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LLB Geschäftsbericht 2023 en

EU-Taxonomie

Information unaudited Information ungeprüft EU-Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie hat die Europäische Union Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Im Berichtsjahr 2023 legt die LLB-Gruppe erstmals Leistungskennzahlen zur Taxonomiekonformität offen. Diese Kennzahlen geben Auskunft darüber, in welchem Ausmass unsere zentralen Vermögenswerte im Einklang mit den Umweltzielen der EU stehen.

Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt wird. Mit dem europäischen Grünen Deal soll dieses Vorhaben erreicht werden. Die EU-Taxonomie ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Diese legt Kriterien fest, welche die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig ermöglichen, und definiert umfassende Berichtspflichten für Unternehmen. Damit soll die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit erhöht und das Risiko von Greenwashing minimiert werden.

Die LLB-Gruppe betrachtet die EU-Taxonomie als ein unterstützendes Instrument für die Erreichung ihres Bekenntnisses zur ganzheitlichen Klimaneutralität bis 2040. Sie dient perspektivisch als Unterstützung für die Entwicklung ökologisch nachhaltiger Produkte und hilft uns dabei, entsprechende Prinzipien in sämtliche Aspekte unserer Geschäftstätigkeit zu integrieren.

Die Umweltziele der EU 

Gemäss Artikel 3 der EU-Taxonomie gilt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der nachstehenden sechs Umweltziele leistet. Gleichzeitig darf die Tätigkeit keines der übrigen Umweltziele negativ beeinträchtigen und muss die sozialen Mindestschutzstandards erfüllen. Die sechs Umweltziele stellen den Rahmen für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie dar:

  1. Klimaschutz;
  2. Anpassung an den Klimawandel;
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu einem Umweltziel beiträgt und nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele führt, wird anhand der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2021 / 2139, 2022 / 1214, 2023 / 2485 und 2023 / 2486 enthaltenen technischen Bewertungskriterien bestimmt.

Insgesamt gilt es festzuhalten, dass die nachfolgenden Ergebnisse die Realität der LLB-Gruppe nicht vollumfänglich darstellen können. Dies ist der Situation geschuldet, dass Finanzunternehmen die Informationen zur Taxonomiekonformität dieses Jahr erstmalig veröffentlichen. Darüber hinaus existieren für einen signifikanten Teil unserer Hypothekaranlagen keine nationalen Schwellenwerte für Niedrigstenergiegebäude. Des Weiteren wurde im Rahmen von manuellen Stichproben und automatisierten Qualitätskontrollen beobachtet, dass Unternehmen Informationen nicht oder nur unvollständig veröffentlicht haben. Das führt zu Inkonsistenzen in den Meldetemplates, insbesondere zu Unstimmigkeiten zwischen den berichteten Gesamtwerten und den einzelnen Umweltzielen.

Berichtspflichten 2023

Die für 2023 geltende Berichtspflicht der LLB-Gruppe umfasst mehrere Green Asset Ratios (GAR). Eine GAR entspricht dem Anteil der Vermögenswerte, der mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, die im Einklang mit den Umweltzielen Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel stehen und damit im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten. Die gesamte GAR spiegelt den kumulativen Wert der einzelnen GAR wider:

  • GAR der Forderungen, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente gegenüber beziehungsweise von Finanzunternehmen;
  • GAR der Forderungen, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente gegenüber beziehungsweise von Nicht-Finanzunternehmen;
  • GAR der Hypothekaranlagen und Gebäudesanierungskredite;
  • GAR für Kfz-Kredite;
  • GAR für Kredite an lokale Gebietskörperschaften zur Wohnbaufinanzierung und andere Spezialfinanzierungen;
  • GAR für zur Veräusserung gehaltene, wieder in Besitz genommene gewerbliche und private Immobiliensicherheiten.

Ergänzend dazu ist der Anteil der Risikopositionen im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel offenzulegen. Dies entspricht dem Anteil der Vermögenswerte, der mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, die in den Delegierten Verordnungen (EU) 2021 / 2139, 2022 / 1214, 2023 / 2485 und 2023 / 2486 beschrieben sind. Die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien sowie die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes ist hierfür nicht wesentlich.

Ausserdem sind Angaben offenzulegen, in welchem Umfang die ausserbilanziellen Risikopositionen der LLB-Gruppe mit Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang stehen, die im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten. Weitere Berichtspflichten betreffen den Umfang der Vermögenswerte der LLB-Gruppe, die mit Wirtschaftstätigkeiten der Sektoren Erdgas und Kernenergie verbunden sind. Neben den quantitativen Angaben umfasst die Berichtspflicht für das Jahr 2023 die im Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178 genannten qualitativen Angaben, welche nachfolgend zu den jeweiligen Kennzahlen veröffentlicht werden.

Die Green Asset Ratios (GAR)

Für die Berechnung der GAR sind im Nenner als Bezugsgrösse die Vermögenswerte abzüglich Handelsbuchpositionen und Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten zu verwenden. Dies ergibt sich aus Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178. Gemäss Artikel 7 und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178 sind folgende Positionen vom Zähler auszuschliessen:

  • Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten;
  • Derivate;
  • zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte;
  • kurzfristige Interbankenkredite;
  • Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013 / 34 / EU verpflichtet sind;
  • Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte;
  • sonstige Vermögenswerte (Unternehmenswert, Waren. etc.).

Im Hinblick auf den Zähler der jeweiligen Green Asset Ratio wurden die Bruttobuchwerte per 31. Dezember 2023 je Risikoposition betrachtet. Diese Positionen innerhalb des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises wurden entlang der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie analysiert. Hierbei wurde bei den Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten unterstützend auf Informationen eines externen Datenlieferanten zurückgegriffen.

Anschliessend wurden alle Einzelpositionswerte mit dem Anteil der Umsatzerlöse und Investitionsausgaben (CapEx), die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, gewichtet und summiert. Bei den wesentlichen LLB-Fonds wurde ein Look-Through-Ansatz angewandt. Bei den verbleibenden Fonds wurde im Rahmen der Erstoffenlegung ein konservativer Bewertungsansatz gewählt. Die Volumina wurden unbewertet zu den sonstigen Aktiva subsumiert. Daher kann in den Folgejahren insbesondere aufgrund der valideren Informationen zu den Drittfonds mit einer Steigerung der GAR-Quoten gerechnet werden.

Überblick Taxonomie-KPIs 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (in Mio. CHF)

KPI (Umsatz)

KPI (CapEx)

% Erfassung (an den Gesamtaktiva)

% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden

% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden

Haupt-KPI

Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)

26.25

0.04

0.10

72.59

38.28

27.41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (in Mio. CHF)

KPI (Umsatz)

KPI (CapEx)

% Erfassung (an den Gesamtaktiva)

% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden

% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden

Zusätzliche KPI

GAR (Zuflüsse)

26.25

0.04

0.10

72.59

38.28

27.41

 

Handelsbuch

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- garantien

0.00

0.00

0.00

 

 

 

 

Verwaltete Vermögenswerte (Assets under Management)

84.48

4.01

8.66

 

 

 

 

Gebühren- und Provisions- erträge

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis beläuft sich die umsatzbasierte Gesamt-GAR per 31. Dezember 2023 gruppenweit auf 0.04 Prozent. Demgegenüber erreichte die LLB-Gruppe eine investitionsbezogene Gesamt-GAR in Höhe von 0.10 Prozent.

Weitere Details zu den ökologisch nachhaltigen (taxonomiekonformen) Vermögenswerten der LLB-Gruppe finden sich im Anhang zu diesem Geschäftsbericht.

GAR nach Gegenparteien

Die GAR der Forderungen, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente gegenüber beziehungsweise von Finanzunternehmen beträgt umsatzbasiert 0.73 Prozent und investitionsbasiert 1.32 Prozent. Gemäss EU-Taxonomie müssen Finanzunternehmen, die zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013 / 34 / EU verpflichtet sind, erstmalig für das Berichtsjahr 2023 Angaben über ihre umsatz- und investitionsbezogene GAR offenlegen. Aus diesem Grund sind Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen, die zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013 / 34 / EU verpflichtet sind, für die Berechnung der Gesamt-GAR und des Leistungsindikators für ausserbilanzielle Risikopositionen für das Berichtsjahr 2023 unvollständig. Für das Folgejahr wird eine Erhöhung der Konformitätsquote erwartet.

Die Forderungen, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente gegenüber beziehungsweise von Nicht-Finanzunternehmen ergeben eine umsatzbasierte GAR von 5.07 Prozent. Die investitionsbasierte GAR beläuft sich auf 12.44 Prozent. Hier ist zu ergänzen, dass zum Stichtag 31. Dezember 2023 gruppenweit keine Forderung gegenüber einem Nicht-Finanzunternehmen, welches zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013 / 34 / EU verpflichtet ist, besteht.

Wir haben zum Stichtag 31. Dezember 2023 eine Immobiliensicherheit im Bestand der LLB-Gruppe, die infolge von Zahlungsausfall des Kreditnehmers oder Ersteigerungen des Objekts übernommen wurde. Für die Zwecke der Taxonomie-Offenlegung sind nur Immobiliensicherheiten zu berücksichtigen, die zur Veräusserung vorgesehen sind. Grundstücke sind ausgenommen.

Übrige Umweltziele

Im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben haben wir in die Berechnung der einzelnen GAR nur Vermögenswerte einbezogen, die einen Beitrag zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leisten. Für die restlichen Umweltziele (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) sind im Berichtsjahr 2023 Angaben zur Taxonomiefähigkeit der Vermögenwerte erforderlich. Aufgrund noch nicht verfügbarer Informationen unserer Gegenparteien können wir diese Leistungsindikatoren mit Stichtag 31. Dezember 2023 nicht offenlegen.

Herausforderungen bei der Erhebung

Diese Kennzahlen sind überwiegend den Herausforderungen bei den Forderungen geschuldet, die eine vollumfängliche Offenlegung zum aktuellen Zeitpunkt nicht ermöglichen. Beispielsweise gibt es in Liechtenstein noch keinen nationalen Schwellenwert für Niedrigstenergiegebäude, der für die Konformitätsprüfung massgebend ist. Eine vergleichbare Situation besteht aufgrund der unzureichenden Vorschriften zur Energieeffizienz, welche ebenfalls für die Berechnung der GAR wesentlich ist. Zudem war eine vollumfängliche Zuordnung der Risikopositionen zu den Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie nicht mit absoluter Sicherheit möglich und die Auslegung der Vorgaben bis zuletzt nicht eindeutig1. Vor diesem Hintergrund resultiert für die umsatz- und investitionsbasierte GAR der Hypothekaranlagen, der Gebäudesanierungskredite, der Kredite an lokale Gebietskörperschaften zur Wohnbaufinanzierung und anderer Spezialfinanzierungen sowie der Kfz-Kredite für das Berichtsjahr 2023 eine Nullmeldung.

Leistungsindikator für ausserbilanzielle Risikopositionen

Der Leistungsindikator für ausserbilanzielle Risikopositionen umfasst eine grüne Quote für Finanzgarantien an Unternehmen und eine grüne Quote für verwaltete Vermögenswerte. Er setzt den Anteil der verwalteten Vermögenswerte2 und Finanzgarantien, welche mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, ins Verhältnis zu den gesamten verwalteten Vermögenswerten und Finanzgarantien. Gemäss Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178 sind im Nenner als Bezugsgrösse alle Finanzgarantien und verwalteten Vermögenswerte abzüglich Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten zu verwenden. Nach Artikel 7 und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2178 sind folgende Risikopositionen vom Zähler des Leistungsindikators für ausserbilanzielle Risikopositionen auszuschliessen:

  • Staaten, Zentralbanken und supranationale Emittenten;
  • Derivate; 
  • Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013 / 34 / EU verpflichtet sind.

Der Anteil der ausserbilanziellen Risikopositionen, welche mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, beläuft sich per 31. Dezember 2023 umsatzbasiert auf 4.01 Prozent und investitionsbezogen auf 8.66 Prozent. Diese Werte sind ausschliesslich bedingt durch die grüne Quote für verwaltete Vermögenswerte. Im Rahmen der Berechnung wurde analog den bilanziellen Risikopositionen vorgegangen und ein externer Datenlieferant für die Schuldverschreibungen sowie die Eigenkapitalinstrumente herangezogen. Die Drittfonds wurden konservativ bewertet und der Bruttobuchwert wurde ohne Taxonomiekonformität der Position zugeordnet.

1Insbesondere betreffend die Bestimmungen zur Durchführung der Klimarisiko- / Vulnerabilitätsanalyse und zur Einhaltung des Mindestschutzes

2Vermögensverwaltungsmandate (LLB Comfort und wiLLBe) einschliesslich eigener Fonds innerhalb der LLB-Gruppe. Die Anlageberatungsmandate und Drittfonds stehen im Berichtsjahr 2023 nicht im Fokus. Die Bruttobuchwerte der Drittfonds wurden entsprechend berücksichtigt.

Das Volumen der Finanzgarantien beläuft sich per 31. Dezember 2023 gruppenweit auf CHF 867.9 Mio. Zum Berichtsstichtag gab es keine Positionen gegenüber Unternehmen, die zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013 / 34 / EU verpflichtet sind, was in einer Nullmeldung für die Taxonomie-Offenlegung resultiert.

Informationen zu Wirtschaftsaktivitäten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas

Die gemäss EU-Taxonomie definierten Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit Erdgas und Kernenergie, die umsatz- und investitionsbezogen betrachtet wurden, sind entlang der beiden Umweltziele präsentiert. Die Quotenberechnung erfolgt analog den aufgeführten Kennzahlen der Green Asset Ratio, welche Forderungen, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt. Auch ausserbilanzielle Risikopositionen wurden anteilig einbezogen und konsolidiert ausgewiesen. Im Ergebnis zeigt sich, dass die LLB-Gruppe Risikopositionen im Bereich Kernenergie und fossiles Gas hält. Es ist hierbei jedoch festzuhalten, dass die für das Berichtsjahr 2023 noch nicht vollumfänglich stattgefundene Offenlegung der Finanzunternehmen die Quote insoweit verzerrt, als dass der objektive Wert voraussichtlich höher liegt.

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

 

 

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

 

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Nein

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

 

 

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

 

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

Weitere Details zu den ökologisch nachhaltigen (taxonomiekonformen) Vermögenswerten der LLB-Gruppe in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas finden sich im Anhang zu diesem Geschäftsbericht.

Ergänzende freiwillige Angaben

Um eine bestmögliche Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeitsperformance unserer Portfolios zu schaffen, legen wir ergänzend zur verpflichtenden Berichterstattung die geschätzten Energieeffizienzklassen unserer Schweizer Hypothekaranlagen sowie den Anteil der ökologisch nachhaltigen respektive taxonomiekonformen Immobilien der LLB Immo KAG offen.

Die geschätzten Energieeffizienzklassen unserer Schweizer Hypothekaranlagen geben Aufschluss über den energetischen Zustand der Gebäude. Die Schätzungen folgen der Berechnungsmethodik des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK), der eine Einstufung in Klassen von A (sehr energieeffizient respektive «Neubaustandard») bis G (wenig effizient, entspricht einem «sanierungsbedürftigen Altbau») vorsieht. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse in einer Übersicht zusammen.

Geschätzte Energieeffizienzklassen Schweiz

Geschätzte Energieeffizienzklassen

Anteil der Energieeffizienzklassen (in %)

A

2.50

B

11.40

C

10.20

D

8.20

E

6.20

F

2.50

G

1.50

Datenabdeckung

57.70

Die LLB Immo KAG zählt als Tochter der LLB Österreich zu den führenden Anbietern von Immobilienfonds. Dabei legt sie beim Management des Immobilienportfolios grossen Wert darauf, Nachhaltigkeitskriterien einzubeziehen. Einzelne Fonds erhielten bereits das Österreichische Umweltzeichen oder ein hervorragendes Gutachten der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT). Derzeit verwaltet die LLB Immo KAG vier Immobilienfonds mit einem Gesamtvolumen von EUR 1ʼ156 Mio. Es werden Immobilien mit einem Wert von rund EUR 1ʼ500 Mio. verwaltet und bewirtschaftet. Davon wurden EUR 513 Mio. (30.4 %) als taxonomiefähig und EUR 262 Mio. (15.5 %) als taxonomiekonform eingestuft. Das Immobilienvolumen des Fonds LLB Semper Real Estate beläuft sich per Stichtag 31. Dezember 2023 auf EUR 1ʼ000 Mio. Davon wurden 37.9 Prozent als taxonomiefähig und 3.0 Prozent als taxonomiekonform eingestuft. Im Rahmen der Finanzanlagen der LLB-Gruppe wurden rund CHF 13 Mio. in diesen Immobilienpublikumsfonds investiert.

Einschätzung und Ausblick

Abschliessend bleibt festzuhalten, dass diese Analyse auf der aktuellen Gesetzgebung und umfangreichen Branchendiskussionen hinsichtlich der Auslegung beruht. Angesichts der aufgezeigten Herausforderungen bei der Erstoffenlegung sowie der Auslegung gewisser Unsicherheiten verfolgte die LLB-Gruppe durchweg einen Best-Effort-Ansatz und stützte sich zudem auf eine tendenziell konservative Interpretation der Sachverhalte. Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass die Institutionalisierung der EU-Taxonomie aufgrund der dynamischen Rechtsentwicklung eine Daueraufgabe darstellt. Eine fortwährende Professionalisierung, basierend auf den regulatorischen Anforderungen, steht daher im vollumfänglichen Einklang mit dem Nachhaltigkeitsverständnis und den Bestrebungen der LLB-Gruppe. Hierbei werden beispielsweise eine hohe Datenverfügbarkeit und Informationsqualität als kritische Erfolgsfaktoren gesehen.

Die LLB-Gruppe ist zudem davon überzeugt, dass die extern zur Verfügung gestellten Unternehmensdaten sukzessive erhöht werden, wodurch die Aussagekraft der präsentierten Kennzahlen ansteigt. Im Ergebnis werden die aufgezeigten Informationen in zukünftigen Veröffentlichungen sukzessive weiter präzisiert, sodass sich die Green Asset Ratio deutlich stärker der Realität annähern wird.