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Rechnungslegungsgrundsätze (ungeprüft)

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1 Rechnungslegungsgrundsätze

1.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

Der vorliegende konsolidierte Halbjahresbericht wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard zur Zwischenberichterstattung (IAS 34 «Zwischenberichterstattung») erstellt. Die in der ungeprüften konsolidierten Halbjahresrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den­jenigen des Geschäftsberichts 2022, der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Anforderungen gemäss Artikel 17a der Verordnung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR-VO) des Fürstentums Liechtenstein steht.

Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung 2023 umfasst nicht alle Angaben, wie sie in der geprüften konsolidierten Jahresrechnung 2022 enthalten sind, und sollte daher zusammen mit der geprüften konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2022 gelesen wer­den.

1.2 Schätzungen zur Erstellung der Halbjahresrechnung

Schätzungen mit grösseren Beurteilungsspielräumen, die von wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss sind, erfolgen für erwartete Kreditverluste, Goodwill, Rückstellungen, Fair-Value-Bestimmungen sowie Verbindlichkeiten für Vorsorgepläne. Erläuterungen dazu sind in den Anmerkungen 12 und 13 der konsolidierten Halbjahres­rechnung 2023 beziehungsweise in den Anmerkungen 13, 17, 25 und 33 sowie im Abschnitt «Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen» der konsolidierten Jahresrechnung 2022 aufgeführt.

Die LLB-Gruppe aktualisiert zu jedem Bilanzstichtag die aktuariellen Annahmen und Parameter, welche für die Berechnung der Vorsorgeverpflichtung herangezogen werden.

1.3 Neue IFRS, Änderungen und Interpretationen

Neue IFRS sowie Überarbeitungen und ­In­terpretationen von bestehenden IFRS, welche für Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2023 oder später anzuwen­den sind, wurden publiziert beziehungsweise traten in Kraft.

1.3.1 Änderungen in der Rechnungslegung ab 1. Januar 2023

Die folgenden neuen oder geänderten IFRS beziehungsweise Interpretationen besitzen Relevanz und werden durch die LLB-Gruppe erstmalig seit 1. Januar 2023 angewendet:

  • IAS 1 «Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze» – Klarstellung, dass künftig Angaben nur noch zu wesentlichen und nicht mehr zu massgeblichen Rechnungslegungsmethoden erfolgen müssen;
  • IAS 8 «Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler» – Klarstellung, was rechnungslegungsbezogene Schätzungen charakterisiert und wie sich diese von Änderungen an Rechnungslegungsmethoden unterscheiden;
  • IAS 12 «Steuern» – Klarstellung, dass latente Steuern für einzelne Transaktionen bei Erstansatz zu bilden sind, wenn aus der einzelnen Transaktion betragsgleiche abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen.

Die Auswirkungen auf die Rechnungslegung der LLB-Gruppe sind nicht wesentlich.

1.3.2 Anwendbar für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2024

Zurzeit bestehen keine neuen oder geänderten IFRS beziehungsweise Interpretationen, die für die LLB-Gruppe eine Relevanz besitzen.

2 Änderungen im Konsolidierungskreis

Im ersten Semester 2023 ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises.

3 Währungsumrechnung

Stichtagskurs

30.06.2023

31.12.2022

1 USD

0.9008

0.9232

1 EUR

0.9788

0.9847

 

 

 

 

 

 

Durchschnittskurs

1. Sem. 2023

1. Sem. 2022

1 USD

0.9157

0.9402

1 EUR

0.9878

1.0258

4 Risikomanagement

Die LLB-Gruppe ist in ihrer operativen Tätigkeit finanziellen Risiken, wie Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko, sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Die aktuelle Situation ist im Vergleich zum 31. Dezember 2022 im Wesentlichen unverändert. Im Rahmen der Halbjahresberichterstattung 2023 erfolgen deshalb nur qualitative Offenlegungen bezüglich der Kreditrisiken. Für eine detaillierte Offenlegung wird auf den Geschäftsbericht 2022 verwiesen.

Das Kreditportfolio der LLB-Gruppe hat sich im Laufe des ersten Halbjahres 2023 hinsichtlich des Wertes der absoluten Ausleihungen nicht wesentlich verändert. Für die Ausleihungen der Stufen 1 und 2 gab es bei den erwarteten Kreditrisiken eine Nettobildung von CHF 0.4 Mio. (30.06.2022: CHF 0.0 Mio. Nettoveränderung), für Stufe-3-Positionen resultierte eine Nettobildung von CHF 1.7 Mio. (30.06.2022: CHF 3.4 Mio. Nettobildung). Über alle Stufen hinweg führten die erwarteten Kreditverluste zu einem Aufwand in Höhe von CHF 2.1 Mio. (30.06.2022: CHF 3.4 Mio. Aufwand). Dieser ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung offengelegt.

5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag einge­treten, die massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LLB-Gruppe haben.