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LLB Geschäftsbericht 2022 en
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3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder

a) Name, Nationalität, Ausbildung und beruflicher Hintergrund

Name

Jahrgang

Beruf

Nationalität

Georg Wohlwend

1963

Betriebsökonom

FL

Gabriela Nagel-Jungo

1969

Professorin für Financial Management

CH

Leila Frick-Marxer

1984

Rechtsanwältin

FL

Urs Leinhäuser

1959

Betriebsökonom

CH

Thomas Russenberger

1975

Personalleiter

FL

Richard Senti

1964

Betriebsökonom

FL

Karl Sevelda

1950

Bankmanager im Ruhestand

AT

Die sieben Mitglieder bringen aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen Hintergrunds und ihrer Erfahrung unterschiedliche und sich ergänzende Fähigkeiten ein. Mit zwei Frauen im siebenköpfigen Gremium lag der Frauenanteil Ende 2022 bei 29 Prozent.

b) Exekutive / nicht exekutive Mitglieder

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates der Liechtensteinischen Landesbank AG sind nicht exekutive Mitglieder. Gemäss Art. 22 des liechtensteinischen Bankengesetzes in Verbindung mit Art. 10 des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank müssen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle einerseits und die Geschäfts- beziehungsweise Gruppenleitung andererseits in den Händen verschiedener Organe sein. Kein Mitglied des Verwaltungsrates darf der Geschäfts- beziehungsweise Gruppenleitung angehören.

c) Unabhängigkeit

Alle Mitglieder des Verwaltungsrates sind unabhängig im Sinne der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance». Kein Mitglied des Verwaltungsrates gehörte 2022 sowie in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren der Gruppen- beziehungsweise Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Landesbank oder einer Konzerngesellschaft an. Kein Mitglied stand in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit der Liechtensteinischen Landesbank oder einer Konzerngesellschaft. Laut Art. 12 des liechtensteinischen Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen müssen Verträge mit Mitgliedern des Verwaltungsrates schriftlich abgeschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates, wobei die gleichen Konditionen wie gegenüber Dritten gelten.

Georg Wohlwend

Präsident, Betriebsökonom
1963, FL

Ausbildung:

  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich, Richtung Wirtschaftsinformatik, 1991
  • International Professional Development Program an der University of Tulsa (USA), 1992
  • Swiss Banking School, 1999
  • EFQM-Assessor, 2007
  • Management-Ausbildung an der Hochschule St. Gallen, 2008
  • Steuerausbildung an der Universität Liechtenstein, 2012
  • Swiss Board School, St. Gallen, 2014

Beruflicher Hintergrund:

  • Werkstipendium der Martin Hilti Stiftung bei der Hilti Group, Tulsa (USA), 1992 – 1993
  • Mitarbeiter Abteilung Organisation bei der VP Bank AG, Vaduz, 1994 – 1996
  • Stellvertretender Leiter Logistik bei der VP Bank AG, Vaduz, 1996 – 1998
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Logistik bei der VP Bank AG, Vaduz, 1998 – 2000
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Trust Banking bei der VP Bank AG, Vaduz, 2000 – 2006
  • Mitglied Group Executive Management und Leiter Intermediaries bei der VP Bank AG, Vaduz, 2006 – 2010
  • Mitglied Group Executive Management und Leiter Banking Liechtenstein & Regional Market bei der VP Bank AG, Vaduz, 2010 – 2012
  • Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Salmann Investment Management AG, Vaduz, 2013 – 2014

Gabriela Nagel-Jungo

Vizepräsidentin, Professorin für Financial Management
1969, CH

Ausbildung:

  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich, 2001
  • Diplom Höheres Lehramt in den Handelsfächern, 2004
  • Dr. oec. publ. Universität Zürich, 2007
  • Professur für Financial Management, verliehen von der ZFH, 2011
  • Dipl. Digital Transformation Officer, 2019

Beruflicher Hintergrund:

  • Semesterassistentin an der Professur für Betriebswirtschaft an der ETH Zürich, 1998 – 1999
  • Leiterin Finanz- und Lohnbuchhaltung bei der netto-netto AG, Wetzikon, 2002 – 2005
  • Assistentin am Institut für Rechnungswesen und Controlling (Prof. Dr. C. Meyer) der Universität Zürich, 1999 – 2007
  • Dozentin und Projektleiterin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), seit 2007
  • Leiterin des Zentrums Accounting & Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), seit 2010 (2016 weiterentwickelt zum Institut für Financial Management)
  • Stellvertretende Leiterin der Abteilung Banking, Finance, Insurance an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), seit 2011

Leila Frick-Marxer

Rechtsanwältin
1984, FL

Ausbildung:

  • Lizenziat der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich, 2008
  • Rechtsanwaltsprüfung im Fürstentum Liechtenstein, 2013

Beruflicher Hintergrund:

  • Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Zürich, Assistentin, Mai 2005 – August 2007
  • Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG, Rechtskonzipientin, Dezember 2008 – Februar 2009
  • Bezirksgericht Zürich, Auditorin und Gerichtsschreiberin, März 2009 – November 2010
  • Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG, Rechtskonzipientin, Februar 2011 – März 2012
  • Fürstliches Landgericht und liechtensteinische Staatsanwaltschaft, Gerichtspraktikantin, April 2012 – September 2012
  • Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG, Rechtsanwältin, seit 2013

Urs Leinhäuser

Betriebsökonom
1959, CH

Ausbildung:

  • Dipl. Betriebsökonom HWV, 1983
  • IMD Lausanne, SSE 1998

Beruflicher Hintergrund:

  • Steuerkommissär bei der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen, 1983 – 1986
  • Stellvertretender Leiter der Steuerabteilung der Refidar Moore Stephens AG, Zürich, 1986 – 1988
  • Group Controller bzw. Managing Director Cerberus Dänemark (1992) bei der Cerberus AG, Männedorf, 1988 – 1994
  • Leiter Konzerncontrolling bzw. CFO der Division Piping Systems bei der Georg Fischer AG, Schaffhausen, 1995 – 1999
  • CFO und Mitglied der Gruppenleitung bei der Mövenpick Holding AG, Adliswil, 1999 – 2003
  • CFO und Leiter Corporate Center sowie Mitglied der Konzernleitung bei der Rieter Holding AG, Winterthur, 2003 – 2011
  • CFO und Deputy CEO sowie Mitglied der Konzernleitung bei der Autoneum Holding AG, Winterthur, 2011 – 2014
  • Unternehmer, seit 2014
  • Managing Partner der ADULCO GmbH, Schaffhausen, seit 2016

Thomas Russenberger

Personalleiter
1975, FL

Ausbildung:

  • Bachelor of Science, Business Information Systems, FH Liechtenstein, 2004
  • Master of Business Administration (MBA) in Entrepreneurship, Hochschule Liechtenstein, 2007

Beruflicher Hintergrund:

  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Projektleiter Organisationsentwicklung, 2000 – 2005
  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Bereichspersonalleiter für technische und kaufmännische Bereiche, 2005 – 2010
  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Leiter HR Services, 2010 – 2013
  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Global Head of Human Resources der tk Steering Group, seit 2013

Richard Senti

Betriebsökonom
1964, FL

Ausbildung:

  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule St. Gallen, 1989
  • Dr. oec. HSG, Hochschule St. Gallen, 1994

Beruflicher Hintergrund:

  • Assistent an der Hochschule St. Gallen, 1988 – 1990
  • Controller in der Division Bohrmontage bei der Hilti AG, Schaan, 1991 – 1994
  • Leiter Controlling der Business Unit Direktmontage bei der Hilti AG, Schaan, 1994 – 1998
  • Leiter Finanzen, Logistik und Personalwesen der Hilti CR s.r.o., Prag, 1998 – 2000
  • Leiter Finanz- und Rechnungswesen (CFO) des Konzernbereichs Infratec bei der Von Roll Infratec Holding AG, Zürich, 2000 – 2003
  • CFO und Mitglied der Geschäftsleitung der Hoval-Gruppe, Vaduz, 2003 – 2020
  • Präsident des Verwaltungsrates der Hoval-Gruppe, Vaduz, seit September 2020

Karl Sevelda

Bankmanager i. R.
1950, AT

Ausbildung:

  • Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien, 1973
  • Mitarbeiter des Wirtschaftspolitischen Instituts und freie Forschungstätigkeit für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, 1973 – 1976
  • Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien, 1980

Beruflicher Hintergrund:

  • Referent für Kommerzkredite und Exportfinanzierungen bei der Creditanstalt-Bankverein, 1977 – 1983
  • Wirtschaftspolitischer Leiter des Büros des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, 1983 – 1985
  • Creditanstalt-Bankverein London und New York, 1985
  • Verschiedene Führungsfunktionen bei der Creditanstalt-Bankverein (Hauptabteilungsleiter Exportfinanzierungen, stellvertretender Leiter des Bereichs Finanzierungen, Leiter des Bereichs Finanzierungen, Leiter des Bereichs Internationale Konzerne und Versicherungen und Leiter des Bereichs Firmenkunden), 1986 – 1997
  • Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Firmenkundengeschäft, Corporate-, Trade- & Exportfinance weltweit bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, 1998 – 2013
  • Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, 2010 – 2013
  • Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, 2013 – 2017
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Semper Constantia Privatbank AG, 2017 – 2018
3.2 Weitere wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen
  • Georg Wohlwend ist Präsident des Verwaltungsrates der Neutrik AG, Schaan, und Präsident des Verwaltungsrates der Alegra Capital AG, Vaduz.
  • Gabriela Nagel-Jungo ist Mitglied des Verwaltungsrates der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich.
  • Urs Leinhäuser ist Mitglied des Verwaltungsrates der Burckhardt Compression Holding AG, Winterthur, der Ammann Group Holding AG, Bern, der Pensador Partner AG, Zürich, Vizepräsident des Verwaltungsrates der VAT Group AG, Haag und Präsident des Verwaltungsrates der AVESCO AG, Langenthal.
  • Thomas Russenberger ist Präsident des Stiftungsrates der Pensionskasse «Presta Stiftung», Eschen.
  • Richard Senti ist Präsident des Verwaltungsrates der Hoval-Gruppe, Vaduz.
  • Karl Sevelda ist Mitglied des Aufsichtsrates der SIGNA Development Selection AG und der SIGNA Prime Selection AG, Wien / Innsbruck, Mitglied des Verwaltungsrates der RHI Magnesita NV, Arnhem (NL) / Wien, und Gesellschafter der Andlinger & Company GmbH, Wien. Ausserdem ist er Stiftungsvorstand der CUSTOS Privatstiftung, Graz, und Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, Wien.

Ansonsten üben die Mitglieder des Verwaltungsrates keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien bedeutender liechtensteinischer, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts aus. Sie nehmen auch keine dauernden Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige liechtensteinische, schweizerische oder ausländische Interessengruppen wahr und bekleiden weder amtliche Funktionen noch politische Ämter.

3.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten

Die Liechtensteinische Landesbank AG untersteht nicht der schweizerischen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Sie hat keine statutarischen Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten erlassen.

3.4 Wahl und Amtszeit

3.4.1 Grundsätze des Wahlverfahrens

Gemäss dem Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank gehören dem Verwaltungsrat fünf bis sieben Mitglieder an, die von der Generalversammlung jeweils einzeln gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert drei Jahre, wobei ein Jahr den Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächsten umfasst. Die Mitglieder sind zweimal wiederwählbar. In begründeten Fällen kann der Präsident des Verwaltungsrates nach Ablauf von drei Amtsperioden nochmals für eine ausserordentliche Amtsdauer von längstens zwei Jahren gewählt werden.

Im Reglement «Group Nomination & Compensation Committee» (vgl. Ziffer 3.5.2 «Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzregelung») ist festgehalten, dass der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen zur Corporate Governance die Kontinuität durch planmässige Erneuerung und Nachfolge sowie durch angemessene Staffelung der Amtszeiten (keine Gesamterneuerungswahl) anstrebt.

Den Präsidenten wählt die Generalversammlung, den Vizepräsidenten wählt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte. Die aus einer Ersatzwahl hervorgegangenen neuen Mitglieder des Verwaltungsrates beziehungsweise der Präsident werden für die volle Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Die Generalversammlung kann Mitglieder des Verwaltungsrates aus wichtigen Gründen abberufen.

Das Präsidium des Verwaltungsrates hat Georg Wohlwend inne, das Vizepräsidium Gabriela Nagel-Jungo. Protokollführer ist Cyrill Sele.

3.4.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer

Name

Erstmalige Ernennung

Gewählt bis

Georg Wohlwend

2017

2024

Gabriela Nagel-Jungo

2014

2023

Leila Frick-Marxer

2022

2025

Urs Leinhäuser

2014

2023

Thomas Russenberger

2018

2024

Richard Senti

2018

2024

Karl Sevelda

2019

2025

3.5 Interne Organisation

3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Name

Funktion

Mitgliedschaft in Ausschüssen

Georg Wohlwend

Präsident

Group Nomination & Compensation Committee Strategieausschuss 1

Gabriela Nagel-Jungo

Vizepräsidentin

Group Audit Committee 1 Strategieausschuss

Leila Frick-Marxer

Mitglied

Group Nomination & Compensation Committee Group Risk Committee

Urs Leinhäuser

Mitglied

Group Audit Committee Group Risk Committee Strategieausschuss

Thomas Russenberger

Mitglied

Group Nomination & Compensation Committee 1

Richard Senti

Mitglied

Group Risk Committee 1 Group Audit Committee

Karl Sevelda

Mitglied

Group Risk Committee Strategieausschuss

1 Vorsitz

3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat kann gemäss Statuten die nach seinem Ermessen erforderlichen Ausschüsse bestellen. Zur Unterstützung hat er vier Ausschüsse eingesetzt: Group Nomination & Compensation Committee, Group Audit Committee, Group Risk Committee sowie den Strategieausschuss. Der Verwaltungsrat wählt aus seinem Kreis die Ausschussmitglieder und bestimmt die Vorsitzenden. Grundsätzlich nicht in das Group Audit Committee beziehungsweise das Group Risk Committee wählbar ist der Präsident des Verwaltungsrates. Jeder der Ausschüsse setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Als vorbereitende beziehungsweise beratende Gremien befassen sie sich vertieft mit den ihnen zugewiesenen Aufgaben, legen dem Verwaltungsrat die Ergebnisse ihrer Arbeit vor und stellen Anträge, wenn Entscheidungen gefällt werden müssen.

Die Ausschussmitglieder müssen über Fachkenntnisse verfügen, die dem übernommenen Aufgabenbereich entsprechen. Alle Mitglieder müssen unabhängig sein.

Die Amtsdauer in den Ausschüssen entspricht längstens der Mandatsdauer im Verwaltungsrat. Mit Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat endet auch das Mandat im Ausschuss.

Für die drei Ausschüsse Group Nomination & Compensation Committee, Group Audit Committee sowie Group Risk Committee hat der Verwaltungsrat separate Reglemente erlassen, in welchen die Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen festgelegt sind.

Die Ausschüsse können aussenstehende Personen als Experten beiziehen und Mitarbeitende der LLB insbesondere mit administrativen Aufgaben betrauen.

Group Audit Committee

Das Group Audit Committee ist im Sinne von Art. 22 Abs. 2a BankG aufgesetzt und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle (Art. 23 BankG).

Das Reglement «Group Audit Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Audit Committee gehören an:

Name

Funktion

Gabriela Nagel-Jungo

Vorsitz

Urs Leinhäuser

Mitglied

Richard Senti

Mitglied

Gemäss Anhang 4.3 der Bankenverordnung «Richtlinien zur internen Kontrolle gemäss Art. 7a BankG und Art. 21c ff.» befasst sich das Group Audit Committee schwergewichtig mit der Methodik und Qualität der externen Revision, der Qualität der finanziellen Berichterstattung sowie mit dem Zusammenwirken der internen und externen Revision und deren Unabhängigkeit.

Das Group Audit Committee beurteilt die Qualität und Integrität der finanziellen Berichterstattung einschliesslich der Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Antragstellung an den Verwaltungsrat, dass die konsolidierte Jahresrechnung der LLB-Gruppe und die Jahresrechnung des LLB-Stammhauses der Generalversammlung vorgelegt und veröffentlicht werden können und der konsolidierte Halbjahresbericht publiziert werden kann;
  • Überwachung und Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Bereich der finanziellen Berichterstattung;
  • Beurteilung der Unterlagen zu kommenden Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen;
  • Beurteilung des Budgetprozesses sowie des Budgetantrags der Gruppenleitung für das Folgejahr und Unterbreitung eines Antrags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.
Group Risk Committee

Das Group Risk Committee ist im Sinne von Art. 22 Abs. 2a BankG sowie Art. 21e BankV aufgesetzt und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle (Art. 23 BankG).

Das Reglement «Group Risk Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Risk Committee gehören an:

Name

Funktion

Richard Senti

Vorsitz

Leila Frick-Marxer

Mitglied

Urs Leinhäuser

Mitglied

Karl Sevelda

Mitglied

Das Group Risk Committee hat folgende risikobezogene Aufgaben:

  • Beratung des Verwaltungsrates hinsichtlich der aktuellen sowie künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der LLB-Gruppe.
  • Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Kontrolle der Umsetzung der Risikostrategie durch die Gruppenleitung.
  • Beurteilung der Integrität und Angemessenheit des auf der Risikopolitik beruhenden Risikomanagements der LLB-Gruppe, insbesondere in Bezug auf Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken.
  • Beurteilung der Integrität und Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifikation, die Messung, die Begrenzung und die Überwachung von Risiken. In den Bereichen Compliance und Risikokontrolle gehört dazu insbesondere die Beurteilung der Vorkehrungen, welche die Einhaltung von gesetzlichen (wie z. B. Eigenmittel-, Liquiditäts-, Risikoverteilungsvorschriften) und bankinternen Vorgaben (wie z. B. «Rahmen-­Risikopolitik») gewährleisten sollen. Im Bereich des operationellen Risikomanagements umfasst dies im Speziellen auch die jährliche Beurteilung des OpRisk Assessments der LLB-Gruppe, das auf der Risikotaxonomie basiert.
  • Unterstützung des Verwaltungsrates beim Aufbau und bei der Umsetzung des von ihm zu erlassenden risikorelevanten Gruppenregelwerks sowie der darin zu definierenden relevanten Vorgaben und Prozesse.
  • Mindestens jährliche Beurteilung der risikobezogenen Gruppenreglemente (z. B. «Rahmen-Risikopolitik»). Dabei werden die betroffenen Instanzen angehört und Vorschläge beziehungsweise Anträge der Gruppenleitung berücksichtigt; dem Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz wird ein Vorschlag unterbreitet. Sämtliche risikorelevanten Gruppenreglemente, die der Verwaltungsrat zu genehmigen hat, sind entsprechend zu behandeln.
  • Beurteilung der Ergebnisse aus dem ICLAAP (Internal Capital / Liquidity Adequacy Assessment Process).
  • Prüfung der Risikoneigung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung. Diese erfolgt sowohl aus Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) als auch aus Liquidationssicht (Gone Concern). Basierend auf dem Risikoappetit kann das Group Risk Committee beim Verwaltungsrat Anpassungen am Limitensystem beantragen.
  • Beurteilung der Gesamtrisikosituation und Oberaufsicht über die Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Limiten.
  • Behandlung und Beurteilung der Risk Reports der LLB-Gruppe mit Unterbreitung eines Antrags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.
  • Behandlung und Beurteilung der Risikoanalyse und des Tätigkeitsberichtes von Group Legal & Compliance der LLB-Gruppe und Unterbreitung eines Vorschlags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.
  • Überprüfung, ob die Preisgestaltung der angebotenen Verbindlichkeiten und Anlagen das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der LLB-Gruppe angemessen berücksichtigt, und – sofern dies nicht der Fall ist – Vorlage eines Plans mit Abhilfemassnahmen.
  • Überprüfung, ob bei den vom Vergütungssystem angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität sowie die Wahrscheinlichkeit und der Zeitpunkt von Einnahmen berücksichtigt werden.
Group Nomination & Compensation Committee

Das Group Nomination & Compensation Committee ist im Sinne von Art. 22 Abs. 2a BankG, Art. 29b BankV sowie Anhang 4.4.2. BankV «Vergütungsausschuss und Risikoausschuss» aufgesetzt und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle (Art. 23 BankG).

Das Reglement «Group Nomination & Compensation Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Nomination & Compensation Committee gehören an:

Name

Funktion

Thomas Russenberger

Vorsitz

Leila Frick-Marxer

Mitglied

Georg Wohlwend

Mitglied

Das Group Nomination & Compensation Committee strebt für den Verwaltungsrat sowie die Gruppenleitung in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen zur Corporate Governance insbesondere folgende Ziele an:

  • ausgewogene Zusammensetzung unter Berücksichtigung der für die Bank erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, der Diversität und der jeweiligen persönlichen Eignung;
  • Kontinuität durch planmässige Erneuerung und Nachfolge sowie durch angemessene Staffelung der Amtszeiten (keine Gesamterneuerungswahl);
  • reibungslose Amts- und Funktionsübergabe durch systematische Einführung in die spezifischen Aufgaben der Bank.

Ausserdem obliegen dem Group Nomination & Compensation Committee diese Aufgaben:

  • jährliche Bewertung von Struktur, Grösse, Zusammensetzung und Leistung des Verwaltungsrates sowie der Gruppenleitung und – sofern erforderlich – Empfehlung von Änderungen;
  • jährliche Beurteilung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit und Mitteilung der Beurteilung an den Verwaltungsrat sowie die Gruppenleitung;
  • Überprüfung des Kurses des Verwaltungsrates bei der Auswahl und Bestellung der Gruppenleitung sowie Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat;
  • Sicherstellung, dass die Entscheidungsfindung der Gruppenleitung und des Verwaltungsrates durch eine einzelne Person oder eine Gruppe nicht in einer Weise beeinflusst wird, die den Interessen der LLB-Gruppe nachteilig ist;
  • Überprüfung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung und höherer Führungskräfte in den Bereichen Risikomanagement und Compliance;
  • Überprüfung des Vorgehens des Verwaltungsrates bei der Auswahl und Bestellung der Gruppenleitung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat;
  • Erarbeitung eines Vergütungsreglements für das Stammhaus und die LLB-Gruppe;
  • Vorbereitung der Entscheidungen über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie von anderen Mitarbeitenden, soweit deren Entschädigung gemäss Vergütungsreglement durch den Verwaltungsrat festzusetzen ist – dies unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen der Anteilseigner, der Anleger und der sonstigen Beteiligten;
  • Festlegung der Grundzüge der Personalpolitik.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Nominierung sowie die Wahl beziehungsweise Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion, die Zuwahl beziehungsweise Wiederwahl von Kandidaten;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Wahlvorschlägen an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des Ablaufs der Mandatsdauer als auch des vorzeitigen Ausscheidens von Mitgliedern;
  • Sicherstellung der Weiterbildung des gesamten Verwaltungsrates;
  • Planung der Einführungsphase für Neumitglieder.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Ernennung von Mitgliedern der Gruppenleitung sowie für die Beurteilung ihrer Leistungen sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion und Ernennung von Kandidaten zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung und Anwendung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Gruppenleitung in corpore sowie der einzelnen Mitglieder;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des altersbedingten als auch des situativen Ausscheidens von Mitgliedern der Gruppenleitung;
  • Sicherstellung der Weiterbildung der Mitglieder der Gruppenleitung.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Ernennung des Leiters Group Internal Audit sowie für die Beurteilung seiner Leistung sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion und Ernennung von Kandidaten zuhanden des Verwaltungsrates unter Beizug der Vorsitzenden des Group Audit Committee;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung und Anwendung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung des Leiters Group Internal Audit – dies in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzenden des Group Audit Committee;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des altersbedingten als auch des situativen Ausscheidens des Leiters Group Internal Audit – dies in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzenden des Group Audit Committee.

Die Nominierung von Delegierten in die Verwaltungsratsgremien der Gruppen- und Beteiligungsgesellschaften soll die Durchsetzung der Gruppenstrategie und eine einheitliche Wahrnehmung der LLB-Gruppe nach aussen sicherstellen.

Das Group Nomination & Compensation Committee ist für die Erfüllung der im Gruppenreglement «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen» definierten Aufgaben zuständig.

Das Group Nomination & Compensation Committee hat in Bezug auf die Entschädigungen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ausarbeitung von Empfehlungen sowohl für die Festlegung von Grundsätzen als auch für die Errichtung von Reglementen betreffend die Vergütungspolitik der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie der übrigen Mitarbeitenden der Bank zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Ausarbeitung und jährliche Überprüfung von Vorschlägen für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gruppenleitung sowie des Leiters Group Internal Audit zuhanden des Verwaltungsrates nach Massgabe bestehender Grundsätze und Reglemente;
  • jährliche Überprüfung der Gruppenreglemente «Vergütungspolitik LLB-Gruppe», «Vergütungsstandards LLB & BLL & ASM» sowie «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen» zuhanden des Verwaltungsrates;
  • jährliche Überprüfung der Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung, des Leiters Group Internal Audit sowie der höheren Führungskräfte in den Bereichen Risikomanagement und Compliance gemäss den Gruppenreglementen «Vergütungspolitik LLB-Gruppe» und «Vergütungsstandards LLB & BLL & ASM » zuhanden des Verwaltungsrates nach Massgabe bestehender Grundsätze und Reglemente;
  • Vornahme einer sachkundigen, unabhängigen Bewertung der Vergütungspolitik und -praktiken sowie der für die Handhabung der Risiken, des Kapitals und der Liquidität geschaffenen Anreize.

Das Group Nomination & Compensation Committee hat in Bezug auf das strategische Personalmanagement folgende Aufgaben:

  • Festlegung und periodische Überprüfung der Grundzüge der Personalpolitik;
  • Überprüfung der Prozesse zur systematischen Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung.
Strategieausschuss

Die Festlegung der Strategie der LLB-Gruppe und deren periodische Überprüfung gehören zu den Aufgaben des Verwaltungsrates. Unterstützt wird er dabei vom Strategieausschuss. Dem Ausschuss gehören an:

Name

Funktion

Georg Wohlwend

Vorsitz

Gabriela Nagel-Jungo

Mitglied

Urs Leinhäuser

Mitglied

Karl Sevelda

Mitglied

Vertretung in Stiftungen

Thomas Russenberger und Richard Senti nehmen als Arbeitgebervertreter Einsitz im Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank.

3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse

Verwaltungsrat

Der Präsident des Verwaltungsrates lädt zu den Sitzungen ein, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt, jedoch wenigstens viermal jährlich. Mit der schriftlichen Einladung werden den Mitgliedern mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum die Traktandenliste, das Protokoll der letzten Sitzung sowie die wesentlichen Unterlagen zugestellt. In zeitkritischen Fällen können Verwaltungsratssitzungen auch unter Einhaltung kürzerer Fristen anberaumt werden. Die Bestimmung der Dringlichkeit liegt im Ermessen des Präsidenten. Die Verwaltungsratssitzungen werden vom Präsidenten geleitet. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die einfache Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern innerhalb von drei Arbeitstagen beziehungsweise der vom Präsidenten des Verwaltungsrates im Einzelfall festgelegten Frist ab Erhalt des Antrages kein Mitglied eine mündliche Beratung in einer Sitzung verlangt. Wird vom Präsidenten keine Frist zur Stimmabgabe über den gestellten Antrag gesetzt, gilt eine Frist von fünf Arbeitstagen ab Erhalt des Antrages, innerhalb derer die Mitglieder ihre Stimme abgeben können. Ein Zirkularbeschluss ist ebenso verbindlich wie ein an einer Verwaltungsratssitzung zustande gekommener Beschluss. Der Präsident orientiert die übrigen Mitglieder zeitnah über das Ergebnis der Beschlussfassung. Auf dem Zirkularweg gefasste Beschlüsse werden anlässlich der nächsten ordentlichen Sitzung des Gruppenverwaltungsrates zu Protokoll genommen.

Sitzungen des Verwaltungsrates können in Form von Präsenz-, Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden. Die Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen samt Beschlussfassungen werden ebenso protokolliert wie Präsenzsitzungen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben und ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten so zu regeln, dass tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte soweit als möglich vermieden werden. Sie sind verpflichtet, dem Präsidenten tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Dies gilt ungeachtet dessen, ob die tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte genereller Art sind oder im Zusammenhang mit einer in einer Sitzung zu diskutierenden Angelegenheit stehen. Der Präsident informiert den Verwaltungsrat und legt fest, wie der Ausstand geregelt wird. Folgende Ausstandsregelungen sind möglich:

  • Der Betroffene darf bei der Beratung, nicht aber bei der Beschlussfassung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein und erhält das entsprechende Protokoll.
  • Der Betroffene darf weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein und erhält das entsprechende Protokoll.
  • Der Betroffene darf weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein und erhält das entsprechende Protokoll nicht.

Im Geschäftsjahr 2022 traf sich der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Landesbank AG zu insgesamt zehn ordentlichen und zwei ausserordentlichen Sitzungen. Sie dauerten zwischen 1.00 und 7.50 Stunden. Im Anschluss an die ordentliche Sitzung vom Juni 2022 fand eine eintägige Klausurtagung mit der Gruppenleitung statt. Bei dieser stand der Strategie-Review im Zentrum. Gegenstand der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzungen war das öffentliche Kaufangebot an die Aktionäre der Bank Linth.

Datum

Sitzung

Anwesenheit

Dauer in Stunden

24. Januar 2022

ausserordentliche

alle

2.00

26. Januar 2022

ausserordentliche

alle

1.00

24. Februar 2022

ordentliche

alle

6.00

24. März 2022

ordentliche

alle

4.50

06. Mai 2022

ordentliche

alle

3.50

27. Mai 2022

ordentliche

alle

2.25

23. Juni 2022

ordentliche

alle

6.50

24. Juni 2022

Klausurtagung

alle

7.00

22. August 2022

ordentliche

alle

6.00

23. September 2022

ordentliche

alle

4.75

28. Oktober 2022

ordentliche

alle, mit Ausnahme von Urs Leinhäuser

5.50

25. November 2022

ordentliche

alle

7.50

16. Dezember 2022

ordentliche

alle

7.00

Group Audit Committee

Die Mitglieder des Group Audit Committee treffen sich mindestens viermal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Diese werden von der Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt sie eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen und dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zuzustellen ist. Die Mitglieder des Group Audit Committee, der Group CEO, der Group CFO, die externe Revision und der Leiter Group Internal Audit können bei der Vorsitzenden des Group Audit Committee die Einberufung von ausserordentlichen Sitzungen beantragen. Das Group Audit Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitglieder der Gruppenleitung, Mitarbeitende von Gesellschaften der LLB-Gruppe, Vertreter der externen Revision, Mitarbeitende von Group Internal Audit oder externe Berater einladen. Der Group CEO, der Group CFO sowie der Leiter Group Internal Audit sind üblicherweise mit beratender Stimme bei den Sitzungen anwesend. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Audit Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2022 trafen sich die Mitglieder des Group Audit Committee zu fünf Sitzungen. Es wurden keine externen Experten beigezogen.

Datum

Anwesenheit

Dauer in Stunden

19. Januar 2022

alle

1.00

23. Februar 2022

alle

2.00

27. Mai 2022

alle

2.25

19. August 2022

alle

3.25

15. Dezember 2022

alle

3.30

Group Risk Committee

Die Mitglieder des Group Risk Committee treffen sich mindestens viermal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Diese werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen und dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zuzustellen ist. Die Mitglieder des Group Risk Committee, der Group CEO, der Group CFO, die externe Revision, der Leiter Group Internal Audit, der Leiter Group Credit & Risk Management sowie der Leiter Group Legal & Compliance können beim Vorsitzenden des Group Risk Committee die Einberufung von ausserordentlichen Sitzungen beantragen. Das Group Risk Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitglieder der Gruppenleitung, die Vorsitzenden der Risk Committees der LLB-Gruppe, andere Mitarbeitende von Gesellschaften der LLB-Gruppe, Vertreter der externen Revision oder externe Berater einladen. Der Group CEO, der Group CFO, der Leiter Group Internal Audit und der Leiter Group Credit & Risk Management sind üblicherweise mit beratender Stimme bei den Sitzungen anwesend. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Risk Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2022 fanden fünf ordentliche Sitzungen des Group Risk Committee statt. Es wurden keine externen Experten beigezogen.

Datum

Anwesenheit

Dauer in Stunden

23. Februar 2022

alle

2.30

27. Mai 2022

alle

3.30

19. August 2022

alle

2.30

21. November 2022

alle

1.75

16. Dezember 2022

alle

1.75

Group Nomination & Compensation Committee

Das Group Nomination & Compensation Committee tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal pro Jahr. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen sowie dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zugeht.

Das Group Nomination & Compensation Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitarbeitende des Geschäftsbereichs Group Human Resources, Vertreter der externen Revision oder externe Berater einladen. Der Group CEO nimmt in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen teil; ausgenommen sind jene Sitzungen, an denen insbesondere Themen besprochen werden, die den Geschäftsbereich Group Internal Audit, die Beurteilung der Leistung des Group CEO oder die Festlegung seiner Vergütung betreffen. Weiter sind der Leiter Group Human Resources sowie der Leiter Group Internal Audit üblicherweise mit beratender Stimme anwesend. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Nomination & Compensation Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2022 trafen sich die Mitglieder des Group Nomination & Compensation Committee zu sechs Sitzungen.

Datum

Anwesenheit

Dauer in Stunden

4. Februar 2022

alle

2.50

16. Mai 2022

alle

2.75

4. Juli 2022

alle

0.75

29. August 2022

alle

2.75

11. November 2022

alle

2.00

21. November 2022

alle

2.25

Strategieausschuss

Die neue Unternehmensstrategie ACT-26 (siehe Kapitel «Strategie und Organisation») wurde im Jahr 2021 erarbeitet und im Oktober 2021 vom Verwaltungsrat verabschiedet. An der Klausurtagung vom 24. Juni 2022 berichtete die Gruppenleitung dem Gesamtverwaltungsrat über den Start der Umsetzung, weshalb kein zusätzlicher Termin des Strategieausschusses anberaumt wurde.

Beschlussfassung in den Ausschüssen

Die Ausschüsse nehmen ausschliesslich vorbereitende beziehungsweise beratende Aufgaben für den Verwaltungsrat wahr. In den Ausschüssen werden Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zur Beschlussfähigkeit bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Ausschüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Behandlung der Traktanden und insbesondere die gefassten Beschlüsse werden protokolliert. Die Protokolle werden den Sitzungsteilnehmern und den Mitgliedern des Verwaltungsrates zugestellt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Verwaltungsrat an dessen nächster Sitzung Bericht über die Traktanden, die sie an ihrer letzten Ausschusssitzung behandelt haben, und unterbreiten ihm diejenigen Punkte, über die Beschluss gefasst werden muss.

Selbstevaluation

Der Verwaltungsrat überprüft in der Regel jährlich sowohl seine eigene Leistung als auch jene der Ausschüsse. Mit dieser Überprüfung wird festgestellt, ob der Verwaltungsrat und die Ausschüsse angemessen funktionieren. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung werden schriftlich festgehalten.

Mitte 2022 führte der Verwaltungsrat anhand eines Fragebogens eine Selbstevaluation durch. Die Gesamtbeurteilung ist – wie bereits in den vergangenen Jahren − äusserst positiv ausgefallen. Die Zusammenarbeit im Verwaltungsrat verläuft sehr gut. Die Diskussionskultur ist konstruktiv und zielführend. Positiv wahrgenommen werden die interdisziplinäre Zusammensetzung und die Altersmischung. Künftig wird sich der Verwaltungsrat neben den vielen kontrollierenden Traktanden noch mehr mit den gestalterischen Elementen befassen und hat einen verstärkten Fokus auf die kontinuierliche Weiterbildung gelegt.

3.6 Kompetenzregelung

Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der LLB-Gruppe. Ihm kommt die oberste Verantwortung für den Erfolg der LLB-Gruppe und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes für die Aktionäre und Mitarbeitenden sowie für den Schutz der Reputation zu. Er entscheidet über die Strategie der LLB-Gruppe und nimmt in letzter Instanz die Überwachung der Geschäftsführung wahr. Er legt die Risikopolitik der LLB-Gruppe fest und überwacht deren Einhaltung. Zudem überwacht er die Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften und Regularien. Der Verwaltungsrat entscheidet auf Antrag der Gruppenleitung über die zur Umsetzung der Strategie notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Er hat sich über die Finanz- und Risikolage der LLB-Gruppe in geeigneter Art und Weise zu informieren. Dies betrifft auch die gefällten Entscheidungen innerhalb der Gruppengesellschaften, welche sich in der Praxis auf die Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe auswirken.

Im Rahmen der in den Statuten aufgeführten Pflichten und Befugnisse kommen dem Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Strategie und Führung;
  • Organisation;
  • finanzielle Führung;
  • Risikopolitik und -management.

In Bezug auf die Strategie und Führung ist der Verwaltungsrat insbesondere verantwortlich für folgende Aufgaben:

  • Festlegung von Leitbild und Werten;
  • Festlegung der Strategie (inkl. Nachhaltigkeit) und deren periodische Überprüfung;
  • Festlegung der Führungsstruktur;
  • Entscheid über wesentliche strukturelle Veränderungen;
  • Entscheid über den Einstieg in wichtige neue Geschäftsbereiche oder den Ausstieg aus bestehenden wichtigen Geschäftsbereichen;
  • Zustimmung zur Übernahme oder zum Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmungen, zur Gründung oder Liquidation von Gruppengesellschaften sowie zur Nominierung ihrer Verwaltungsräte;
  • Zustimmung zum Kauf oder Verkauf von Liegenschaften mit einem Kaufpreis von mehr als CHF 20 Mio. (oder Gegenwert);
  • Zuweisung von Aufgaben an die Gruppenleitung;
  • Genehmigung aller Angelegenheiten und Geschäftsentscheidungen, welche die vom Verwaltungsrat delegierten Kompetenzen übersteigen.

In Bezug auf die Festlegung der Organisation der Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Erlass von Regelwerken und Anweisungen hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:

  • regelmässige Überprüfung der Governance-Prinzipien und der in der Geschäftsordnung festgelegten Führungsstrukturen;
  • Erlass von Reglementen mit gruppenweiter Verbindlichkeit, unter Vorbehalt des jeweiligen lokal anwendbaren Rechts und der Verbindlicherklärung der jeweiligen Gruppengesellschaft, sowie von Reglementen für die LLB;
  • Festlegung der Organisation und Führung von Group Internal Audit samt Erlass des Gruppenreglements «Group Internal Audit», Genehmigung des jährlichen Prüfplans und der jährlichen Zielsetzungen, Behandlung der Berichte von Group Internal Audit und der externen Prüfgesellschaft, Abnahme der Berichterstattung über diesbezügliche Massnahmen sowie Überwachung der Umsetzung derselben;
  • Auswahl, Ernennung und Abberufung des Group CEO, seines Stellvertreters, der anderen Mitglieder der Gruppenleitung und des Leiters Group Internal Audit sowie deren Leistungsbeurteilung und die Planung der Nachfolge;
  • Aufsicht über den Group CEO und die anderen Mitglieder der Gruppenleitung in Bezug auf die Befolgung der Rechtsvorschriften, Statuten und Regelwerke;
  • Ernennung der Mitglieder der Ausschüsse des Verwaltungsrates aus seiner Mitte und Bestimmung der Vorsitzenden;
  • Regelung der Vergütungsgrundsätze;
  • Festlegung eines Rahmens für den Prozess zur Auswahl und Beurteilung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen;
  • Erlass von Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden und Organe in Bezug auf den Umgang mit Interessenkonflikten sowie von Vorgaben zur Verhinderung der Verwendung vertraulicher Informationen;
  • Erlass eines Verhaltenskodexes für alle Mitarbeitenden;
  • Genehmigung der Besetzung von Verwaltungsräten in den Gruppengesellschaften mit Ausnahme der LLB AG;
  • Entscheidung beziehungsweise Zustimmung hinsichtlich der Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten durch Mitglieder der Gruppenleitung sowie den Leiter Group Internal Audit;
  • Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse.

In Bezug auf die oberste Verantwortung betreffend die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung der LLB-Gruppe hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Genehmigung beziehungsweise Zustimmung zu den anwendbaren Rechnungslegungsstandards;
  • Genehmigung der Mittelfristplanung und Budgetierung;
  • Oberaufsicht über die gesamte Eigenmittel- und Liquiditätssteuerung;
  • Genehmigung des konsolidierten Geschäftsberichtes mit konsolidierter Jahresrechnung und konsolidiertem Jahresbericht;
  • Genehmigung des konsolidierten Halbjahresabschlusses;
  • Sicherstellung einer regelmässigen Berichterstattung über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse;
  • Festlegung der Ausgabenkompetenzen;
  • Aufsicht über die wirtschaftliche Entwicklung.

In Bezug auf die oberste Verantwortung betreffend Risikopolitik und -management der LLB-Gruppe hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Festlegung der «Rahmen-Risikopolitik» sowie regelmässige Überprüfung der Strategien und Grundsätze für die Übernahme, Steuerung, Überwachung und Minderung der Risiken, denen die LLB-Gruppe ausgesetzt ist;
  • Erlass von Gruppenreglementen über die Grundzüge des Risikomanagements, Festlegung des Risikoappetits und der Risikokontrolle sowie der Zuständigkeit und des Verfahrens für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften, wobei insbesondere Zinsänderungs-, Kredit-, Gegenparteien-, Konzentrations-, Liquiditäts-, Marktpreis- und operationelle Risiken, Risiken einer übermässigen Verschuldung sowie Rechts- und Reputationsrisiken zu identifizieren, steuern, begrenzen und überwachen sind;
  • Bestimmung der Risikotragfähigkeit und Entscheid über die maximale Höhe der Risikodeckungsmasse;
  • Festlegung einer maximalen Verschuldungsquote;
  • Bestimmung und Überwachung des maximal zu tragenden Marktrisikos;
  • Verantwortung für ein adäquates Markt- und Liquiditätsrisikomanagement als integraler Bestandteil der Risikopolitik;
  • Genehmigung des Sanierungsplans;
  • Genehmigung der Kapitalplanung im Rahmen der Mittelfristplanung;
  • mindestens jährliche Festlegung von Gesamtpositionslimiten und Einzellimiten;
  • vierteljährliche Abnahme kommentierter Berichterstattungen hinsichtlich der Risikolage;
  • Erlass eines Gruppenreglements über die Grundlagen der Compliance-Organisation innerhalb der LLB-Gruppe zwecks Schaffung und Durchsetzung eines einheitlichen Verständnisses von Compliance;
  • Festlegung von Kreditkompetenzen, Regelung von Organkrediten und Personalgeschäften sowie Beschlussfassung über Grossengagements inklusive Klumpenrisiken;
  • Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems;
  • Sicherstellung der zeitnahen Beschaffung von Informationen bei unmittelbar drohenden Risiken und Verlusten mit bedeutender Tragweite;
  • Entscheid über Kapitalmarktrefinanzierungen durch Aufnahme von Fremdkapital;
  • Zustimmung zur Anhebung von Rechtsstreitigkeiten, zur Einlegung eines Rechtsmittels mit einem Streitwert von mehr als CHF 10 Mio. sowie zum Abschluss von gerichtlichen und aussergerichtlichen Vergleichen in Höhe von mehr als CHF 10 Mio.;
  • Festlegung und Überwachung der Einhaltung der Business-Continuity-Management-Strategie und Entgegennahme der mindestens jährlichen oder anlassbezogenen Berichterstattung;
  • Schutz der Reputation.

Die Gruppenleitung setzt sich aus den Mitgliedern der Geschäftsleitung der LLB AG zusammen. Sie übernimmt unter dem Vorsitz des Group CEO die Führungsverantwortung für die LLB-Gruppe. Die Gruppenleitung besteht aus fünf Mitgliedern: den zwei Leitern der Marktdivisionen «Privat- und Firmenkunden» und «International Wealth Management» sowie dem Group CFO, dem Group CDO und dem Group CEO. Die Gruppenleitung tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens einmal pro Monat.

Die LLB-Gruppe betreibt ihr Geschäft im Rahmen der zwei marktorientierten Divisionen «Privat- und Firmenkunden» und «International Wealth Management» sowie der Shared-Service-Funktionen Group CFO und Group CDO. Für die operative Führung der Divisionen sind die Divisionsleiter zuständig.

Die Leiter der marktorientierten Divisionen sind für die übergreifende Zusammenarbeit ihrer Geschäftsbereiche verantwortlich und repräsentieren die LLB-Gruppe gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Anspruchsgruppen in den für sie relevanten Märkten beziehungsweise gegenüber den relevanten Kundengruppen. Sie implementieren und koordinieren gemeinsam mit den Leitern der Divisionen Group CFO und Group CDO sowie den Leitern der Geschäftsbereiche die Strategie ihrer Division.

Die Leiter der Divisionen schaffen die organisatorischen Voraussetzungen, um die der Division zugeteilten Geschäftsbereiche über alle LLB-Gruppengesellschaften hinweg zu führen. Sie koordinieren untereinander aktiv sämtliche Geschäftstätigkeiten.

Die Gruppenleitung erlässt unter Berücksichtigung des lokalen Rechts die für den Betrieb und die Führung der Divisionen notwendigen Regelwerke, sofern die entsprechende Kompetenz nicht beim Verwaltungsrat liegt. Die Regelwerke können für einzelne oder mehrere Divisionen beziehungsweise LLB-Gruppengesellschaften unmittelbar verbindlich sein.

Zusätzlich zu den in den Statuten aufgeführten Pflichten und Befugnissen kommen der Gruppenleitung insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • operative Führung;
  • Strategieumsetzung;
  • Risikomanagement.

Die Gruppenleitung

  • setzt die Gruppenreglemente und Beschlüsse des Verwaltungsrates um.
  • unterrichtet den Verwaltungsrat, dessen Ausschüsse und insbesondere den Präsidenten regelmässig über den Geschäftsgang und wichtige Ereignisse.
  • erlässt weitere Regelwerke für die Geschäftsführung.
  • koordiniert das Produktangebot und stimmt die Preis- und Konditionenpolitik für die angebotenen Produkte sowie Dienstleistungen ab.
  • genehmigt die Errichtung und Aufhebung von Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, sofern dies explizit in der Strategie vorgesehen ist.
  • ist ermächtigt, im Einzelfall Personal- und Sachaufwand von Gruppengesellschaften von mehr als CHF 0.25 Mio. bis zu CHF 1 Mio. zu bewilligen und – unter vorgängiger Orientierung des Präsidenten des Verwaltungsrates – Investitionen von Gruppengesellschaften von mehr als CHF 0.5 Mio. bis zu CHF 3 Mio. ausserhalb des durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Budgets freizugeben. Der Präsident entscheidet über die Vorlage an den Verwaltungsrat.
  • überwacht laufend die Entwicklungen in den Divisionen und Geschäftsbereichen und leitet Massnahmen zur Problembehandlung ein.
  • überwacht laufend die Finanzberichterstattung und Risikolage.

Die Gruppenleitung

  • unterbreitet dem Verwaltungsrat und den zuständigen Ausschüssen Vorschläge für die Organisation der Geschäftstätigkeit der LLB-Gruppe im Allgemeinen sowie Anträge für einzelne Geschäfte der LLB-Gruppe im Besonderen, soweit diese die Kompetenzen der Gruppenleitung übersteigen. Diese Anträge betreffen in erster Linie:
  • die Festsetzung und periodische Überprüfung der Strategie sowie die Bestimmung der Ressourcen zur Umsetzung der Strategie und zur Erreichung der Unternehmensziele;
  • Beteiligungen, Gruppengesellschaften, Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen;
  • die Mittelfristplanung;
  • das jährliche Kosten- und Ertragsbudget;
  • die Steuerung der Eigenen Mittel;
  • die finanzielle Berichterstattung und die Geschäftsberichte.
  • definiert in Ausführung der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie Ziele für die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgang, stellt sicher, dass Entscheidungen in hoher Qualität zeitgerecht getroffen werden und überwacht die Umsetzung von Entscheidungen.

Die Gruppenleitung

  • setzt eine effiziente Aufbau- und Ablauforganisation sowie ein wirkungsvolles internes Kontrollsystem zur Vermeidung und Limitierung von Risiken aller Art auf.
  • hat im Rahmen der Risikopolitik der LLB-Gruppe insbesondere folgende Aufgaben:
  • Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikopolitik und Risikoreglemente;
  • Steuerung aller wesentlichen Risiken;
  • angemessene Bewertung der Vermögenswerte;
  • Verwendung externer und interner Modelle zur Steuerung und Überwachung wesentlicher Risiken;
  • Sicherstellung einer angemessenen und umfassenden Berichterstattung über die Risikolage an den Verwaltungsrat gemäss den Vorgaben der Risikopolitik;
  • Entscheid über die Besetzung der Risikokomitees der LLB-Gruppe.
  • trägt die Verantwortung für die gruppenweite Umsetzung und Konkretisierung der Business-Continuity-Management-Strategie und informiert den Gruppenverwaltungsrat mindestens jährlich beziehungsweise anlassbezogen über die Tätigkeiten aus dem Business Continuity Management.

Der Group CEO ist die höchste geschäftsleitende Führungsinstanz in der LLB-Gruppe. Er hat insbesondere die Gesamtverantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie der LLB-Gruppe und der Divisionen. Er vertritt die Gruppenleitung gegenüber dem Verwaltungsrat und gegen aussen.

Der Group CEO

  • stellt die kohärente Leitung und Entwicklung der LLB-Gruppe sowie die Durchsetzung der vom Verwaltungsrat festgesetzten und periodisch überprüften Strategie sicher.
  • setzt Ziele für die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgang.
  • stellt sicher, dass Entscheidungen in hoher Qualität und zeitgerecht getroffen werden.
  • stellt sicher, dass die Zielvorgaben der Mitglieder der Gruppenleitung mit den Zielsetzungen der Geschäftstätigkeit im Einklang stehen.
  • unterbreitet dem Verwaltungsrat Empfehlungen betreffend die Vergütungsprinzipien in der LLB-Gruppe.
  • überwacht die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen.
  • überwacht die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse.
  • ist in Abstimmung mit dem Verwaltungsratspräsidenten für die konkrete Planung der Nachfolge auf Gruppenleitungsebene zuständig und unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge zur Nomination von Gruppenleitungsmitgliedern mit Ausnahme des Group CEO.
3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung

Der Präsident des Verwaltungsrates wird über die Traktandenliste der Gruppenleitungssitzungen informiert und erhält die Protokolle. Er nimmt bei Bedarf mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Zweck ist die gegenseitige Information und die Meinungsbildung über wichtige Themen.

Die Berichterstattung der Gruppenleitung an den Verwaltungsrat, die jeweils zuständigen Ausschüsse des Verwaltungsrates und insbesondere an den Präsidenten erfolgt grundsätzlich durch den Group CEO. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind für die angemessene Berichterstattung an den Group CEO zuhanden des Verwaltungsrates besorgt. Dieser stellt sicher, dass der Verwaltungsratspräsident und der Verwaltungsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse zeitgerecht sowie in angemessener Art und Weise informiert werden. Der Group CEO berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über wichtige Geschäftsangelegenheiten einschliesslich aller Themen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates fallen.

Der Group CEO nimmt in der Regel, und zwar mit beratender Stimme, an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, informiert diesen über den Geschäftsgang sowie über besondere Ereignisse und steht für die Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Der Group CFO berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig über den Bereich Finanzen und Risikomanagement sowie die ordnungsgemässe Umsetzung der Risikopolitik. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind bei den sie betreffenden Traktanden vertreten. Der Group CEO und der Group CFO nehmen in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen des Group Audit Committee und des Group Risk Committee teil.

Der Group CEO informiert den Präsidenten des Verwaltungsrates bei Bedarf auch ausserhalb der Sitzungen des Verwaltungsrates über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse. Der Präsident hat dem Verwaltungsrat über wichtige Ereignisse Bericht zu erstatten.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann in den Sitzungen Auskunft über sämtliche Angelegenheiten der LLB-Gruppe verlangen. Auch ausserhalb der Sitzungen hat jedes Mitglied des Verwaltungsrates ein Anrecht, von den Mitgliedern der Gruppenleitung Auskunft über den Geschäftsgang und – mit Ermächtigung des Präsidenten des Verwaltungsrates – über einzelne Geschäftsvorfälle zu erhalten.

Interne Steuerung und Kontrolle

Die LLB-Gruppe verfügt für die Banksteuerung über standardisierte Systeme. Daraus werden quantitative und qualitative Daten für die Gruppenleitung sowie in konzentrierter Form für den Verwaltungsrat erzeugt. Dieser kann sich dadurch ein Bild über die massgeblichen Entwicklungen – wie Geschäftsgang, Ertragslage, Budgetausnützung, Bilanzentwicklung, Liquidität, Risikolage und Erfüllung der Eigenkapitalerfordernisse – machen. Vierteljährlich nimmt der Verwaltungsrat die kommentierten Berichterstattungen zu Finanzen und Risikomanagement ab.

Zur Ausübung seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion steht dem Verwaltungsrat zusätzlich der Geschäftsbereich Group Internal Audit zur Seite. Dieser ist direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt. Er hat offenen, direkten und uneingeschränkten Zugang zu den Präsidenten der Verwaltungsräte der LLB-Gruppengesellschaften sowie zum Group Audit Committee und zum Group Risk Committee. Group Internal Audit ist unabhängig in der Berichterstattung, untersteht fachlich keinem Weisungsrecht oder sonstigen Beschränkungen und hat innerhalb der LLB-Gruppe ein uneingeschränktes Informations- und Akteneinsichtsrecht. Group Internal Audit nimmt bei allen konsolidierungspflichtigen Gesellschaften der Gruppe die Funktion der internen Revision wahr und liefert dem Verwaltungsrat respektive dem jeweiligen Verwaltungsrat der Gruppengesellschaft die Entscheidungsgrundlagen zur Beurteilung, ob ein wirksames internes Kontrollsystem besteht und die Risiken angemessen überwacht werden. Soweit eine Gruppengesellschaft über eine eigene interne Revision verfügt, ist diese funktional dem Leiter Group Internal Audit unterstellt. Group Internal Audit beurteilt unabhängig, objektiv und systematisch:

  • die Wirksamkeit der Prozesse zur Definition der Strategien und Grundsätze der Risikopolitik sowie die allgemeine Einhaltung der genehmigten Strategie;
  • die Wirksamkeit der Governance-Prozesse;
  • die Wirksamkeit des Risikomanagements einschliesslich der Beurteilung, ob die Risiken adäquat identifiziert und bewirtschaftet werden;
  • die Wirksamkeit der internen Kontrollen, insbesondere ob diese im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken angemessen sind;
  • gegebenenfalls die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Massnahmen zur Risikoreduktion oder -verminderung;
  • die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit von finanziellen und operationellen Informationen (das heisst, ob Aktivitäten richtig und vollständig erfasst sind) sowie die Qualität der zugrunde liegenden Daten und Modelle;
  • die Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie von internen Regelwerken und Verträgen.

Die Pflichten und Befugnisse von Group Internal Audit sind in einem besonderen Reglement festgelegt. Die Planung der jährlichen Prüfungen erfolgt aufgrund der Beurteilung der Risiken und Kontrollen und orientiert sich bei der langfristigen Abdeckung an einem Prüfinventar.

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten und zur Optimierung der Kontrolle werden die Prüfungspläne mit der gesetzlichen Revisionsstelle abgestimmt. Der Prüfplan sowie der Personalbedarfsplan werden vom Group Audit Committee begutachtet und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem schriftlichen Revisionsbericht festgehalten. Die Revisionsberichte des Stammhauses und aller LLB-Gruppengesellschaften werden dem Präsidenten des Verwaltungsrates, den Mitgliedern des Group Audit Committee und des Group Risk Committee, der Gruppenleitung, dem Leiter Group Credit & Risk Management, dem Leiter Group Legal & Compliance sowie der externen Revisionsgesellschaft zugestellt. Der Leiter Group Internal Audit verfasst vierteljährlich einen Bericht zuhanden des Group Audit Committee, der Gruppenleitung und der verantwortlichen Gremien der weiteren Banken der LLB-Gruppe sowie jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Verwaltungsrates. Bei besonderen Feststellungen, die aufgrund ihrer Priorität keinen Aufschub erlauben, informiert der Leiter Group Internal Audit umgehend den Präsidenten des Verwaltungsrates. Group Internal Audit überwacht ausserdem in regelmässigen Abständen die Behebung der festgestellten Mängel sowie die Umsetzung der Empfehlungen und berichtet dem Group Audit Committee darüber.

Risikomanagement

Der proaktive Umgang mit Risiken ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und stellt die Risikotragfähigkeit der LLB-Gruppe sicher. Diese misst einem proaktiven und ganzheitlichen Chancen- / Risikomanagement einen hohen Stellenwert bei. Im Rahmen der Risikopolitik erlässt der Verwaltungsrat Richtlinien und Reglemente über die Grundsätze des Risikomanagements und setzt so qualitative und quantitative Standards zur Risikoverantwortung, zum Risikomanagement sowie zur Risikolimitierung und Risikokontrolle.

Die LLB-Gruppe bewirtschaftet Risiken nach strategischen Vorgaben. Zur Bewertung und Steuerung von Risiken werden detaillierte, qualitative und quantitative Standards für Risikoverantwortung, Risikomanagement und Risikokontrolle verwendet. Mit den für eine Bank wichtigen Grössen Eigenkapital und Liquidität befassen wir uns mittels «Internal Capital Adequacy Assessment Process» (ICAAP) sowie «Internal Liquidity Adequacy Assessment Process» (ILAAP). Damit wird sichergestellt, dass stets genügend Eigenkapital und Liquidität zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden sind (siehe Kapitel «Risikomanagement» im Finanzteil).

Die Risikomanagementfunktion nimmt der Geschäftsbereich Group Credit & Risk Management wahr. Er verfolgt den Umgang mit Risiken, denen die LLB-Gruppe ausgesetzt ist oder sein könnte, einschliesslich der Risiken aus dem makroökonomischen Umfeld. Group Credit & Risk Management ist von den operativen Geschäftsbereichen unabhängig und hat innerhalb des gesetzlichen Rahmens gruppenweit ein uneingeschränktes Informations- und Akteneinsichtsrecht. Der Leiter des Geschäftsbereichs Group Credit & Risk Management verfügt über einen direkten Zugang zum Group Risk Committee und ist dem Group CFO unterstellt. Die Hauptaufgaben sind:

  • Sicherstellung eines vollständigen Überblicks über das gesamte Risikospektrum, insbesondere über die Ausprägung der vorhandenen Risikoarten und die Risikolage;
  • Ausarbeitung der Risikopolitik sowie Vorbereitung und Analyse aller wesentlichen Entscheidungen zum Risikomanagement;
  • Erkennung und Messung aller wesentlichen Risiken sowie Berichterstattung an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung;
  • ständige Überprüfung der Wirksamkeit von Risikosteuerungsmassnahmen.

Das Group Risk Committee lädt die Verantwortlichen für Risikomanagement zur quartalsweisen Besprechung des Risikostatus ein. Deren Berichte werden halbjährlich zu einem Gesamtrisikoreport der LLB-Gruppe zusammengefasst, der vom Verwaltungsrat behandelt wird. Weitere Angaben zum Risikomanagement finden sich im Kapitel «Finanz- und Risikomanagement» sowie im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung der LLB-Gruppe.

Compliance

Die Mitarbeitenden der LLB-Gruppe sind zur Compliance verpflichtet, das heisst zur Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie zur Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln. Die Verantwortung für die Organisation und Sicherstellung der gruppenweiten Compliance liegt beim Verwaltungsrat. Er hat dazu in den Compliance-Regelwerken (insbesondere im Compliance-Reglement der Gruppe) detaillierte Regelungen über die Grundlagen der Compliance-Organisation zwecks Schaffung und Durchsetzung eines einheitlichen Compliance-Verständnisses erlassen. Für die Umsetzung und Einhaltung von Compliance ist die Gruppenleitung zuständig. Sie wird dabei von den Compliance-Funktionen in der LLB-Gruppe unterstützt. Diese werden vom Leiter des Geschäftsbereichs Group Legal & Compliance geführt und sind von den operativen Geschäftsbereichen unabhängig. Der Leiter Group Legal & Compliance agiert als General Counsel und verfügt über einen direkten Zugang zum Group Risk Committee. Er erstellt für das Group Risk Committee und den Verwaltungsrat jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht und rapportiert ihnen zweimal jährlich eine Risikoanalyse als Einschätzung der wesentlichen Compliance-Risiken und die daraus abgeleiteten Massnahmen und Empfehlungen. Ausserhalb der ordentlichen Berichterstattung informiert er das Group Risk Committee zeitnah über schwerwiegende Verletzungen der Compliance beziehungsweise über Sachverhalte von grosser wirtschaftlicher oder sonstiger Tragweite und unterstützt es bei der Wahl der zu treffenden Anordnungen oder Massnahmen (siehe Kapitel «Finanz- und Risikomanagement»).