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LLB Geschäftsbericht 2023 en

Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Information unaudited Information ungeprüft Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Vorsorgeeinrichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten verfügt die LLB-Gruppe über eine Reihe von Vorsorgeplänen, welche die meisten der Mitarbeitenden der LLB-Gruppe im Falle von Tod, Invalidität und Pensionierung versichern. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren. An den Vorsorgeplänen beteiligen sich die Mitarbeitenden mit Beitragszahlungen, die von der LLB-Gruppe durch entsprechende Beiträge ergänzt werden. Die Finanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen. Die Risikoleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und die Vorsorgeleistungen auf dem angesparten Kapital. Das Vermögen der Vorsorgepläne ist an von der Unternehmung getrennte Stiftungen oder an Versicherungen ausgesondert und kann nicht an den Arbeitgeber zurückfliessen. Für die Berechnung der Sterblichkeit, der Lebenserwartung und der Invalidität wurde für alle wesentlichen Vorsorgepläne die technischen Grundlagen BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2020) verwendet. Die letzten aktuariellen Bewertungen wurden per 31. Dezember 2023 vorgenommen. Die aktuariellen Gewinne und Verluste werden über das sonstige Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst.

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selbst über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefasst.

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen. Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Richtlinien, welche die taktische Asset Allocation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen der Vorsorgepläne sind gut diversifiziert. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BPVG für die Pläne in Liechtenstein und des BVG für die Pläne in der Schweiz. Die zuständigen Stiftungsräte prüfen regelmässig, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden vierteljährlich geprüft. Periodisch wird zudem die Anlagestrategie von einem externen Beratungsbüro auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Der Vorsorgeplan ist als Beitragsprimat ausgestaltet, das heisst, bei den Altersleistungen wird für jeden Arbeitnehmer ein Sparguthaben geführt. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Sparbeiträge und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts (Leistungsprimat). Der Versicherte kann zudem zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation Einkäufe bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Vorsorge-Sperrsparkonto übertragen. Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) für Liechtenstein sowie des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die Schweiz und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG und BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Aufgrund der Planausgestaltung und der beiden gesetzlichen Bestimmungen (BPVG und BVG) ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Zu diesen gehören insbesondere das Anlagerisiko, das Zinsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Invaliditäts- und Todesfallrisiken sind kongruent rückversichert. Das individuell angesparte Kapital wird für die in Liechtenstein versicherten Arbeitnehmer im Jahr 2023 mit einem Rentenumwandlungssatz von 5.14 Prozent im Alter 65 in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz sinkt bis ins Jahr 2028 schrittweise bis auf 4.82 Prozent im Alter 65. Änderungen, welche die reglementarischen Zuwendungen (Beitragszahlungen) der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen oder der Mitarbeitenden betreffen, bedürfen der Zustimmung der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen sowie der Mehrheit des Stiftungsrates. Die Vorsorgepläne werden durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer finanziert. Die Höhe der Beiträge ist in den Vorsorgereglementen festgelegt. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden; dabei hat der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Sanierungsbeiträge zu tragen.

Folgende Beträge wurden in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital als Vorsorgekosten erfasst:

Vorsorgekosten

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2023

2022

2023

2022

Leistungsorientierte Aufwände

 

 

 

 

Dienstzeitaufwand

 

 

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand

– 11'630

– 15'467

– 505

– 563

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, inklusive Effekt aus Kürzungen des Plans

0

0

0

0

Total Dienstzeitaufwand

– 11'630

– 15'467

– 505

– 563

Nettozinsen

 

 

 

 

Zinsaufwand aus leistungsorientiertem Vorsorgungsplan

– 10'942

– 1'740

– 95

– 17

Zinsertrag auf Planvermögen

10'619

1'620

0

0

Total Nettozinsen

– 323

– 120

– 95

– 17

Verwaltungsaufwand

– 624

– 615

0

0

Erfasste aktuarielle (Verluste) / Gewinne

0

0

– 332

446

Total leistungsorientierter Aufwand

– 12'577

– 16'202

– 932

– 134

davon Personalaufwand

– 12'577

– 16'202

– 932

– 134

davon Finanzaufwand

0

0

0

0

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen für beitragsorientierte Pläne

– 785

– 733

0

0

 

 

 

 

 

Neubewertung der leistungsorientierten Vorsorgepläne

 

 

 

 

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

 

 

 

 

Anfallende Veränderungen aus demografischen Annahmen

0

0

0

0

Anfallende Veränderungen aus wirtschaftlichen Annahmen

– 40'891

119'448

0

0

Anfallende Veränderungen aus Erfahrungswerten

– 9'072

– 18'944

0

0

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

22'836

– 75'950

0

0

Total leistungsorientierter Ertrag / (Aufwand) aus sonstigem Gesamtergebnis

– 27'127

24'554

0

0

 

 

 

 

 

Total Vorsorgekosten

– 40'488

7'619

– 932

– 134

Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2023

2022

2023

2022

Stand am 1. Januar

506'280

598'282

3'736

4'200

Laufender Dienstzeitaufwand

11'630

15'467

505

563

Beiträge der Arbeitnehmer

9'597

8'585

0

0

Zinsaufwand

10'942

1'740

95

17

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 6'581

– 17'246

0

0

Rentenzahlungen durch Arbeitgeber

– 206

– 22

– 419

– 536

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

49'963

– 100'504

333

– 446

Planänderungen

0

0

0

0

Fremdwährungsdifferenzen

– 92

– 22

– 82

– 61

Stand am 31. Dezember

581'532

506'280

4'168

3'736

davon aktiv Versicherte

409'897

345'578

 

 

davon Rentenbezüger

171'635

160'701

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung

13.5

12.7

 

 

Entwicklung des Vorsorgevermögens

 

 

 

 

Vorsorgepläne

in Tausend CHF

2023

2022

Stand am 1. Januar

478'819

546'641

Beiträge der Arbeitnehmer

9'597

8'585

Beiträge des Arbeitgebers

17'540

15'784

Zinsertrag auf Planvermögen

10'619

1'620

Verwaltungsaufwand

– 624

– 615

Vermögenswerte aus Konsolidierungskreisänderung

0

0

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 6'581

– 17'246

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

22'836

– 75'950

Stand am 31. Dezember

532'206

478'819

Das Vorsorgevermögen per 31. Dezember 2023 beinhaltet Aktien der LLB AG mit einem Marktwert von Tausend CHF 25 (31.12.2022: Tausend CHF 18). Der für das Geschäftsjahr 2024 erwartete Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf Tausend CHF 17ʼ837 für die Vorsorgepläne und Tausend CHF 297 für die anderen langfristig fälligen Leistungen.

Zusammensetzung der in der Bilanz erfassten Nettoschuld

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

580'148

504'764

0

0

Abzüglich Marktwert des Vermögens

532'206

478'819

0

0

Unter- / (Über-)deckung

47'942

25'945

0

0

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

1'384

1'516

4'166

3'734

In der Bilanz erfasste Nettoschuld

49'326

27'461

4'166

3'734

Anlagekategorien

 

Anteil am Gesamtvermögen

in Tausend CHF

31.12.2023

31.12.2022

Aktien

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

182'778

162'476

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Obligationen

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

214'955

170'205

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Immobilien

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

11'794

12'908

nicht kotierte Marktpreise / Direktinvestitionen

61'446

61'913

Alternative Finanzanlagen

25'236

31'120

Qualifizierte Versicherungspolicen

26'319

25'679

Andere Finanzanlagen

0

0

Flüssige Mittel

9'678

14'518

Total Vorsorgevermögen

532'206

478'819

Wichtigste versicherungstechnische Annahmen

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Prozent

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

Diskontierungszinssatz

1.51

2.24

2.02

2.69

Künftige Gehaltssteigerungen

2.25

2.25

2.58

2.59

Künftige Rentenanpassungen

0.00

0.00

0.00

0.00

Verzinsung der Altersguthaben

1.51

2.24

 

 

 

 

 

 

 

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren

 

 

 

 

Geburtsjahr

1978

1977

 

 

Männer

25.1

25.0

 

 

Frauen

26.6

26.5

 

 

Geburtsjahr

1958

1957

 

 

Männer

22.8

22.7

 

 

Frauen

24.6

24.5

 

 

Die demografischen Grundlagen entsprechen denjenigen für das Jahr 2023 auf Basis des BVG 2020.

Sensitivitätsanalyse signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen

Die folgende Sensitivitätsanalyse für die den Berechnungen zugrunde gelegten signifikanten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt, wie sich der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen durch eine mögliche Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen am Bilanzstichtag verändern würde. Dabei wird jeweils nur die aufgeführte Annahme verändert, alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

 

31.12.2023

31.12.2022

in Tausend CHF

+ 0.25 %

- 0.25 %

+ 0.25 %

- 0.25 %

Diskontierungszinssatz

– 19'550

20'818

– 15'783

16'962

Gehaltsentwicklung

1'892

– 1'853

1'464

– 1'440

Verzinsung der Altersguthaben

5'114

– 4'997

4'311

– 4'195

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in Tausend CHF

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

Lebenserwartung

11'314

– 11'525

9'009

– 9'187