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LLB Geschäftsbericht 2021 en

Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Information checkedInformation unaudited Information geprüft Information ungeprüft Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen

Vorsorgeeinrichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten verfügt die LLB-Gruppe über eine Reihe von Vorsorgeplänen, welche die meisten der Mitarbeitenden der LLB-Gruppe im Falle von Tod, Invalidität und Pensionierung versichern. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren. An den Vorsorgeplänen beteiligen sich die Mitarbeitenden mit Beitragszahlungen, die von der LLB-Gruppe durch entsprechende Beiträge ergänzt werden. Die Finanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen. Die Risikoleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und die Vorsorgeleistungen auf dem angesparten Kapital. Das Vermögen der Vorsorgepläne ist an von der Unternehmung getrennte Stiftungen oder an Versicherungen ausgesondert und kann nicht an den Arbeitgeber zurückfliessen. Für die Berechnung der Sterblichkeit, der Lebenserwartung und der Invalidität wurde für alle wesentlichen Vorsorgepläne die technischen Grundlagen BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2015) verwendet. Die letzten aktuariellen Bewertungen wurden per 31. Dezember 2021 vorgenommen. Die aktuariellen Gewinne und Verluste werden über das sonstige Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst.

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selber über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefasst.

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen. Die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Richtlinien, welche die taktische Asset Allocation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen der Vorsorgepläne sind gut diversifiziert. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BPVG für die Pläne in Liechtenstein und des BVG für die Pläne in der Schweiz. Die zuständigen Stiftungsräte prüfen regelmässig, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden vierteljährlich geprüft. Periodisch wird zudem die Anlagestrategie von einem externen Beratungsbüro auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Der Vorsorgeplan ist als Beitragsprimat ausgestaltet, das heisst, bei den Altersleistungen wird für jeden Arbeitnehmer ein Sparguthaben geführt. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Sparbeiträge und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts (Leistungsprimat). Der Versicherte kann zudem zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation Einkäufe bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Vorsorge-Sperrsparkonto übertragen. Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Aufgrund der Planausgestaltung und der gesetzlichen Bestimmungen des BPVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Zu diesen gehören insbesondere das Anlagerisiko, das Zinsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Invaliditäts- und Todesfallrisiken sind kongruent rückversichert. Das individuell angesparte Kapital wird im Jahr 2021 mit einem Rentenumwandlungssatz von 5.32 Prozent im Alter 65 in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz sinkt bis ins Jahr 2028 schrittweise bis auf 4.82 Prozent im Alter 65. Änderungen, welche die reglementarischen Zuwendungen (Beitragszahlungen) der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen oder der Mitarbeitenden betreffen, bedürfen der Zustimmung der Bank beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen sowie der Mehrheit des Stiftungsrates. Die Vorsorgepläne werden durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer finanziert. Die Höhe der Beiträge ist in den Vorsorgereglementen festgelegt. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden.

Folgende Beträge wurden in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital als Vorsorgekosten erfasst:

Vorsorgekosten

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2021

2020

2021

2020

Leistungsorientierte Aufwände

 

 

 

 

Dienstzeitaufwand

 

 

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand

– 16'759

– 16'495

– 553

– 570

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, inklusive Effekt aus Kürzungen des Plans

613

6'697

0

0

Total Dienstzeitaufwand

– 16'146

– 9'798

– 553

– 570

Nettozinsen

 

 

 

 

Zinsaufwand aus leistungsorientiertem Vorsorgungsplan

– 1'390

– 1'717

– 9

– 15

Zinsertrag auf Planvermögen

1'246

1'352

0

0

Total Nettozinsen

– 144

– 365

– 9

– 15

Verwaltungsaufwand

– 616

– 616

0

0

Erfasste aktuarielle (Verluste) / Gewinne

0

0

– 100

– 185

Total leistungsorientierter Aufwand

– 16'906

– 10'779

– 662

– 770

davon Personalaufwand

– 16'906

– 10'779

– 662

– 770

davon Finanzaufwand

0

0

0

0

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen für beitragsorientierte Pläne

– 200

– 356

0

0

 

 

 

 

 

Neubewertung der leistungsorientierten Vorsorgepläne

 

 

 

 

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

 

 

 

 

Anfallende Veränderungen aus demografischen Annahmen

14'997

0

0

0

Anfallende Veränderungen aus wirtschaftlichen Annahmen

7'132

– 2'540

0

0

Anfallende Veränderungen aus Erfahrungswerten

– 15'480

– 4'047

0

0

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

44'123

15'812

0

0

Total leistungsorientierter Ertrag / (Aufwand) aus sonstigem Gesamtergebnis

50'772

9'225

0

0

 

 

 

 

 

Total Vorsorgekosten

33'666

– 1'910

– 662

– 770

Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

2021

2020

2021

2020

Stand am 1. Januar

600'460

588'661

4'359

4'325

Laufender Dienstzeitaufwand

16'759

16'495

553

570

Beiträge der Arbeitnehmer

8'070

8'011

0

0

Zinsaufwand

1'390

1'717

9

15

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 21'052

– 13'968

0

0

Rentenzahlungen durch Arbeitgeber

– 96

– 238

– 759

– 731

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

– 6'649

6'587

101

185

Planänderungen

– 613

– 6'697

0

0

Fremdwährungsdifferenzen

13

– 108

– 63

– 5

Stand am 31. Dezember

598'282

600'460

4'200

4'359

davon aktiv Versicherte

409'091

404'386

 

 

davon Rentenbezüger

189'190

196'074

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung

15.1

15.8

 

 

Entwicklung des Vorsorgevermögens

 

 

 

 

Vorsorgepläne

in Tausend CHF

2021

2020

Stand am 1. Januar

499'320

473'780

Beiträge der Arbeitnehmer

8'070

8'011

Beiträge des Arbeitgebers

15'550

14'949

Zinsertrag auf Planvermögen

1'246

1'352

Verwaltungsaufwand

– 616

– 616

Vermögenswerte aus Konsolidierungskreisänderung

0

0

Rentenzahlungen und Netto-Freizügigkeitsleistungen

– 21'052

– 13'968

Ertrag aus Planvermögen (exkl. Beträge im Nettozinsertrag)

44'123

15'812

Stand am 31. Dezember

546'641

499'320

Das Vorsorgevermögen per 31. Dezember 2021 beinhaltet Aktien der LLB AG mit einem Marktwert von Tausend CHF 14 (31.12.2020: Tausend CHF 12). Der für das Geschäftsjahr 2022 erwartete Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf Tausend CHF 14'730 für die Vorsorgepläne und Tausend CHF 705 für die anderen langfristig fälligen Leistungen.

Zusammensetzung der in der Bilanz erfassten Nettoschuld

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Tausend CHF

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

596'723

598'909

0

0

Abzüglich Marktwert des Vermögens

546'641

499'320

0

0

Unter- / (Über-)deckung

50'082

99'589

0

0

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

1'559

1'551

4'199

4'358

In der Bilanz erfasste Nettoschuld

51'641

101'140

4'199

4'358

Anlagekategorien

 

31.12.2021

31.12.2020

in Tausend CHF

Anteil am Gesamt- vermögen

Anteil am Gesamt- vermögen

Aktien

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

187'993

157'862

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Obligationen

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

173'299

180'567

nicht kotierte Marktpreise

0

0

Immobilien

 

 

kotierte Marktpreise (Level 1)

12'003

5'367

nicht kotierte Marktpreise / Direktinvestitionen

60'407

59'531

Alternative Finanzanlagen

48'332

45'945

Qualifizierte Versicherungspolicen

40'808

35'840

Andere Finanzanlagen

0

63

Flüssige Mittel

23'799

14'145

Gewichtete Durchschnitte der wichtigsten versicherungstechnischen Annahmen

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

Andere langfristig fällige Leistungen

in Prozent

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020

Diskontierungszinssatz

0.30

0.18

0.45

0.20

Künftige Gehaltssteigerungen

1.30

1.00

1.70

1.33

Künftige Rentenanpassungen

0.00

0.00

0.00

0.00

Verzinsung der Altersguthaben

0.49

0.41

 

 

 

 

 

 

 

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren

 

 

 

 

Geburtsjahr

1976

1975

1976

1975

Männer

24.9

24.5

24.9

24.5

Frauen

26.4

26.5

26.4

26.5

Geburtsjahr

1956

1955

1956

1955

Männer

22.6

22.7

22.6

22.7

Frauen

24.4

24.8

24.4

24.8

Die demografischen Grundlagen entsprechen denjenigen für das Jahr 2021 auf Basis des BVG 2020.

Sensitivitätsanalyse signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen

Die folgende Sensitivitätsanalyse für die den Berechnungen zugrunde gelegten signifikanten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt, wie sich der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen durch eine mögliche Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen am Bilanzstichtag verändern würde. Dabei wird jeweils nur die aufgeführte Annahme verändert, alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

 

Vorsorgepläne

 

31.12.2021

31.12.2020

in Tausend CHF

+ 0.25 %

- 0.25 %

+ 0.25 %

- 0.25 %

Diskontierungszinssatz

– 22'272

23'800

– 23'434

25'097

Gehaltsentwicklung

1'930

– 1'885

1'942

– 1'896

Verzinsung der Altersguthaben

5'231

– 5'114

5'312

– 5'193

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in Tausend CHF

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

+ 1 Jahr

- 1 Jahr

Lebenserwartung

14'295

– 14'446

15'214

– 15'343