8 Revisionsstelle
8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
8.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisionsmandats
Die Generalversammlung ernennt jedes Jahr eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als Revisionsstelle im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Die Revisionsstelle prüft die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes, der Statuten und der weiteren Vorschriften.
Als gesellschaftsrechtliche und bankengesetzliche Revisionsstelle amtet seit 1998 PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen. Die Revisionsstelle nach dem Personen- und Gesellschaftsrecht sowie dem Bankengesetz wurde – auf Vorschlag des Verwaltungsrates – an der Generalversammlung vom 8. Mai 2020 für eine Periode von einem Jahr wiedergewählt.
8.1.2 Amtsantritt des leitenden Revisors, der für das bestehende Revisionsmandat verantwortlich ist
Seit 2014 ist Claudio Tettamanti verantwortlicher Mandatsleiter. Der Rotationsrhythmus für den Mandatsleiter beträgt sieben Jahre.
8.2 Revisionshonorare
Im Geschäftsjahr 2020 stellte die PricewaterhouseCoopers AG den Gesellschaften der LLB-Gruppe Revisionshonorare in der Höhe von Tausend CHF 1'301 (2019: Tausend CHF 1'129) in Rechnung. Diese beinhalten die Arbeiten, die aufgrund des gesetzlichen Auftrags der jeweils regulierenden Aufsichtsbehörde durch die Revisionsstelle durchzuführen sind. Zusätzlich erhielt die PricewaterhouseCoopers AG im Geschäftsjahr 2020 Tausend CHF 233 (2019: Tausend CHF 263) für Dienstleistungen zugunsten unserer eigenen Anlagefonds.
Das Group Audit Committee überwacht die Honorare, die der PricewaterhouseCoopers AG für ihre Dienstleistungen bezahlt werden.
8.3 Zusätzliche Honorare
Für zusätzliche Dienstleistungen wurden den Gesellschaften der LLB-Gruppe von der PricewaterhouseCoopers AG im Geschäftsjahr 2020 Tausend CHF 250 (2019: Tausend CHF 342) in Rechnung gestellt.
Revisionshonorare und zusätzliche Honorare
in Tausend CHF |
2020 |
2019 |
Revisionshonorare |
1'301 |
1'129 |
Zusätzliche Honorare |
250 |
342 |
Corporate Finance |
55 |
0 |
Steuerberatung |
185 |
333 |
Rechts- und sonstige Beratung |
10 |
9 |
8.4 Informationsinstrumente der externen Revision
Das Group Audit Committee erfüllt eine Aufsichts-, Kontroll- und Überwachungsfunktion, die sich auch auf die interne und externe Revision erstreckt. Ihm obliegen unter anderem:
- Besprechung und Kenntnisnahme der Risikoanalyse, der daraus abgeleiteten Prüfstrategie und des entsprechenden risikoorientierten Prüfplanes der externen Revision;
- Besprechung wesentlicher Probleme mit der externen Revision, die im Rahmen der Revisionstätigkeit aufgetaucht sind;
- Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen zur Beseitigung der von externer Revision und Group Internal Audit festgestellten Beanstandungen;
- Beurteilung der von externer Revision und Group Internal Audit zuhanden des Verwaltungsrates abgegebenen Prüfberichte;
- Beurteilung von Qualifikation, Qualität, Unabhängigkeit, Objektivität und Leistung von externer Revision und Group Internal Audit;
- Besprechung des jährlichen Tätigkeitsberichtes und der Jahresplanung inklusive Risikoanalyse von Group Internal Audit mit Beurteilung, ob dieser Geschäftsbereich über angemessene Ressourcen und Kompetenzen verfügt, sowie Antragstellung zur Genehmigung an den Verwaltungsrat;
- Prüfung der Vereinbarkeit der Revisionstätigkeit der externen Revision mit allfälligen Beratungsmandaten sowie Beurteilung und Besprechung der Honorierung;
- Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen externer Revision und Group Internal Audit;
- Unterbreitung eines Vorschlags an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung betreffend die Wahl beziehungsweise Abwahl der externen Revision (bankengesetzliche Revisionsstelle und Revisionsstelle nach dem Personen- und Gesellschaftsrecht). Das Group Audit Committee legt das Verfahren zur Wahl einer neuen externen Revision fest.
Die externe Revision führt ihre Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie nach den Grundsätzen des Berufsstandes des jeweiligen Sitzlandes der Gruppengesellschaft und nach den «International Standards on Auditing» durch. Die Revisionsstelle informiert den Verwaltungsrat, das Group Audit Committee sowie die Gruppenleitung regelmässig über ihre Feststellungen und über Verbesserungsvorschläge. Der wichtigste Bericht ist der bankengesetzliche Revisionsbericht zur LLB-Gruppe. Diese zusammenfassende Berichterstattung an den Verwaltungsrat erfolgt jährlich. Der Bericht wird schriftlich abgegeben. Zudem kommentiert der verantwortliche Mandatsleiter der externen Revision diesen anlässlich einer Sitzung des Group Audit Committee. Sämtliche Berichte der externen und der internen Revision, die alle Gruppengesellschaften betreffen, werden dem Group Audit Committee zugestellt.
Wesentliche Feststellungen, die sich aus den seit der letzten Sitzung eingegangenen und alle Gruppengesellschaften betreffenden Berichten der externen und internen Revision ergeben, werden an der nächstfolgenden Sitzung des Group Audit Committee besprochen. Für die Bereitstellung der jeweiligen Information ist der Leiter Group Internal Audit zuständig. Dieser berichtet dem Group Audit Committee. Er wird durch den Verwaltungsrat bestellt und untersteht dessen Präsidenten.
Vertreter der externen Revision haben im Berichtszeitraum an sechs Sitzungen des Group Audit Committee und an keiner Sitzung des Verwaltungsrates teilgenommen. Der Leiter Group Internal Audit war bei allen Sitzungen des Group Audit Committee und – ausgenommen eine – auch bei jenen des Verwaltungsrates anwesend. Das Reporting der externen Revision erfolgt periodisch und umfasst die auf der Risikoanalyse basierende Prüfplanung, die laufende Berichterstattung, den jährlichen Tätigkeitsbericht sowie eine Gegenüberstellung der budgetierten mit den effektiven Honoraren.
Die Leistungen der externen und internen Revision werden vom Group Audit Committee jährlich in Abwesenheit der betreffenden Personen beurteilt. Für die Beurteilung der Leistung der externen Revision und deren Honorierung für die erbrachten Prüfdienstleistungen (Revisions- und zusätzliches Honorar) werden folgende Kriterien herangezogen: Honorar-, Budget- und Vorjahresvergleich, Feedback der geprüften Stellen, Qualität der Feststellungen sowie strukturierte Beurteilung des Know-hows. Die Unabhängigkeit der externen Revision wird anhand folgender Kriterien beurteilt: jährliche Berichterstattung der PricewaterhouseCoopers AG über ihre Unabhängigkeit in ihrem Geschäftsbericht und Beurteilung ihres Verhaltens. Die Kostenplanung sowie deren Einhaltung werden ebenfalls jährlich überprüft und besprochen. Im Weiteren prüft das Group Audit Committee periodisch Alternativen und unterbreitet dem Gesamtverwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung einen Antrag zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Gruppenprüfers.
Zusätzliche Aufträge werden aufgrund von Konkurrenzofferten unter Berücksichtigung des Know-hows vergeben. Das Group Audit Committee stützt seine Beurteilung über die Vergabe von zusätzlichen Dienstleistungen bezüglich Zulässigkeit, Umfang und Verhältnis zum Revisionshonorar auf die periodische Berichterstattung von Group Internal Audit.
Das Group Audit Committee berichtet dem Gesamtverwaltungsrat einmal pro Jahr über die Tätigkeit der Revisionsgesellschaft und die Beurteilung ihrer Leistung.
Der direkte Zugang der externen Revision zum Verwaltungsrat ist jederzeit gewährleistet. Der primäre Ansprechpartner der externen Revision ist das Group Audit Committee. Mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzenden des Group Audit Committee finden regelmässig Gespräche statt.