreten die LLB-Gruppe gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Anspruchsgruppen in den für sie relevanten Märkten beziehungsweise gegenüber den relevanten Kundengruppen. Gemeinsam mit den Leitern der Divisionen Group CFO und Group CDO sowie den Leitern der Geschäftsbereiche implementieren und koordinieren sie die Strategie ihrer Division.

Die Leiter der Divisionen schaffen die organisatorischen Voraussetzungen, um die der Division zugeordneten Geschäftsbereiche über alle LLB-Gruppengesellschaften hinweg zu führen. Sie koordinieren untereinander aktiv sämtliche Geschäftstätigkeiten.

Die Gruppenleitung erlässt unter Berücksichtigung des lokalen Rechts die für den Betrieb und die Führung der Divisionen notwendigen Regelwerke, sofern die entsprechende Kompetenz nicht beim Verwaltungsrat liegt. Die Regelwerke können für einzelne oder mehrere Divisionen beziehungsweise LLB-Gruppengesellschaften unmittelbar verbindlich sein.

Neben den in den Statuten aufgeführten Pflichten und Befugnissen hat die Gruppenleitung insbesondere folgende Aufgaben:

  • operative Führung;
  • Strategieumsetzung;
  • Risikomanagement.

Die Gruppenleitung

  • setzt die Gruppenreglemente und Beschlüsse des Verwaltungsrates um.
  • unterrichtet den Verwaltungsrat, dessen Ausschüsse und insbesondere den Präsidenten regelmässig über den Geschäftsgang und wichtige Ereignisse.
  • erlässt weitere Regelwerke für die Geschäftsführung.
  • koordiniert das Produktangebot und stimmt die Preis- und Konditionenpolitik für die angebotenen Produkte sowie Dienstleistungen ab.
  • genehmigt die Errichtung und Aufhebung von Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, sofern dies explizit in der Strategie vorgesehen ist.
  • ist ermächtigt, im Einzelfall Personal- und Sachaufwand von Gruppengesellschaften von mehr als CHF 0.25 Mio. bis zu CHF 1 Mio. zu bewilligen und – unter vorgängiger Orientierung des Präsidenten des Verwaltungsrates – Investitionen von Gruppengesellschaften von mehr als CHF 0.5 Mio. bis zu CHF 3 Mio. ausserhalb des durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Budgets freizugeben. Der Präsident entscheidet über die Vorlage an den Verwaltungsrat.
  • überwacht laufend die Entwicklungen in den Divisionen und Geschäftsbereichen und leitet Massnahmen zur Problembehandlung ein.
  • überwacht laufend die Finanzberichterstattung und Risikolage.

Die Gruppenleitung

  • unterbreitet dem Verwaltungsrat und den zuständigen Ausschüssen Vorschläge für die Organisation der Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe im Allgemeinen sowie Anträge für einzelne Geschäfte der LLB-Gruppe im Besonderen, soweit diese die Kompetenzen der Gruppenleitung übersteigen. Diese Anträge betreffen in erster Linie:
  • die Festsetzung und periodische Überprüfung der Strategie sowie die Bestimmung der Ressourcen zur Umsetzung der Strategie und zur Erreichung der Unternehmensziele;
  • Beteiligungen, Gruppengesellschaften, Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen;
  • die Mittelfristplanung;
  • das jährliche Kosten- und Ertragsbudget;
  • die Steuerung der Eigenen Mittel;
  • die finanzielle Berichterstattung und die Geschäftsberichte.
  • definiert in Ausführung der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie Ziele für die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgang, stellt sicher, dass Entscheidungen in hoher Qualität zeitgerecht getroffen werden und überwacht die Umsetzung von Entscheidungen.

Die Gruppenleitung

  • setzt eine effiziente Aufbau- und Ablauforganisation sowie ein wirkungsvolles internes Kontrollsystem zur Vermeidung und Limitierung von Risiken aller Art auf.
  • hat im Rahmen der Risikopolitik der LLB-Gruppe insbesondere folgende Aufgaben:
  • Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikopolitik und Risikoreglemente;
  • Steuerung aller wesentlichen Risiken;
  • angemessene Bewertung der Vermögenswerte;
  • Verwendung externer und interner Modelle zur Steuerung und Überwachung wesentlicher Risiken;
  • Sicherstellung einer angemessenen und umfassenden Berichterstattung über die Risikolage an den Verwaltungsrat gemäss den Vorgaben der Risikopolitik;
  • Entscheid über die Besetzung der Risikokomitees der LLB-Gruppe.
  • trägt die Verantwortung für die gruppenweite Umsetzung und Konkretisierung der Business-Continuity-Management-Strategie und informiert den Gruppenverwaltungsrat mindestens jährlich beziehungsweise anlassbezogen über die Tätigkeiten aus dem Business Continuity Management.

3.6.3 Group CEO

Höchstes geschäftsleitendes Führungsorgan der LLB-Gruppe ist der Group CEO. Er hat insbesondere die Gesamtverantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie der LLB-Gruppe und der Divisionen. Er vertritt die Gruppenleitung gegenüber dem Verwaltungsrat und nach aussen.

Der Group CEO

  • stellt die kohärente Leitung und Entwicklung der LLB-Gruppe sowie die Durchsetzung der vom Verwaltungsrat festgesetzten und periodisch überprüften Strategie sicher.
  • setzt Ziele für die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgang.
  • stellt sicher, dass Entscheidungen in hoher Qualität und zeitgerecht getroffen werden.
  • stellt sicher, dass die Zielvorgaben der Mitglieder der Gruppenleitung mit den Zielsetzungen der Geschäftstätigkeit im Einklang stehen.
  • unterbreitet dem Verwaltungsrat Empfehlungen betreffend die Vergütungsprinzipien in der LLB-Gruppe.
  • überwacht die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen.
  • überwacht die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse.
  • ist in Abstimmung mit dem Verwaltungsratspräsidenten für die konkrete Planung der Nachfolge auf Gruppenleitungsebene zuständig und unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge zur Nomination von Gruppenleitungsmitgliedern mit Ausnahme des Group CEO.
3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung

Der Präsident des Verwaltungsrates wird über die Traktandenliste der Gruppenleitungssitzungen informiert und erhält die Protokolle. Er nimmt bei Bedarf mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Ziel ist die gegenseitige Information und die Meinungsbildung zu wichtigen Themen.

Die Berichterstattung der Gruppenleitung an den Verwaltungsrat erfolgt grundsätzlich durch den Group CEO. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind dafür verantwortlich, dass die Berichterstattung an den Group CEO zuhanden des Verwaltungsrates angemessen erfolgt. Der CEO stellt sicher, dass der Verwaltungsratspräsident und der Verwaltungsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse rechtzeitig und adäquat informiert werden.

Der Group CEO nimmt in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Er informiert über den Geschäftsgang sowie über besondere Ereignisse und steht für die Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Der Group CFO berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig über den Bereich Finanzen und Risikomanagement sowie die ordnungsgemässe Umsetzung der Risikopolitik. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind bei Traktanden vertreten, die sie betreffen. Der Group CEO und der Group CFO nehmen in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen des Group Audit Committee und des Group Risk Committee teil.

Der Group CEO informiert den Präsidenten des Verwaltungsrates bei Bedarf auch ausserhalb der Sitzungen des Verwaltungsrates über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse. Der Präsident hat dem Verwaltungsrat über wichtige Ereignisse Bericht zu erstatten.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann in den Sitzungen Auskunft über sämtliche Angelegenheiten der LLB-Gruppe verlangen. Auch ausserhalb der Sitzungen hat jedes Mitglied des Verwaltungsrates ein Anrecht, von den Mitgliedern der Gruppenleitung Auskunft über den Geschäftsgang und – mit Ermächtigung des Präsidenten des Verwaltungsrates – über einzelne Geschäftsvorfälle zu erhalten.

Interne Steuerung und Kontrolle

Die LLB-Gruppe verfügt für die Banksteuerung über standardisierte Systeme. Daraus werden quantitative und qualitative Daten für die Gruppenleitung sowie in konzentrierter Form für den Verwaltungsrat erzeugt. Dieser kann sich dadurch ein Bild über die massgeblichen Entwicklungen – wie Geschäftsgang, Ertragslage, Budgetausnützung, Bilanzentwicklung, Liquidität, Risikolage und Erfüllung der Eigenkapitalerfordernisse – machen. Alle drei Monate erhält der Verwaltungsrat kommentierte Finanz- und Risikomanagementberichte. Zur Ausübung seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion steht dem Verwaltungsrat zusätzlich der Geschäftsbereich Group Internal Audit zur Seite. Dieser ist direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt. Er hat offenen, direkten und uneingeschränkten Zugang zu den Präsidenten der Verwaltungsräte der LLB-Gruppengesellschaften sowie zum Group Audit Committee und zum Group Risk Committee. Group Internal Audit ist unabhängig in der Berichterstattung, untersteht fachlich keinem Weisungsrecht oder sonstigen Beschränkungen und hat innerhalb der LLB-Gruppe ein uneingeschränktes Informations- und Akteneinsichtsrecht. Group Internal Audit nimmt bei allen konsolidierungspflichtigen Gesellschaften der Gruppe die Funktion der internen Revision wahr und liefert dem Verwaltungsrat respektive dem jeweiligen Verwaltungsrat der Gruppengesellschaft die Entscheidungsgrundlagen zur Beurteilung, ob ein wirksames internes Kontrollsystem besteht und die Risiken angemessen überwacht werden. Soweit eine Gruppengesellschaft über eine eigene interne Revision verfügt, ist diese funktional dem Leiter Group Internal Audit unterstellt. Group Internal Audit beurteilt unabhängig, objektiv und systematisch:

  • die Wirksamkeit der Prozesse zur Definition der Strategien und Grundsätze der Risikopolitik sowie die allgemeine Einhaltung der genehmigten Strategie;
  • die Wirksamkeit der Governance-Prozesse;
  • die Wirksamkeit des Risikomanagements einschliesslich der Beurteilung, ob die Risiken adäquat identifiziert und bewirtschaftet werden;
  • die Wirksamkeit der internen Kontrollen, insbesondere ob diese im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken angemessen sind;
  • gegebenenfalls die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Massnahmen zur Risikoreduktion oder -verminderung;
  • die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit von finanziellen und operationellen Informationen (das heisst, ob Aktivitäten richtig und vollständig erfasst sind) sowie die Qualität der zugrunde liegenden Daten und Modelle;
  • die Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie von internen Regelwerken und Verträgen.

Die Pflichten und Befugnisse von Group Internal Audit sind in einem besonderen Reglement festgelegt. Die Planung der jährlichen Prüfungen erfolgt auf der Grundlage der Bewertung der Risiken und Kontrollen und stützt sich bei der langfristigen Abdeckung auf ein Prüfinventar.

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten und zur Optimierung der Kontrolle werden die Prüfungspläne mit der gesetzlichen Revisionsstelle abgestimmt. Der Prüfplan sowie der Personalbedarfsplan werden vom Group Audit Committee begutachtet und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Ergebnisse jeder Prüfung durch Group Internal Audit werden in einem schriftlichen Revisionsbericht festgehalten. Die Revisionsberichte des Stammhauses und aller LLB-Gruppengesellschaften werden dem Präsidenten des Verwaltungsrates, den Mitgliedern des Group Audit Committee und des Group Risk Committee, der Gruppenleitung, dem Leiter Group Credit & Risk Management, dem Leiter Group Legal & Compliance sowie der externen Revisionsgesellschaft zugestellt. Der Leiter Group Internal Audit verfasst vierteljährlich einen Bericht zuhanden des Group Audit Committee, der Gruppenleitung und der verantwortlichen Gremien der weiteren Banken der LLB-Gruppe sowie jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Verwaltungsrates. Bei besonderen Feststellungen, die aufgrund ihrer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden, informiert der Leiter Group Internal Audit umgehend den Präsidenten des Verwaltungsrates. Group Internal Audit überwacht zudem in regelmässigen Abständen, ob die festgestellten Mängel behoben und die Empfehlungen umgesetzt wurden und berichtet darüber an das Group Audit Committee.

Risikomanagement

Der proaktive Umgang mit Risiken ist fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und stellt die Risikotragfähigkeit der LLB-Gruppe sicher. Diese misst einem vorausschauenden und ganzheitlichen Chancen- / Risikomanagement einen hohen Stellenwert bei. Im Rahmen der Risikopolitik erlässt der Verwaltungsrat Richtlinien und Reglemente zu den Grundsätzen des Risikomanagements und setzt so qualitative und quantitative Standards für die Risikoverantwortung, das Risikomanagement sowie die Risikolimitierung und -kontrolle.

Die LLB-Gruppe steuert Risiken gemäss den strategischen Vorgaben. Zur Bewertung und Steuerung von Risiken werden detaillierte, qualitative und quantitative Standards für Risikoverantwortung, Risikomanagement und Risikokontrolle verwendet. Mit den für eine Bank wichtigen Grössen Eigenkapital und Liquidität befassen wir uns mittels «Internal Capital Adequacy Assessment Process» (ICAAP) sowie «Internal Liquidity Adequacy Assessment Process» (ILAAP). Damit wird sichergestellt, dass jederzeit ausreichend Eigenkapital und Liquidität zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken zur Verfügung stehen (siehe Kapitel Risikomanagement im Finanzteil).

Die Risikomanagementfunktion nimmt der Geschäftsbereich Group Credit & Risk Management wahr. Er verfolgt den Umgang mit Risiken, denen die LLB-Gruppe ausgesetzt ist oder sein könnte, einschliesslich der Risiken aus dem makroökonomischen Umfeld. Group Credit & Risk Management ist von den operativen Geschäftsbereichen unabhängig und hat innerhalb des gesetzlichen Rahmens gruppenweit ein uneingeschränktes Informations- und Akteneinsichtsrecht. Der Leiter des Geschäftsbereichs Group Credit & Risk Management verfügt über einen direkten Zugang zum Group Risk Committee und ist dem Group CFO unterstellt. Die Hauptaufgaben sind:

  • Sicherstellung eines vollständigen Überblicks über das gesamte Risikospektrum, insbesondere über die Ausprägung der vorhandenen Risikoarten und die Risikolage;
  • Ausarbeitung der Risikopolitik sowie Vorbereitung und Analyse aller wesentlichen Entscheidungen zum Risikomanagement;
  • Erkennung und Messung aller wesentlichen Risiken sowie Berichterstattung an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung;
  • ständige Überprüfung der Wirksamkeit von Risikosteuerungsmassnahmen.

Das Group Risk Committee lädt die für das Risikomanagement verantwortlichen Personen quartalsweise zur Besprechung des Risikostatus ein. Deren Berichte werden halbjährlich zu einem Gesamtrisikoreport der LLB-Gruppe zusammengefasst, der vom Verwaltungsrat behandelt wird. Weitere Angaben zum Risikomanagement finden sich im Kapitel Finanz- und Risikomanagement sowie im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung der LLB-Gruppe.

Compliance

Die Mitarbeitenden der LLB-Gruppe sind zur Compliance verpflichtet, das heisst zur Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie der marktüblichen Standards und Standesregeln. Die Verantwortung für die Organisation und Sicherstellung der gruppenweiten Compliance liegt beim Verwaltungsrat. Er hat dazu in den Compliance-Regelwerken (insbesondere im Compliance-Reglement der Gruppe) detaillierte Regelungen über die Grundlagen der Compliance-Organisation zwecks Schaffung und Durchsetzung eines einheitlichen Compliance-Verständnisses erlassen. Für die Umsetzung und Einhaltung von Compliance ist die Gruppenleitung zuständig. Sie wird dabei von den Compliance-Funktionen in der LLB-Gruppe unterstützt. Diese werden vom Leiter des Geschäftsbereichs Group Legal & Compliance geführt und sind von den operativen Geschäftsbereichen unabhängig. Der Leiter Group Legal & Compliance agiert als General Counsel und verfügt über einen direkten Zugang zum Group Risk Committee. Er erstellt jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Group Risk Committee und des Verwaltungsrates. Zudem gibt er zweimal pro Jahr eine Risikoanalyse mit daraus abgeleiteten Massnahmen und Empfehlungen. Ausserhalb der ordentlichen Berichterstattung wird das Group Risk Committee zeitnah über schwerwiegende Compliance-Verstösse beziehungsweise Sachverhalte von grosser wirtschaftlicher oder sonstiger Tragweite informiert und bei der Wahl der zu treffenden Anordnungen oder Massnahmen unterstützt (siehe Kapitel Finanz- und Risikomanagement).