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LLB Geschäftsbericht 2023 en

Rechnungslegungsgrundsätze

Information unaudited Information ungeprüft Rechnungslegungsgrundsätze

1 Grundlagen der Rechnungslegung

1.1 Grundlegende Informationen

Die LLB-Gruppe bietet eine breite Palette von Finanzdienstleistungen an. Der Schwerpunkt liegt in den Bereichen Vermögensverwaltung und Anlageberatung für private und institutionelle Kunden sowie im Privat- und Firmenkundengeschäft.

Die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, gegründet und mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, ist die Muttergesellschaft der LLB-Gruppe. Sie ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.

Die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung wurde vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2024 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.

1.2 Ereignisse während des Geschäftsjahres

Am 28. August 2023 hat die LLB ein öffentliches Aktienrückkaufprogramm gestartet, das bis längstens 27. August 2026 andauert. Der Rückkauf von bis zu 400ʼ000 eigenen Namenaktien entspricht 1.3 Prozent des Aktienkapitals und erfolgt über die ordentliche Handelslinie der SIX Swiss Exchange. Es findet keine Vernichtung der Aktien statt. Für weitere Informationen wird auf die Website https://llb.li/de/die-llb/investoren/aktie/aktienrueckkauf verwiesen.

1.3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die LLB stärkt ihre Präsenz in Deutschland mit der Eröffnung ihrer Zweigniederlassung an den Standorten München, Düsseldorf und Frankfurt ab 1. Januar 2024.

Die Liechtensteinische Regierung hat am 30. Januar 2024 die Beteiligungsstrategie für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG angepasst. Diese definiert die Rolle des Landes Liechtenstein als Mehrheitsaktionär der LLB. Auch in der überarbeiteten Fassung betont die Regierung, dass sie die Aktionärsinteressen des Landes im Rahmen der aktienrechtlichen Kompetenzen der Generalversammlung wahrnimmt und dabei die unternehmerische Autonomie sowie die sich aus der Börsenkotierung ergebenden Rechte und Pflichten anerkennt. Gleichzeitig definiert die Beteiligungsstrategie die Erwartungen des Mehrheitsaktionärs an die LLB und bietet den Minderheitsaktionären Planungssicherheit. Weitere Informationen unter www.llb.li/beteiligungsstrategie

Weitere wesentliche Ereignisse, die massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LLB-Gruppe haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

2 Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

Dieses Kapitel enthält die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, nach denen die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung erstellt wurde. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

2.1.1 Allgemein

Die konsolidierte Jahresrechnung wurde mit Ausnahme der Neubewertung von einigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union (EU) anwendbaren International Financial Reporting Standards (EU-IFRS) erstellt. Sie erfüllt zudem die Anforderungen gemäss Artikel 17a der Verordnung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR-VO) des Fürstentums Liechtenstein.

Aufgrund von Präzisierungen in der Darstellung kann die konsolidierte Jahresrechnung der Vergleichsperiode Reklassifizierungen beinhalten. Offenlegungen erfolgen, sofern Reklassifizierungen als wesentlich erachtet werden.

2.1.2 Neue IFRS, Änderungen und Interpretationen

2.1.2.1 Änderungen der Rechnungslegung seit 1. Januar 2023

Die folgenden neuen oder geänderten EU-IFRS beziehungsweise Interpretationen besitzen Relevanz und werden durch die LLB-Gruppe erstmalig seit 1. Januar 2023 angewendet:

  • IAS 1 «Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze» – Klarstellung, dass künftig Angaben nur noch zu wesentlichen und nicht mehr zu massgeblichen Rechnungslegungsmethoden erfolgen müssen;
  • IAS 8 «Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler» – Klarstellung, was rechnungslegungsbezogene Schätzungen charakterisiert und wie sich diese von Änderungen an Rechnungslegungsmethoden unterscheiden;
  • IAS 12 «Steuern» – Klarstellung, dass latente Steuern für einzelne Transaktionen bei Erstansatz zu bilden sind, wenn aus der einzelnen Transaktion betragsgleiche abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen.

Die Auswirkungen auf die Rechnungslegung der LLB-Gruppe sind nicht wesentlich.

Die Änderungen an IAS 12 «Ertragsteuern» in Bezug auf die globale Mindestbesteuerung multinationaler Konzerne mit einem Bruttoumsatz von mindestens EUR 750 Mio. beinhalten die vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern sowie zusätzliche Offenlegungsvorschriften. Die LLB-Gruppe wird voraussichtlich ab 2025 von der internationalen Steuerreform Pillar 2 betroffen sein. Erste Analysen, in welcher Art und in welchem Ausmass die LLB-Gruppe betroffen sein wird, beginnen im Geschäftsjahr 2024.

2.1.2.2 Anwendbar für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2024

Zurzeit bestehen keine neuen oder geänderten EU-IFRS beziehungsweise Interpretationen, die für die LLB-Gruppe eine Relevanz besitzen.

2.1.3 Schätzungen zur Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung

Das Management trifft bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung gemäss IFRS Schätzungen und Annahmen, welche wesentliche Unsicherheiten beinhalten können. Dies kann sich auf einzelne Positionen im Ertrag und Aufwand, auf Aktiven und Verpflichtungen sowie auf die Offenlegung von Eventualforderungen und -verpflichtungen auswirken. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf den besten verfügbaren Informationen und werden fortlaufend an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse in der Zukunft können von den Annahmen und Schätzungen merklich abweichen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind vor allem in den folgenden Bereichen der konsolidierten Jahresrechnung enthalten und werden teils in den Abschnitten zur Bewertung der Bilanzpositionen und / oder teils in den entsprechenden Anmerkungen im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung behandelt: Erwartete Kreditverluste, Goodwill, Rückstellungen, Fair-Value-Bestimmungen für Finanzinstrumente und Verbindlichkeiten sowie Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die Darstellung der konsolidierten Jahresrechnung richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr.

2.2.1 Tochtergesellschaften

Gruppengesellschaften, an denen die Liechtensteinische Landesbank AG direkt oder indirekt die Stimmenmehrheit besitzt oder an denen sie auf andere Weise die Kontrolle ausübt, werden voll konsolidiert. Eine Übersicht der Gesellschaften, welche die konsolidierte Rechnung umfasst, enthält das Kapitel Konsolidierungskreis.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.

2.2.2 Beteiligung an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen bilanziert die LLB-Gruppe nach der Equity-Methode.

2.2.3 Beteiligung an Joint Venture

Joint Venture – Gesellschaften, an denen die LLB zu 50 Prozent be­teiligt ist – werden nach der Equity-Methode bilanziert.

2.2.4 Änderungen im Konsolidierungskreis

Änderungen im Konsolidierungskreis werden in der Anmerkung Konsolidierungskreis offengelegt. Aus den dort angesprochenen Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Effekte.

2.3 Allgemeine Grundsätze

2.3.1 Erfassung der Geschäfte

Käufe und Verkäufe von Handelsbeständen, derivativen Finanzinstrumenten und Finanzanlagen werden am Abschlusstag verbucht. Forderungen, einschliesslich Kundenausleihungen, werden im Zeitpunkt erfasst, in dem die Mittel an den Schuldner fliessen.

2.3.2 Inland versus Ausland

Unter «Inland» wird neben dem Fürstentum Liechtenstein die Schweiz miteinbezogen.

2.4 Fremdwährungsumrechnung

2.4.1 Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis derjenigen Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung).

Die Berichtswährung des Konzerns ist der Schweizer Franken.

2.4.2 Konzernabschluss

Die Posten von Gruppengesellschaften, die in einer von der Berichtswährung abweichenden funktionalen Währung bilanzieren, werden wie folgt umgerechnet: Aktiven und Verbindlichkeiten werden zu den Bilanzstichtagskursen umgerechnet, die Positionen der Erfolgsrechnung und der Mittelflussrechnung zum Durchschnittskurs der Rechnungsperiode. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separate Posten im Eigenkapital beziehungsweise im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

2.4.3 Einzelabschluss

Fremdwährungstransaktionen werden am Tag der Transaktion jeweils zum Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich, sofern sich der Stichtagskurs am ­Bilanzstichtag vom Kassakurs am Tag der Transaktion unterscheidet. Für monetäre Posten werden die sich ergebenden Fremdwährungsdifferenzen erfolgswirksam in der Position «Devisen» im Erfolg Handelsgeschäft erfasst. Gleiches gilt für nicht monetäre Posten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Für nicht monetäre Posten, deren Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral direkt im Eigenkapital beziehungsweise im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, ist die Fremdwährungsdifferenz Teil der Fair-Value-Änderung. Sofern wesentlich, erfolgt eine Offenlegung der Fremdwährungsdifferenz. Für die Währungsumrechnung wurden folgende Kurse verwendet:

Stichtagskurs

31.12.2023

31.12.2022

1 USD

0.8380

0.9232

1 EUR

0.9260

0.9847

 

 

 

 

 

 

Durchschnittskurs

2023

2022

1 USD

0.8996

0.9517

1 EUR

0.9727

1.0041

2.5 Zahlungsmittelbestand

Der Zahlungsmittelbestand umfasst die in der konsolidierten Mittelflussrechnung aufgeführten Posten. Im Wesentlichen sind das die flüssigen Mittel (siehe Anmerkung 11), täglich fällige Forderungen gegenüber Banken (siehe Anmerkung 12) sowie die weiteren in der konsolidierten Mittelflussrechnung offengelegten Zahlungsmitteläquivalente.

2.6 Bewertung der Bilanzpositionen

Die Bilanzpositionen lassen sich gemäss ihrer Bewertungsgrundlage zwei Gruppen zuordnen: IFRS-9-relevant und nicht IFRS-9-relevant. Der wesentliche Anteil der Bilanzsumme der LLB-Gruppe entfällt auf Bilanzpositionen, denen eine IFRS-9-Bewertung zugrunde liegt.

2.6.1 Nach IFRS 9 bewertete Bilanzpositionen und Portfolio Hedge Accounting gemäss IAS 39

2.6.1.1 Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Bewertungsmethoden und die ihnen bei der LLB-Gruppe zugehörigen Vermögenswerte:

 

 

 

 

 

Bewertungsmethode

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

Erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis

Erfolgswirksam zum Fair Value

 

 

 

 

Vermögenswerte

Flüssige Mittel

Finanzanlagen

Finanzanlagen

 

Forderungen gegenüber Banken

- Schuldtitel

- Schuldtitel

 

Kundenausleihungen

- Beteiligungstitel

- Beteiligungstitel

 

Finanzanlagen

 

Derivative Finanzinstrumente

 

- Schuldtitel

 

Forderungen aus Edelmetallen

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedingungen

Geschäftsmodell «Halten»

Schuldinstrumente

Geschäftsmodell «Andere»

 

SPPI-Fähigkeit

- Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen»

Bedingungen anderer Bewertungsmethoden nicht erfüllt

 

 

- SPPI-Fähigkeit

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapitalinstrumente

 

 

 

- Designation

 

 

 

- Nicht zu Handelszwecken gehalten

 

 

 

- Keine bedingte Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

 

Anwendung innerhalb der LLB-Gruppe

Einzig bei den Finanzanlagen gibt das Management der LLB-Gruppe für alle Gruppengesellschaften die Strategie und das damit verbundene Geschäftsmodell vor. Es kommen die Geschäftsmodelle «Halten», «Halten und Verkaufen» sowie «Andere» zur Anwendung. Die Zuordnung zu den Geschäftsmodellen hängt davon ab, in welche Kategorie die Finanzanlage eingestuft wird und ob diese bis zur Endfälligkeit gehalten werden soll. Die LLB-Gruppe unterteilt die Finanzanlagen in zwei Kategorien: «Asset & Liability Management» und «Strategische Beteiligungen».

Schuldtitel im Asset & Liability Management werden den Geschäftsmodellen «Halten» sowie «Halten und Verkaufen» zugeordnet. Schuldtitel im Geschäftsmodell «Halten» vereinnahmen primär Zinserträge. Eine Veräusserung tritt nur ein, sofern das Ausfallrisiko signifikant steigt, Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr erfüllt werden beziehungsweise Szenarien eintreten, die nach angemessener Einschätzung nicht erwartet wurden. Schuldtitel im Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen» dienen primär zur Steuerung der Liquidität und damit zur Steuerung der Kennzahlen Liquiditätsgrad (Liquidity Ratio, LR), Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und Kernkapitalquote (Tier-1-Ratio). Für Investitionen in Neuemissionen wird die interne Beurteilung der SPPI-Fähigkeit nachgelagert der externen Beurteilung von Bloomberg gegenübergestellt. Bei abweichenden Einschätzungen und fehlender SPPI-Konformität gemäss Bloomberg wird das Management informiert. Dieses entscheidet über den weiteren Umgang mit dem Schuldtitel. Für Titel, die am Markt gehandelt werden, wird auf die externe Beurteilung abgestellt. Altbestände, das heisst Schuldtitel, die unter IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wurden, werden bis zu ihrem Abgang weiterhin erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Sie dienen primär als ökonomisches Hedging Instrument und erfüllen somit die Anforderungen an die Geschäftsmodelle «Halten» beziehungsweise «Halten und Verkaufen» nicht. Sie sind dem Geschäftsmodell «Andere» zugeordnet.

Die Finanzanlagen der Kategorie der strategischen Beteiligungen beinhalten Beteiligungstitel und Fondsanteile. Für Beteiligungstitel, welche die Definition an ein Eigenkapitalinstrument erfüllen, erfolgt zum Teil die unwiderrufliche Designation für eine erfolgsneutrale Bewertung zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis. Weitere Informationen dazu werden in Anmerkung 15 offengelegt.

Die Entscheidung über die Zuweisung zu einem Geschäftsmodell beziehungsweise für die Designation erfolgt auf Produktebene.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

  • Flüssige Mittel
    Der Wert entspricht dem Nominalwert.
  • Forderungen gegenüber Banken, Kundenausleihungen und Schuldtitel
    Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung eines erwarteten Kreditverlusts (Expected Credit Loss, ECL). Der in der Bilanz genannte Wert entspricht somit einem Nettobuchwert, weil die erwarteten Kreditverluste in der Bilanz als Herabsetzung des Buchwerts einer Forderung erfasst werden. Für Ausserbilanzpositionen, wie eine feste Zusage, wird eine Rückstellung für Kreditrisiken ausgewiesen; der ausgewiesene Ausserbilanzwert reduziert sich nicht. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und in der Erfolgsrechnungsposition «Erwartete Kreditverluste» offengelegt. Detaillierte Informationen zu erwarteten Kreditverlusten sowie deren Berechnung enthält Ziffer 2.6.1.3 Wertminderungen. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungen zum Risikomanagement in Kapitel 3 Kreditrisiken. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Im Wesentlichen gewährt die LLB-Gruppe Ausleihungen nur auf ­gedeckter Basis beziehungsweise nur an Gegenparteien mit sehr hoher Bonität.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet

  • Schuldtitel
    Die Bewertung der Schuldtitel (Unternehmensanleihen) erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt werden diese unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Anschliessend wird dieser Wert auf den Fair Value angepasst. Anmerkung 33 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value. Detaillierte Informationen zu erwarteten Kreditverlusten sowie deren Berechnung enthält Ziffer 2.6.1.3 Wertminderungen. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungen zum Risikomanagement in Kapitel 3 Kreditrisiken. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Wird der Schuldtitel endfällig beziehungsweise vor Endfälligkeit verkauft, werden die im sonstigen Gesamtergebnis aufgelaufenen unrealisierten Erfolge über die Erfolgsrechnung rezykliert und im Erfolg aus Finanzanlagen ausgewiesen.
  • Beteiligungstitel
    Anmerkung 33 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value. Beim Abgang des Beteiligungstitels erfolgt keine Rezyklierung der in der Gesamtergebnisrechnung erfassten unrealisierten Erfolge in die Erfolgsrechnung. Diese werden erfolgsneutral in die Gewinnreserven umgegliedert. Dividendenerträge werden erfolgswirksam im Erfolg aus Finanzanlagen erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

  • Forderungen aus Edelmetallen
    Die Bewertung erfolgt erfolgswirksam zu Marktwerten und wird im Erfolg Handelsgeschäft offengelegt. Anmerkung 33 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value.
  • Derivative Finanzinstrumente 
    Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz als positive und negative ­Wiederbeschaffungswerte ausgewiesen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Fair Value; Anmerkung 33 enthält Informationen zu dessen Bestimmung. Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der LLB-Gruppe zu Absicherungs- und Handelszwecken gehalten. Sofern die derivativen Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken nicht die strengen ­IFRS-Anforderungen an Hedge Accounting erfüllen, werden Fair-Value-Veränderungen – wie bei den derivativen Finanzinstrumenten zu Handelszwecken – im Erfolg Handelsgeschäft erfasst. Für Informationen im Rahmen des Hedge Accounting wird auf den nachstehenden Abschnitt «Absicherungsgeschäfte» und auf Anmerkung 14 verwiesen.
  • Absicherungsgeschäfte
    Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der LLB-Gruppe im Rahmen des Risikomanagements im Wesentlichen zur Steuerung von Zinsrisiken eingesetzt und nur mit Gegenparteien mit guter bis sehr guter Bonität im Rahmen vorgegebener Limiten abgeschlossen. Die Steuerung der Zinsrisiken basiert auf den Vorgaben des Limitensystems. Erfüllen diese Geschäfte die IFRS-spezifischen Kriterien des Hedge Accounting und wurden sie aus Risikomanagementsicht als Absicherungsinstrumente eingesetzt, können sie nach Hedge-Accounting-Richtlinien abgebildet werden. Erfüllen diese Geschäfte die IFRS-spezifischen Kriterien des Hedge Accounting nicht, erfolgt keine Abbildung nach Hedge-Accounting-Richtlinien, auch wenn sie wirtschaftlich gesehen Absicherungsgeschäfte darstellen und im Einklang mit den Grundsätzen des Risikomanagements der LLB-Gruppe stehen. Die LLB-Gruppe wendet Portfolio Fair Value Hedge Accounting (PFVH) auf festverzinsliche Zins­instrumente an. Dabei werden Zinsrisiken des Grundgeschäfts ­(z. B. Festhypothek) mittels Sicherungsinstrument (z. B. Zinssatzswap) abgesichert. Die PFVH-Portfolien bestehen aus einem Subportfolio von Sicherungsgeschäften, denen ein Subportfolio von Grundgeschäften gegenübergestellt wird. Über einen Optimierungsalgorithmus werden die Zinsrisikoprofile der Subportfolien ermittelt, um eine optimale Hedge-Allokation zu erzielen. Die Portfolien werden über eine Hedge-Periode von einem Monat designiert und retrospektiv wie prospektiv bewertet. Der erfolgswirksame Effekt aus der Fair-Value-Veränderung des Sicherungsinstruments wird in der Erfolgsrechnung in der gleichen Position ausgewiesen wie der entsprechende erfolgswirksame Effekt aus der Fair-Value-Veränderung des gesicherten Grundgeschäfts. Bei der Absicherung von Zinsrisiken auf Portfolioebene wird die Fair-Value-Veränderung des gesicherten Grundgeschäfts in der gleichen Bilanzposition wie das Grundgeschäft erfasst. Wird Fair Value Hedge Accounting aus anderen Gründen als der Ausbuchung des gesicherten Grundgeschäfts eingestellt, wird der Betrag, welcher unter der gleichen Bilanzposition wie das Grundgeschäft ausgewiesen ist, über die Restlaufzeit des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam amortisiert.
  • Finanzanlagen
    Das Portfolio umfasst innerhalb der LLB-Gruppe Schuldtitel (Debt Instruments) und Beteiligungstitel (Equity Instruments). Unter den Schuldtiteln werden sowohl Unternehmensanleihen als auch Fondsanteile subsumiert. Die Fondsanteile stellen kündbare Instrumente dar, welche nicht die Anforderungen an Eigenkapitaltitel erfüllen. Anmerkung 33 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden im Erfolg aus Finanzanlagen offenlegt. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Dividendenerträge werden erfolgswirksam im Erfolg aus Finanzanlagen erfasst.
2.6.1.2 Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten der LLB-Gruppe sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert. Ausnahmen bilden derivative Finanzinstrumente und Verbindlichkeiten aus Edelmetallen, die erfolgswirksam zum Fair Value klassifiziert sind.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Bewertungsmethoden und die ihnen bei der LLB-Gruppe zugehörigen finanziellen Verbindlichkeiten.

 

 

 

 

Bewertungsmethode

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

Erfolgswirksam zum Fair Value

 

 

 

Verbindlichkeiten

Verpflichtungen gegenüber Banken

Derivative Finanzinstrumente

 

Verpflichtungen gegenüber Kunden

Verbindlichkeiten aus Edelmetallen

 

Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen

 

 

Ausgegebene Schuldtitel

 

Finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Effekte, die sich aus einem vorzeitigen Abgang der finanziellen Verbindlichkeit ergeben, werden ergebniswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

Anmerkung 33 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value. Die Änderungen des Fair Value werden im Erfolg Handelsgeschäft erfasst; ausgenommen sind Derivate, die in Hedge-Accounting-Beziehung stehen. Für Informationen im Rahmen des Hedge Accounting wird auf den Abschnitt «Absicherungsgeschäfte» weiter oben sowie auf Anmerkung 14 verwiesen.

2.6.1.3 Wertminderungen

Die LLB-Gruppe hat vor dem Hintergrund von IFRS 9 ein Wertminderungsmodell entwickelt und implementiert, um erwartete Kreditverluste zu quantifizieren.

Governance bezüglich Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren

Das Wertminderungsmodell für die Ermittlung des erwarteten Verlusts benötigt eine Reihe von institutsspezifischen Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren, was die Etablierung eines Governance-Prozesses bedingt. Die regelmässige Überprüfung, Festlegung und Bewilligung der Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren obliegt der Gruppenleitung und erfolgt anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich. Des Weiteren stellen bei der LLB-Gruppe interne Kontrollsysteme die korrekte Quantifizierung des erwarteten Verlusts sowie die IFRS-Konformität sicher.

Segmentierung des Kreditportfolios

Die LLB-Gruppe segmentiert ihr Kreditportfolio nach zwei Kriterien: nach der Kreditart sowie nach dem Kundensegment. Für die Modellierung der Berechnungsparameter Kreditausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), Kredithöhe bei Ausfall (Exposure at ­Default, EAD) und Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) werden folgende Kreditarten unterschieden:

  • Hypothekaranlagen
  • Lombardkredite
  • Blankokredite
  • Finanzgarantien
  • Kreditkarten
  • Bankanlagen besichert
  • Bankanlagen unbesichert
  • Finanzanlagen
  • SIC (Schweizerische Nationalbank)

Bei den ersten fünf genannten Kreditarten wird zudem unterschieden zwischen den Kundensegmenten Privatkunden, Firmenkunden sowie öffentlich-rechtliche Schuldner. Es bestehen somit 19 Segmente, die sich in der Modellierung der Berechnungsparameter ­unterscheiden, um das Kreditportfolio der LLB-Gruppe in möglichst homogene Risikogruppen zu unterteilen.

Modellierungsprinzipien und Berechnungslogik der erwarteten Kreditverluste

Die Berechnung des erwarteten Kreditverlusts basiert auf den Komponenten Kreditausfallwahrscheinlichkeit, Kredithöhe bei Ausfall und Verlustquote bei Ausfall, wobei diese Grössen szenarioabhängig ermittelt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede in der Modellierung der Berechnungsparameter aufgezeigt:

  • Kreditausfallwahrscheinlichkeit: Abhängig vom Segment werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten unterschiedlich ermittelt. Bei Firmenkunden basieren die Ratings auf einem Scoring-Modell, bei welchem die Finanzabschlüsse der Firmenkunden als Basis für die Ermittlung der entsprechenden Ratings beziehungsweise der Ausfallwahrscheinlichkeiten dienen. Bei Bank- und Finanzanlagen werden die Ratings und Ausfallwahrscheinlichkeiten von externen Quellen bezogen (Moody's). Grundsätzlich werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Positionsebene ermittelt. Eine Ausnahme bilden die Privatkunden, bei denen eine globale Ausfallwahrscheinlichkeit für das gesamte Privatkundensegment zur Anwendung kommt. Unterschieden werden bei der Ermittlung dieser Portfolio-Ausfallwahrscheinlichkeit lediglich die oben aufgeführten Kreditsegmente. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten basieren auf internen historischen Ausfallraten. Eine Gemeinsamkeit aller Ratings ist, dass es sich um Ausfallwahrscheinlichkeiten auf zyklusbezogener Basis (Through-the-Cycle) handelt, die im Rahmen von Makroszenarien der erwarteten Wirtschaftslage angepasst werden (Point in Time). Die LLB-Gruppe schätzt zu diesem Zweck für Privat- und Firmenkunden die Entwicklung der Zinsen sowie des Bruttoinlandsprodukts und modelliert die Auswirkungen des zu erwartenden Wirtschaftsumfeldes auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten. Bei Bank- und Finanzanlagen mit Ratings der Agentur Moody's wird deren Ausblick auf die erwartete Entwicklung herangezogen.
  • Kredithöhe bei Ausfall: Die Kredithöhe bei Ausfall wird anhand der durchschnittlichen fortgeführten Anschaffungskosten der jeweiligen Monatsperiode berechnet. Die Berechnung des Verlaufs der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt auf Basis der initialen Kredithöhe, aufgezinst mit dem Effektivzins und zu- oder abzüglich zusätzlicher Mittelzuflüsse oder -abflüsse wie Amortisationszahlungen. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Periode werden aus dem Verlauf abgeleitet, der sich mittels Integration und Division durch die Periodenlänge ergibt. Die Laufzeit der Kredite entspricht der im Kreditvertrag vereinbarten Angabe. Bei Krediten mit unbestimmter Laufzeit wird zu deren Ermittlung ein Modell hinterlegt. Dabei wird auf die Kündigungsfrist abgestellt. Mittelzuflüsse (Kreditrückzahlungen) werden anhand der geplanten Amortisationen definiert. Mittelabflüsse (Krediterhöhungen) sind von der Kreditart und der gesprochenen, noch nicht genutzten Limite abhängig. Die erwartete Kreditnutzung wird dabei durch einen Credit-Conversion-Faktor bestimmt, der von internen Experten geschätzt und von der Gruppenleitung genehmigt wird.
  • Verlustquote bei Ausfall: Grundsätzlich können zur Ermittlung der Verlustquote bei Ausfall drei Herangehensweisen unterschieden werden, nämlich interne Loss-Given-Default-Modelle (Kredite mit Grundpfandsicherheiten), interne Expertenschätzungen (Lombardkredite) und ex­terne Studien von Moody's (Bank- und Finanzanlagen). Beim Loss-Given-Default-Modell werden die Verlustquoten bei Ausfall von hypothekarisch besicherten Krediten mittels Workout-Verfahren auf Positionsebene und unter Berücksichtigung der angelieferten Sicherheiten berechnet. Hierbei werden alle zukünftig erwarteten Cash Flows geschätzt und diskontiert. Zudem wird der Wert der Sicherheiten auf Grundlage der erwarteten Immobilienpreisentwicklung szenarioabhängig modelliert.

Der erwartete Kreditverlust errechnet sich als Produkt von Kreditausfallwahrscheinlichkeit, Kredithöhe bei Ausfall und Verlustquote bei Ausfall.

Stufenzuordnung, Prüfung einer signifikanten Risiko­erhöhung (Significant Increase in Credit Risk (SICR) Prüfung) und Cure Period

Im Rahmen der Stufenzuordnung wird festgelegt, welcher Kredit­­qualitätsstufe ein Kredit zuzuordnen ist. Neben vergangenheitsorien­tierten Tests werden für die Stufenzuordnung auch zukunftsorientierte Faktoren berücksichtigt.

Vergangenheitsorientiert wird bei der LLB-Gruppe beispielsweise geprüft, ob sich das Kreditrisiko einer Kreditposition seit Beginn der Vertragslaufzeit signifikant erhöht hat oder ob bereits Zahlungsrückstände bestehen. Die LLB-Gruppe geht bei einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit um einen Prozentpunkt von einer signifikanten Zunahme des Kreditrisikos aus. Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen führen zu einer Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 2, Zahlungsrückstände von mehr als 90 Tagen zu einer Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 3.

Zukunftsorientiert wird – basierend auf der Entwicklung der Zahlungsströme eines Kunden – geprüft, ob künftig mit einer Bonitätsverschlechterung des Kunden zu rechnen ist. Zudem fliessen beispielsweise bei Bank- und Finanzanlagen die Erwartungen der Ratingagenturen über die zukünftige Entwicklung der Ratings in die Stufenzuordnung der Kreditpositionen mit ein. Wenn es des Weiteren unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe zurückzahlen wird, ohne dass beispielsweise auf Massnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten zurückgegriffen wird, erfolgt eine Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 3.

Beim erstmaligen Ansatz werden alle risikobehafteten Positionen der Stufe 1 zugeordnet, da keine bonitätsbeeinträchtigten finanziellen Vermögenswerte gekauft beziehungsweise generiert werden.

Kreditpositionen, die sich in der Kreditqualitätsstufe 2 befinden, werden erst nach einer nachhaltigen Verbesserung der Kreditqualität wieder der Kreditqualitätsstufe 1 zugeordnet. Die Erfüllung der Kriterien der Kreditqualitätsstufe 1 während mindestens drei Monaten wird von der LLB-Gruppe als nachhaltig definiert.

Für Kreditpositionen, die sich in der Kreditqualitätsstufe 3 befinden, erfolgt die Einschätzung bezüglich einer nachhaltigen Verbesserung der Kreditqualität durch Group Recovery. Diese orientiert sich massgeblich daran, ob der Ausfall, wie ihn die LLB-Gruppe definiert, weiterhin besteht oder nicht. Auch hier gilt, dass für eine Rückführung in die Kreditqualitätsstufe 2 die zugrunde liegenden Kriterien während mindestens drei Monaten erfüllt sein müssen.

Makroszenarien

Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts werden drei Szenarien berechnet: ein Basisszenario sowie ein Negativ- und Positivszenario. Diese werden so ausgestaltet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit aller drei Szenarien gleich hoch ist. Aus ihrem Durchschnitt resultiert der finale erwartete Kreditverlust.

Für die szenarioabhängige Ermittlung der erwarteten Kreditver­luste verwendet die LLB-Gruppe folgende drei Makrofaktoren, die Einfluss auf die Bonität eines Schuldners sowie auf die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten haben:

  • Bruttoinlandsprodukt
  • Zinsentwicklung
  • Immobilienpreisentwicklung

Die Herleitung der Makrofaktoren basiert auf den Einschätzungen des Asset Management sowie des Risikomanagements der LLB-Gruppe, wobei die Makrofaktoren regelmässig der Gruppenleitung zur Bewilligung vorgelegt werden.

Ausfalldefinition, Bestimmung der Bonität und Abschreibungspolitik

Die LLB-Gruppe lehnt sich nach IFRS 9 der aufsichtsrechtlichen Definition eines Ausfalls an (Art. 178 CRR), um eine einheitliche Definition für aufsichtsrechtliche Zwecke und für Zwecke der Rechnungslegung sicherzustellen.

Die LLB-Gruppe betrachtet finanzielle Vermögenswerte in ihrer Bonität als beeinträchtigt, wenn der erzielbare Wert, der über eine Barwertberechnung ermittelt wird, kleiner ist als der Buchwert. Die Differenz zwischen Barwert und Buchwert wird als Einzelwertberichtigung erfasst.

Die Abschreibung wird nur vorgenommen, wenn laut Vollstreckungsentscheid die Schuld auch künftig nicht einbringbar ist, bei einer Einigung mit dem Schuldner, dass die LLB beziehungsweise eine Tochter innerhalb der LLB-Gruppe auf einen Teil der Schuld unwiderruflich verzichtet oder wenn ein Pfandausfallschein vorliegt, welcher es ermöglicht, trotz Abschreibung die Restschuld beziehungsweise einen Teil der Restschuld auch künftig einzufordern. Relevanz besitzt der Pfandausfallschein nur im Zusammenhang mit natürlichen Personen, da eine insolvente juristische Person nach der Liquidation nicht mehr existiert. Die Einforderung der Schuld erfolgt mittels Inkassogesellschaft.

Offenlegung der Wertminderungen

Die LLB-Gruppe legt sämtliche Wertminderungen in der Linie «Erwartete Kreditverluste» offen.

2.6.2 Bilanzpositionen ausserhalb von IFRS 9

2.6.2.1 Liegenschaften und übrige Sachanlagen

Liegenschaften umfassen bei der LLB-Gruppe Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich erforderlichen Abschreibungen und Wertminderungen. Die LLB-Gruppe besitzt wenige Liegenschaften, die sie nicht zur Gänze selbst nutzt. Der nicht selbst genutzte Teil wird vermietet. Dieser ist jeweils unbedeutend und nicht separat veräusserbar, sodass diese Liegenschaften nicht als Finanzinvestition, sondern als Sachanlage klassifiziert sind.

Die übrigen Sachanlagen beinhalten Einrichtungen, Mobiliar, Maschinen und Informatikanlagen. Die Bewertung erfolgt wie bei den Liegenschaften zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

 

 

Gebäude

33 Jahre

Baunebenkosten

10 Jahre

Einrichtungen, Mobiliar, Maschinen

5 Jahre

Informatikanlagen

3-6 Jahre

Grundstücke

Keine Abschreibung

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovationsaufwand werden in der Regel im Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substanziell ist und zu einer Wertsteigerung beiträgt, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden als Liegenschaftenerfolg im übrigen Erfolg ausgewiesen.

Die Werthaltigkeit von Liegenschaften und übrigen Sachanlagen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung eine veränderte Nutzungsdauer und / oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neu festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben und / oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Etwaige Wertaufholungen nach einer Wertminderung erfolgen nur bis zu jenem Betrag, der sich bei planmässiger Abschreibung ohne Wertminderung ergeben hätte. 

2.6.2.2 Goodwill und andere immaterielle Anlagen

Die Aktivierung eines Goodwill erfolgt zu Anschaffungskosten der funktionalen Währung der übernommenen Gesellschaft im Zeitpunkt der Akquisition und wird am Bilanzstichtag jeweils zum Schlusskurs umgerechnet. Anlassbezogen sowie jährlich im dritten Quartal wird der Goodwill auf seine Werthaltigkeit überprüft. Sofern die Werthaltigkeit nicht bestätigt wird, kommt es zu einer Wertberichtigung.

Die anderen immateriellen Anlagen setzen sich aus Kundenwerten, Software sowie übrigen immateriellen Anlagen zusammen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich erforderlichen Abschreibungen und Wertminderungen. Die Werthaltigkeit wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.

Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen werden linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis fünfzehn Jahren abgeschrieben, Software im Regelfall über drei bis sechs Jahre. Die Software der Kernbankensysteme wird bis zu zehn Jahren linear abgeschrieben.

Cloud Computing aktiviert die LLB-Gruppe nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei unterscheidet sie zwischen den Sachverhalten Lizenzen, Servicevereinbarungen und Servicevereinbarungen inklusive Systemanpassungen. Eine Lizenz unter einer Cloud-Computing-Vereinbarung wird nur aktiviert, wenn ein vertragliches Recht besteht, die Software während der Hosting-Periode ohne signifikante Vertragsstrafe in Besitz zu nehmen, oder wenn die Software auf eigener Hardware eingesetzt oder ein fremder Dritter mit dem Hosting der Software beauftragt werden kann. Einen Cloud-Computing-Service aktiviert die LLB-Gruppe nur, wenn dieser als Leasingvermögenswert oder als immaterieller Vermögenswert eingestuft wird. Systemanpassungen werden nur aktiviert, wenn die Verfügungsgewalt in der Cloud-Umgebung gegeben ist.

2.6.2.3 Steuern und latente Steuern

Die laufenden Ertragsteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand jener Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen. In der Bilanz werden diese als Steuerverpflichtungen ausgewiesen. Sofern Unsicherheit darüber besteht, ob die Steuerbehörde Steuersachverhalte anerkennt, geht die LLB-Gruppe frühzeitig auf die jeweilige Steuerbehörde zu. Kann der Steuersachverhalt nicht abschliessend vor dem Stichtag geklärt werden, trifft die LLB-Gruppe Annahmen darüber, welchen Betrag die Steuerbehörde akzeptieren wird. In diesem Fall kann der offengelegte Betrag im IFRS-Abschluss von dem Betrag in der Ertragsteuererklärung abweichen.

2.6.2.4 Leistungen an Arbeitnehmer

Personalvorsorge

Die LLB-Gruppe unterhält für die Mitarbeitenden Vorsorgeeinrichtungen, die gemäss IFRS als leistungsorientiert gelten. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren. Die Bestimmung der Periodenkosten erfolgt unter Anwendung der «Projected Unit Credit Method» durch einen externen Gutachter.

Variabler Lohnanteil, aktienbasierte Vergütungen sowie anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich

Die Bewertungsverfahren beim variablen Lohnanteil basieren auf der individuellen Zielerreichung, der Gewichtung des Konzernergebnisses über die letzten drei Jahre und der qualitativen Beurteilung durch den Gruppenverwaltungsrat, welche die Basis für den Bonuspool darstellt. Je nach Managementstufe variiert die Gewichtung zwischen individueller Zielerreichung und Bonuspool.

Gewisse Führungskräfte erhalten einen Teil der Erfolgsbeteiligung in Form von Anwartschaften auf LLB-Aktien. Die Zuteilung erfolgt über einen Zeitraum von fünf beziehungsweise sechs Jahren, indem, beginnend im Folgejahr, jedes Jahr 25 beziehungsweise 20 Prozent an Anwartschaften übertragen werden, sofern keine Sachverhalte vorliegen, die eine Rückforderung notwendig machen würden.

Die anteilsbasierte Vergütung durch den Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten stellt eine Eigenkapitaltransaktion dar. Die Bestandsveränderung der Aktienanwartschaften wird in den Kapitalreserven erfasst; als Gegenposition dient der Personalaufwand. Der Fair Value der erdienten Anwartschaften wird zum Jahresende anhand einer Schätzung als Teil des variablen Lohnanteils ermittelt. Die Bestimmung der Anzahl der gewährten Anwartschaften erfolgt auf Basis des Mittelwerts aller Aktienkurse des vierten Quartals eines Jahres.

Die LLB-Gruppe hält Aktien, um die anteilsbasierte Vergütung mittels eigener Aktien bedienen zu können. Die Differenz zum Marktwert im Erwerbszeitpunkt und zum Marktwert im Gewährungszeitpunkt wird in den Kapitalreserven erfasst.

Gleichzeitig unterliegt bei der Geschäftsleitung ein Teil der variablen Barkomponente einer Sperrfrist von bis zu sechs Jahren. Diese stellt für die LLB-Gruppe eine übrige Verpflichtung dar; als Gegenposition dient der Personalaufwand. Der Barausgleich ist so geregelt, dass sich dieser innerhalb der Sperrfrist nicht neu anpasst. Die Auszahlung erfolgt analog den Anwartschaften pro rata temporis.

2.6.2.5 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Bei der Beurteilung, ob die Bildung einer Rückstellung und deren Höhe angemessen sind, gelangen die bestmöglichen Schätzungen und Annahmen per Bilanzstichtag zur Anwendung. Diese werden bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst.

Für rechtliche Verfahren, bei denen die Faktenlage nicht spezifisch ist, der Kläger den mutmasslichen Schaden nicht angegeben hat, erst ein früher Verfahrensstand erreicht ist oder fundierte und substanzielle Informationen fehlen, ist die LLB-Gruppe nicht in der Lage, die ungefähre finanzielle Verpflichtung verlässlich abzuschätzen.

Rückstellungen werden zudem für erwartete Kreditverluste bei Ausserbilanzpositionen gebildet. Der erwartete Kreditverlust wird in der Erfolgsrechnung in der Linie ­«Erwartete Kreditverluste» offengelegt. Der Kreditverlust ist Bestandteil der anderen Geschäftsrisiken.

Gegebene Garantien führen zu Eventualverpflichtungen, sofern die LLB zwar gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen Dritter haftbar gemacht werden kann, jedoch anzunehmen ist, dass diese Verpflichtungen nicht durch die LLB-Gruppe beglichen werden. Wird aufgrund der laufenden Evaluierung von Eventualverbindlichkeiten ein Abfluss von künftigem wirtschaftlichen Nutzen wahrscheinlich, erfolgt für diesen zuvor als Eventualverbindlichkeit behandelten Sachverhalt die Bildung einer Rückstellung.

2.6.2.6 Eigene Aktien

Die von der LLB-Gruppe gehaltenen Aktien der Liechtensteinischen Landesbank AG sind zu Anschaffungskosten bewertet und als Reduktion des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Differenz zwischen dem Verkaufs­erlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungs­kosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

2.6.2.7 Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte

Die LLB-Gruppe tritt bei Securities-Lending- und -Borrowing-Transaktionen lediglich als Prinzipal auf. Transaktionen erfolgen nur auf gedeckter Basis, wobei Barsicherheiten und Wertschriften als Sicherheit entgegengenommen oder gegeben werden (siehe auch Anmerkung 34).

Barsicherheiten werden als Verpflichtung beziehungsweise Forderungen gegenüber Banken bilanziert. Ausgeliehene eigene Wertschriften bleiben im Handelsbestand oder in den Finanzanlagen, solange die Risiken und Chancen aus Eigentum an den Wertschriften nicht verloren gehen. Die Bewertung erfolgt gemäss ihrer Klassifizierung. Geborgte Wertschriften werden nicht bilanzwirksam erfasst, solange die Risiken und Chancen aus Eigentum an den Wertschriften beim Verleiher bleiben.

Erhaltene oder bezahlte Gebühren werden abgegrenzt und im Kommissionserfolg verbucht.

2.7 Erlöserfassung

2.7.1 Erlöserfassung

2.7.1.1 Erlöserfassung über einen bestimmten Zeitraum

Typische Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erfasst werden, sind bei der LLB-Gruppe Wertschriftenverwaltungsgebühren, die keine variablen Bestandteile beinhalten.

Aufgrund der Ausgestaltung der Verträge bei der LLB-Gruppe besteht zwischen der Erbringung der Dienstleistung und der Zahlung des Entgelts durch den Kunden ein Zeitraum, der in der Regel maximal ein Jahr beträgt. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt zu bestimmten Zeitpunkten, im Regelfall zum Ende eines Quartals.

Die mit der Erbringung der Dienstleistung entstandenen Kosten werden kontinuierlich über den Zeitraum erfasst, da es sich um Dienstleistungen handelt, die täglich anfallen und sich gleichen.

2.7.1.2 Erlöserfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt

Typische Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen, die zu einem Zeitpunkt erfasst werden, sind bei der LLB-Gruppe Courtagen oder auch Bearbeitungszuschläge, die im Rahmen der Nutzung von Visa-Debitkarten im Ausland anfallen.

Bei Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erbracht werden, deren Entgelt jedoch variabel ist und bei denen über die Höhe des Erlöses ein beträchtliches Mass an Unsicherheit besteht, wird der Erlös erst zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass es bei dem erfassten Erlös nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Dieser Sachverhalt tritt bei der LLB-Gruppe einzig im Rahmen von leistungsabhängigen Entgelten (u. a. Performance Fees) auf. Der Bemessungszeitraum beträgt grundsätzlich maximal ein Jahr.

Die mit der Erbringung einer Dienstleistung entstandenen Kosten werden generell zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

2.7.2 Bewertung

Die erfassten Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen basieren auf den im Vertrag geregelten Leistungsverpflichtungen und den dafür zu zahlenden Entgelten durch den Kunden. Das Entgelt kann sowohl feste als auch variable Bestandteile beinhalten, wobei ein variables Entgelt nur im Rahmen der Vermögensverwaltung besteht und durch bestimmte Schwellenwerte beeinflusst wird. Für den Kunden kann ein zusätzliches Entgelt anfallen, wenn beispielsweise eine bestimmte Rendite erzielt wird oder er sich entschieden hat, einen vorher festgelegten Prozentsatz auf sein Vermögen an einem vorher festgelegten Stichtag als Gebühr zu entrichten.

Wenn bei Kombinationen mehrerer Produkte Rabatte gewährt ­werden, lassen sich diese den einzelnen Leistungsverpflichtungen zuordnen.

2.7.3 All-in-Fee

Für Kunden besteht die Möglichkeit, für eine Anzahl verschiedener Dienstleistungen einen Pauschalbetrag beziehungsweise eine prozentuale Gebühr vom Vermögen zu zahlen (All-in-Fee). Dieser Betrag wird in Anmerkung 2 in einer eigenständigen Tabelle offengelegt. Eine Umgliederung in die entsprechenden Line Items der einzelnen Erlösarten erfolgt nicht, da die All-in-Fee aufgrund ihres Geschäftsmodells dem Line ltem «Vermögensverwaltung und Anlagegeschäft» zuzuordnen ist. Die zusätzliche Tabelle schafft Transparenz darüber, wie sich die Erlöse in ihrer Gesamtheit aufteilen.