Rechnungslegungsgrundsätze (ungeprüft)
Information unaudited Information ungeprüft Rechnungslegungsgrundsätze
1.1 Grundlagen der Abschlusserstellung
Der vorliegende konsolidierte Halbjahresbericht wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard zur Zwischenberichterstattung (IAS 34 «Zwischenberichterstattung») erstellt. Die in der ungeprüften konsolidierten Halbjahresrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen denjenigen des Geschäftsberichts 2023, der im Einklang mit den in der Europäischen Union (EU) anwendbaren International Financial Reporting Standards (EU-IFRS) und den Anforderungen gemäss Artikel 17a der Verordnung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR-VO) des Fürstentums Liechtenstein steht.
Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung 2024 umfasst nicht alle Angaben, wie sie in der geprüften konsolidierten Jahresrechnung enthalten sind, und sollte daher zusammen mit der geprüften konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2023 gelesen werden.
1.2 Schätzungen zur Erstellung der Halbjahresrechnung
Schätzungen mit grösseren Beurteilungsspielräumen, die von wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss sind, erfolgen für erwartete Kreditverluste, Goodwill, Rückstellungen, Fair-Value-Bestimmungen sowie Verbindlichkeiten für Vorsorgepläne. Erläuterungen dazu sind in den Anmerkungen 12 und 13 der konsolidierten Halbjahresrechnung 2024 beziehungsweise in den Anmerkungen 13, 17, 25 und 33 sowie im Abschnitt Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen der konsolidierten Jahresrechnung 2023 aufgeführt.
Die LLB-Gruppe aktualisiert zu jedem Bilanzstichtag die aktuariellen Annahmen und Parameter, welche für die Berechnung der Vorsorgeverpflichtung herangezogen werden.
1.3 Neue IFRS, Änderungen und Interpretationen
1.3.1 Änderungen in der Rechnungslegung seit 1. Januar 2024
Es bestehen keine neuen oder geänderten EU-IFRS beziehungsweise Interpretationen, die für die LLB-Gruppe eine Relevanz besitzen und anwendbar sind.
Die stetige Weiterentwicklung und Beurteilung der Wesentlichkeit dargestellter Informationen führte im Vergleich zum Geschäftsbericht 2023 zu zwei Änderungen in der Offenlegung:
- In der Bilanz wurde die Position «Laufende Steuerforderungen» der Position «Übrige Aktiven» zugewiesen.
- In der Mittelflussrechnung wurde die Position «Bezahlte Mieten für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse» der Position «Zahlungen für Personal und Sachkosten» zugewiesen.
In den Anmerkungen wurde die Vergleichsperiode angepasst.
1.3.2 Anwendbar für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2025 und später
Im April 2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den IFRS 18 «Darstellung und Angaben im Abschluss» verabschiedet. Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht ist dieser erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden.
Änderungen, die das IASB veröffentlicht hat, jedoch noch nicht in europäisches Recht übernommen wurden:
- Änderungen an IFRS 9 «Finanzinstrumente» und IFRS 7 «Finanzinstrumente: Angaben» — Relevante Änderungen beinhalten Klarstellungen und zusätzliche Angabepflichten bezüglich ESG-Merkmalen bei Finanzinstrumenten sowie für Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden.
Die LLB analysiert die neuen Anforderungen zeitnah.
Im ersten Semester 2024 wurde die Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG entkonsolidiert und verliess den Konsolidierungskreis. Dieser Sachverhalt führt zu keinen wesentlichen Effekten.
Stichtagskurs |
30.06.2024 |
31.12.2023 |
1 USD |
0.9000 |
0.8380 |
1 EUR |
0.9634 |
0.9260 |
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Durchschnittskurs |
1. Sem. 2024 |
1. Sem. 2023 |
1 USD |
0.8861 |
0.9157 |
1 EUR |
0.9592 |
0.9878 |
Die aktuelle Situation ist im Vergleich zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen unverändert. Für eine detaillierte Offenlegung wird auf den Geschäftsbericht 2023 verwiesen. Im Rahmen der Halbjahresberichterstattung 2024 erfolgt eine kurze qualitative Offenlegung bezüglich der Kreditrisiken.
Das Kreditportfolio der LLB-Gruppe hat sich im Laufe des ersten Halbjahres 2024 hinsichtlich des Wertes der absoluten Ausleihungen nicht wesentlich verändert. Für die Ausleihungen der Stufen 1 und 2 gab es bei den erwarteten Kreditrisiken eine Nettoauflösung von CHF 2.3 Mio. (1. Semester 2023: CHF 0.4 Mio. Nettobildung), für Stufe-3-Positionen resultierte eine Nettoauflösung von CHF 8.7 Mio. (1. Semester 2023: CHF 1.7 Mio. Nettobildung). Über alle Stufen hinweg führten die erwarteten Kreditverluste zu einem Ertrag in Höhe von CHF 11.0 Mio. (1. Semester 2023: CHF 2.1 Mio. Aufwand). Dieser ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung offengelegt.
Die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) hat am 1. Juli 2024 einen Kaufvertrag zum Erwerb von 100 Prozent der Aktien der Zürcher Kantonalbank Österreich AG mit Standorten in Salzburg und Wien unterzeichnet. Mit dieser strategiekonformen Transaktion wird die LLB-Gruppe ihr Geschäftsvolumen um rund CHF 3 Mia. erhöhen. Die Transaktion erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundeswettbewerbsbehörde und die Aufsichtsbehörden.
Es sind keine weiteren wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LLB-Gruppe haben.