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LLB Geschäftsbericht 2020 en

Risikomanagement

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Allgemeines

Die Risikopolitik der LLB AG orientiert sich rechtlich und operativ am liechtensteinischen Bankengesetz, an den dazugehörenden Verordnungen, den Grundsätzen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie an den geschäftsinternen Statuten und der Geschäftsordnung. Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement und überwacht die Risikosituation der Bank sowie die Umsetzung der Risikopolitik. Der Geschäftsleitung obliegt die Gesamtrisikosteuerung. Die Aufgaben des Risikomanagements werden durch die Geschäftsleitung sowie einzelne spezialisierte Risk Committees ausgeführt. Das unabhängige Group Credit & Risk Management überwacht die Einhaltung der erlassenen Vorschriften.

Marktrisiken

Aufgrund der Geschäftstätigkeit ist die LLB AG hauptsächlich Zinsänderungs-, Aktienkurs- und Währungsrisiken ausgesetzt. Für die Steuerung der Risiken aus Handelsaktivitäten ist das Group Risk Management Committee und für die Steuerung von Zinsänderungsrisiken das Asset & Liability Committee verantwortlich. Diese Gremien begrenzen die Risikopositionen mittels Volumen- und Sensitivitätsvorgaben. Regelmässig werden die kumulierten Risiken analysiert und Simulationen von Worst-Case-Szenarien durchgeführt.

Ausfallrisiken

Die Ausleihungen werden primär im Interbankengeschäft, im Privat- und Firmenkundengeschäft (hauptsächlich in gedeckter Form) sowie im Geschäft mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften getätigt. Das Kreditrisikomanagement wird durch das Group Credit Risk Committee ausgeführt. Die Ausleihungspolitik ist konservativ. Kreditbewilligungen erfolgen im Rahmen der Kompetenzordnung und der internen Richtlinien. Zur risikogerechten Kalkulation der Konditionen wird ein internes Ratingverfahren angewendet. Länderrisiken werden aufgrund der Bonität des jeweiligen Landes anhand eines Limitensystems begrenzt.

Um eine verantwortungsvolle Kreditvergabe sicherzustellen und den steigenden regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen, muss jede Immobilie bewertet und die Belehnungsbasis festgelegt werden. Die interne Weisung «Immobilienbewertung» bildet die Grundlage zur Ermittlung einer marktkonformen Belehnungsbasis von Immobilien in den Märkten Schweiz und Liechtenstein der LLB-Gruppe. Massgebend für die anzuwendende Bewertungsmethode und das anzuwendende Tool ist immer die überwiegende Nutzung respektive der überwiegende Ertrag gemessen am Mietwert.

  • Einfamilienhäuser und Stockwerkeinheiten (Eigentumswohnungen), welche der Eigennutzung dienen, werden in der Schweiz grundsätzlich hedonisch und in Liechtenstein mittels Sachwertmethode bewertet.
  • Vermietete Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, welche aus Renditegesichtspunkten gehalten werden, werden in der Schweiz grundsätzlich zum Ertragswert bewertet. In Liechtenstein erfolgt die Bewertung mittels Sachwertmethode.
  • Rendite- und Investitionsobjekte in der Schweiz wie z. B. Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte etc. werden mittels Ertragswertmethode bewertet.
  • Bei kommerziell selbstgenutzten Immobilien ist der Ertragswert massgebend, welcher auf Basis der in der Erfolgsrechnung des Kreditnehmers ausgewiesenen Raummiete ermittelt und vorab verifiziert wird.
  • Landwirtschaftliche Objekte in der Schweiz werden nach den Vorgaben der Berechnung «bäuerliches Bodenrecht» bewertet. In Liechtenstein werden diese mit der Sachwertmethode bewertet.
  • Bewertungen von Bauland basieren auf aktuellen Marktverhältnissen.

Operationelle und rechtliche Risiken

Die operationellen und rechtlichen Risiken werden mittels interner Reglemente und Weisungen zur Organisation und Kontrolle beschränkt. Das Operational Risk Committee unterstützt dabei die Geschäftsleitung. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmässig durch die Abteilungen Group Regulatory Compliance, Group Operational Risk / IKS und durch Group Internal Audit geprüft. Zur Begrenzung und Bewirtschaftung der Rechtsrisiken werden fallweise externe Rechtsberater beigezogen.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätsrisiken werden auf Basis der bankengesetzlichen Vorgaben überwacht und gesteuert.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken im Bilanzstrukturmanagement werden Zinssatzswaps abgeschlossen. Darüber hinaus werden derivative Finanzinstrumente hauptsächlich im Rahmen des Kundengeschäfts eingesetzt. Dabei wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Derivaten auf Rechnung der Kunden gehandelt.