Vergütungsbericht
Information unaudited Information ungeprüft Vergütungsbericht
Die LLB-Gruppe verfügt über ein modernes Vergütungssystem, das auf nachhaltiges und langfristig orientiertes Handeln des Managements und der Mitarbeitenden ausgerichtet ist.
Einleitung
Gemäss der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) müssen Schweizer Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind, in einem Vergütungsbericht über die Bezüge ihrer Organmitglieder Rechenschaft ablegen. Die Details zur Berichterstattung sind in den Art. 13 bis 16 VegüV festgelegt.
Gemäss Mitteilung Nr. 2 / 2014 des Regulatory Board vom 1. September 2014, Ziff. II, sollen alle an der SIX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften die gleichen Informationen zur Corporate Governance offenlegen müssen. Dementsprechend haben Emittenten, welche die Vorschriften der VegüV nicht einhalten müssen, die Angaben zu den Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung analog Art. 14 bis 16 VegüV zu publizieren. Die Liechtensteinische Landesbank AG kommt dieser Pflicht mit dem vorliegenden Vergütungsbericht nach.
Im Folgenden werden die Vergütungspolitik, die Vergütungsgrundlagen und -elemente sowie die Zuständigkeit und das Festsetzungsverfahren beschrieben. Abschliessend wird die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt.