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Rechnungslegungsgrundsätze (ungeprüft)

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1 Rechnungslegungsgrundsätze

1.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

Der vorliegende konsolidierte Halbjahresbericht wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard zur Zwischenberichterstattung (IAS 34 «Zwischenberichterstattung») erstellt. Die in der ungeprüften konsolidierten Halbjahresrechnung ­angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den­jenigen des Geschäftsberichts 2020, der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht. Darüber hinaus werden die seit 1. Januar 2021 gültigen Regelungen berücksichtigt.

Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst nicht alle Angaben, wie sie in der geprüften konsolidierten Jahresrechnung 2020 enthalten sind, und sollte daher zusammen mit der geprüften konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2020 gelesen wer­den.

1.2 Schätzungen zur Erstellung der Halbjahresrechnung

Schätzungen mit höheren Beurteilungsspielräumen, die von wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss sind, erfolgen für erwartete Kreditverluste, Goodwill, immaterielle Anlagen, Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken, Fair-Value-Bestimmungen für als Level 3 eingestufte Posten und Verbindlichkeiten für Vorsorgepläne. Erläuterungen dazu sind in den Anmerkungen 13 und 14 der konsolidierten Halbjahres­rechnung 2021 beziehungsweise in den Anmerkungen 13, 18, 26 und 34 sowie im Abschnitt «Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen» der konsolidierten Jahresrechnung 2020 aufgeführt.

Die LLB-Gruppe überprüft periodisch die aktuariellen Annahmen und Parameter, welche für die Berechnung der Vorsorgeverpflichtung herangezogen werden. Die in der Jahresrechnung 2020 verwendeten aktuariellen Annahmen und Parameter wurden in der Halbjahresrechnung 2021 aktualisiert. Zudem kommen neu die technischen Grundlagen des BVG 2020 zur Anwendung.

1.3 Neue IFRS, Änderungen und Interpretationen

Neue IFRS sowie Überarbeitungen und ­In­terpretationen von bestehenden IFRS, welche für Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2021 oder später anzuwen­den sind, wurden publiziert beziehungsweise traten in Kraft.

1.3.1 Änderungen in der Rechnungslegung ab 1. Januar 2021

Die folgenden neuen oder geänderten IFRS beziehungsweise Interpretationen werden durch die LLB-Gruppe erstmalig per 1. Januar 2021 angewendet. Später inkrafttretende Anwendungen wurden nicht vorzeitig berücksichtigt. Aufgrund ihrer Bedeutung wird einzig auf die Änderungen der IBOR-Reform Phase 2 näher eingegangen.

IBOR-Reform Phase 2 – Änderungen an IFRS 9 «Finanzinstrumente», IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung», IFRS 7 «Finanzinstrumente: Angaben», IFRS 4 «Versicherungsverträge» und IFRS 16 «Leasingverhältnisse»

Phase 2 regelt Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz. Die Änderungen, retrospektiv anwendbar, sollen Auswirkungen mildern, die sich durch die IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung ergeben.

Das Projekt zur Umstellung von Interbankenzinssätzen auf neue Referenzzinssätze hat innerhalb der LLB-Gruppe eine hohe Priorität. Der reibungslose Übergang wird im Rahmen eines gruppenweiten Projektes unter der Leitung von Group Treasury sichergestellt. Group Treasury berichtet den Entscheidungsträgern regelmässig über den Stand der Umsetzung; diese verläuft plangemäss.

Im zweiten Halbjahr 2021 erfolgt die Umstellung der Referenzzinssätze für die von der IBOR-Reform betroffenen Finanzinstrumente.

Folgende Finanzinstrumente sind von der Umstellung betroffen: 

 

 

 

 

 

 

 

in Tausend CHF

Überführung des CHF-LIBOR auf SARON

Überführung des EUR-LIBOR auf EURIBOR

Überführung des EONIA auf €STR

Überführung des USD-LIBOR auf SOFR

Überführung des GBP-LIBOR auf SONIA

Überführung des JYP-LIBOR auf TONA

Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Banken

 

 

9'140

 

 

 

Kundenausleihungen

24'927

43'618

20'208

102'515

2

335

Zinssatzswaps

 

 

 

 

 

 

Hedge Accounting *

8'493

 

 

 

 

 

Kein Hedge Accounting **

38

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

 

17'070

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Kunden

42'535

22'551

734'855

501'079

23'804

9'189

Zinssatzswaps

 

 

 

 

 

 

Hedge Accounting *

15'972

 

 

 

 

 

Kein Hedge Accounting **

9'813

 

 

 

 

 

* Das zugehörige Kontraktvolumen beläuft sich auf CHF 575 Mio. für positive Wiederbeschaffungswerte und auf CHF 765 Mio. für negative Wiederbeschaffungswerte.

** Das zugehörige Kontraktvolumen beläuft sich auf CHF 20 Mio. für positive Wiederbeschaffungswerte und auf CHF 265 Mio. für negative Wiederbeschaffungswerte.

Die Umstellung der Referenzzinssätze führt bei den Kundenausleihungen und den Verpflichtungen gegenüber Kunden zu einer Anpassung des Effektivzinssatzes; das Nominal bleibt aufgrund der angewendeten Erleichterung aus Phase 2 unverändert.

Die IBOR-Reform kann einen Einfluss auf das Hedge Accounting der LLB-Gruppe haben. Sofern die retrospektive Effektivität bei Sicherungsbeziehungen, die durch die IBOR-Reform betroffen sind, ausserhalb der Bandbreite von 80 bis 125 Prozent liegt, beendet die LLB-Gruppe die Hedge-Accounting-Beziehung nicht, sofern die IBOR-Reform der Grund dafür ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind sämtliche Hedge-Accounting-Beziehungen als hoch wirksam eingestuft worden; die Erleichterung wurde nicht angewendet.

Die Umstellung auf den neuen Referenzzinssatz bedingt gemäss Phase 2 eine Aktualisierung der Hedge-Accounting-Dokumentation bis spätestens zum Ende der Berichtsperiode betroffener Zinssatzswaps. Diese Anpassung führt nicht zu einer Beendigung der Hedge-Accounting-Beziehung. Vielmehr führt dies dazu, dass die Regelungen des IAS 39 im Anschluss wie vor der IBOR-Reform anzuwenden sind.

Die LLB-Gruppe ist sich bewusst, dass durch die IBOR-Reform Risiken entstehen. Im Wesentlichen sind dies operative Risiken, die periodisch bewertet werden. Durch das aktive Management ebendieser wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering beurteilt. Zudem werden keine Finanzinstrumente mehr abgeschlossen, die nicht auf den neuen Referenzzinssätzen basieren.

Diese Änderungen der Phase 2 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe. Keine Anwendung finden die Änderungen an IFRS 4 und IFRS 16.

Übrige Standards und Interpretationen

Die Verlängerung des Anwendungszeitraums der Änderungen an IFRS 16 «Leasingverhältnisse» im Zusammenhang mit Covid-19-bezogenen Mietkonzessionen ist für die LLB-Gruppe nicht von Bedeutung.

1.3.2 Anwendbar für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2022

Die folgenden neuen oder geänderten IFRS beziehungsweise Interpretationen sind für die LLB-Gruppe ab 1. Januar 2022 oder später von Bedeutung. Sie verzichtet auf eine vorzeitige Anwendung, sofern nichts anderes angeführt ist. Aufgrund ihrer Bedeutung wird einzig auf die Änderungen an IAS 1 im Rahmen der Angabeninitiative näher eingegangen.

Änderungen an IAS 1 – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Mit den Änderungen an IAS 1 wird klargestellt, dass künftig Angaben nur noch zu wesentlichen und nicht mehr zu massgeblichen Rechnungslegungsmethoden erfolgen müssen. Was als wesentlich gilt, richtet sich nach der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für die Bilanzadressaten. Diesbezüglich wurden Leitlinien aufgenommen. Ziel der Änderungen ist es, dass in den Rechnungslegungsmethoden anstelle von allgemeinen Angaben verstärkt unternehmensspezifische Informationen offengelegt werden. Die Änderungen haben keine Auswirkung auf die Offenlegungspflichten einzelner Standards.

Die Änderungen werden keinen Einfluss auf die Konzernrechnung haben, jedoch auf die Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze der LLB-Gruppe. Diese werden weiter gestrafft. Erste Analysen dazu beginnen im zweiten Halbjahr 2021.

Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. 

Übrige Standards und Interpretationen

Die Auswirkungen der folgenden neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards und Interpretationen auf die Rechnungslegung der LLB-Gruppe sind gemäss ersten Analysen nicht wesentlich. Es wird lediglich auf neue Sachverhalte eingegangen, die nicht schon im Geschäftsbericht 2020 aufgegriffen wurden:

  • IAS 8 «Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler» – Klarstellung, was rechnungslegungsbezogene Schätzungen charakterisiert und wie sich diese von Änderungen an Rechnungslegungsmethoden unterscheiden
  • IAS 12 «Steuern» – Klarstellung, dass latente Steuern für einzelne Transaktionen bei Erstansatz zu bilden sind, wenn aus der einzelnen Transaktion betragsgleiche abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen
2 Änderungen im Konsolidierungskreis

Im ersten Semester 2021 gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis. Die Tochtergesellschaft LLB Berufliche Vorsorge AG befindet sich in Liquidation und scheidet per 31. Dezember 2021 aus dem Konsolidierungskreis aus.

3 Währungsumrechnung

Stichtagskurs

30.06.2021

31.12.2020

1 USD

0.9239

0.8803

1 EUR

1.0980

1.0802

 

 

 

 

 

 

Durchschnittskurs

1. Sem. 2021

1. Sem. 2020

1 USD

0.9078

0.9645

1 EUR

1.0945

1.0668

4 Risikomanagement

Die LLB-Gruppe ist in ihrer operativen Tätigkeit finanziellen Risiken, wie Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko, sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Die aktuelle Situation ist im Vergleich zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen unverändert. Im Rahmen der Halbjahresberichterstattung 2021 erfolgen deshalb nur qualitative Offenlegungen bezüglich der Kreditrisiken. Für eine detaillierte Offenlegung wird auf die Risiko­managementinformationen im Geschäftsbericht 2020 verwiesen.

Das Kreditportfolio der LLB-Gruppe hat sich im Laufe des ersten Halbjahres 2021 hinsichtlich des Wertes der absoluten Ausleihungen nicht wesentlich verändert. Für die Ausleihungen der Stufe 1 und Stufe 2 gab es netto keine wesentlichen Veränderungen der erwarteten Kreditrisiken (30.06.2020: CHF 1.4 Mio. Netto-Auflösung), für Stufe-3-Positionen eine Netto-Auflösung von CHF 0.9 Mio. (30.06.2020: CHF 15.2 Mio. Netto-Anstieg). Über alle Stufen hinweg führen die erwarteten Kreditverluste zu einem Ertrag in Höhe von CHF 1.0 Mio. (30.06.2020: CHF 13.8 Mio. Aufwand). Dieser ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung offengelegt.

Die Modelle und Szenarien zur Berechnung des erwarteten Kreditverlusts wurden im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2020 nicht angepasst. Diesbezüglich folgt die LLB weiterhin den Empfehlungen der Regulierungsbehörden, kurzfristige wirtschaftliche Schocks nicht zu stark in die Modelle einfliessen zu lassen. Um Risiken und Entwicklungen an den Märkten in die Berechnung der erwarteten Kreditverluste einzubeziehen, hat die LLB-Gruppe im Rahmen des Governance Prozesses jedoch Inputfaktoren sowie Annahmen und Schätzungen, die in den Modellen Verwendung finden, aktualisiert. Die Auswirkungen daraus sind unwesentlich.

Basierend auf der Analyse der Geschäftsabschlüsse erfolgten bei einzelnen Geschäftspartnern Anpassungen beim Rating. Die Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit führte in manchen Fällen zu einem Stufenwechsel von Stufe 1 in Stufe 2. Weiterhin wurden für Kredite der Stufen 1 und 2 bei Bedarf Stundungen gewährt. Die Auswirkungen der einzelnen Anpassungen und Massnahmen beurteilt die LLB als nicht wesentlich.

Die Höhe der bewilligten Überbrückungskredite für von der Coronapandemie stark betroffene Unternehmen beläuft sich bei der LLB-Gruppe auf CHF 68 Mio. (31.12.2020: CHF 71 Mio.). Dieses Volumen ist nahezu vollständig durch den Staat besichert; der LLB-Gruppe entsteht kein wesentliches Risiko. Die Kredite werden als marktkonform eingestuft.

5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag einge­treten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LLB-Gruppe haben.