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LLB Geschäftsbericht 2020 en

Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Information checkedInformation geprüft Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Vorsorgeeinrichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten verfügt die LLB-Gruppe über eine Reihe von Vorsorgeplänen, welche die meisten der Mitarbeitenden der LLB-Gruppe im Falle von Tod, Invalidität und Pensionierung versichern. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren. An den Vorsorgeplänen beteiligen sich die Mitarbeitenden mit Beitragszahlungen, die von der LLB-Gruppe durch entsprechende Beiträge ergänzt werden. Die Finanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen. Die Risikoleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und die Vorsorgeleistungen auf dem angesparten Kapital. Das Vermögen der Vorsorgepläne ist an von der Unternehmung getrennte Stiftungen oder an Versicherungen ausgesondert und kann nicht an den Arbeitgeber zurückfliessen. Für die Berechnung der Sterblichkeit, der Lebenserwartung und der Invalidität wurde für alle wesentlichen Vorsorgepläne die Sterblichkeitsrate des BVG 2015 verwendet. Die letzten aktuariellen Bewertungen wurden per 31. Dezember 2020 respektive 31. Dezember 2019 vorgenommen. Die aktuariellen Gewinne und Verluste werden über das sonstige Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst.

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selber über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefasst.

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen. Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Richtlinien, welche die taktische Asset Allocation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen der Vorsorgepläne sind gut diversifiziert. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BPVG für die Pläne in Liechtenstein und des BVG für die Pläne in der Schweiz. Die zuständigen Stiftungsräte prüfen regelmässig, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden vierteljährlich geprüft. Periodisch wird zudem die Anlagestrategie von einem externen Beratungsbüro auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Der Vorsorgeplan ist als Beitragsprimat ausgestaltet, das heisst, bei den Altersleistungen wird für jeden Arbeitnehmer ein Sparguthaben geführt. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Sparbeiträge und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts (Leistungsprimat). Der Versicherte kann zudem zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation Einkäufe bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Vorsorge-Sperrsparkonto übertragen. Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Aufgrund der Planausgestaltung und der gesetzlichen Bestimmungen des BPVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Zu diesen gehören insbesondere das Anlagerisiko, das Zinsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Invaliditäts- und Todesfallrisiken sind kongruent rückversichert. Das individuell angesparte Kapital wird aktuell mit einem Rentenumwandlungssatz von 5.30 Prozent im Alter 64 in eine lebenslange Rente umgewandelt. Im März 2020 hat der Stiftungsrat der LLB Vorsorgestiftung beschlossen, den Umwandlungssatz ab 1. Januar 2021 stufenweise zu senken, so dass ab 1. Januar 2027 ein Satz von 4.76 Prozent im Alter 64 zur Anwendung kommt. Dieser Beschluss führte zu einem Gewinn aus Planänderungen, welcher in der Erfolgsrechnung sofort als Reduktion des Personalaufwandes berücksichtigt wird. Zur Berechnung des Effektes aus der Planänderung wurde für die Pensionskasse gemäss den Vorgaben von IAS 19 ein Zwischenabschluss erstellt. Änderungen, welche die reglementarischen Zuwendungen (Beitragszahlungen) der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen oder der Mitarbeitenden betreffen, bedürfen der Zustimmung der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen sowie der Mehrheit des Stiftungsrates. Die Vorsorgepläne werden durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer finanziert. Die Höhe der Beiträge ist in den Vorsorgereglementen festgelegt. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden.

Folgende Beträge wurden in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital als Vorsorgekosten erfasst:

Vorsorgekosten

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2020

2019

2020

2019

Leistungsorientierte Aufwände

 

 

 

 

Dienstzeitaufwand

 

 

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand

– 16'495

– 16'567

– 570

– 623

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, inklusive Effekt aus Kürzungen des Plans

6'697

0

0

0

Total Dienstzeitaufwand

– 9'798

– 16'567

– 570

– 623

Nettozinsen

 

 

 

 

Zinsaufwand aus leistungsorientiertem Vorsorgungsplan

– 1'717

– 4'806

– 15

– 42

Zinsertrag auf Planvermögen

1'352

3'903

0

0

Total Nettozinsen

– 365

– 903

– 15

– 42

Verwaltungsaufwand

– 616

– 617

0

0

Erfasste aktuarielle (Verluste) / Gewinne

0

0

– 185

– 17

Total leistungsorientierter Aufwand

– 10'779

– 18'087

– 770

– 682

davon Personalaufwand

– 10'779

– 18'087

– 770

– 682

davon Finanzaufwand

0

0

0

0

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen für beitragsorientierte Pläne

– 356

– 830

0

0

 

 

 

 

 

Neubewertung der leistungsorientierten Vorsorgepläne

 

 

 

 

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

 

 

 

 

Anfallende Veränderungen aus demografischen Annahmen

0

16'576

0

0

Anfallende Veränderungen aus wirtschaftlichen Annahmen

– 2'540

– 36'997

0

0

Anfallende Veränderungen aus Erfahrungswerten

– 4'047

– 11'953

0

0

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

15'812

33'463

0

0

Total leistungsorientierter Ertrag / (Aufwand) aus sonstigem Gesamtergebnis

9'225

1'089

0

0

 

 

 

 

 

Total Vorsorgekosten

– 1'910

– 17'828

– 770

– 682

Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2020

2019

2020

2019

Stand am 1. Januar

588'661

543'422

4'325

4'201

Laufender Dienstzeitaufwand

16'495

16'567

570

623

Beiträge der Arbeitnehmer

8'011

7'873

0

0

Zinsaufwand

1'717

4'806

15

42

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 13'968

– 16'353

0

0

Rentenzahlungen durch Arbeitgeber

– 238

0

– 731

– 509

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

6'587

32'374

185

17

Planänderungen

– 6'697

0

0

0

Fremdwährungsdifferenzen

– 108

– 28

– 5

– 49

Stand am 31. Dezember

600'460

588'661

4'359

4'325

davon aktiv Versicherte

404'386

411'138

 

 

davon Rentenbezüger

196'074

177'523

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung

15.8

15.9

 

 

Entwicklung des Vorsorgevermögens

 

 

 

 

Vorsorgepläne

in Tausend CHF

2020

2019

Stand am 1. Januar

473'780

430'992

Beiträge der Arbeitnehmer

8'011

7'873

Beiträge des Arbeitgebers

14'949

14'519

Zinsertrag auf Planvermögen

1'352

3'903

Verwaltungsaufwand

– 616

– 617

Vermögenswerte aus Konsolidierungskreisänderung

0

0

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 13'968

– 16'353

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

15'812

33'463

Stand am 31. Dezember

499'320

473'780

Das Vorsorgevermögen per 31. Dezember 2020 beinhaltet Aktien der LLB AG mit einem Marktwert von Tausend CHF 12 (31.12.2019: Tausend CHF 15). Der für das Geschäftsjahr 2021 erwartete Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf Tausend CHF 14'627 für die Vorsorgepläne und Tausend CHF 552 für die anderen langfristig fälligen Leistungen.

Zusammensetzung der in der Bilanz erfassten Nettoschuld

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

598'909

587'034

0

0

Abzüglich Marktwert des Vermögens

499'320

473'780

0

0

Unter- / (Über-)deckung

99'589

113'254

0

0

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

1'551

1'627

4'358

4'324

In der Bilanz erfasste Nettoschuld

101'140

114'881

4'358

4'324

Anlagekategorien

 

31.12.2020

31.12.2019

in Tausend CHF

Anteil am Gesamt- vermögen

Anteil am Gesamt- vermögen

Aktien

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

157'862

111'869

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Obligationen

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

180'567

196'649

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Immobilien

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

5'367

3'600

nicht kotierte Marktpreise / Direktinvestitionen

59'531

57'538

Alternative Finanzanlagen

45'945

49'362

Qualifizierte Versicherungspolicen

35'840

32'652

Andere Finanzanlagen

63

942

Flüssige Mittel

14'145

21'168

Gewichtete Durchschnitte der wichtigsten versicherungstechnischen Annahmen

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Prozent

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

Diskontierungszinssatz

0.18

0.30

0.20

0.43

Künftige Gehaltssteigerungen

1.00

1.50

1.33

1.84

Künftige Rentenanpassungen

0.00

0.00

0.00

1.30

Verzinsung der Altersguthaben

0.41

0.49

 

 

 

 

 

 

 

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren

 

 

 

 

Geburtsjahr

1975

1974

1975

1974

Männer

24.5

24.4

24.5

24.4

Frauen

26.5

26.4

26.5

26.4

Geburtsjahr

1955

1954

1955

1954

Männer

22.7

22.6

22.7

22.6

Frauen

24.8

24.7

24.8

24.7

Die demographischen Grundlagen entsprechen denjenigen des Jahres 2019.

Sensitivitätsanalyse signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen

Die folgende Sensitivitätsanalyse für die den Berechnungen zugrunde gelegten signifikanten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt, wie sich der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen durch eine mögliche Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen am Bilanzstichtag verändern würde. Dabei wird jeweils nur die aufgeführte Annahme verändert, alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

 

31.12.2020

31.12.2019

in Tausend CHF

+ 0.25 %

- 0.25 %

+ 0.25 %

- 0.25 %

Diskontierungszinssatz

– 23'434

25'097

– 23'131

24'784

Gehaltsentwicklung

1'942

– 1'896

2'043

– 1'994

Verzinsung der Altersguthaben

5'312

– 5'193

5'396

– 5'275

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in Tausend CHF

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

Lebenserwartung

15'214

– 15'343

14'361

– 14'512