Corporate Governance
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Für die LLB-Gruppe ist gute Unternehmensführung (Good Governance) wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftspolitik. Sie stellt eine effiziente Zusammenarbeit der Organe sicher und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Kontrolle.
Grundlagen
Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Gruppenleitung und dem Verwaltungsrat, eine transparente Rechnungslegung und Berichterstattung sowie gute Beziehungen zu den Aktionären gehören zu den Merkmalen unserer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Corporate Governance. Die Grundsätze und Regeln der Corporate Governance sind in zwei Gesetzen festgehalten: im «Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen» (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungsgesetz, ÖUSG) vom 19. November 2009 und im «Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank» (LLBG) vom 21. Oktober 1992. Zudem finden sie sich in den Statuten und der Geschäftsordnung der LLB. Diese Dokumente orientieren sich an den Leitlinien und Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft (economiesuisse).
Am 22. November 2011 hat die Regierung als Vertreterin der Hauptaktionärin, dem Land Liechtenstein, gestützt auf das ÖUSG eine sogenannte Beteiligungsstrategie für die Liechtensteinische Landesbank AG erlassen. Diese Strategie legt fest, wie das Land mit seiner Mehrheitsbeteiligung mittel- und langfristig umgehen will und bietet damit auch den Minderheitsaktionären Planungssicherheit. Die Regierung bekennt sich zur Börsenkotierung der LLB und hält an ihrer Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51 Prozent fest. Sie vertritt die Interessen des Landes an der Generalversammlung im Rahmen der aktienrechtlichen Kompetenzen. Sie nimmt dabei Rücksicht auf die unternehmerische Autonomie sowie auf die Rechte und Pflichten, die sich aus der Börsenkotierung ergeben. Gleichzeitig respektiert sie als Aktionärin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Unternehmensstrategie und -politik. Auf der Grundlage von Art. 16 ÖUSG wurde die Beteiligungsstrategie in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der LLB festgelegt. Weitere Informationen unter www.llb.li/beteiligungsstrategie.
Der vorliegende Bericht zur Corporate Governance erfüllt die Anforderungen der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) der SIX Exchange Regulation in der Fassung vom 29. Juni 2022 sowie dem per 1. Januar 2023 überarbeiteten Leitfaden der SIX Exchange Regulation zur RLCG. Werden die in der RLCG verlangten Informationen im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt, wird auf die entsprechende Anmerkung im Anhang verwiesen.
Der Corporate-Governance-Bericht stellt die Situation per 31. Dezember 2023 dar. Wesentliche Änderungen, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss des Geschäftsberichts eingetreten sind, werden im Abschnitt Wesentliche Änderungen seit dem Bilanzstichtag beziehungsweise klar abgegrenzt bei der entsprechenden Ziffer offengelegt.