10 Handelssperrzeiten
Im Zusammenhang mit der Erstellung und Publikation des Jahres- beziehungsweise Halbjahresergebnisses bestehen in der LLB-Gruppe ordentliche Handelssperrzeiten (black-out periods), die bezwecken, Insiderhandel beziehungsweise den Anschein auf Insiderhandel durch die LLB-Gruppe oder ihre Mitarbeitenden zu verhindern. Von diesen Handelssperrzeiten betroffen sind Personen und Bereiche, die Zugang zu Insiderinformationen haben oder haben könnten sowie ihnen nahestehende Personen. Dies sind insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsrates, die Mitglieder der Gruppenleitung sowie deren Assistenten, Mitarbeitende der Geschäftsbereiche Group Finance, Group Credit & Risk Management, Group Corporate Development, Group Legal & Compliance, Group Corporate Communications & Sustainability und Group Internal Audit.
Im Zeitraum vom 1. Juni beziehungsweise 1. Dezember bis einen Tag nach der Veröffentlichung des Halbjahres- beziehungsweise Jahresergebnisses dürfen die betroffenen Personen keine Transaktionen in Aktien der LLB AG oder damit verbundener Finanzinstrumente tätigen.